Werden auch Sie eine hygienisch fachkundige Person:
Was ist die hygienisch fachkundige Person nach 42. BImSchV?
Die 42. BImSchV definiert in § 2 Nr. 19 präzise, wer als hygienisch fachkundige Person gilt: Jemand, der eine Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 Blatt 4 absolviert hat – oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann.
Diese Verordnung regelt den hygienischen Betrieb von Anlagen, bei denen Wasser verrieselt, versprüht wird oder mit der Atmosphäre in Kontakt kommt. Das Ziel: Verunreinigungen durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, zu vermeiden.
Für welche Anlagen gilt die Regelung?
- ✔Verdunstungskühlanlagen
- ✔Kühltürme
- ✔Nassabscheider
Beauftragung und Bestellung durch den Betreiber
Die Initiative liegt beim Betreiber: Er benennt und beauftragt die hygienisch fachkundige Person. Diese Beauftragung ist kein bürokratischer Akt, sondern eine zentrale Pflicht gemäß § 3 Absatz 4 der 42. BImSchV.Wann wird eine fachkundige Person aktiv?
Die hygienisch fachkundige Person muss vor jeder Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme eingebunden werden. Das gilt auch nach Trockenlegung oder wenn der Nutzwasserkreislauf länger als eine Woche unterbrochen war.
Kernaufgaben: Gefährdungsbeurteilung und Prüfschritte
Die hygienisch fachkundige Person ist kein Beobachter, sondern aktiv eingebunden. Zwei zentrale Aufgaben prägen die Rolle:
1. Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Vor jeder Inbetriebnahme muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden – unter Beteiligung der fachkundigen Person. Diese umfasst:
- ✔Risikoanalyse: Identifizierung möglicher Gefährdungen
- ✔Bewertung: Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit analysieren
- ✔Risikobewertung: Priorisierung und Ableitung geeigneter Maßnahmen
- ✔Dokumentation: Eintragung der Ergebnisse im Betriebstagebuch
2. Durchführung der Prüfschritte gemäß Anlage 2
Die Prüfschritte sind das praktische Gegenstück zur Gefährdungsbeurteilung. Sie umfassen unter anderem:
- ✔Entfernung von Verunreinigungen
- ✔Überprüfung der Zusatzwasserbeschaffenheit
- ✔Inbetriebnahme der Wasserbehandlung
- ✔Kontrolle der hygienerelevanten Anlagenausführung
- ✔Einweisung des Bedienpersonals
Diese Checkliste stellt sicher, dass beim Anfahren der Anlage nichts übersehen wird.
Schulung und Lehrgang VDI 2047 Blatt 4: Der Weg zur Qualifikation
Wie wird man zur hygienisch fachkundigen Person? Durch eine anerkannte Schulung bei der Deutschen Umweltakademie – noch vor Aufnahme der Tätigkeit. Unser eintägiger Lehrgang nach VDI 2047 (VDI-MT 2047-4) vermittelt das notwendige Fachwissen für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Rückkühlwerken.
Die VDI 2047 Schulung auf einen Blick
- Kursdauer: 1 Tag (9:00 – 18:00 Uhr)
- Schulungsvarianten: Online, Präsenz oder Inhouse
- Zugangsvoraussetzungen: keine
- Zertifikat: Offizielle VDI-Urkunde bei bestandener Abschlussprüfung
- Materialien: VDI-Sonderdrucke im Wert von über 250 Euro (VDI 2047 Blatt 2, 3, 4 + 42. BImSchV)
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer bzw. Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die entsandte Person das erforderliche technische Hintergrundwissen besitzt.
Inhalte der VDI 2047 Schulung
Mit der erfolgreichen Absolvierung unseres Lehrgangs gemäß VDI 2047 Blatt 4 sind folgende Kernthemen behandelt:
- ✔Grundlagen der Funktionsweise von Verdunstungskühlanlagen
- ✔Rechtliches Grundwissen: 42. BImSchV, Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung
- ✔Hintergrundwissen zu mikrobiologischen Vorgängen in Kühlwassersystemen
- ✔Gesundheitsbeeinträchtigungen durch krankheitserregende Keime im Kühlwasser
- ✔Erstellung von Gefährdungsanalysen, Risikoeinschätzung und Maßnahmenbeurteilung zu Legionellen
- ✔Kontrolle von chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Parametern
- ✔Informationen zum Einsatz von Bioziden und zur Biozid-Verordnung
Ablauf der VDI 2047 Hygieneschulung
Der strukturierte Aufbau unserer Schulung führt Sie systematisch durch alle relevanten Themen:
- Einführung – Überblick über die VDI 2047 und die 42. BImSchV
- Grundlagen der Mikrobiologie – Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und weitere Keime
- Wasserchemie und Korrosionsvorgänge – Chemische Prozesse verstehen
- Überwachung der Anlagen – Probenahme und Kontrollparameter
- Desinfektion und Instandhaltung – Praxisnahe Maßnahmen
- Gesetze, Vorschriften und technische Regeln – Rechtssicherer Betrieb
- Abschlussprüfung – Nachweis Ihrer Fachkunde
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine offizielle VDI-Urkunde – den anerkannten Qualifikationsnachweis gegenüber Behörden, Auftraggebern und Kunden.
