Gefahrgutbeauftragter: Weiterbildung

Beim Gefahrgutbeauftragten stellt es sich letztlich wie beim Abfallbeauftragten dar: Eine Berufsausbildung gibt es für diese Tätigkeiten bis dato nicht. Ein Gefahrgutbeauftragter kann durch Weiterbildung bestellt werden und es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte – also für diejenigen, die bereits beruflich mit Gefahrgut zu tun haben und ihr Wissen vertiefen wollen.

Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) heißt es wie folgt: „Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.“

In der Regel wird ein Gefahrgutbeauftragter aus dem eigenen Betrieb oder als externe Lösung bestimmt. Gefahrgutbeauftragte sind in den meisten Fällen in der Logistik tätig und können nur dann bestimmt werden, wenn sie die Prüfung beim Gefahrgutbeauftragter-Seminar bestehen.

Weiterbildung Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter-Seminar als Voraussetzung für die Beauftragten-Tätigkeit

Wenn Gefahrgutbeauftragte ihre Tätigkeit beginnen, müssen sie sich in der neuen Rolle erst einmal zurechtfinden. Auch hierbei rückt für Gefahrgutbeauftragte das Thema Weiterbildung in den Fokus. Um gut organisiert und strukturiert die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen zu können, bieten wir Ihnen in unserer Akademie unter anderem ein Zeitmanagement-Seminar an. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

In der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist klar definiert, wer einen Gefahrgutbeauftragten bestimmen muss. Denn nicht jeder Betrieb, der mit gefährlichen Gütern zu tun hat, muss zwangsläufig auch einen Beauftragten stellen. Unternehmen müssen gemäß § 2 Absatz 1 GbV keine Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn „ausschließliche Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR.“

Hier gibt es noch weitere Ausnahmeregelungen für die Nicht-Bestellung eines Beauftragten für Gefahrgüter. Festzuhalten bleibt, wer mit den gefährlichen Gütern direkt hantiert – verpackt und/oder transportiert –, muss einen Sicherheitsberater bestimmen.

Weitere Qualifikationen dank Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte

Da der Gefahrgut-Sektor breit gefächert ist und die Entwicklungen beziehungsweise die Erkenntnisse in einigen Bereichen immer weiter voranschreiten, ist das Thema Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte außerordentlich wichtig. Sei es der Brandschutz, der Umgang mit Lithium-Batterien, Ladungssicherung, radioaktives Material oder die Asbest-Thematik – Beauftragte für gefährliche Güter können mit dem Absolvieren von Seminaren ihr Wissen kontinuierlich erweitern und sichern somit die Qualität ihrer Arbeit.

Ein Gefahrgutbeauftragter sollte die Weiterbildung nutzen, um weitere Qualifikationen zu erlangen. Sind beispielsweise Transportunternehmen im Asbest-Umfeld tätig, muss mindestens ein Mitarbeiter den Nachweis erbringen, mit dem gesundheitsgefährdenden Mineral hantieren zu dürfen. So ist es für Gefahrgutbeauftragte von Vorteil, wenn sie den „großen Asbestschein“ vorweisen können – sprich die Qualifikation, sämtliche Tätigkeiten rund um den Asbest-Bereich ausführen zu dürfen.

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