Verantwortlichkeiten Ursachen Vermeidung Inbetriebnahme Betriebsvorgaben
Verantwortlichkeiten nach TrinkwV
Nach § 13 der TrinkwV sind Trinkwasserversorgungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) zu planen, zu errichten und zu betreiben. Nach VDI 6023 Bl. 1 bedarf es einer Verständigung unter allen beteiligten Partnern, die für folgende Bereiche verantwortlich sind:
  • Planung, Errichtung und Inbetriebnahme
  • Nutzung und Betriebsweise
  • Instandhaltung
Gemeinsame Verantwortung: Die beteiligten Partner sollen gemeinsam die Anforderungen an die Trinkwasseranlage – auch in hygienischer Sicht – festlegen, z.B. die Häufigkeit des Wasseraustausches an jeder Stelle im System oder Umfang und Häufigkeit von Spülmaßnahmen (Hygieneplan).
Ursachen für Hygienemängel

Grundlegende Ursachen nach VDI 6023 Bl. 1

Hygienemängel in technischen Systemen der Trinkwasserversorgung sind grundsätzlich auf folgende Ursachen zurückzuführen:
  • Außerachtlassen notwendiger technischer und hygienischer Anforderungen
  • Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb
  • Vernachlässigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen
Wichtig: Die strikte Einhaltung der technischen Regeln und regelmäßige Instandhaltung sind entscheidend für die hygienische Sicherheit von Trinkwasserversorgungsanlagen.
Vermeidung von Hygienemängeln

Zu beachtende Punkte

Zur Vermeidung von Hygienemängeln sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
  • Korrekte Materialauswahl
  • Vermeidung von Stagnation und zu geringem Durchfluss
  • Korrekte Inbetriebnahme
  • Einhaltung der Temperaturgrenzen
  • Einhaltung der Volumenströme
  • Bestimmungsgemäßer Betrieb gemäß Raumbuch
Präventionshinweis: Besonders die Vermeidung von Stagnation durch regelmäßigen Wasseraustausch ist ein zentraler Faktor für die hygienische Sicherheit des Trinkwassers.
Inbetriebnahme und erste Maßnahmen
Die Inbetriebnahme der Gebäudetrinkwasserversorgungsanlage erfolgt nach den a.a.R.d.T. Danach beginnt der bestimmungsgemäße Betrieb.

Bei eingeschränkter Nutzung

  • Ist der bestimmungsgemäße Betrieb nicht möglich, z.B. weil das Gebäude nicht vollständig bezogen ist, sind manuelle oder automatische Spülmaßnahmen einzuplanen (Hygieneplan).

Erforderliche Erstmaßnahmen

  • Vor der Inbetriebnahme: Hygiene-Erstinspektion
  • Nach der Inbetriebnahme: Erstuntersuchung des Trinkwassers nach VDI 6023 Bl.1
Hinweis: Mit der Inbetriebnahme und Abnahme der Anlage durch den Betreiber beginnt auch die regelmäßige Inspektion und Wartung der Trinkwasseranlage nach den a.a.R.d.T. und die Dokumentation des laufenden Betriebs im Betriebsbuch.
Betriebsvorgaben und Kontrollen

Regelmäßige Kontrollen

Mit Inbetriebnahme beginnen folgende Verpflichtungen:
  • Untersuchungspflicht auf Legionellen, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach DVGW W 551-1 betrieben wird
  • Eigenüberwachung durch Trinkwasseruntersuchungen des Kaltwassers
  • Kontrolle der Temperaturen an kritischen Punkten:
    • Boilerabgang: mind. 60°C
    • Zirkulationsrücklauf: mind. 55°C
    • Entnahmestellen Warmwasser: mind. 55°C nach 30 s
    • Entnahmestellen Kaltwasser: max. 25°C nach 30 s

Besondere Anforderungen

  • Hydraulischer Abgleich: In weit verzweigten Systemen kommt dem hydraulischen Abgleich eine besondere Bedeutung zu, um im gesamten Warmwassersystem die vorgegebenen Mindesttemperatur von 55°C einzuhalten.
  • Arbeitsstätten: Während die TrinkwV die Einhaltung der a.a.R.d.T. vorschreibt, gilt für Arbeitsstätten, dass der Stand der Technik einzuhalten ist. Das bedeutet, dass der Betreiber sich laufend darüber informieren muss.
  • Gefährdungsanalyse: Der Betreiber ist nach VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3 verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse auch für die Trinkwasseranlage durchführen zu lassen, aus der sich Umfang und Häufigkeit von Trinkwasserproben ergeben.
Wichtiger Hinweis: Ergänzende Informationen können Messungen der Temperaturverläufe bei Entnahmevorgängen liefern (Wasserinformation Nr. 90 des DVGW).