Gefahrstoffbeauftragter

Gefahrstoffbeauftragter Schulung – Fachkunde Gefahrstoffe sicher erwerben

Gefahrstoffbeauftragter

Rechtssichere Grundlagenausbildung und Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Auf einen Blick

Gefahrstoffbeauftragter Ausbildung

In Unternehmen, die mit Gefahrstoffen umgehen, ist die Benennung
eines Gefahrstoffbeauftragten oder einer fachkundigen Person
nach Gefahrstoffverordnung nicht nur empfohlen – sie ist vielfach
gesetzlich verpflichtend.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf Gefährdungen beurteilt werden und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen sind. Fehlt dem Arbeitgeber die notwendige Fachkunde, muss er sich von einer
fachkundigen Person beraten lassen oder diese bestellen.

Unsere Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten vermittelt Ihnen die gesamte erforderliche Fachkunde gemäß § 2 Abs. 16
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), um diese Verantwortung sicher und rechtssicher zu erfüllen.

Kurzinfos zum 2-Tages-Kurs

  • Kursdauer: 2 Tage (9:00–17:00 Uhr)
  • Schulungsvarianten: Online, Präsenz, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: keine
  • Zertifikat: anerkanntes Zertifikat „Fachkundige Person nach GefStoffV“
    (Nachweis der Fachkunde gem. § 2 Abs. 16 GefStoffV)
  • Materialien: werden vorab / digital gestellt
  • Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, HSE-Verantwortliche, Mitarbeitende mit Gefahrstoffkontakt, Umweltbeauftragte, interessierte Personen
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Termine & Orte der Schulung als Gefahrstoffbeauftragter

Datum Ort / Online Schulung Preis (netto)
Rechtssicherheit & Qualitätssicherung

Inhalte und Ablauf Gefahrstoffbeauftragter Schulung

Sie lernen alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennen und
verstehen deren praktische Anwendung:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Anforderungen an die
    Fachkunde und Pflichten des Arbeitgebers
  • Chemikaliengesetz (ChemG) – Einstufung, Kennzeichnung &
    Verpackung
  • GHS/CLP-Verordnung – Europäische Einstufungs- &
    Kennzeichnungsverordnung für Chemikalien
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) – Praktische
    Anforderungen an Lagerung, Transport, Arbeitsschutz
  • REACH-Verordnung – Umgang mit Registrierpflichten &
    Restrictions
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Schnittstellen
    zum Arbeitsschutz
  • Schnittstellen zu Arbeitsschutzgesetz, Umweltrecht und
    Abfallwirtschaft

Praktische Umsetzung von Informationsbeschaffung bis zur
Kontrolle:

  • Beschaffung und Interpretation von Sicherheitsdatenblättern (SDB)
  • Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS/CLP
  • Erstellung eines betrieblichen Gefahrstoffkatasters (Inventory)
  • Aufbau eines Rechtskatasters für anwendbare TRGS
  • Verwaltung von Expositionsverzeichnissen und
    Dokumentationspflichten
  • Besonderheiten bei chemischen Stoffen und Gemischen

Die zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten – Schritt für Schritt:

  • Systematische Ermittlung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Beurteilung inhalativer Exposition (Luftgrenzwerte,
    Messverfahren)
  • Beurteilung dermaler Exposition (Hautresorption, Maßnahmen)
  • Beurteilung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden,
    keimzellmutagen oder reproduktionstoxischen Stoffen (CMR)
  • Besonderheiten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Schutz besonderer Personengruppen:
    – Schwangere und stillende Frauen (Mutterschutzgesetz)
    – Jugendliche (JArbSchG)
    – Personen unter Medikation
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Formate, Tiefe,
    Archivierung)

Rangfolge und praktische Umsetzung von Maßnahmen nach § 7, 8 GefStoffV:

  • S = Substitution (Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe)
  • T = Technische Maßnahmen
    (Absaugung, Abscheidung, Lüftung, Behälter)
  • O = Organisatorische Maßnahmen
    (Betriebsanweisungen, Raumluftwechsel, Wartungsplan)
  • P = Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    – Atemschutz (Filter, Atemschutzgeräte)
    – Körperschutz (Handschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz)
    – Richtige Auswahl, Einsatz und Unterweisung
  • Besonderheiten bei Lagerung nach TRGS 510 und Explosionsschutz
  • Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation von Maßnahmen

Die rechtssichere Dokumentation von Gefährdungen und Maßnahmen:

  • Struktur und Inhalt von Betriebsanweisungen (gem. § 14 GefStoffV)
  • Anforderungen an Sicherheit, Verständlichkeit und Bildmarken
  • Differenzierung nach Tätigkeiten und Tätigkeitsbereichen
  • Aktualisierung und Verwaltung von Betriebsanweisungen
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Form, Inhalt, Archiv)
  • Aufbewahrungsfristen und Compliance mit gesetzlichen
    Anforderungen
  • Schnittstellen zu Betriebsanweisungen anderer Bereiche
    (Elektrik, Maschinensicherheit, etc.)

