Wer in der Baubranche, im Gebäudeunterhalt oder in der Abbruch- und Sanierungsbranche tätig ist, begegnet häufig asbesthaltigen Materialien in Altgebäuden – oft ohne es zunächst zu wissen. Für Handwerker, Bauleiter, Hausmeister und Facility-Manager, die im Bestand arbeiten, schreiben die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 519 verbindliche Qualifikationsnachweise vor. Seit der umfassenden Neuregelung der GefStoffV im Dezember 2024 gilt ein neues, risikobasiertes Qualifikationssystem. Die Deutsche UmweltAkademie bietet darauf abgestimmte Asbestschein-Schulungen an – für Beschäftigte, Aufsichtführende und verantwortliche Personen im Betrieb.


Was ist der Asbestschein?

Der Begriff „Asbestschein" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Qualifikationsnachweis, den Beschäftigte und Betriebe für Tätigkeiten an oder mit asbesthaltigen Materialien benötigen. Er ist kein einheitliches Dokument, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene Qualifikationsstufen, die sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) ergeben.

Die umgangssprachlichen Begriffe „Kleiner Asbestschein" und „Großer Asbestschein" sind weiterhin in Umlauf, entsprechen aber seit der GefStoffV-Novelle vom Dezember 2024 nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Das frühere System, das primär nach Materialart (fest gebunden vs. schwach gebunden) unterschied, wurde durch ein risikobasiertes, modulares Qualifikationssystem ersetzt.

Asbest wurde in Deutschland bis 1993 in Gebäuden und technischen Anlagen eingesetzt – als Dämm-, Fassaden- und Brandschutzmaterial. Noch heute sind schätzungsweise mehrere Millionen Gebäude mit asbesthaltigen Produkten belastet. Beim Bearbeiten dieser Materialien können asbesthaltige Fasern freigesetzt werden – ein anerkanntes Karzinogen der Kategorie 1A. Betroffen sind vor allem:

  • Dachdecker, Klempner, Trockenbauer und Putzer bei Arbeiten an Altgebäuden
  • Elektriker und Sanitärinstallateure beim Durchbruch und Austausch von Leitungen
  • Hausmeister und Facility-Manager bei Wartungsarbeiten
  • Bauleiter, Poliere und Projektmanager im Sanierungsbereich
  • Abbruchunternehmen und Entsorgungsfachbetriebe

Rechtlicher Kontext: GefStoffV-Novelle 2024 und TRGS 519

Die GefStoffV-Novelle vom Dezember 2024

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurde im Dezember 2024 grundlegend überarbeitet. Die Neuregelung betrifft insbesondere die Anforderungen an Qualifikationen und Schutzmaßnahmen bei Asbesttätigkeiten. Kernpunkte der Novelle:

  • Einführung eines risikobasierten Drei-Stufen-Modells (niedriges, mittleres und hohes Risiko) anstelle der bisherigen Unterscheidung nach Materialart
  • Neues modulares Qualifikationssystem für Beschäftigte, Aufsichtführende und die verantwortliche Person im Betrieb
  • Verpflichtende Grundkenntnisse Asbest (GK) für alle Beschäftigten, die mit Asbest in Berührung kommen können
  • Stärkung der Pflichten des Veranlassers (Bauherren / Auftraggeber)
  • Einführung der funktionalen Instandhaltung als neue Tätigkeitskategorie
  • Übergangsfrist bis 5. Dezember 2027 für die Anpassung bestehender Qualifikationsnachweise

Wichtigste Regelwerke im Überblick

  • GefStoffV (Dezember 2024): Übergeordnetes Rahmenregelwerk; definiert Risikobereiche, Qualifikationspflichten und Pflichten des Veranlassers.
  • TRGS 519: Konkretisiert die GefStoffV für Asbesttätigkeiten; legt Schutzmaßnahmen, Tätigkeitskategorien und Schulungsinhalte der Module fest.
  • Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV): Enthält das seit 1993 geltende Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest in Deutschland.
  • DGUV Information 201-012: Beschreibt behördlich anerkannte emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 und ergänzt die technischen Anforderungen an PSA und Messverfahren für Asbesttätigkeiten.
  • Abfallrecht (KrWG, AVV): Asbestabfälle sind als gefährlicher Abfall eingestuft (AVV-Nr. 17 06 01*) und müssen ordnungsgemäß entsorgt und deklariert werden.

Pflichten des Veranlassers (Bauherren)

Die GefStoffV-Novelle 2024 stärkt die Pflichten des Veranlassers (Bauherr, Auftraggeber) deutlich. Wer Arbeiten an asbestverdächtigen Gebäuden in Auftrag gibt, muss:

  • Alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Objekts schriftlich an den ausführenden Betrieb weitergeben
  • Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 zwingend über das Baujahr informieren
  • Eine sachkundige Erkundung auf asbesthaltige Materialien veranlassen, bevor Tätigkeiten beginnen

Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeit oder – bei Gesundheitsschäden – als strafrechtlich relevanter Sachverhalt gewertet werden.


