Aerosole sind winzige Wassertröpfchen, die beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen entstehen, wenn Wasser verdunstet und durch Luftströmungen fortgetragen wird. Diese feinen Tröpfchen können mit Mikroorganismen wie Legionellen belastet sein und gelangen über den Luftaustritt in die Umwelt.

In Deutschland werden jährlich bis zu 3.000 Todesfälle auf Legionellose zurückgeführt, die durch den Kontakt mit dem kontaminierten Wassernebel verursacht wird.


Dokumentierte Ausbrüche in Philadelphia (1976), Ulm (2010) und Warstein (2013) haben gezeigt, wie weitreichend die Gefahr durch Aerosole ist. Untersuchungen belegen, dass sich diese Aerosole über Distanzen von bis zu 7 Kilometern ausbreiten können. Da diese feinen Tröpfchen beim Einatmen tief in die Lunge vordringen, bergen sie ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Mit der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung, die im August 2017 in Kraft trat, wurden verbindliche Anforderungen etabliert, um die Freisetzung gefährlicher Aerosole zu kontrollieren.

Zwei Verdunstungskühlanlagen nebeneinander

Inhalt dieses Beitrags

Bioaerosole: Definition und Gesundheitsrisiken bei Kontakt

Bioaerosole sind luftgetragene Partikel biologischen Ursprungs – in diesem Fall feinste Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten. Das sind stäbchenförmige, aerobe, gramnegative Bakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Oberflächengewässern, im Grundwasser und in erwärmten Trinkwasser vorkommen. Die Gattung Legionella umfasst etwa 60 Arten, wobei Legionella pneumophila – eingestuft in Risikogruppe 2 nach TRBA 466 – die bekannteste ist. Die meisten Erkrankungen gehen auf Stämme von Legionella pneumophila Serogruppe 1 zurück.

Die besondere Gefahr von Bioaerosolen liegt in ihrer Größe: Die Tröpfchen sind so fein, dass sie beim Einatmen die oberen Atemwege passieren und tief in die Lunge gelangen. Die Infektion erfolgt nicht durch Trinkwasser, sondern ausschließlich durch das Einatmen dieser kontaminierten Aerosole. In der Lunge angekommen, können die Erreger zwei Krankheitsbilder auslösen:

Das Pontiac-Fieber: 

  • Influenza-ähnliche Erkrankung
  • Grippeähnliche Symptome
  • Spontane Ausheilung
  • Milde Verlaufsform

Die Legionärskrankheit:

  • Atypische Lungenentzündung
  • Symptome: Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Müdigkeit
  • Zusätzlich: Muskelschmerzen, trockener Husten, Atembeschwerden
  • Möglicher tödlicher Verlauf
  • Sterblichkeitsrate: bis zu 10 Prozent

Das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl der Erkrankungen in Deutschland auf etwa 6.000 bis 10.000 Fälle pro Jahr. Risikogruppen umfassen Personen mit geschwächtem Immunsystem, Vorerkrankungen wie chronischen Lungenerkrankungen oder Diabetes, Raucher, Alkoholiker, Krebspatienten und ältere Personen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht nachgewiesen – die Infektion erfolgt ausschließlich über die eingeatmeten Bioaerosole.

Entstehung und Freisetzung legionellenhaltiger Tröpfchen durch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Verdunstungskühl-Anlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind die Hauptquellen für legionellenhaltige Aerosole. Bei diesen technischen Anlagen entsteht der feine Wassernebel durch mehrere Mechanismen: Über Sprühdüsen, Rieseleinbauten oder allgemein durch die Bewegung des Wassers über Einbauten entstehende Aerosole. Bei der Luftströmung in der Anlage werden diese feinen Tröpfchen mitgerissen. Der größte Teil wird zwar über Tropfenabscheider zurückgehalten, dennoch gelangt durch die offene Bauweise der Apparate dieser Feinnebel in die Umgebung. 

Diese Anlagen bieten mit regulären Wassertemperaturen zwischen 10°C und 45°C optimale Bedingungen für die Vermehrung von Legionellen. Legionellen sind überlebensfähig bis zu etwa 60°C. Unter 25°C verringert sich ihre Vermehrung, unter 0°C stoppt sie vollständig. Sobald sich Legionellen im Kühlwasser vermehrt haben, können sie kontinuierlich mit den austretenden Aerosolen T in die Umgebung freigesetzt werden.

Biofilme im System begünstigen die Legionellenvermehrung. Legionellen benötigen Amöben als Wirt und vermehren sich intrazellulär in diesen Einzellern. Die Amöben dienen als „Vehikel“ und bieten vielfältigen Schutz vor chemischen oder physikalischen Einflüssen wie z.B. Desinfektionsmaßnahmen. Die in den Amöben inserierten Legionellen oder Amöbenvesikel können nun mit dem Wasserstrom verteilt als Aerosol freigesetzt werden. 

Die durch Verdunstungskühlanlagen abgegebene Menge an aerosolbeladener Fortluft kann mehrere 100.000 Kubikmeter pro Stunde betragen. Diese gewaltigen Volumenströme erklären, warum selbst geringe Legionellenkonzentrationen im Wasser zu einer erheblichen Freisetzung legionellenhaltiger Aerosole führen können. Theoretisch berechnen lässt sich das Szenario durch genaue Kentnisse der Systemparameter nach Angaben duch den Hersteller.

Ausbreitungsverhalten und Reichweite von Aerosolen

Die Ausbreitung von Aerosolen aus Verdunstungskühlanlagen ist ein komplexes physikalisches Phänomen. Aerosole verhalten sich anders als Gase: Ihre Ausbreitung wird nicht nur durch Diffusion bestimmt, sondern auch durch die Größe und das Gewicht der Tröpfchen sowie durch meteorologische Bedingungen. Während die Ausbreitung von z.B. Staubpartikeln konkret berechnet werden kann, gelingt das bei Aerosolen nicht zweifelsfrei.

Mehrere Faktoren beeinflussen, wie weit und in welche Richtung sich die aerosolbeladener Fortluft verteilt:

  • Temperatur: Beeinflusst die Verdunstungsrate der Tröpfchen und thermische Luftströmungen
  • Luftfeuchte: Bestimmt, wie schnell Aerosole verdunsten oder ihre Größe beibehalten
  • Windrichtung: Gibt die Hauptausbreitungsrichtung vor
  • Windgeschwindigkeit: Bestimmt, wie schnell und wie weit Aerosole transportiert werden

Aerosole mit Durchmessern von 1 bis 10 Mikrometern können besonders lange in der Luft schweben und werden mehrere Kilometer weit transportiert. Untersuchungen zeigten zunächst maximale Übertragungswege von etwa 3 Kilometern. Ein Ausbruch im Jahr 2003 in Pas-de-Calais, Frankreich, dokumentierte jedoch Reichweiten von 6 bis 7 Kilometern. Diese Erkenntnisse haben die Risikobewertung für Aerosole aus Verdunstungskühlanlagen grundlegend verändert.

Im bebauten Raum wird die Ausbreitung von Aerosolen zusätzlich kompliziert. Hier entsteht ein Mikroklima, das durch folgende Faktoren beeinflusst wird:

  • Bebauung: Gebäude verändern Strömungsmuster
  • Untergrund: Beeinflusst lokale Temperaturen und Luftbewegungen
  • Bewuchs: Verändert Luftströmungen und Luftfeuchtigkeit

Die tatsächliche Ausbreitungsrichtung von Aerosolen im bebauten Raum folgt nicht zwingend der vorherrschenden Windrichtung. Luftverwirbelungen, Kanalisierungseffekte zwischen Gebäuden und thermische Aufwinde beeinflussen die Verteilung erheblich. Aerosole können durch Sogeffekte und Verwirbelungen auch in Bereiche gelangen, die nicht direkt im Hauptwindstrom liegen.

Betroffene Bereiche durch Aerosolausbreitung können umfassen:

  • Fensterfronten umliegender Gebäude: Aerosole gelangen in Innenräume
  • Ansaugungen raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen): Aerosole werden aktiv angesaugt und verteilt
  • Park- und Lagerplätze: Exponierte Aufenthaltsbereiche
  • Umliegende und darunterliegende Bereiche: Aerosole sinken bei schwachem Wind ab

Dokumentierte Ausbrüche

Mehrere dokumentierte Ausbrüche verdeutlichen die Gefahr durch Aerosole aus Kühlanlagen:

Philadelphia 1976 – Aerosole aus der Klimaanlage:

Beim Veteranentreffen der „American Legion“ kam es zum ersten dokumentierten Ausbruch. Die Klimaanlage des Hotels verbreitete legionellenhaltige Aerosole über das Lüftungssystem. Je nach Quelle erkrankten zwischen 200 und 221 Personen, 29 bis 34 Personen starben, weil sie mit den Legionellen in Kontakt kamen. Dieser Ausbruch machte erstmals deutlich, welche Gefahr von aerosolerzeugenden Anlagen ausgeht.

