Buchen Sie bei der Deutschen Umweltakademie eine staatlich anerkannte und bundesweit gültige Asbestschulung inklusive der kostenlosen Aushändigung relevanter Skripte und gesetzlicher Leitlinien nach Ihrem persönlichen Bedarf. Um unter anderem die Erlangung der qualifizierten Asbest-Fachkunde sowie die Aufrechterhaltung der behördlich anerkannten Asbest-Sachkunde gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen als kompetenter Schulungspartner mit unseren erfahrenen Referenten Präsenzveranstaltungen, Online-Schulungen und Inhouse-Seminare an.

All unsere Schulungen werden nach den stets aktuell gültigen Fassungen durchgeführt, sodass Sie nach dem Lehrgang in jedem Fall auf dem neuesten Stand sind. Informieren Sie sich jetzt über Ihre gesuchte Schadstoffschulung in unserem umfassenden Schulungsprogramm.

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Unsere Asbestschulungen im Überblick

Um mit Schadstoffen wie Asbest fachgerecht arbeiten zu können, bedarf es spezieller Kenntnisse und seitens der Behörden geforderte Qualifikationen. Dank unserer Referenten mit langjähriger Expertise können wir eine ein- bis mehrtägige Asbestschulung anbieten, die Ihre Arbeiten im Bereich der Asbestsanierung möglich machen. Ob Sie bei uns nun den Kleinen oder Großen Asbestschein absolvieren – mithilfe der Schulungen der Deutschen Umweltakademie gehen Sie Ihre künftigen Aufgaben bestens vorbereitet an. Folgende Schulungen zum Thema Asbest sind bei uns buchbar:

Großer Asbestschein

Sachkundelehrgang | 4 Tage | Berechtigt zur umfassenden Asbestsanierung und allen anderen Asbest-Arbeiten

Kleiner Asbestschein

Sachkundelehrgang | 2,5 Tage | Berechtigt für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geringen Umfangs, Lagerung & Abfallentsorgung

Auffrischung Großer Asbestschein

Sachkundelehrgang | 1 Tag | Ohne Abschlussprüfung | Auffrischung nach 6 Jahren notwendig

Auffrischung Kleiner Asbestschein

Sachkundelehrgang | 1 Tag | Ohne Abschlussprüfung | Auffrischung nach 6 Jahren notwendig

Großer Asbestschein nach TRGS 519, Anlage 3

Nach bestandener Prüfung erlangen die Teilnehmer des viertägigen Sachkundelehrgangs den „großen Asbestschein“. Werden nach TRGS 519 bei ASI-Arbeiten weitere Qualifikationen von Sachkundigen benötigt, ist dieser Asbestlehrgang zur Gerätefachkunde erweiterbar.        

Kleiner Asbestschein nach TRGS 519, Anlage 4c

Bei diesem zweieinhalbtägigen Sachkundelehrgang erlangen die Teilnehmer den „kleinen Asbestschein“. Das bedeutet: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestzementprodukten sowie ASI-Arbeiten geringen Umfangs müssen in der Obhut eines Sachkundigen sein.

Dieser Sachkundige muss derartige Arbeiten an Asbestprodukten begleiten und seine Sachkunde alle sechs Jahre auffrischen. Da alle Änderungen und Ergänzungen miteinbezogen werden, ist diese Asbestschulung stets auf dem neuesten Stand.

Auffrischungsschulung nach TRGS 519, Anlage 3 & 4

In diesem eintägigen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe), Anlage 5, geht es vor allem darum, die Sachkunde aufzufrischen. Ein Sachkundenachweis hat sechs Jahre Bestand, sodass Sie vorab prüfen müssten, wann Sie Ihre Sachkunde erhalten haben.

 

 

 

Zielgruppe

Letztlich jeder Betrieb, der innerhalb seiner Tätigkeiten mit Asbest in Berührung kommt, muss einen qualifizierten Nachweis erbringen, wie die jeweilige Handhabe mit den verschiedenen Asbest-Thematiken durchgeführt werden muss. An der Deutschen Umweltakademie ist eine Asbest-Schulung als Präsenzveranstaltung, Online-Schulung oder als Inhouse-Seminar möglich. Vor allem die Unternehmen, die im Bereich der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten tätig sind, müssen eine Fachkunde oder Sachkunde, eine behördlich geforderte Qualifizierung, im Bezug auf Asbest-Arbeiten vorweisen.

Wer oder was regelt den Umgang mit Asbest?

Asbest wurde einst als der perfekte Dämmstoff angesehen und in Millionen Gebäuden in Deutschland verbaut. Doch die Freude über den vermeintlich so überragenden Baustoff währte bis Anfang der 1990er-Jahre, denn da fand man heraus, dass die Asbestfasern eine krebserregende Wirkung haben. Im Anschluss wurde die Verwendung von Asbest verboten und man machte sich daran, den Abbau sowie die Entsorgung der Asbestprodukte voranzubringen. Da jedoch eine falsche Handhabung dazu führen kann, dass feinste Fasern freigesetzt werden, können Menschen daran erkranken.

Aus diesem Grund wurden Verordnungen und gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die genau aufführen, welche Qualifikationen wichtig sind, um den ordnungsgemäßen und sicheren Umgang mit Asbest gewährleisten zu können. Wenn zum Beispiel Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest durchgeführt werden sollen, besagt die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (kurz: TRGS 519), dass der Fachbetrieb die entsprechenden Mitarbeiter mit einer Sachkunde ausstatten muss. Um eine derartige Sach- oder auch Fachkunde zu erlangen, muss eine Asbestschulung absolviert werden, die den Teilnehmer mit aktuellem Know-how versorgt.

Überblick Schulungen:

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