Das modulare Qualifikationssystem

Das neue System unterscheidet Qualifikationen nach der Rolle der Person im Betrieb und dem Risikobereich der Tätigkeit:

Grundkenntnisse Asbest (GK) – Pflicht für alle Beschäftigten

Die Grundkenntnisse Asbest sind seit der GefStoffV-Novelle 2024 für alle Beschäftigten verpflichtend, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Exposition gegenüber Asbestfasern möglich ist. Der Schulungsumfang beträgt mindestens 10 Lehreinheiten (Theorie und Praxis). Inhalte: Erkennung asbesthaltiger Materialien, gesundheitliche Risiken, grundlegende Schutzmaßnahmen und PSA, rechtliche Pflichten.

Zielgruppe: Alle am Bau beteiligten Mitarbeiter in Betrieben, die in asbestverdächtigen Gebäuden tätig sind – von der Fachkraft bis zum Hilfsarbeiter.

Modul 2 – Aufsichtführende bei niedrigem und mittlerem Risiko

Wer als Aufsichtführende Person bei Tätigkeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos eingesetzt wird, benötigt die Qualifikation nach Modul 2. Die Schulung baut auf den Grundkenntnissen auf und vertieft Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmenplanung und Beaufsichtigung der Beschäftigten.

Modul 3 – Aufsichtführende bei hohem Risiko

Für die Aufsicht über Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos – also bei erheblicher Faserfreisetzung, z. B. vollständige Entfernung von Spritzasbest oder großflächiger Abbruch – ist die Qualifikation nach Modul 3 erforderlich. Dies entspricht inhaltlich weitgehend dem bisherigen „Großen Asbestschein".

Modul 4 – Verantwortliche Person im Betrieb

Modul 4 qualifiziert die verantwortliche Person im Betrieb (ehemals: Sachkundiger nach TRGS 519, Anlage 4 auf Unternehmensebene). Diese Person trägt die organisatorische Verantwortung für alle Asbesttätigkeiten im Betrieb, stellt die Einhaltung der Vorschriften sicher und ist Ansprechpartner für Behörden.

Modul Q1E – Fortbildung für emissionsarme Verfahren

Modul Q1E ist eine praxisbezogene Fortbildung für Aufsichtführende, die anerkannte emissionsarme Verfahren anwenden. Diese Verfahren ermöglichen Tätigkeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos unter erleichterten Bedingungen, sofern die Emissionen durch die Verfahrenstechnik zuverlässig begrenzt werden.

Das neue Qualifikationssystem: Module und Risikobereiche

Das Drei-Stufen-Risikomodell

Die aktuelle GefStoffV unterscheidet Asbesttätigkeiten nicht mehr primär nach der Materialart (fest oder schwach gebunden), sondern nach dem Risiko der Faserfreisetzung in drei Stufen:

Risikobereich Beschreibung Typische Beispiele
Niedriges Risiko Faserkonzentration unterhalb des Akzeptanzwertes; geringe Emission Inspektion, Reinigung, Bohrungen in Asbestzement mit emissionsarmem Verfahren
Mittleres Risiko Faserkonzentration zwischen Akzeptanz- und Toleranzwert Austausch kleinflächiger Asbestprodukte, funktionale Instandhaltung
Hohes Risiko Faserkonzentration oberhalb des Toleranzwertes; erhebliche Emission möglich Vollständige Entfernung von Spritzasbest, großflächiger Abbruch asbestbelasteter Bauteile

Übergangsfristen und Bestandsschutz

Überblicktabelle: Qualifikationsstufen im Vergleich

Qualifikation Entspricht (umgangssprachlich) Zielgruppe Risikobereich Basis
Grundkenntnisse Asbest (GK) – (neu, für alle) Alle Beschäftigten mit Asbestkontakt Alle GefStoffV 2024
Modul 2 „Kleiner Asbestschein" (Aufsicht) Aufsichtführende Niedrig / Mittel GefStoffV 2024 / TRGS 519
Modul 3 „Großer Asbestschein" (Aufsicht) Aufsichtführende Hoch GefStoffV 2024 / TRGS 519
Modul 4 Sachkundiger im Betrieb Verantwortliche Person Alle GefStoffV 2024 / TRGS 519
Modul Q1E – (neu) Aufsichtführende Niedrig / Mittel (emissionsarm) GefStoffV 2024 / TRGS 519
Auffrischung Verlängerung nach 6 Jahren Alle Qualifikationsstufen TRGS 519

Berufliche Chancen durch den Asbestschein

Für Unternehmen

Betriebe, die ihre Mitarbeiter gemäß dem neuen Qualifikationssystem schulen, sind rechtlich auf der sicheren Seite – besonders nach Ablauf der Übergangsfrist am 5. Dezember 2027. Unternehmen mit qualifiziertem Personal nach GefStoffV 2024 können Aufträge annehmen, für die nicht qualifizierte Betriebe nicht zugelassen sind. Bei öffentlichen Ausschreibungen für Sanierungs- und Abbruchprojekte ist der aktuelle Sachkundenachweis eine Standardanforderung. Zudem senkt die nachweisbare Qualifikation das Haftungsrisiko erheblich.

