Um den Vollzug der ErsatzbaustoffV für die Akteure zu erleichtern, haben zahlreiche Bundesländer Vollzugshinweise, Handreichungen oder FAQs erarbeitet und veröffentlicht. Diese sollen die Verwaltungssprache der Verordnung für alle am Bau Beteiligten und Interessierten zugänglich machen.

Am 21.09.2023 ist der Fragen und Antworten Katalog zur ErsatzbaustoffV (Version 2) veröffentlicht wurden. Diese frequently asked questions (FAQ) stellen eine Sammlung von häufig gestellten Fragen im Umgang mit mineralischen Abfällen dar und werden auf den Seiten der Landesämter und Ministerien veröffentlicht.

Die FAQ der LAGA stellen in ihrer 2. Version dar, dass die Verwertung von Ausbauasphalt und Asphaltfräsgut nicht in den Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV fällt. Zudem sind Straßenbaustoffe mit teer-/ pechtypischen Bestandteilen (PAK > 25 mg/kg oder Phenolindex > 0,1 mg/l) keine mineralischen Ersatzbaustoffe gemäß EBV.

Einige Bundesländer haben in den letzten Monaten eigene Regelungen für die Untersuchung an der Anfallstelle aufgestellt. Außerdem sind Vollzugshinweise für die BBodSchV nach §§ 6-8 sowie für die AwSV erschienen. Eine erstes Eckepunktepapier für das Abfallende liegt vor und wird von den Verbänden beraten. Einige neue DIN-Verfahren und technische Richtlinien für die Umsetzung der Mantelverordnung sind bereits erschienen.

Schulungen im Bereich Boden:

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15.10.2024, 16.10.2024, 13.11.2024
EBV
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27.09.2024, 25.10.2024, 22.11.2024