Der neue Gründruck der VDI 2047 Blatt 2 konkretisiert erneut, wie der hygienegerechte Betrieb von Verdunstungskühlanlagen auszusehen hat.
Für alle, die bereits eine VDI‑2047‑Schulung besucht haben oder eine Teilnahme planen, bleibt die Richtlinie damit der zentrale Maßstab, wenn es um den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb ihrer Anlagen geht.
Warum Schulungen weiterhin unverzichtbar bleiben
Die 42. BImSchV nennt die VDI 2047 Blatt 2 ausdrücklich als Stand der Technik und verlangt, dass Betreiber den hygienegerechten Betrieb nachweislich sicherstellen.
Dazu gehört, dass eine „hygienisch fachkundige Person“ die Anforderungen aus Richtlinie und Gesetz kennt und im Alltag umsetzt. Dieser Status wird in der Regel über eine bestandene Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 bzw. VDI‑MT 2047 Blatt 4 erreicht.
Für ehemalige Teilnehmer heißt das: Ihre Qualifikation bleibt ein wichtiger Baustein, um Betreiberpflichten, Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Kontrollen der Anlagen kompetent zu verantworten.
Gleichzeitig empfehlen VDI und Schulungspartner, das Wissen spätestens bei Erscheinen einer neuen Ausgabe der VDI 2047 Blatt 2 mit einer Auffrischungsschulung zu aktualisieren.
Was der Gründruck inhaltlich mitbringt
Der Gründruck der überarbeiteten VDI 2047 Blatt 2 fasst die Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen in einer erweiterten Fassung zusammen. Dazu gehört unter anderem, dass die bisherigen Regelungen für große Kühltürme aus Blatt 3 integriert und die Bauarten sowie Betriebsweisen der Anlagen detaillierter beschrieben werden. Für die Praxis bedeutet das:- Betreiberpflichten und Dokumentationsanforderungen werden klarer formuliert.
- Vorgaben zu regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen und Hygienekontrollen werden präziser.
- Die Rolle der hygienisch fachkundigen Person bei Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenplanung wird ausdrücklich betont.
Aktueller Status: Entwurf – aber schon jetzt relevant
Wichtig für alle Schulungsteilnehmer: Der veröffentlichte Gründruck ist ein Entwurf, die bisherige Ausgabe der VDI 2047 Blatt 2 gilt weiterhin offiziell. Bis Ende Mai 2026 können Fachleute noch Stellungnahmen beim VDI einreichen, erst danach wird aus dem Gründruck der Weißdruck mit verbindlichem Richtlinientext. Trotzdem lohnt es sich, die Neuerungen schon jetzt im Blick zu behalten, weil Behörden und Sachverständige bei künftigen Prüfungen sehr wahrscheinlich auf die aktualisierte Fassung Bezug nehmen werden. Wer sein Wissen zeitnah auffrischt, ist für kommende Inspektionen und die praktische Umsetzung der Anforderungen in Betrieb und Instandhaltung gut vorbereitet.Präziser Geltungsbereich: Welche Anlagen sind von VDI 2047 Blatt 2 betroffen?
Der Gründruck der VDI 2047 Blatt 2 gilt für bestehende und neue Verdunstungskühlanlagen und ‑apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig mit der Umgebungsluft in Kontakt kommt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kühlwasser direkt im Prozess eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird – beide Konstellationen fallen in den Anwendungsbereich.
Typische VDI‑2047‑relevante Anlagen sind unter anderem offene Nasskühltürme, Nasskühltürme mit geschlossenem Primärkreislauf, Naturzugkühltürme bis 200 MW, Hybridkühltürme und Verdunstungskondensatoren.
Nicht behandelt werden dagegen Anlagen, bei denen nur Kondensat durch Taupunktunterschreitung entsteht, etwa Kaltwassersätze, sowie Wärmeübertrager im reinen Trockenbetrieb.
Naturzugkühltürme: Wo verläuft die Grenze?
Eine wichtige Klarstellung im Gründruck: Naturzugkühltürme mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der VDI 2047 Blatt 2 ausgenommen.
Für diese großen Naturzugkühltürme gelten andere Regelwerke (früher VDI 2047 Blatt 3), die die speziellen Randbedingungen dieser Anlagen berücksichtigen.
Für Schulungsteilnehmer heißt das:
Naturzugkühltürme bis 200 MW fallen unter die VDI 2047 Blatt 2 und damit in den Inhalt eurer Schulungen.
Naturzugkühltürme über 200 MW müssen gesondert betrachtet werden; hier kommen ergänzende Richtlinien und Betreiberkonzepte zum Tragen.
Gerade für Teilnehmer, die mehrere Standorte oder unterschiedliche Anlagentypen betreuen, ist diese Abgrenzung wichtig, um Betreiberpflichten, Prüfhäufigkeiten und Dokumentationsumfang korrekt zuzuordnen.
Hygiene-Ziel: luftgetragene Keime minimieren
Hintergrund der VDI 2047 Blatt 2 ist, dass Verdunstungskühlanlagen als Quelle für luftgetragene Keime, insbesondere Legionellen, identifiziert wurden – mehrere größere Ausbrüche in Deutschland haben das deutlich gezeigt.
Die Richtlinie beschreibt daher technische und organisatorische Maßnahmen, mit denen Betreiber die Emission von Keimen begrenzen und das Risiko für Beschäftigte und Öffentlichkeit minimieren sollen.
Dazu gehören u. a. klare Vorgaben für:
regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen und Maßnahmenwerte,
Gefährdungsbeurteilungen gemäß 42. BImSchV,
Dokumentation von Betrieb, Störungen und Sanierungsmaßnahmen.
All diese Punkte sind Kernbestandteil typischer VDI‑2047‑Schulungen und werden im Zuge des Gründrucks inhaltlich weiter geschärft – ein wichtiger Grund, warum eine Auffrischung für frühere Teilnehmer sinnvoll ist.
Was bedeutet das konkret für frühere und zukünftige Kursteilnehmer?
- Frühere Teilnehmer einer VDI‑2047‑Schulung sollten prüfen, wie alt ihr Zertifikat ist und ob bereits eine Auffrischung empfohlen wird.
- Neue Teilnehmer sichern sich mit der Schulung nicht nur den Status als hygienisch fachkundige Person, sondern lernen auch die aktuellen Entwicklungen rund um den Gründruck kennen.
- In vielen Unternehmen wird künftig erwartet, dass verantwortliche Personen die Unterschiede zwischen alter Ausgabe und neuer Fassung der VDI 2047 Blatt 2 einordnen können.
Sobald die überarbeitete VDI 2047 Blatt 2 als Weißdruck vorliegt und die Inhalte final feststehen, informieren wir selbstverständlich auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer bisherigen Schulungen über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen.