Schulung Gefährdungsbeurteilung & Grundlagen Arbeitsschutz (3 Tage Präsenz)
Praxislehrgang Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG: 3-tägige Fachkundeschulung
In dieser Schulung lernen Sie in 3 Tagen Präsenz die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und die systematische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, inklusive Dokumentation und praktischer Umsetzung in einer Gruppenarbeit. Das Seminar vermittelt die Fachkunde im Sinne des § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben) und grenzt sich bewusst von speziellen „Fachkunde“-Forderungen aus anderen Regelwerken (z. B. Biostoffverordnung oder Strahlenschutzrecht) ab.
Kurzinfos zum 3-Tages-Kurs
- Kursdauer: ca. 1. Tag: 9:00–17:00 Uhr; 2. Tag: 9:00–17:00 Uhr; 3. Tag: 9:00–15:00 Uhr
- Schulungsvarianten: Präsenz, Inhouse
- Zugangsvoraussetzungen: keine
- Extras: inkl. Mittagssnack & Getränke
- Zertifikat: Fachkunde nach § 7 ArbSchG zur sachgerechten Übertragung und Wahrnehmung von Aufgaben im Arbeitsschutz
- Materialien: werden vor Ort gestellt
- Zielgruppe: Personen mit Verantwortung im Arbeitsschutz sowie beauftragte Mitarbeitende für die Gefährdungsbeurteilung (Auswahlverantwortung liegt beim Arbeitgeber).
Termine & Orte: Lehrgang zu Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
| Datum | Ort / Online | Schulung | Preis (netto) |
|---|
Inhalte der Schulung und Ablauf
Das Seminar ist so aufgebaut, dass Sie zuerst die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz sicher einordnen können und anschließend die Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt rechtssicher aufsetzen. Der Fokus liegt auf gesetzlichen Anforderungen (inkl. DGUV-Rahmen als gesetzliche Unfallversicherung).
Grundlagen im Arbeitsschutz
- Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz (Rollen, Pflichten, Delegation).
- Gesetzliche Unfallversicherung (Einordnung, Pflichtenlogik, Schnittstellen).
- Zentrale Rechtsgrundlagen, u. a. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung.
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung.
- Anlässe zur Erstellung/Überarbeitung, Verantwortlichkeiten und praktische Durchführung.
- Dokumentation: so, dass Ergebnisse nachvollziehbar und prüffähig werden.
Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
- Gruppenarbeit: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für ein Beispielunternehmen.
- Vorstellung der Ergebnisse, Besprechung typischer Fehler und Mängel, Übertragung in den eigenen Betrieb.
Ihr Vorteil – unser Qualitätsversprechen der Deutschen Umweltakademie
Steigern Sie mit der Deutschen Umweltakademie Ihre Chancen im Beruf und erfüllen Sie gleichzeitig alle fachlichen und rechtlichen Anforderungen Ihrer Position. Unsere Schulungen bereiten Sie optimal auf Praxis, Prüfung und Berufsalltag vor.
Erfahrene Referenten und Referentinnen
Unsere Experten und Expertinnen kommen aus der Praxis und bringen langjährige Erfahrung in Ausbildung und betrieblichem Alltag mit.
Persönliche Beratung
Die Deutsche Umweltakademie begleitet Sie von der Kurswahl bis zur Anwendung im Beruf: individuelle Empfehlung der passenden Schulung, Unterstützung bei Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner auch nach dem Seminar.
Überdurchschnittlicher Service
Sie erhalten verlässliche Terminerinnerungen, Zugriff auf Schulungsunterlagen und Zusatzmaterialien im Kundenkonto sowie eine anerkannte Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen.
Praxisorientiert
Moderne Methoden, Übungen und Fallbeispiele sorgen dafür, dass Sie das Gelernte direkt im Berufsalltag nutzen können – statt reiner Theorie.
Stark im Arbeitsschutz: Ihre Schulung Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilungen: Wo Ihr größtes Rechtsrisiko liegt
Viele Gefährdungsbeurteilungen sind nicht rechtssicher, weisen grobe Mängel auf oder werden gar nicht durchgeführt. Daraus entsteht ein erhebliches Rechts- und Organisationsrisiko für Verantwortliche im Betrieb. Genau hier setzt dieses Seminar an: Sie bauen solides Grundlagenwissen auf, lernen, typische Fehlerquellen zu erkennen, und bekommen eine klare Vorgehenslogik für die effektive Erstellung und Dokumentation an die Hand.
Teilnahmevoraussetzungen: Was Sie wissen sollten
Da es keine staatlich vorgegebenen oder „zertifizierten“ Ausbildungsvorgaben für diese Art Schulung gibt, werden keine formalen Teilnahmevoraussetzungen abgefragt.
Wer besonders von der Schulung Gefährdungsbeurteilung profitiert
- Unternehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Betriebsräte mit Verantwortung im Arbeitsschutz.
- Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeitende sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt sind.
Nach der Schulung: Nachweisbare Fachkunde im Arbeitsschutz
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, das die Teilnahme sowie die vermittelten Inhalte zu Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Das Zertifikat weist die erworbene Fachkunde im Sinne des § 7 ArbSchG nach, ersetzt aber keine spezielle Fachkunde aus besonderen Rechtsbereichen wie Biostoffverordnung oder Strahlenschutzrecht.
Inhouse-Schulung Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz
Sie möchten Inhalte und Praxisanteil auf Ihre Abläufe, Tätigkeiten und Betriebsbereiche zuschneiden?
Dann bieten wir das Seminar auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an – mit Fokus auf die rechtlichen Anforderungen und eine praxistaugliche Umsetzung im Unternehmen.
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Häufige Fragen und Antworten
Die Durchführung erfolgt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers; entscheidend ist, dass beauftragte Personen über ausreichende Fachkunde verfügen und die Aufgaben wirksam übertragen werden können (Fachkunde im Sinne des § 7 ArbSchG).
Ja, die Gefährdungsbeurteilung ist eine Kernpflicht des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz und bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Ja, für Sicherheitsbeauftragte ist die Schulung sehr sinnvoll, weil sie Gefährdungen im Arbeitsalltag erkennen und Maßnahmen anstoßen sollen – dazu gehört ein gutes Verständnis der Gefährdungsbeurteilung.
Ja, Gefahrstoffbeauftragte profitieren besonders, wenn sie die allgemeinen Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen kennen; für die spezielle Gefährdungsbeurteilung zu Gefahrstoffen empfehlen wir ergänzend unsere vertiefende Gefahrstoffbeauftragter-Schulung.
Die Schulung vermittelt die allgemeine Fachkunde nach § 7 ArbSchG, ersetzt aber keine spezielle Fachkunde z. B. nach Biostoffverordnung, Gefahrstoffrecht, Lärm- oder Strahlenschutzrecht – hierfür bieten wir separate, vertiefende Seminare an.
Auch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit nutzen die Schulung, um ihr Wissen zur praktischen Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen zu vertiefen und aktuelle rechtliche Anforderungen kompakt aufzufrischen.