Ulm 2010 – Aerosole im Probebetrieb:

In einem Telekom-Gebäude waren zwei VKA eines BHKW mit Legionellen kontaminiert. Vermutlich hat der Generalunternehmer die Anlage in Betrieb genommen, ohne entsprechende hygienische Vorkehrungen zu treffen. 64 Personen in der Umgebung wurden infiziert, 5 starben. Da weder ein Betreiber noch anderweitige Verantwortliche namhaft gemacht werden konnten, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Warstein 2013 – Multiple Aerosolquellen:

165 Erkrankte und 3 Todesfälle wurden registriert. Als Aerosolquellen wurden ein Rückkühlwerk eines Metallverarbeitungsbetriebs, eine kommunale Kläranlage und das Vorklärbecken der Warsteiner Brauerei identifiziert. Die gleichzeitige Freisetzung von Aerosolen aus mehreren Quellen verstärkte das Ausbruchsgeschehen.

Die 42. BImSchV: Kontrolle der Aerosolfreisetzung

Am 19. August 2017 trat die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) in Kraft. Sie regelt die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird, wobei die Entstehung von Aerosolen begünstigt werden kann.

Zielsetzung ist die Verhinderung von Legionellenemissionen und damit die Kontrolle der Freisetzung kontaminierter Aerosole durch hygienegerechten Betrieb sowie Melde-, Dokumentations- und Untersuchungspflichten. Die Verordnung wird unterstützt durch   die technischen Richtlinien VDI 2047 und VDI 3679.

Ausnahmen vom Geltungsbereich:

  • Anlagen mit Nutzwasser und  Verrieselungsflächen dauerhaft über 60°C: Bei diesen Temperaturen werden Legionellen abgetötet, bevor Aerosole entstehen
  • Trockene Wärmeübertrager: Keine Aerosolbildung
  • Befeuchtungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen: Andere Regelwerke
  • Nassabscheider mit pH-Werten ≤ 4 oder ≥ 10: Legionellenwachstum gehemmt
  • Anlagen in geschlossenen Hallen mit ausschließlicher Emission in diese: Keine Freisetzung in die Außenluft

Relevante VDI-Richtlinien für aerosolarme Betriebsweisen

Die VDI-Richtlinien beschreiben die technische Grundlage für den hygienegerechten Anlagenbetrieb:

VDI 2047 Blatt 2 beschreibtden hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, bei denen Wasser versprüht wird und es aufgrund dessen zu Aerosolbildung auftreten kann. Die Richtlinie beschreibt technisch spezifische Anforderungen zur Minimierung der Aerosolfreisetzung.

VDI 2047 Blatt 3 beschreibt den hygienegerechten Betrieb von Naturzug-Nasskühltürmen über 200 MW Kühlleistung. 

VDI 3679 beschreibt Anforderungen an Nassabscheider, die ebenfalls Aerosole erzeugen können.

VDI 4250 Blatt 2 erschien im März 2025. Die Richtlinie beschreibt die Beurteilung der Gefährdung duch legionellenhaltige Aerosole aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und der Prävention. Ebenso werden in der Richtlinie alternative  Nachweismethoden sowie ein Konzept zur Abschätzung der Gefährdung und Empfehlungen zu Maßnahmen beschrieben. 

Anforderungen zur Vermeidung der Entstehung von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

Die 42. BImSchV definiert umfassende Anforderungen an Betreiber mit dem Ziel, die Freisetzung von Aerosolen zu verhindern.

Grundlegende Anforderung: Anlagen sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. Dies dient direkt der Vermeidung kontaminierter Aerosole.