Die praktische Vermittlung von Sicherheit an Mitarbeitende:

  • Anforderungen an die Unterweisung (Zeitpunkt, Häufigkeit, Form)
  • Inhalte der Unterweisung (Gefahren, Maßnahmen, Verhalten,
    Notfallverhalten)
  • Besonderheiten bei verschiedenen Zielgruppen
    (Fachkräfte, ungelernte Arbeitende, neue Mitarbeitende)
  • Dokumentation der Unterweisung
  • Praxisbeispiele und Best Practices

Direkte Anwendung auf reale Situationen:

  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters aus realen
    Sicherheitsdatenblätter
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung anhand
    von Beispieltätigkeiten
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen (STOP) für
    Fallbeispiele
  • Erstellung oder Überarbeitung einer Betriebsanweisung
  • Besprechung von betriebsspezifischen Fragestellungen
    (optional bei Inhouse-Schulung)
Gefahrstoffbeauftragte mit Klemmbrett.

Warum ist dieser Kurs wichtig?

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist ein zentrales Thema in vielen Betrieben und Branchen, in denen ein sicheres Gefahrstoffmanagement entscheidend ist. Fehlerhafte Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffe, unzureichende Schutzmaßnahmen oder mangelnde Dokumentation können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortliche Person persönlich. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Umweltschäden sind häufig die Folge fehlender oder unkorrekter Fachkunde im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Unser Lehrgang zur Grundlagenausbildung Gefahrstoffbeauftragter vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um mit rechtlichen und technischen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (gem. GefStoffV) sicher umzugehen. Sie lernen, wie Sie die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe systematisch erfassen, bewerten und mit geeigneten Maßnahmen absichern und werden so optimal auf Ihren Arbeitsalltag als Gefahrstoffbeauftragter fachkundige Person vorbereitet.

Für wen ist die Schulung geeignet?

Unsere Schulung ist für alle geeignet, die in ihrem Berufsalltag mit Gefahrstoffen in Berührung kommen oder dafür verantwortlich sind, darunter:

  • Fach- und Führungskräfte aus Betrieben mit Gefahrstoffen

  • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), die ein sicheres Gefahrstoffmanagement aufbauen möchten

  • Betriebliche Gefahrstoffbeauftragte und fachkundige Personen, die ihre Weiterbildung vertiefen wollen

  • Betriebsräte und Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen

  • Leiter/-innen von Lagerbereichen und Lagerplätzen mit verwendeten Gefahrstoffen

  • Unternehmer/-innen und Geschäftsführer/-innen, die Verantwortung für Gefahrstoffbeauftragter Ausbildung und Organisation tragen

  • Einkäufer/-innen und Wareneingangsverantwortliche, die mit gefährlichen Stoffen und Sicherheitsdatenblättern arbeiten

  • Wartungs- und Reinigungsfachkräfte mit regelmäßigem Kontakt zu Gefahrstoffen

  • Mitarbeitende aus Produktionsbereichen mit Gefahrstoffeinsatz, die an einem praxisnahen Seminar für Gefahrstoffbeauftragte teilnehmen möchten

  • Behördenvertreter/-innen und Umweltbeauftragte, die die Rolle der Gefahrstoffbeauftragten im Betrieb besser verstehen wollen

  • Interessierte Personen mit Sicherheitsambitionen, die einen fundierten Lehrgang zur Fachkunde im Bereich Gefahrstoffe suchen

HSE Ingenieur bei der Arbeit

Zertifikat vom Seminar Gefahrstoffbeauftragter

Teilnehmende unserer Schulung „Gefahrstoffbeauftragter
– Fachkunde Gefahrstoffe“ erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein anerkanntes Zertifikat. Mit dem Zertifikat dokumentieren Sie Ihre
Qualifikation als fachkundige Person gemäß § 2 Abs. 16 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und stärken Ihre berufliche Position nachhaltig.

Das Zertifikat ist bundesweit anerkannt und wird von Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern akzeptiert.

Mit unserer Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Kompetenz, Ihre Sorgfalt und Ihr Engagement für Sicherheit und Compliance unterstreicht.

Karriere-Booster

Ihr Vorteil: Unser Qualitäts­versprechen

Steigern Sie Ihre Gehaltschancen und eröffnen Sie sich neue Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf. Und hier kann auch noch eine Information hin.

