Ein Recyclingunternehmen im Raum Stuttgart lässt hochwertigen RC-Schotter auf die Deponie fahren – nicht weil das Material schlecht ist, sondern weil die Nachweispflichten zu aufwendig sind.¹ Was absurd klingt, ist seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Alltag auf vielen Baustellen in Baden-Württemberg. Genau deshalb fordern 16 Branchenverbände eine schnelle EBV‑Novellierung 2026 – und genau deshalb sollten Entsorger und Bauunternehmen die Mantelverordnung jetzt genau im Blick behalten.²
Aktueller Stand: Am 15. Juli 2026 hat das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Beteiligung läuft bis einschließlich 6. August 2026. Die darin vorgesehenen Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten. Bis zur Verkündung der Novelle gilt weiterhin die derzeitige Ersatzbaustoffverordnung.
Warum die Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis auf Kritik stößt
Seit die „Ersatzbaustoffverordnung 2023“ am 1. August 2023 in Kraft trat, ist die Akzeptanz für RC‑Baustoffe und andere mineralische Ersatzbaustoffe in Baden-Württemberg und bundesweit gesunken.¹ Das Heidelberger Ifeu‑Institut stellte fest, dass Ersatzbaustoffe durch die neue Rechtslage teurer wurden und vermehrt auf Deponien landen; besonders stationäre Aufbereitungsanlagen bewerten die Verordnung deutlich kritischer.¹
Gleichzeitig zeigt der Monitoring‑Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau, dass in Deutschland jährlich rund 208 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle anfallen und die Verwertungsquote erstmals über 90 Prozent lag – ein Wert, der durch die bürokratischen Hürden der Mantelverordnung nun gefährdet ist.³ Eigentlich hätte die Bundesregierung die Wirkung der Ersatzbaustoffverordnung bis 1. August 2025 überprüfen und nachsteuern müssen, was bislang nicht erfolgt ist.⁴ Die Umweltministerkonferenz spricht deshalb von einer „dringend gebotenen“ Vereinfachung.²
Auch Vertreter der Bau‑ und Recyclingwirtschaft kritisieren, dass derzeit weniger recycelt, mehr deponiert und gleichzeitig die Kosten steigen.⁵
Sechs Reformschritte: Was die EBV-Novellierung 2026 laut Referentenentwurf bringen soll
Im Planspiel 2.0 erarbeiteten rund 100 Vertretende aus Industrie, Behörden und Wissenschaft sechs zentrale Änderungen an der EBV.⁶
| Bereich | Aktuell | Geplant | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|---|
| Eignungsnachweis | Säulenversuch | Säulenkurztest nach DIN 19528, Ausgabe Juli 2023 | Geringere Laborkosten, kürzere Wartezeiten |
| Anzahl Nachweise | Pro Materialklasse | Ein EgN für alle Klassen | Massiv weniger Verwaltungsaufwand |
| Voranzeigefrist | 4 Wochen | 10 Tage | Flexiblere Baustellenplanung |
| Abschlussanzeige | Verpflichtend | Verpflichtend | Mehr Rechtssicherheit für Verwender |
| Deckblatt unter 200 Tonnen | Erforderlich | Entfällt | Kleinere Maßnahmen deutlich einfacher |
| Aufbewahrungspflicht | 5 Jahre bzw. für die Dauer des Einbaus | 5 Jahre bzw. für die Dauer des Einbaus | Bestehende Fristen bleiben erhalten |
Probenahme: Der Referentenentwurf aktualisiert den Verweis auf die LAGA PN 98 auf den Stand Oktober 2024. Die Kenntnisse zur Probenahme von Haufwerken sollen mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an geeigneten Lehrgängen aktualisiert werden.
Zusätzlich sieht der Referentenentwurf elektronische Sammellieferscheine für wiederholte Lieferungen desselben mineralischen Ersatzbaustoffs derselben Materialklasse durch denselben Anlagenbetreiber für dieselbe Baumaßnahme vor. Eine stärkere Konzentration auf wenige Regelparameter wie PCB und MKW bleibt dagegen eine Forderung aus der Branche.
