Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) legt umfangreiche Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen fest, um das Risiko einer Legionellenkontamination zu minimieren. Ein entscheidender Bestandteil dieser Schutzmaßnahmen ist die regelmäßige und korrekte Probenahme des Nutzwassers.
Seit der UBA-Empfehlung vom 6. März 2020 gelten strengere Unabhängigkeitsanforderungen für Prüflaboratorien bei Verdunstungskühlanlagen – Labor und Mitarbeiter dürfen keine Eigeninteressen am Untersuchungsergebnis haben und müssen frei von externen Einflüssen arbeiten. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwacht die Einhaltung dieser verschärften Vorgaben gemäß 42. BImSchV.
Wann müssen Proben genommen werden?
Erstuntersuchung und regelmäßige Kontrollen
Erstuntersuchung: Innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Anlage muss die erste regelmäßige Laboruntersuchung des Nutzwassers erfolgen. Anlagen, die saisonal (nicht mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage im Jahr) in Betrieb sind, müssen die Erstuntersuchung innerhalb von zwei Wochen nach der jährlichen Wiederaufnahme des Betriebs durchführen lassen.
Regelmäßige Untersuchungen:
- Betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers: mindestens zweiwöchentlich
- Laboruntersuchungen auf die allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen: mindestens alle drei Monate
Anpassung der Untersuchungsintervalle
Werden die Prüfwerte 1 für Legionellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bei keiner Laboruntersuchung überschritten, können die Legionellenuntersuchungen auch alle sechs Monate durchgeführt werden. Eine dieser Untersuchungen muss dabei zwischen dem 1. Juni und dem 31. August liegen.
Zusätzliche Untersuchungen bei Grenzwertüberschreitungen
- Bei einem Anstieg der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr: unverzüglich Untersuchungen zur Ursachenklärung
- Bei Überschreitung des Prüfwertes 1 oder 2 für Legionellen: unverzüglich eine zusätzliche Laboruntersuchung auf Legionellen
- Bei Überschreitung der Maßnahmenwerte: unverzüglich eine Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen
Geeignete Entnahmestellen für das Nutzwasser
Die Auswahl der Probenahmestellen ist von den bau- und betriebstechnischen Gegebenheiten abhängig. Es ist zwingend erforderlich, dass die Probenahme immer an derselben Probenahmestelle oder denselben Probenahmestellen erfolgt. Diese Stellen müssen vor Ort oder auf einem Anlagenplan dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sein.
Bevorzugte Entnahmestellen in Strömungsrichtung
Die Probe wird vorzugsweise aus dem Kühlwasser zwischen Pumpe und Versprühung/Verrieselung entnommen. An dieser Stelle muss eine desinfizierbare, vorzugsweise abflammbare Entnahmearmatur vorgesehen sein.
Wichtiger Hinweis zur Bioziddosierung: Die Probenahmestelle muss in Strömungsrichtung vor der Bioziddosierstelle liegen, damit die Probe nicht durch die Bioziddosierung verfälscht wird. Ferner ist darauf zu achten, dass an der Probenahmestelle repräsentativ Kühlwasser beprobt wird und die Probenahmestelle nicht in der Nähe des Eintritts des Zusatzwassers liegt.
Alternative Entnahmestellen für Rieselwasser
Falls keine Entnahmearmatur möglich ist, kann alternativ verrieseltes Kreislaufwasser oder eine Schöpfprobe aus der Kühlturmtasse entnommen werden. Hierbei sind sterile Behälter oder Schöpfbecher zu verwenden.
Bei der Schöpfprobe von Rieselwasser ist darauf zu achten, dass keine Ablagerungen, insbesondere Biofilme, in die Wasserprobe gelangen. Die Probenahme sollte mit einer Probenahmestange (d.h. nicht direkt am Rand der Tasse) 10 cm – 30 cm unterhalb der Wasseroberfläche erfolgen.
Zusatzwasser-Entnahmestellen
Die Probenahme des Zusatzwassers sollte möglichst kurz vor der Einspeisung in den Nutzwasserkreislauf erfolgen, um den Einfluss der Zuwasserleitung bis zur Anlage und gegebenenfalls der Wasseraufbereitung beurteilen zu können.
Durchführung der Probenahme: Methodik und Besonderheiten
Die Durchführung der Probenahme muss den Vorgaben der DIN EN ISO 19458 (K 19) entsprechen. Generell muss ein Probenvolumen von mindestens 100 ml entnommen werden.
