Was sind die Unterschiede zwischen dem Kleinen und Großen Asbestschein?

In einem unserer TRGS 519 Lehrgänge erhalten Sie mit dem Asbestschein die notwendige Qualifikation zum Thema Asbestsachkunde, die zu Asbestarbeiten berechtigt.
Die Unterschiede zwischen kleinem und großem Asbestschein erfahren Sie hier.

 Kleiner Asbestschein
(TRGS 519 – Anlage 4C)
Großer Asbestschein
(TRGS 519 – Anlage 3)
ZweckFür ASI-Arbeiten an festgebundenem Asbest (z. B. Asbestzement) und bestimmte Arbeiten an schwach gebundenem Asbest bei geringer Exposition/emissionsarmen VerfahrenFür alle ASI-Arbeiten – auch an schwach gebundenem Asbestmaterial mit hoher Exposition (z. B. Spritzasbest, Leichtbauplatten)
Typische Arbeiten– Abbruch von Asbestzementplatten und -rohren
– BT-Verfahren (z. B. Bohren, Prüfen)
– Entfernen von Floor-Flex-Platten mit emissionsarmen Verfahren
– Beschichtungen im Rahmen geringer Exposition
– Sanierung/Abbruch von schwach gebundenem Asbest
– Ausbau von Brandschutzklappen
– Arbeiten an Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern ohne emissionsarme Verfahren
– Planung und Leitung größerer Sanierungsmaßnahmen
Dauer2 Tage inkl. Sachkundeprüfung4–5 Tage inkl. staatlicher Prüfung
VoraussetzungKeine besonderen VorkenntnisseTechnisches Verständnis empfohlen
Gültigkeit6 Jahre – danach Auffrischung notwendig6 Jahre – Auffrischung empfohlen
PrüfungJaJa
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Wer benötigt welchen Asbestschein?

Der wesentliche Unterschied zwischen dem kleinen und großen Asbestschein liegt in der Qualifikation der Zielgruppe.

➨ Der kleine Asbestschein richtet sich an durchführende Personen, wie Koordinatoren von Sanierungsbaustellen, sowie Dachdecker und Zimmerleute.
➨ Der große Asbestschein ist für verantwortliche Personen unerlässlich. Dazu zählen Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Architekten.

 

Fazit

Je nachdem, welche Aufgabe Sie bei den geplanten Asbestarbeiten begleiten, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch den kleinen oder großen Asbestschein vorweisen können.

Kleiner Asbestschein

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Asbest

Auffrischung Kleiner Asbestschein

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Asbest
Asbestscheine

Kleiner Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 4C – Alles, was Sie wissen müssen

Der Kleine Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 4C ist der gesetzlich vorgeschriebene Sachkundenachweis für einfache Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Materialien, insbesondere an Asbestzementprodukten. Ohne diese Sachkunde dürfen keine Arbeiten an Asbest ausgeführt werden – Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat.

✅ Wer braucht den kleinen Asbestschein?

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an:

  • Handwerksbetriebe (z. B. Dachdecker, Installateure, Elektriker, Maler)

  • Fachkräfte aus dem Bau- oder Gebäudebestand

  • Monteure, Facility-Services oder Haustechniker

  • Mitarbeiter von Firmen, die kleinere Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen durchführen

🧱 Welche Arbeiten sind mit dem kleinen Asbestschein erlaubt?

Mit dem kleinen Asbestschein dürfen Sie rechtssicher folgende Tätigkeiten ausführen:

  • Abbruch von Asbestzementplatten, Lüftungskanälen, Dachelementen – unabhängig von Menge oder Umfang

  • Emissionsarme Verfahren (z. B. Bohren, Entfernen von Floor-Flex-Platten) nach DGUV Information 201-012

  • Arbeiten mit geringer Exposition (z. B. Beschichtungen, Wartungen, kleinere Eingriffe)

  • Tätigkeiten mit geringen Mengen schwach gebundener Produkte – sofern emissionsarm und kontrollierbar

Ein behördliches Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich.

📋 Inhalte der Schulung

Der Lehrgang nach Anlage 4C TRGS 519 dauert in der Regel 2 Tage und umfasst:

  • Grundlagen zu Asbest und Gesundheitsrisiken

  • Rechtliche Vorgaben (GefStoffV, TRGS 519)

  • Schutzmaßnahmen & Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Durchführung und Dokumentation von ASI-Arbeiten

  • Einführung in emissionsarme Verfahren

  • Praktische Übungen & Erfahrungsbeispiele

Am Ende erfolgt eine Sachkundeprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats ist.

⏳ Gültigkeit & Auffrischung

  • Der kleine Asbestschein ist 6 Jahre gültig

  • Danach ist eine Auffrischungsschulung erforderlich, um die Sachkunde zu verlängern

  • Die Auffrischung kann online oder in Präsenz erfolgen und dauert in der Regel 1 Tag

🎓 Abschluss & Anerkennung

Nach erfolgreichem Lehrgang erhalten Sie ein offizielles Sachkundezertifikat nach TRGS 519, das bundesweit anerkannt ist. Es berechtigt zur Durchführung entsprechender ASI-Arbeiten im Betrieb.

Großer Asbestschein

Absolventen des Sachkundelehrgangs nach TRGS 519, Anlage 3, erlangen umfangreiche Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbestprodukten und die Asbestsanierung. Sie können den großen Asbestschein in einem viertägigen Seminar mit anschließender schriftlicher Prüfung erwerben.

Der Sachkundelehrgang beinhaltet mehrere Themengebiete:

1. Asbest

  • Allgemeine Informationen
  • Gesundheitsgefahren und Risiken bei der Asbestarbeit
  • Entnahme und Analyse von Materialproben

2. Gesetzliche Aspekte

  • Vorgaben und Richtlinien
  • Aufgaben von Sachkundigen
  • Anforderungen an die Entsorgung von Asbestabfällen

3. Arbeitssicherheit

  • Gefährdungsbeurteilung der geplanten Arbeit
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen an der Baustelle
  • Unterweisung und Bereitstellung von Schutzausrüstung für Handwerker

4. Asbestsanierung

  • Absperrung der Baustelle
  • Durchführung der Arbeiten
  • Lagerung asbesthaltiger Abfälle

5. Abschließende Arbeiten

  • Erfolgskontrolle
  • Reinigung und Freigabe der Baustelle
  • Sachgemäße Entsorgung der Abfälle

Beide Scheine sind sechs Jahre gültig und können durch Fortbildungen verlängert werden.

Asbestschulung

Interessante Schulungen:

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10.07.2025, 29.09.2025
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