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Aufbau der Ersatzbaustoffverordnung

Die neue Ersatzbaustoffverordnung tritt als Teil der neuen Mantelverordnung ab August 2023 in Kraft. Diese Verordnung wird bundesweit maßgebend sein, um die mineralischen Ersatzbaustoffe, die aus den mineralischen Abfällen hergestellt werden, und deren Verwertung so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips gewährleistet wird. Doch wie wird der Aufbau der neuen Ersatzbaustoffverordnung aussehen? Die sechs Abschnitte der Ersatzbaustoffverordnung sind in 27 Paragraphen und acht Anlagen unterteilt.

 

Aufbau, Inhalt und Paragraphen der neuen Ersatzbaustoffverordnung

Sage und schreibe 16 Jahre soll es gedauert haben, die neue Mantelverordnung inklusive der neuen Ersatzbaustoffverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Deponieverordnung und Bundes-Bodenschutz-Verordnung bundeseinheitlich auf den Weg zu bringen. Welche Anforderungen von Ersatzbaustoffen beim Einbau in technische Bauwerke gestellt werden und wie sich der Aufbau der Ersatzbaustoffverordnung rechtlich darstellt, wird an dieser Stelle deutlich:   

 

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Annahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen

  • 3 Annahmekontrolle

Abschnitt 3

Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen

Unterabschnitt 1

Güteüberwachung

  • 4 Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung
  • 5 Eignungsnachweis
  • 6 Werkseigene Produktionskontrolle
  • 7 Fremdüberwachung
  • 8 Probenahme und Probenaufbereitung
  • 9 Analytik der Proben
  • 10 Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
  • 11 Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe
  • 12 Dokumentation der Güteüberwachung
  • 13 Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

Unterabschnitt 2

Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut

  • 14 Untersuchungspflicht
  • 15 Bewertung der Untersuchungsergebnisse
  • 16 Klassifizierung
  • 17 Dokumentation
  • 18 Zwischenlager

Abschnitt 4

Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

  • 19 Grundsätzliche Anforderungen
  • 20 Zusätzliche Einbaubeschränkungen bei Schlacken und Aschen
  • 21 Behördliche Entscheidungen
  • 22 Anzeigepflichten
  • 23 Ersatzbaustoffkataster

Abschnitt 5

Ausbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

  • 24 Getrennte Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken

Abschnitt 6

Gemeinsame Bestimmungen

  • 25 Lieferschein und Deckblatt
  • 26 Ordnungswidrigkeiten
  • 27 Übergangsvorschriften

Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte für die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe

Anlage 2 Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken

Anlage 3 Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen

Anlage 4 Art und Turnus der Untersuchungen von mineralischen Ersatzbaustoffen im Rahmen der Güteüberwachung

Anlage 5 Bestimmungsverfahren

Anlage 6 Zulässige Überschreitungen

Anlage 7 Muster Lieferschein

Anlage 8 Muster Deckblatt/Voranzeige/Abschlussanzeige

 

Experten zeigen Aufbau und Inhalt der Ersatzbaustoffverordnung

Da die neue Ersatzbaustoffverordnung künftig die bundesweite Maßgabe darstellt, wie man mit mineralischen Abfällen umzugehen hat, ist es ratsam, sich von erfahrenen Spezialisten zeigen zu lassen, wie es funktioniert. Die Deutsche Umweltakademie bietet beispielsweise die Schulung „Einführung in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Rahmen der Mantelverordnung“ an, in der detailreich die neue Verordnung vorgestellt wird und anhand von diversen Anwendungsbeispielen gespickt ist. An dieser Stelle wird in jedem Fall deutlich, wie sich der Aufbau der neuen Ersatzbaustoffverordnung darstellt und wie man diese ordnungsgemäß anwendet.

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