Konstruktive Anforderungen: Anlagen müssen so konstruiert sein, dass alle erforderlichen Wartungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchführbar und alle Komponenten zugänglich sind. Totzonen mit stehendem Wasser sind zu vermeiden, da sich dort Legionellen vermehren, die dann mit Aerosolen freigesetzt werden.

Gefährdungsbeurteilung (GBU): Vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese umfasst die bekannten Schritte einer Risikoanalyse und Risikobewertung. 

Betriebstagebuch: Ein Betriebstagebuch ist zu führen, jederzeit einsehbar zu halten und muss die nach § 12 geforderten Informationen enthalten:

  • Standort und Art des Betriebs
  • Betriebszustand
  • Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte
  • Biozidzugabe
  • Durchgeführte Überprüfungen nach § 14

Das Betriebstagebuch ist fünf Jahre aufzubewahren.

Checkliste vor Inbetriebnahme: Vor jeder (Wieder-)Inbetriebnahme nach Trockenlegung oder Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs für mehr als eine Woche sind Prüfschritte gemäß Anlage 2 der Verordnung durchzuführen. 

Meldepflichten

Die 42. BImSchV regelt zwei Arten von Meldepflichten:

Anzeigepflicht gemäß § 13: Neuanlagen sind spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestandsanlagen mussten dies bis zum 19. August 2018 durchführen. Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, anzuzeigen. Die Behörden können so nachvollziehen, welche Anlagen potenziell Aerosole freisetzen.

Informationspflicht gemäß § 10: Bei Feststellung einer Überschreitung der Maßnahmenwerte ist die zuständige Behörde unverzüglich (gemäß Anlage 3 Teil 1) und innerhalb von vier Wochen umfassend (gemäß Anlage 3 Teil 2) zu informieren. Dies ermöglicht schnelles Handeln, wenn die Gefahr der Freisetzung stark kontaminierter Aerosole besteht.

Externe Überwachung der Anlagen

Der ordnungsgemäße Anlagenbetrieb ist nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A zu überprüfen. Diese Kontrollen dienen der Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs. 
Die Ergebnisse sind zeitgleich dem Betreiber und der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen nach Abschluss mitzuteilen.

Überwachung zur Kontrolle des hygienischen Zustands

Die regelmäßige Überwachung der Wasserqualität ist erforderlich, um den technischen, chemischen und mikrobiologischen Zustand zu erfassen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Diese Überwachung unterteilt sich in eine betriebsinterne Überprüfung und externe mikrobiologische Untersuchung durch ein hierzu akkreditiertes Labor durchzuführen.

Untersuchungsintervalle für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider:

  • Betriebsinterne Überprüfung (chemisch, physikalisch oder mikrobiologisch): mindestens zweiwöchentlich
  • Laboruntersuchung auf Legionellen: mindestens alle 3 Monate (unter bestimmten Umständen alle 6 Monate)
  • Laboruntersuchung der allgemeinen Koloniezahl: mindestens alle 3 Monate

Untersuchungsintervalle für Kühltürme über 200 MW:

  • Betriebsinterne Überprüfung: mindestens zweiwöchentlich
  • Laboruntersuchung auf Legionellen: mindestens monatlich (unter bestimmten Umständen alle 2 Monate)
  • Allgemeine Koloniezahl: nicht verlangt

Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung: Steigt die Legionellenkonzentration im Wasser, steigt proportional auch die Konzentration in den freigesetzten Aerosolen.

Prüf-und Maßnahmenwerte

Die Verordnung zur Überwachung des mikrobiologischen Zustands sogenannte Prüf- und Maßnahmenwerte für Legionellen.

Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider:

  • Prüfwert 1 (PW1): ≥ 100 KBE/100 ml
  • Prüfwert 2 (PW2): ≥ 1.000 KBE/100 ml
  • Maßnahmenwert (MW): ≥ 10.000 KBE/100 ml

Für Kühltürme über 200 MW:

  • Prüfwert 1 (PW1): ≥ 500 KBE/100 ml
  • Prüfwert 2 (PW2): ≥ 5.000 KBE/100 ml
  • Maßnahmenwert (MW): ≥ 50.000 KBE/100 ml

Maßnahmen bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten bei der Aerosolfreisetzung

Bei Überschreitung der Prüf- und Maßnahmenwerte oder des Referenzwertes der allgemeinen Koloniezahl sind Maßnahmen durchzuführen, die den hygienischen Zustand der Anlage verbessern sollen. 