Erfahrene Referenten und Referentinnen

Unsere Experten aus der Praxis garantieren höchste Qualität und fundiertes Fachwissen.

Persönliche Beratung

Wir unterstützen Sie individuell bei Kurswahl, Förderung und Karriereplanung – und auch nach der Schulung sind wir für Sie da.

Überdurchschnittlicher Service

Wir erinnern Sie zuverlässig an Termine und bieten jederzeit Zugriff auf Ihr Zertifikat und Zusatzmaterialien im Kundenkonto.

Teilnehmer einer LAGA PN 98 Schulung auf Baustelle – Probenahme mineralischer Abfälle

Praxisorientiert

Moderne Methoden und Übungen sorgen für direkte Anwendung im Berufsalltag.

Bewertungen

Stimmen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer

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Direkt bei Ihnen vor Ort

Die Inhouse-Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten

Schulung direkt bei Ihnen im Unternehmen

Zeiten flexibel nach Ihrem Produktionsplan abstimmt

Inhalte auf Ihr Gefahrstoffmanagement & Ihre Betriebsbereiche zugeschnitten

Verwendung Ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter & Betriebsanweisungen

Praxisbeispiele aus Ihrem Betrieb (Lagerplätze, Prozesse)

Inhouse Schulung LAGA PN 98
Fachwissen sichert Ihren Vorsprung

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Gefahrstoffbeauftragter Ausbildung

Häufige Fragen und Antworten

Ein Gefahrstoffbeauftragter ist nicht ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben, aber die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert eine „fachkundige Person“. Das bedeutet: Hat der Arbeitgeber nicht selbst die Fachkunde für Gefährdungsbeurteilungen, muss er eine fachkundige Person benennen oder sich beraten lassen. In der Praxis ist die Funktion damit faktisch Pflicht, wenn Gefahrstoffe im Betrieb vorkommen. Haftungsrisiken drohen bei Unterlassung!

Die Gefahrstoffverordnung schreibt regelmäßige Fortbildungen vor, um die Fachkunde zu erhalten. Als Faustregel gilt: Auffrischungen sollten im Abstand von 2–3 Jahren stattfinden. Besonders wichtig ist das, wenn sich Gesetze ändern (neue TRGS, CLP-Anpassungen) oder neue Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb Einzug halten.

Sie sollten:

  • berufliche Erfahrung mit Gefahrstoffen oder Arbeitsschutz-Verantwortung haben (oder anstreben)
  • Grundlegende deutsche Sprachkenntnisse besitzen
  • Interesse an Sicherheit und Compliance mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – wir fangen bei den Grundlagen an!

Unser Seminar Gefahrstoffbeauftragter ist kein allgemeiner Kurs zu Gefahrstoffen, sondern ein speziell konzipierter Lehrgang, der Sie gezielt auf die Aufgaben als betrieblicher Gefahrstoffbeauftragter vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen ein sicheres Gefahrstoffmanagement, die praktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und Ihre Rolle als Gefahrstoffbeauftragter fachkundige Person im Unternehmen.

Die Grundlagenausbildung Gefahrstoffbeauftragter ist die Basis, auf der alle weiteren Weiterbildung-Module und vertiefenden Seminare aufbauen. Erst wenn Sie diese Grundlagen sicher beherrschen, können Sie Spezialthemen wie Lagerung, Explosionsschutz oder neue rechtliche Anforderungen zu Gefahrstoffen effizient und rechtssicher umsetzen.

Im Lehrgang lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe systematisch erfassen, bewerten und dokumentieren. Ziel ist ein sicheres Gefahrstoffmanagement, bei dem Sie Gefährdungen erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und die gesetzlichen Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung gem. GefStoffV zuverlässig erfüllen.

Ein strukturiertes und sicheres Gefahrstoffmanagement schützt Mitarbeitende, Umwelt und Sachwerte und reduziert zugleich Haftungsrisiken für das Unternehmen. Indem Sie Gefahrstoffe sicher lagern, verwenden und entsorgen und alle Prozesse dokumentieren, schaffen Sie Transparenz für Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und interne Audits.

Ja, der Lehrgang ist ausdrücklich so aufgebaut, dass auch neue Gefahrstoffbeauftragte ohne umfangreiche Vorkenntnisse einsteigen können. Durch die Kombination aus Grundlagenvermittlung, Praxisbeispielen und Übungen werden Sie Schritt für Schritt an die Aufgaben herangeführt und können Ihr Wissen anschließend durch weitere Weiterbildung und vertiefende Seminare ausbauen.

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