Besondere Hinweise zum Umgang mit Bioziddosierung
Die Probenahme muss so erfolgen, dass sie nicht durch Bioziddosierung verfälscht wird. Daher sollte die Probenahme zeitlich vor einer Biozidzugabe erfolgen. Das Zeitfenster zwischen Dosierung und Probenahme sollte so groß wie möglich gehalten werden, und eine Probenahme kurz nach einer Bioziddosierung ist zu vermeiden.
Bei Proben, die Biozide enthalten, muss das Biozid bei der Probenahme soweit möglich inaktiviert werden:
- Oxidative Biozide (wie Chlor/Hypochlorit, Chlordioxid oder Ozon) können durch Natriumthiosulfat inaktiviert werden
- Wasserstoffperoxid kann durch Katalase inaktiviert werden
- Für nicht oxidative Biozide gibt es derzeit noch kein in der Praxis anwendbares Verfahren zur vollständigen Inaktivierung, daher müssen solche Proben am Tag der Probenahme schnellstmöglich untersucht werden
Dokumentation, Transport und Lagerung
Probenahmeprotokoll: Ein detailliertes Protokoll ist unerlässlich und muss mindestens folgende Informationen enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers, Standort der Anlage, exakte Bezeichnung der Probenahmestellen, Datum und Zeitpunkt der Probenahme, Name und Unterschrift des Probenehmers, Art der Probe, Probenahmetechnik, Temperatur des Wassers bei Probenahme, Auffälligkeiten bei der Probenahme, Art und Menge der eingesetzten Biozide sowie Zeitpunkt der letzten und nächsten Dosierung.
Transport und Lagerung: Die Zeit zwischen Probenahme und Analyse im Labor ist so kurz wie möglich zu halten, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch 48 Stunden nach der Probenahme. Bei fehlender Biozidinaktivierung muss die Probe am Tag der Probenahme angesetzt werden. Der Transport muss gekühlt (idealerweise auf 5 ± 3 °C) und lichtgeschützt erfolgen, ohne die Probe gefrieren zu lassen.
Qualifikationsanforderungen
Die Probenahme muss von einem akkreditierten Prüflaboratorium durchgeführt werden. Die Probenehmer müssen fachkundig sein und eine erfolgreich absolvierte Probenehmerschulung für Trinkwasser in Verbindung mit einer Qualifikation gemäß VDI 2047 MT Blatt 4 oder einer speziellen Probenehmerschulung für Verdunstungskühlanlagen nachweisen.
Die 4 wichtigsten Punkte zur Probenahme
- Regelmäßige Überwachung: Zweiwöchentlich interne Kontrollen und mindestens vierteljährlich Laboruntersuchungen auf Legionellen durchführen lassen
- Strategische Probenahmestellen: Proben an repräsentativen Stellen entnehmen, vorzugsweise an speziell dafür vorgesehenen Armaturen zwischen Pumpe und Versprühung, und immer vor der Bioziddosierstelle
- Korrekte Probenahmetechnik: Bei Schöpfproben sind Biofilme und Ablagerungen unbedingt zu vermeiden. Probenahme 10-30 cm unter der Wasseroberfläche mit sterilen Behältern
- Lückenlose Dokumentation und Transport: Jede Probenahme muss detailliert protokolliert und unter strengen Kühl- und Zeitvorgaben (5 ± 3 °C, maximal 48 Stunden) ins Labor transportiert werden
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Betriebsinterne Überprüfungen müssen mindestens zweiwöchentlich erfolgen. Laboruntersuchungen auf allgemeine Koloniezahl und Legionellen sind mindestens alle drei Monate durchzuführen.
Vorzugsweise aus dem Kühlwasser zwischen Pumpe und Versprühung/Verrieselung, an einer dafür vorgesehenen, desinfizierbaren Entnahmearmatur. Wichtig ist, dass die Probenahmestelle vor der Bioziddosierstelle liegt.
In diesem Fall kann eine Schöpfprobe aus dem verrieselten Kreislaufwasser oder der Kühlturmtasse entnommen werden. Dabei ist äußerste Sorgfalt geboten, um die Kontamination der Probe mit Ablagerungen oder Biofilmen zu verhindern.
Die Probenahme sollte zeitlich vor der nächsten Biozidzugabe erfolgen. Bei Proben, die Biozide enthalten, müssen diese, wenn möglich, bei der Probenahme inaktiviert werden.