Referenzwert (VKA/Nassabscheider): Bei Anstieg der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert sind unverzüglich Ursachenuntersuchungen und Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung durchzuführen. Dies reduziert die Legionellenkonzentration in den freigesetzten Aerosolen.

Bei Überschreitung von PW1 oder PW2: Unverzüglich ist eine zusätzliche Legionellen-Laboruntersuchung durchzuführen. Bei Bestätigung sind erforderlich:

  • Ursachenuntersuchungen
  • Ergreifung erforderlicher Maßnahmen
  • Wöchentliche interne Überprüfung
  • Monatliche Laboruntersuchungen (Koloniezahl und Legionellen)

Bei Bestätigung von PW2 sind zusätzlich Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Belastung unter PW2 durchzuführen, um die Kontamination der Aerosole zu senken.

Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts: Unverzüglich sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen (L. pneumophila Serogruppe 1, L. pneumophila andere Serogruppen, andere Legionellenarten)
  • Erfüllung aller Pflichten bei PW2-Überschreitung
  • Durchführung einer zusätzlichen Laboruntersuchung
  • Bei Bestätigung des MW: zusätzlich Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Vermeidung der Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole 
  • Unverzügliche Information der zuständigen Behörden

Analysemethoden für Wassernebel und Nutzwasser

Routineuntersuchungen des Wassers: Die mikrobiologische Referenzmethode zum Nachweis von Legionellen in Wasseranalysen ist die Kultivierungsmethode nach DIN EN ISO 11731. Kulturelle Verfahren erfordern mehrere Tage Wartezeit und erfassen lebende, aber nicht kultivierbare Bakterien (VBNC-Zustand) nicht. 

Schnellmethoden: In der VDI 4250 Blatt 2 werden kulturunabhängige Methoden als freiwillige Ergänzung vorgeschlagen:

  • Quantitative Polymerase-Kettenreaktion qPCR
  • Durchflusszytometrie
  • Immunoassays
  • LegioTyper (Antikörper-basiert und molekularbiologisch)

Diese Methoden ermöglichen schnellere Ergebnisse für interne Kontrollen und damit eine raschere Reaktion bei drohender Aerosolkontamination. Sie ersetzen jedoch nicht die offiziellen Kultivierungsmethoden. Ferner sind die Ergebnisse nicht miteinander korrelierbar.

Bioaerosolprobenahme: Die direkte Probenahme von Bioaerosolen an industriellen Emissionsquellen ist derzeit nicht standardisiert und erfordert hohen Aufwand. Idealerweise würde man die Aerosole direkt messen, um die tatsächliche Konzentration zu bestimmen. In der Praxis erfolgt die Bewertung jedoch über die Wasseranalyse, da zwischen der Legionellenkonzentration im Wasser und in den Aerosolen ein Zusammenhang besteht.

Bekämpfungsstrategien zur Reduzierung der mikrobiellen Belastung

Chemische Desinfektion: Einsatz geeigneter Biozide gegen Legionellen im Kühlwasser. Biozide töten Mikroorganismen ab und sollen Biofilme durchdringen. Die Auswahl und Dosierung des Biozids ist relevant für die Wirksamkeit. Eine erfolgreiche chemische Desinfektion reduziert die Legionellenkonzentration im Wasser und damit direkt die Kontamination der freigesetzten Aerosole.

Thermische Desinfektion: Legionellen sterben bei Temperaturen über  60°C ab. Betriebstemperaturen oberhalb 60 °C sind jedoch in VKA und KT illusorisch. Bei Nassabscheidern dagegen ist das durchaus im Normalbetrieb möglich. Diese Anlage würde dann auch nicht der 42. BImSchV unterliegen.

Weitere Verfahren: UV-Behandlung und Filtration sind nur bedingt geeignet und führen in der Regel nicht zu dauerhaftem Erfolg. UV-Licht wirkt nur oberflächlich und erreicht Mikroorganismen in Biofilmen nicht. Diese Methoden reduzieren die Gesamtkeimzahl, können aber die mikrobielle Belastung des Nutzwasser zu einem bestimmten Grad reduzieren. 