Für Beschäftigte

Fachkräfte mit aktuellen Qualifikationsnachweisen nach GefStoffV 2024 sind auf spezialisierte Projekte in der Bau- und Sanierungsbranche besonders gut vorbereitet. Die Kombination aus Grundkenntnissen und modularer Erweiterung eröffnet klar definierte Karrierepfade – von der Fachkraft auf der Baustelle bis zur verantwortlichen Person im Betrieb.

Vorteile im Überblick

Vorteil Für Arbeitgeber Für Beschäftigte
Rechtssicherheit Einhaltung GefStoffV 2024 vor Ablauf der Übergangsfrist Kein persönliches Haftungsrisiko bei regelkonformem Handeln
Marktzugang Zulassung für Ausschreibungen mit Sachkundepflicht Einsatz in spezialisierten, besser vergüteten Projekten
Wettbewerbsvorteil Abgrenzung von nicht qualifizierten Mitbewerbern Dokumentierte Qualifikation für das Arbeitsprofil
Gesundheitsschutz Reduziertes Risiko arbeitsbedingter Krebserkrankungen Aktiver Schutz der eigenen Gesundheit
Zukunftssicherheit Investition in Qualifikation mit klarer gesetzlicher Grundlage Karrierechancen in wachsendem Markt (Gebäudebestand, Sanierungswelle)

Schulungen der Deutschen UmweltAkademie

Die Deutsche UmweltAkademie (DUA) bietet ein abgestimmtes Schulungspaket rund um den Asbestschein an – von der Grundqualifikation für alle Beschäftigten bis zur Auffrischung.


🟡 Kleiner Asbestschein – Sachkunde für niedrige und mittlere Risikobereiche

→ Zur Schulungsseite: Kleiner Asbestschein

Diese Schulung vermittelt die Qualifikation für Aufsichtführende bei Asbesttätigkeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich (entspricht inhaltlich Modul 2 nach GefStoffV 2024). Inhalte: Erkennung asbesthaltiger Materialien, Risikobewertung nach dem neuen Drei-Stufen-Modell, Schutzmaßnahmen und PSA, Gefährdungsbeurteilung, Entsorgungsvorschriften und rechtliche Pflichten nach GefStoffV 2024 / TRGS 519. Richtet sich an Handwerker, Hausmeister und technisches Wartungspersonal, die Aufsichtsfunktionen übernehmen.


🔴 Großer Asbestschein – Sachkunde für hohe Risikobereiche und ASI-Arbeiten

→ Zur Schulungsseite: Großer Asbestschein

Die Schulung zum Großen Asbestschein qualifiziert Aufsichtführende für Tätigkeiten im hohen Risikobereich (Modul 3) sowie verantwortliche Personen im Betrieb (Modul 4) nach GefStoffV 2024 / TRGS 519. Inhalte: Materialidentifikation und Messtechnik, Planung und Einrichtung von Schwarz-/Weißbereichen, Schutzausrüstung und Dekontamination, Abfallrecht und Entsorgung, Gefährdungsbeurteilung bei erheblicher Faserfreisetzung. Zielgruppe: Abbruchunternehmen, Schadstoffsanierer, Fachplaner und betrieblich verantwortliche Personen.


🔵 Auffrischungsschulung Asbestschein – Verlängerung und Aktualisierung

→ Zur Schulungsseite: Auffrischung Asbestschein

Diese von einem behördlich anerkannten Anbieter durchgeführte Auffrischungsschulung dient der Verlängerung und Aktualisierung bestehender Sachkundenachweise nach TRGS 519. Sie schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Sie ist besonders relevant für Inhaber älterer Asbestscheine, die ihren Nachweis auf den Stand der GefStoffV 2024 bringen müssen – sowohl im Hinblick auf die Übergangsfrist bis 5. Dezember 2027 als auch aufgrund der regulären 6-jährigen Gültigkeitsdauer von Sachkundenachweisen. Inhalte: Neuerungen durch die GefStoffV-Novelle 2024, das neue Risikokonzept und modulare Qualifikationssystem, aktuelle Messtechnik und PSA, Fallbeispiele aus der Praxis.


