Soll das Probenvolumen beziehungsweise die Mindestgrößen von Einzel- und Laborproben ermittelt werden, sind diese abhängig von der Korngröße respektive Stückigkeit. Die Größtkomponenten/Stückigkeit werden in der folgenden Tabelle bis maximal 120 Millimeter (mm) aufgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei um Sammel- / Mischproben, bei der die Menge durch die Anzahl der zu analysierenden Parameter und der benötigten Rückstellproben bestimmt wird.

Der Querschnitt des Probenahmegefäßes muss dabei mindestens den zwei- bis dreifachen Durchmesser der Größtkomponente aufweisen. Sind bei den Einzel- und Laborproben größere Teile dabei, die die 120 Millimeter übersteigen, dürfen sie nicht zerkleinert und der übrigen Grundmenge zugesetzt werden. Diese größeren Korngrößen müssen – wie in der Tabelle aufgeführt – als Einzelproben (1 Stück = 1 Einzelprobe) untersucht werden.

Unter Berücksichtigung der Rückstellprobe erfolgt im Labor die sogenannte Aliquotierung – die Aufteilung des Probematerials in gleich große Teilproben.

 

Durchführung der Probenahme – Probenvolumen nach LAGA PN 98

Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]Mindestvolumen der Einzelprobe in [l]Mindestvolumen der Laborprobe in [l]
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: ≤ 20,51
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 2 bis ≤ 2012
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 20 bis ≤ 5024
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 50 bis ≤ 120510
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 120Stück = EinzelprobeStück = Einzelprobe

 

Sie haben Weiterbildungsbedarf im Fachbereich Boden? Informieren Sie sich jetzt über weitere Boden-Seminare der Deutschen Umweltakademie!

LAGA PN 98 Schulung

mit abschließendem Zertifikat

Einführung in die EBV

Im Rahmen der Mantelverordnung

Umsetzung der EBV im Vollzug und in der Praxis

Erfahrungsaustausch, Praxis, Pflichten
Lernformate:
Nächste Termine:
24.06.2025, 04.02.2025, 07.02.2025
erfahrungen umweltakademie