Kleiner Asbestschein

Asbest-Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4c

Die TRGS 519 Anlage 4C Schulung vermittelt die notwendige Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Produkten mit geringer Exposition. Der staatlich anerkannte Sachkundenachweis nach TRGS 519, auch bekannt als „kleiner Asbestschein“, ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt Fachkräfte dazu, entsprechende Tätigkeiten rechtskonform und fachgerecht durchzuführen.

Der kleine Asbestschein qualifiziert speziell für Arbeiten an Asbestzementprodukten wie Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen oder Fallrohren sowie für Tätigkeiten mit anderen fest gebundenen asbesthaltigen Materialien, bei denen nur eine geringe Faserfreisetzung zu erwarten ist.

Im Mittelpunkt der Schulung stehen die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519): rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzmaßnahmen, fachgerechter Umgang mit Asbestprodukten sowie Dokumentations- und Entsorgungspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den staatlich anerkannten Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C, der als offizieller Nachweis der Qualifikation dient und für Unternehmen Rechtssicherheit schafft.

TRGS 519 Anlage 4C Schulung

Kurzinfos zum 2-Tages-Kurs
  • Kursdauer: 1. Tag: 8:00 – 17:30 Uhr; 2. Tag: 8.00 – 14.00 Uhr
  • Schulungsvarianten: Präsenz, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: keine
  • Extras: inkl. Mittagssnack & Getränke
  • Zertifikat: staatlich anerkannter Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C
  • Materialien: werden vor Ort gestellt
  • Zielgruppe: Handwerksbetrieben, Bauunternehmen, Abbruch- und Sanierungsfirmen, Maler, Installateure, Elektriker, Dachdecker, Bodenleger, Instandhaltungspersonal

TRGS 519 Anlage 4C Schulung

Kurzinfos zum 2-Tages-Kurs
  • Kursdauer: 1. Tag: 8:00 – 17:30 Uhr; 2. Tag: 8.00 – 14.00 Uhr
  • Schulungsvarianten: Präsenz, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: keine
  • Extras: inkl. Mittagssnack & Getränke
  • Zertifikat: staatlich anerkannter Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C
  • Materialien: werden vor Ort gestellt
  • Zielgruppe: Handwerksbetrieben, Bauunternehmen, Abbruch- und Sanierungsfirmen, Maler, Installateure, Elektriker, Dachdecker, Bodenleger, Instandhaltungspersonal

Die TRGS 519 Anlage 4C Schulung vermittelt die notwendige Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Produkten mit geringer Exposition. Der staatlich anerkannte Sachkundenachweis nach TRGS 519, auch bekannt als „kleiner Asbestschein“, ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt Fachkräfte dazu, entsprechende Tätigkeiten rechtskonform und fachgerecht durchzuführen.

Der kleine Asbestschein qualifiziert speziell für Arbeiten an Asbestzementprodukten wie Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen oder Fallrohren sowie für Tätigkeiten mit anderen fest gebundenen asbesthaltigen Materialien, bei denen nur eine geringe Faserfreisetzung zu erwarten ist.

Im Mittelpunkt der Schulung stehen die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519): rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzmaßnahmen, fachgerechter Umgang mit Asbestprodukten sowie Dokumentations- und Entsorgungspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den staatlich anerkannten Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C, der als offizieller Nachweis der Qualifikation dient und für Unternehmen Rechtssicherheit schafft.

Termine & Orte: Kleiner Asbestschein Schulungen – jetzt einfach online anmelden!

Datum Ort / Online Schulung Preis (netto)
14.10.2025 - 15.10.2025 Stuttgart Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden
11.11.2025 - 12.11.2025 Reinbek (bei Hamburg) Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden
24.11.2025 - 25.11.2025 Münster Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Ausgebucht
03.12.2025 - 04.12.2025 Münster Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Ausgebucht
24.03.2026 - 25.03.2026 Stuttgart Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden
02.06.2026 - 03.06.2026 Berlin Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden
08.07.2026 - 09.07.2026 München Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden
23.09.2026 - 24.09.2026 Leipzig Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden
02.12.2026 - 03.12.2026 Düsseldorf Kleiner Asbestschein 490,00 Euro Anmelden

Inhalte und Ablauf der Sachkunde-Schulung nach TRGS 519 Anlage 4c

Die Sachkunde-Schulung nach TRGS 519 (Anlage 4c, kleiner Asbestschein) kann als Präsenz- oder Inhouse-Seminar stattfinden. Diese TRGS-519-Schulung (kleiner Asbestschein) beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen und Fragestellungen:

1. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • Grundlagen: Das Mineral Asbest