Wiederholung: Wie lange gilt die Qualifikation?
Die 42. BImSchV schreibt keine festen Wiederholungsfristen vor. Trotzdem gibt es klare Empfehlungen aus der Praxis:
- Nach 5 Jahren (unsere Empfehlung)
- Wenn die zugrundeliegende VDI-Richtlinie aktualisiert wird
- Bei wesentlichen technischen oder rechtlichen Änderungen
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Die hygienisch fachkundige Person ist mehr als eine formale Anforderung. Sie ist der Garant für den sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen – und damit für den Schutz von Mitarbeitenden und Anwohnern. Die Investition in eine fundierte Schulung zahlt sich aus: durch rechtliche Sicherheit, technisches Know-how und die Gewissheit, im Ernstfall richtig zu handeln.
Buchen Sie jetzt Ihre VDI 2047 Schulung als offizieller Schulungspartner des VDI:
- Flexibel wählen: Online-Schulung, Präsenz oder maßgeschneiderte Inhouse-Schulung
- Sofort einsetzbar: Alle Materialien und VDI-Sonderdrucke im Wert von über 250 Euro inklusive
- Offiziell anerkannt: VDI-Urkunde als Qualifikationsnachweis nach bestandener Prüfung
- Praxisnah: Von erfahrenen Experten vermittelt – kein trockenes Theorieseminar
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Häufige Fragen zur Rolle und den Aufgaben einer hygienisch fachkundigen Person:
Eine hygienisch fachkundige Person ist gemäß § 2 Nr. 19 der 42. BImSchV eine qualifizierte Fachkraft, die eine Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 Blatt 4 absolviert hat. Sie ist verantwortlich für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Die Person wirkt bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit und führt Prüfschritte vor Inbetriebnahme durch, um Gesundheitsrisiken durch Legionellen und andere Mikroorganismen zu minimieren.
Die hygienisch fachkundige Person wird vom Betreiber der Anlage benannt und beauftragt. Diese Beauftragung ist gemäß § 3 Absatz 4 der 42. BImSchV eine gesetzliche Pflicht.
Die hygienisch fachkundige Person hat zwei zentrale Aufgaben: Erstens die Beteiligung an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die Risikoanalyse, Bewertung des Schadensausmaßes und Ableitung von Schutzmaßnahmen umfasst. Zweitens die Durchführung der Prüfschritte nach Anlage 2 der 42. BImSchV vor jeder Inbetriebnahme – dazu gehören Entfernung von Verunreinigungen, Überprüfung der Wasserbeschaffenheit, Inbetriebnahme der Wasserbehandlung und Einweisung des Bedienpersonals. Beide Aufgaben müssen im Betriebstagebuch dokumentiert werden.
Die VDI 2047 Schulung dauert einen Tag. Der Lehrgang kann wahlweise als Online-Schulung, Präsenzveranstaltung oder Inhouse-Schulung absolviert werden. Am Ende erfolgt eine Abschlussprüfung. Bei Bestehen erhalten Teilnehmer die offizielle VDI-Urkunde, die als anerkannter Qualifikationsnachweis gegenüber Behörden und Auftraggebern dient.
Die 42. BImSchV schreibt keine festen Wiederholungsfristen vor. Es wird jedoch eine regelmäßige Auffrischung alle 5 Jahre empfohlen.
Expertenwissen:
Die 42. BImSchV (Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) ist eine am 19. August 2017 in Kraft getretene Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Sie regelt den hygienischen Betrieb dieser Anlagen und orientiert sich an den VDI-Richtlinien 2047 Blatt 2 und 3. Ziel ist es, Gesundheitsgefahren durch Legionellen zu minimieren und den Stand der Technik verbindlich anzuwenden.
Das Betriebstagebuch dokumentiert alle wichtigen Anlageninfos: Ergebnisse der betriebsinternen und Laborprüfungen, Gefährdungsbeurteilungen, Wartungsmaßnahmen, Desinfektionen, Reparaturen und Biozid-Dosierungen. Es muss fünf Jahre aufbewahrt und bei behördlichen Kontrollen vorgelegt werden. Eine sorgfältige Führung sichert den Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebs.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in warmem Wasser (25-45°C) wachsen. Werden sie über Aerosole eingeatmet, können sie die Legionärskrankheit (schwere Lungenentzündung) oder das Pontiac-Fieber auslösen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher und Immungeschwächte. Legionellenausbrüche aus Verdunstungskühlanlagen können tödlich verlaufen – daher die strengen Vorgaben der 42. BImSchV.