Betriebliche Maßnahmen zur Aerosolminimierung: Neben Verhinderung des Legionellenwachstums im Wasser sind auch technische Maßnahmen notwendig, um die Aerosolfreisetzung zu reduzieren:

  • Tropfenabscheider optimieren: Die Art der Tropfenabscheider beeinflusst maßgeblich die Aerosolfreisetzung.
  • Luftaustrittsgeschwindigkeiten sind den vorgegebenen Erfordernissen anzupassen: Jede Anlage hat ihr optimales Kennfeld, um die Aerosolfreisetzung zusammen mit dem richtigen Tropfenabscheider zu minimieren.
  • Wasserverteilung optimieren: Ein gleichmäßiges Sprühbild führt zu geringerer flächenmäßigen Überlastung.

Die Herausforderung Biofilm: Biofilme stellen Vermehrungsorte für Legionellen dar. Bei unvollständiger Abtötung erfolgt eine schnelle Wiedervermehrung. Keime in dicken Biofilmen oder Toträumen werden durch Biozide oder UV-Licht nicht erreicht. Diese geschützten Legionellen werden kontinuierlich freigesetzt und und können somit über Aerosolen emittiert werden. Die effektive Bekämpfung von Biofilmen ist daher entscheidend für die Wirksamkeit der Vermehrung an Mikroorganismen und stellt eine wesentliche Herausforderung im hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen dar.

Fazit: Richtig handeln und ein relevantes Gesundheitsrisiko vermeiden

Der Schutz vor legionellenhaltigen Aerosolen aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern erfordert Fachkenntnisse und systematische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die 42. BImSchV und die zugehörigen VDI-Richtlinien regeln Konstruktion, Betrieb und Überwachung dieser Anlagen mit dem Ziel, die Freisetzung kontaminierter Aerosole zu minimieren. Die dokumentierte Reichweite der Aerosole von mehreren Kilometern und die schweren Ausbrüche verdeutlichen, dass Aerosole aus Kühlanlagen ein relevantes Gesundheitsrisiko darstellen. Die fachgerechte Kontrolle der Aerosolquellen durch geschultes Personal ist daher von zentraler Bedeutung für den Gesundheitsschutz.

Nächste Termine der VDI 2047-Schulung

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Nächste Termine:
  • 24.03.2026 (Online)
  • 16.04.2026 (Online)
  • 19.05.2026 (Online)
FAQ-Icon

Aerosole sind sehr feine Wassertröpfchen, die beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen entstehen und Legionellen enthalten können. Beim Einatmen gelangen sie tief in die Lunge und können Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit auslösen.

Die Verteilung hängt von Wind, Luftfeuchte, Temperatur und Bebauung ab. Unter ungünstigen Bedingungen können die Tröpfchen mehrere Kilometer weit getragen werden und so auch entfernte Bereiche erreichen.

Betreiber und Betreiberinnen müssen nach 42. BImSchV und VDI-Richtlinien den hygienegerechten Betrieb sicherstellen, regelmäßig prüfen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen sofort handeln. Anwohnende sollten bei ungewöhnlichen Häufungen von Lungenentzündungen auf offizielle Hinweise achten und sich bei Symptomen ärztlich untersuchen lassen.

Biofilme dienen Legionellen und ihren Wirtsamöben als geschütztes Reservoir. Selbst nach Biozid- oder Wärmeanwendungen können sich dort überlebende Keime erneut vermehren und kontinuierlich in das Nutzwasser sowie in die entstehenden Aerosole eingetragen werden.

Zwischen Legionellenkonzentration im Nutzwasser und in den Aerosolen besteht zwar ein direkter Zusammenhang, die tatsächliche Exposition hängt jedoch zusätzlich von der Aerosolbildung, Tropfengröße und den Betriebsbedingungen ab. Daher wird das Wasser mikrobiologisch untersucht, während die direkte Aerosolprobenahme nur ergänzend und aufwändig eingesetzt wird.

Die Kombination aus optimierten Tropfenabscheidern, reduzierter Luftgeschwindigkeit und gleichmäßiger Wasserverteilung senkt die Aerosolbildung signifikant. Ergänzend ist eine hygienische Anlagenkonstruktion ohne Totzonen und mit zugänglichen Komponenten entscheidend, um Biofilmwachstum und damit die Kontamination der Aerosole dauerhaft zu minimieren.

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