Was ist die LAGA M 23?

Die LAGA M 23 ist eine Vollzugshilfe, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) herausgegeben wurde. Sie regelt die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und ist für alle Akteure im Bauwesen und der Abfallwirtschaft von großer Bedeutung. 

Hauptziele der LAGA M 23 sind:

  • Ausschleusung von Asbest aus dem Stoffkreislauf
  • Stärkung des Baustoffrecyclings
  • Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen)
  • Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen Vorgehensweise bei der Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen unter Berücksichtigung möglicher Asbestbelastungen

Rechtliche Grundlagen

Die LAGA M 23 basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen:

Abfallrecht

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Chemikalienrecht

  • REACH-Verordnung (Anhang XVII Nr. 6):
    Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von Asbest

Arbeitsschutzrecht

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • TRGS 519: Verweist explizit auf die LAGA M 23 und erklärt sie damit zur anerkannten Regel der Technik

Immissionsschutzrecht

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehörige Verordnungen

Deponierecht

  • Deponieverordnung (DepV)

Die LAGA M 23 dient als Vollzugshilfe zur Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben und soll eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise
bei der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle gewährleisten. Sie gilt insbesondere für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen bei Rückbau,
Lagerung, Behandlung und Entsorgung und gibt Hinweise zur Beförderung.

Durch den Verweis in der TRGS 519 hat die LAGA M 23 den Status einer anerkannten Regel der Technik erlangt. Dies erhöht ihre rechtliche Bedeutung über eine reine Behördenhilfestellung hinaus.

Anwendungsbereich

Die Vollzugshilfe findet Anwendung bei:

  • Bau- und Abbruchabfällen
  • Mineralischen Bauabfällen
  • Gebäudesanierungen
  • Rückbaumaßnahmen
 

Sie betrifft alle Branchen und Tätigkeiten, die mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen können.

Die LAGA M 23 gilt für verschiedene Arten asbesthaltiger Materialien, darunter:

  • Spritzasbest
  • Asbestfaserzementerzeugnisse
  • Asbesthaltige Bauelemente
  • Asbesthaltige Fliesenkleber und Dünnbettmörtel
  • Asbesthaltige Spachtelmassen und Putze
  • Asbesthaltige Abstandhalter im Betonbau
Asbesthaltige Dachziegel unter Anwendung einer Lupe.

Kernaspekte der LAGA M 23

Ausschleusung von Asbest

Ein Hauptziel der LAGA M 23 ist die vollständige Ausschleusung von Asbest aus dem Stoffkreislauf. Dies bedeutet, dass asbesthaltige Materialien identifiziert, sicher entfernt und fachgerecht entsorgt werden müssen.

Baustoffrecycling

Die LAGA M 23 fördert das Recycling von Baustoffen, indem sie klare Richtlinien für die Trennung und Behandlung von asbesthaltigen und asbestfreien Materialien vorgibt.

Qualitätssicherung

In Bauschuttrecyclinganlagen müssen strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen implementiert werden, um die Verarbeitung asbesthaltiger Materialien zu verhindern.

Qualitätssicherung in einer Recyclinganlage

Grenzwerte und Messungen

Die LAGA M 23 definiert klare Grenzwerte für die Asbestbelastung:

  • Der Beurteilungswert für Asbestfreiheit liegt bei 0,1 Masseprozent Asbest.

  • Spezielle Probenahme- und Untersuchungsstrategien sind vorgeschrieben, um die Asbestbelastung zuverlässig zu bestimmen.

LAGA M 23 Download – kostenlos

Hier finden Sie die Mitteilung der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 zum Download:


LAGA M 23 Download (PDF)

LAGA M 23 Schulung

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Häufig gestellte Fragen zur LAGA M 23

Die aktuelle Version der LAGA M 23 wurde am 8. Mai 2023 veröffentlicht.

Gebäude, die vor dem Stichtag 31.10.1993 errichtet wurden, stehen unter besonderem Verdacht, asbesthaltige Materialien zu enthalten.

Die Umsetzung liegt in der Verantwortung von Bauherren, Entsorgungsunternehmen und Recyclinganlagen, überwacht von den zuständigen Behörden.

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!