Was Baden-Württemberg bereits vorangebracht hat
Die Ersatzbaustoffverordnung ist Bundesrecht und gilt daher auch in Baden-Württemberg unmittelbar. Das Land unterstützt die praktische Umsetzung unter anderem durch Vollzugshinweise, Fachinformationen und Regelungen zur Qualitätssicherung. Weil der Bund nur langsam reagiert, nutzt Baden‑Württemberg eigene Spielräume. Qualitätsgesicherte RC‑Baustoffe werden über Systeme wie das Qualitätssicherungssystem Recycling‑Baustoffe Baden‑Württemberg (QRB) gestärkt, um ihnen einen besseren Marktzugang zu ermöglichen.⁷ Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden‑Württemberg stellt auf einer eigenen Seite zur ErsatzbaustoffV zentrale Informationen und Hinweise für den Vollzug bereit.⁸
Mit der geplanten EBV‑Novellierung werden sich Eignungsnachweise, Einbauweisen und Dokumentationspflichten erneut verschieben. Umso wichtiger werden strukturierte Fortbildungen zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis: Dort werden Aufbau und Zielsetzung der Mantelverordnung, Materialklassen, Güteüberwachung, Untersuchungsverfahren, Einbauweisen sowie typische Fehlerquellen systematisch aufbereitet.⁹ Wer die komplexen Vorgaben der EBV rechtssicher und effizient umsetzen möchte, kommt in der Praxis kaum ohne eine spezialisierte EBV‑Schulung aus – sie bündelt aktuelles Rechtswissen, typische Fallstricke und konkrete Handlungshilfen für den Arbeitsalltag.⁹
Parallel empfehlen Bund und Länder die LAGA‑FAQ („Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung“) als zentrale Auslegungshilfe, insbesondere für Anzeige‑ und Dokumentationspflichten sowie beim Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen.¹⁰
Checkliste: Fünf konkrete Schritte für Ihren Betrieb
Produktstatus und Qualität aktiv kommunizieren
Klären Sie, für welche Ihrer mineralischen Ersatzbaustoffe eine geprüfte, güteüberwachte Qualität vorliegt (z. B. über QRB‑Zertifikate), und nehmen Sie diese Information aktiv in Angebote und Beratungsgespräche auf.⁷
Digitale Dokumentation einführen
Nutzen Sie ein digitales System (z. B. eANV‑basierte Lösungen), um Lieferscheine, Analysen, Anzeigen und Abschlussmeldungen zentral zu verwalten – so bleiben Sie auch bei verkürzten Fristen handlungsfähig.⁶
LAGA‑FAQ in die Abläufe integrieren
Laden Sie die aktuelle LAGA‑FAQ zur Ersatzbaustoffverordnung herunter und hinterlegen Sie die wichtigsten Punkte (Voranzeige, Abschlussanzeige, mobile Anlagen) in internen Arbeitsanweisungen für Bauleitung, Disposition und Qualitätssicherung.¹⁰
Ausschreibungen und Verträge anpassen
Formulieren Sie materialklassenbezogene Anforderungen, statt pauschal Primärmaterial vorzuschreiben. So schaffen Sie Spielraum für güteüberwachte RC‑Baustoffe und reduzieren Deponiekosten.⁵
Fachwissen gezielt vertiefen
Nutzen Sie EBV‑Seminare, um Ihre Prozesse – von Probenahme und Analytik über Materialbewertung bis zur Dokumentation – mit Blick auf die Novellierung 2026 zu überprüfen und zu optimieren.⁹
Ausblick: Was tun, solange die EBV-Novelle noch nicht in Kraft ist?
Bis zum Inkrafttreten einer Novelle müssen Unternehmen weiterhin die aktuell geltende Ersatzbaustoffverordnung beachten. Das BMUV hat ein Eckpunktepapier zur Abfallende‑Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe vorgelegt, in dem Kriterien für den Übergang vom Abfall‑ zum Produktstatus umrissen werden.¹¹ Eine fertige Bundesregelung liegt allerdings noch nicht vor.