  • Gesundheitsrisiken und anerkannte Berufskrankheiten durch Asbestexposition

2. Verwendung von Asbest

  • Typische Asbestprodukte und deren Einsatzbereiche

  • Erkennen von Asbestzementprodukten

  • Abgrenzung zu schwach gebundenen Asbestprodukten

3. Vorschriften und Regelungen 

  • REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, TRGS 519

  • Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen: z. B. Chemikaliengesetz, BImSchG, WHG, ArbStättV

  • Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen (u. a. BGI 664, BGR 500)

  • Vorgaben zur Entsorgung und zum Transport asbesthaltiger Abfälle

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtliche Bestimmungen

4. Personelle Anforderungen 

  • Verantwortlichkeiten: Sachkundige Person, Aufsichtsführender, Koordinator gemäß TRGS 519

  • Qualifikationen des Fachpersonals und Anforderungen an betriebliche Sicherheitsorganisation

5. Sicherheitstechnische Maßnahmen 
Gemäß TRGS 519 (Fassung 2022)

  • Vorbereitung: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Betriebsanweisung, PSA, Unterweisung, Erste Hilfe

  • Baustelleneinrichtung: Absperrung, Sanitäreinrichtungen, Gerüste, Absturzsicherung

  • Geräte: Einsatz geeigneter Werkzeuge, Entstauber und Sauggeräte

  • Abbrucharbeiten: Faserbindung, zerstörungsfreier Ausbau, Sammelvorgaben

  • Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen in Innenräumen

  • Abschlussarbeiten: Reinigung, Prüfung, Freimessung

6. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen 

  • Verpackung, Transportvorbereitung

  • Deponierung und alternative Entsorgungsverfahren

Diese umfassende Schulung bereitet Sie optimal auf die Herausforderungen im Umgang mit Asbest vor und sichert Ihnen die notwendige Qualifikation für sichere und rechtssichere Arbeiten.

Asbesthaltige Dachziegel unter Anwendung einer Lupe.

Schützen Sie sich und andere:
Warum ein Asbestschein unverzichtbar ist

Kommen Unternehmen bei ihren Tätigkeiten zwangsläufig mit Asbest in Berührung – vor allem bei Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden –, ist der Nachweis einer Sachkunde Voraussetzung. Jedoch müssen die Betriebe selbst entscheiden, welche Qualifizierungsmaßnahme, also ob der große oder kleine Asbestschein für Ihre Mitarbeitenden, infrage kommt.

Der Sachkundelehrgang (kleiner Asbestschein) gemäß Anlage 4c nach TRGS 519 ist vor allem für diejenigen interessant, die bei folgenden Arbeiten mit Asbestzementprodukten oder schwach gebundenem Asbest in Berührung kommen:

  • Dachdecken
  • Gerüstarbeiten
  • Hantieren mit Dichtungen und Dämmungen
  • Malerarbeiten
 

Wie bereits bei der Bezeichnung deutlich wird, berechtigt der Besitz eines kleinen Asbestscheins nicht zu allen Asbest-Arbeiten, deckt jedoch eine ganze Reihe von Tätigkeiten ab.

Hier gilt es, sich vor einer staatlich geprüften Sachkunde-Schulung bei der Deutschen Umweltakademie ausreichend zu informieren. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich für den kleinen Asbestschein interessieren.

Ihr Vorteil: Unser Qualitätsversprechen

Persönliche Beratung

Individuelle Unterstützung bei Kurswahl, Förderung und Karriereplanung – auch nach der Schulung sind wir für Sie da.

Überdurchschnittlicher Service

Wir erinnern Sie zuverlässig an Termine und bieten jederzeit Zugriff auf Ihr Zertifikat und Zusatzmaterialien im Kundenkonto.

Karriere-Booster

Steigern Sie Ihre Gehaltschancen und eröffnen Sie sich neue Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf.

Erfahrene Referenten und Referentinnen

Unsere Experten aus der Praxis garantieren höchste Qualität und fundiertes Fachwissen.

Praxisorientierte Inhalte

Moderne Methoden und Übungen sorgen für direkte Anwendung im Berufsalltag.

Exklusive Inhalte

Im Kundenkonto finden Sie jederzeit zusätzliche Materialien und hilfreiche Lernressourcen.

Stimmen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Zufriedenheitsgarantie

99,33% unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfehlen uns weiter!*

Woher wissen wir das?

*Auswertung aus internen Stichproben-Evulation
zufriedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Deutschen Umweltakademie
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Weitere interessante Inhalte finden Sie in unserem Asbest-Informationsportal

LAGA PN 98 Informationsplattform

Hilfestellungen und Informationen zur LAGA PN 98

Informationen zur TRGS 519 Anlage 4C („kleiner Asbestschein“)

Die TRGS 519 Anlage 4C ist ein wesentlicher Bestandteil der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) und befasst sich mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Produkten mit geringer Exposition. Sie dient als anerkannte Regel der Technik und legt fest, wie Fachkräfte rechtssicher, sicherheitsgerecht und umweltbewusst mit fest gebundenem Asbest umgehen dürfen.

