Auffrischung Großer Asbestschein

Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3

Wenn Sie regelmäßig mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) zu tun haben und Ihre Sachkunde in Bezug auf Asbest beziehungsweise Asbestsanierung fast abgelaufen ist, ist eine Aufrechterhaltung der Sachkunde für weitere Asbest-Tätigkeiten zwingend erforderlich.

Alle sechs Jahre muss diese Sachkunde in einem Fortbildungslehrgang erneuert werden. Andernfalls muss der viertägige Sachkundelehrgang zur TRGS 519 Anlage 3 wiederholt werden.
 
Buchen Sie jetzt bei der Deutschen Umweltakademie eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 3 > Großer Asbestschein) und sorgen Sie dafür, dass Sie auch weiterhin für Arbeiten bzw. Unterweisung mit Asbestprodukten qualifiziert sind. Die für diesen Asbestlehrgang erforderlichen Richtlinien bekommen Sie ausgedruckt zur Verfügung gestellt. So haben Sie auch nach der Schulung die aktuelle TRGS 519-Version inklusive aller Änderungen und Ergänzungen zur Hand.
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Alle sechs Jahre muss die Sachkunde zur TRGS 519, Anlage 3 in einem Fortbildungslehrgang erneuert werden. Andernfalls muss der viertägige Sachkundelehrgang zum Großen Asbestschein wiederholt werden.

Kurzinfo: Auffrischung TRGS 519 Anlage 3

  • Kursdauer: 1 Tag
  • Beginn: 09:00 – ca. 17:00 Uhr
  • Zulassungsvoraussetzungen: Der Kurs richtet sich an Auffrischer. Also diejenigen, die bereits sachkundig nach TRGS 519 Anlage 3 sind (Großer Asbestschein).
  • Zertifikat: Auffrischer erhalten das gültige Zertifikat.
  • Prüfung: Nein. Bei der Online-Schulung für Auffrischer muss keine Prüfung abgelegt werden.
  • Schulungsunterlagen: erhalten Sie vor ab als PDF: Richtlinie für das Arbeiten mit Asbest TRGS 519, Skripte zur Schulung

 

Sie sind sich noch unsicher, welche Asbest-Schulung zu Ihnen passt?

» Informieren Sie sich hier gerne zu den Unterschieden zwischen den Asbestschulungen!

Schulung Asbest

Vorteile unserer Schulungen

  • jahrelange Erfahrung als kompetenter Schulungspartner
  • vielfältiges Schulungsangebot
  • qualifizierte Referenten aus der Praxis
  • Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminare möglich
  • Schulungen mit Zertifikat (Sachkunde, Fachkunde, etc.)

➔ Alle relevanten Richtlinien, Gesetzestexte und andere wichtige Dokumente werden zur Verfügung gestellt.

Schulungsinhalte

Sämtliche Arbeitsbereiche eines Asbest-Sachkundigen sind natürlich auch Thema der Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519. Folgende Inhalte beziehungsweise folgende Fragestellungen sind Bestandteil dieses Sachkundelehrgangs:

  • Was ist Asbest?
  • Welche Gesundheitsgefahr geht von Asbest aus?
  • Wie werden die Vorgaben aus der TRGS 519 umgesetzt?
  • Was sind schwach und fest gebundene Asbestprodukte und wie ist der jeweilige Umgang?
  • Wo kommt Asbest vor?
  • Wie gehe ich bei ASI-Arbeiten mit einem Asbestbefall um?
  • Arbeitsverfahren
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzausrüstungen

Was ist die TRGS 519?

Die TRGS 519 setzt die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) um und ist die Richtlinie für Arbeiten mit Asbest. Um Menschen in Fachbetrieben zu schützen, die mit Asbestprodukten in Berührung kommen oder Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) durchführen, ist dieser TRGS-Richtlinie Folge zu leisten.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (kurz: AGS) verfasst die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (kurz: TRGS), die für Fachbetriebe, die in ihrem Arbeitsbereich mit gesundheitsgefährdenden Materialien hantieren, als gesetzliche Richtlinie dienen. Der AGS ist Teil der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: BAuA), die wiederum zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz: BMAS) zugehörig ist.





TRGS mit aktuellen Änderungen und Ergänzungen 

Die Auffrischung der Sachkunde nach TRGS 519 ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, allerdings ist es auch mehr als sinnvoll, eine solche TRGS-Schadstoffschulung regelmäßig zu absolvieren. Sämtliche Tätigkeiten eines Asbest-Sachkundigen werden in diesem Lehrgang von unseren ausgewiesenen Experten detailgenau thematisiert.

Hinzu kommt, dass die Auffrischung der Sachkunde mithilfe einer Schulung in puncto Asbest dazu beiträgt, dass die Teilnehmer mit aktuellen Änderungen und Ergänzungen der TRGS konfrontiert werden. Die TRGS 519 wurde dahingehend bearbeitet, da festgestellt wurde, dass folgende Produkte asbesthaltig sein können, sodass für den Umgang eine entsprechende Expertise vorhanden sein sollte:

  • bauchemische Produkte wie Korrosionsschutzanstriche und Fensterkitte
  • Putze
  • Spachtelmassen
  • Fliesenkleber (→ kurz PSF)

Sollten Sie weiteren Qualifizierungsbedarf in Sachen Asbest haben, schauen Sie sich einfach in unseren vielfältigen » Asbestschulungen um und machen sich mit unseren Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminaren vertraut.

Weitere Schulungen, aktuelle Termine, Orte, Online-Schulungen:

Lernformate:
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28.06.2024, 19.07.2024, 25.10.2024
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29.04.2024, 26.06.2024, 12.09.2024
VDI
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