Für Betriebe in Baden‑Württemberg (BW) heißt das: Landes‑ und Vollzugshilfen konsequent nutzen und Prozesse bereits jetzt auf Vereinfachung und Digitalisierung ausrichten. Unternehmen in anderen Bundesländern – etwa in Nordrhein‑Westfalen (NW), Bayern (BY) oder Niedersachsen (NI) – können aus den Erfahrungen in BW lernen, indem sie auf qualitätsgesicherte RC‑Baustoffe, klare Nachweisketten (Lieferschein, Deckblatt, Anzeigen) und die LAGA‑FAQ als zentrale Auslegungshilfe setzen.¹¹
Mit der EBV‑Novellierung 2026 ändern sich Eignungsnachweise, Einbauweisen und Dokumentationspflichten erneut. Eine aktuelle EBV‑Schulung eignet sich deshalb sehr gut, um vorhandenes Wissen gezielt aufzufrischen, Fehler zu vermeiden und einen belastbaren Fachkundenachweis gegenüber Auftraggebern und Behörden zu haben.⁹
Quellen
1 Staatsanzeiger Baden-Württemberg. 2025. „Die Mantelverordnung bringt den Einsatz von Ersatzbaustoffen nicht voran.“ Veröffentlicht am 08.10.2025. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/die-mantelverordnung-bringt-den-einsatz-von-ersatzbaustoffen-nicht-voran/
2 Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). 2025. „16 Verbände fordern sofortige Novelle der Ersatzbaustoffverordnung.“ Veröffentlicht am 14.12.2025. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.zdb.de/meldungen/16-verbaende-fordern-sofortige-novelle-der-ersatzbaustoffverordnung
3 Deutscher Abbruchverband. 2024. „Erstmalig über 90% aller mineralischen Bauabfälle umweltverträglich verwertet.“ Veröffentlicht im Dezember 2024. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.deutscher-abbruchverband.de/2024/12/circular-economy-erstmalig-ueber-90-aller-mineralischen-bauabfaelle-umweltvertraeglich-verwertet/
4 Handwerksblatt. 2025. „Baugewerbe fordert schnelle Reform der Ersatzbaustoffverordnung.“ Veröffentlicht am 14.12.2025. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.handwerksblatt.de/handwerkspolitik/baugewerbe-fordert-schnelle-reform-der-ersatzbaustoffverordnung
5 Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). 2024. „Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung – Ziele der Politik nicht erreicht.“ Veröffentlicht im August 2024. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.zdb.de/meldungen/gemeinsame-pressemitteilung-ein-jahr-ersatzbaustoffverordnung-ziele-der-politik-nicht-erreicht
6 erdbau.news. 2025. „EBV-Novelle 2025: 6 Reformschritte, die die Branche jetzt fordert.“ Veröffentlicht am 29.07.2025. Zugriff am 20.02.2026.
https://erdbau.news/politik/ebv-novelle-2025-forderungen/
7 QRB / qeb.app. o. J. „Ende der Abfalleigenschaft für QRB-zertifizierte Ersatzbaustoffe.“ Zugriff am 20.02.2026.
https://qeb.app/aktuelles/ende-der-abfalleigenschaft
8 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. o. J. „Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) – Rechtliche Grundlagen.“ Zugriff am 20.02.2026.
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/abfall-und-kreislaufwirtschaft/rechtliche-grundlagen/gesetze-verordnungen-und-satzungen/ersatzbaustoffverordnung
9 Deutsche Umweltakademie. 2025. „Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis.“ Veröffentlicht am 02.12.2025. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.deutsche-umweltakademie.de/schulung/umsetzung-ersatzbaustoffverordnung/
10 LAGA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. 2025. „FAQ zur Ersatzbaustoffverordnung – Version 3.“ Veröffentlicht am 13.05.2025. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.laga-online.de/documents/faq-3-zur-ebv-2025-05-13a_1757923967.pdf
11 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). 2023. „Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe.“ Veröffentlicht am 28.12.2023. Zugriff am 20.02.2026.
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/meb_eckpunktepapier/Entwurf/meb_eckpunktepapier_bf.pdf