Asbest wurde in Deutschland jahrzehntelang in zahlreichen Bauprodukten eingesetzt – vor allem als Asbestzement in Dach- und Fassadenplatten, Blumenkästen, Rohren oder Bodenbelägen. Auch wenn Asbest seit 1993 verboten ist, findet man diese Materialien noch heute in vielen Bestandsgebäuden. Hier setzt die TRGS 519 Anlage 4C an: Sie schafft klare Vorgaben für Tätigkeiten, bei denen nur eine geringe Faserfreisetzung zu erwarten ist.

Der sogenannte „kleine Asbestschein“ qualifiziert Fachkräfte insbesondere für:

  • Arbeiten an Asbestzementprodukten wie Wellplatten, Fassadenverkleidungen, Fallrohren oder Blumenkästen

  • Kleinere Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten, z. B. beim Bohren, Schneiden oder Reparieren

  • Entfernung und Entsorgung kleinerer Mengen fest gebundener asbesthaltiger Materialien

Dabei schreibt die TRGS 519 Anlage 4C detailliert vor, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten sind – von der Gefährdungsbeurteilung und Staubminimierung über den Einsatz geeigneter Schutzausrüstung bis hin zu den Vorgaben für Transport und Entsorgung.

Wichtig: Der kleine Asbestschein berechtigt nicht zu Arbeiten an schwach gebundenem Asbest (z. B. Spritzasbest, Asbestpappen, Weichasbestprodukte). Für diese hochgefährlichen Tätigkeiten ist der große Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 3 erforderlich.

Die TRGS 519 Anlage 4C hat für Unternehmen und Handwerksbetriebe eine hohe Relevanz:

  • Sie schafft Rechtssicherheit bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Baustoffen.

  • Sie schützt Mitarbeiter, Bewohner und die Umwelt vor gefährlichen Asbestfasern.

  • Sie reduziert Haftungsrisiken und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.

  • Sie sorgt dafür, dass Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Bestandsgebäuden fachgerecht und kontrolliert erfolgen.

Damit ist der kleine Asbestschein ein unverzichtbarer Qualifikationsnachweis für zahlreiche Gewerke – von Maler- und Dachdeckerbetrieben über Installateure und Elektriker bis hin zu Instandhaltungspersonal und Sanierungsunternehmen, die regelmäßig mit asbesthaltigen Baustoffen in Berührung kommen.

Asbest Probenahme

Kleiner Asbestschein Inhouse Schulungen – direkt bei Ihnen vor Ort

Mit der TRGS 519 Anlage 4C Inhouse Schulung – dem sogenannten „kleinen Asbestschein“ – holen Sie die Qualifikation für Ihr gesamtes Team direkt in Ihr Unternehmen. Unsere Referenten kommen zu Ihnen vor Ort und führen die Schulung praxisnah in Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung durch.

Der große Vorteil: Inhalte, Beispiele und Übungen lassen sich optimal an Ihre betrieblichen Abläufe, Projekte und Anforderungen anpassen. Statt mehrere Mitarbeiter zu externen Kursen zu schicken, sparen Sie Zeit und Kosten, während Ihr Team gemeinsam ein einheitliches Wissensniveau erreicht.

So stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten, die mit Asbestzementprodukten oder anderen fest gebundenen Asbestmaterialien arbeiten, den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C erhalten – für mehr Rechtssicherheit, Arbeitsschutz und Effizienz im Betrieb.

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Häufige Fragen und Antworten

Die TRGS 519 Anlage 4C ist Teil der Technischen Regeln für Gefahrstoffe und regelt die Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit geringer Exposition an fest gebundenem Asbest.

Der staatlich anerkannte Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C wird oft als „kleiner Asbestschein“ bezeichnet. Er berechtigt Fachkräfte, bestimmte Tätigkeiten an Asbestzementprodukten und anderen fest gebundenen Asbestmaterialien durchzuführen, bei denen nur eine geringe Faserfreisetzung zu erwarten ist.

Mit dem Nachweis dürfen u. a. folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:

  • Arbeiten an Asbestzementprodukten (z. B. Dachplatten, Fassadenplatten, Fallrohre, Blumenkästen)

  • Kleinere Reparaturen, Instandhaltungen und Demontagen

  • Arbeiten, bei denen nur eine geringe Faserfreisetzung entsteht

Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C ist in der Regel 6 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung erforderlich, um die Gültigkeit zu verlängern.

  • Kleiner Asbestschein (Anlage 4C): berechtigt zu Arbeiten mit fest gebundenem Asbest bei geringer Exposition.

  • Großer Asbestschein (Anlage 3): ist erforderlich für Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest, bei denen eine deutlich höhere Gesundheitsgefährdung besteht.

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!