Weitere passende Schulungen der Deutschen UmweltAkademie

Grundlagen Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung Wer regelmäßig mit Gefahrstoffen wie Asbest arbeitet, muss Gefährdungsbeurteilungen erstellen und dokumentieren. Diese Schulung vermittelt die Methodik für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG und TRGS – einschließlich der Besonderheiten für krebserzeugende Gefahrstoffe. Eine sinnvolle Ergänzung zu allen Qualifikationsstufen des Asbestscheins, insbesondere für Aufsichtführende nach Modul 2 und 3.

Gefahrstoffbeauftragte Schulung Für Betriebe, die regelmäßig Asbesttätigkeiten durchführen, ist ein fachkundiger Gefahrstoffbeauftragter eine wichtige organisatorische Stütze. Diese Schulung qualifiziert zur Übernahme der Funktion nach GefStoffV und ergänzt insbesondere Modul 4 (verantwortliche Person) um die übergeordnete betriebliche Perspektive.


FAQ – Häufige Fragen zum Asbestschein

Was hat sich durch die GefStoffV-Novelle 2024 beim Asbestschein geändert? Die Novelle vom Dezember 2024 ersetzt das bisherige System, das primär nach Materialart (fest/schwach gebunden) unterschied, durch ein risikobasiertes Modell mit drei Risikobereichen (niedrig, mittel, hoch). Zudem wird ein modulares Qualifikationssystem eingeführt, das nach Rolle (Beschäftigter, Aufsichtführender, verantwortliche Person) differenziert. Neu ist außerdem die Pflicht zu Grundkenntnissen Asbest für alle Beschäftigten, die mit Asbest in Kontakt kommen können.

Wer braucht welche Qualifikation? Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit möglicher Asbestexposition ausüben, benötigen mindestens die Grundkenntnisse Asbest (GK, min. 10 Lehreinheiten). Aufsichtführende benötigen je nach Risikobereich Modul 2 (niedrig/mittel) oder Modul 3 (hoch). Die verantwortliche Person im Betrieb benötigt Modul 4. Inhaber älterer Asbestscheine genießen Bestandsschutz, müssen aber bis 5. Dezember 2027 die neuen Anforderungen erfüllen.

Was bedeuten die umgangssprachlichen Begriffe „Kleiner" und „Großer Asbestschein" noch? Die Begriffe sind im Volksmund weiterhin gebräuchlich. Der Kleine Asbestschein entspricht inhaltlich grob dem neuen Modul 2 (Aufsichtführende bei niedrigem/mittlerem Risiko), der Große Asbestschein dem Modul 3 (Aufsichtführende bei hohem Risiko) bzw. Modul 4 (verantwortliche Person). Offiziell sind diese Begriffe nicht mehr Teil der aktuellen Rechtsterminologie.

Bis wann müssen bestehende Asbestscheine auf den neuen Stand gebracht werden? Die Übergangsfrist endet am 5. Dezember 2027. Bis dahin behalten nach altem Recht erworbene Sachkundenachweise ihre Gültigkeit. Spätestens dann müssen alle Qualifikationen den Anforderungen der GefStoffV 2024 entsprechen. Eine Auffrischungsschulung, die die Neuerungen der GefStoffV 2024 abdeckt, ist der empfohlene Weg zur rechtzeitigen Anpassung.

Ist der Asbestschein auch für Bauherren und Auftraggeber relevant? Ja, und stärker als bisher. Die GefStoffV 2024 verpflichtet den Veranlasser (Bauherr, Auftraggeber) ausdrücklich, schriftlich alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Objekts bereitzustellen. Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 muss zwingend auf das Baujahr hingewiesen werden. Verstöße gegen diese Informationspflicht können rechtliche Konsequenzen haben.


Bestehende Sachkundenachweise, die nach der alten TRGS 519 (Anlage 3 oder 4) erworben wurden, behalten zunächst ihre Gültigkeit. Die neuen Qualifikationsanforderungen – insbesondere Grundkenntnisse Asbest für alle Beschäftigten und die Sachkunde der verantwortlichen Person nach Modul 4 – müssen spätestens bis zum 5. Dezember 2027 nachgewiesen werden.

Wichtig: Die Übergangsfrist 2027 und die 6-jährige Gültigkeitsdauer bestehender Sachkundenachweise laufen unabhängig voneinander. Wer seinen alten Asbestschein beispielsweise 2022 erworben hat, muss diesen bereits 2028 nach TRGS 519 durch eine Auffrischungsschulung verlängern – unabhängig davon, dass der Nachweis die Übergangsfrist formal überbrückt. Die Übergangsfrist ersetzt also nicht die reguläre Auffrischungspflicht, sondern regelt lediglich, bis wann die neuen Qualifikationsanforderungen der GefStoffV 2024 erfüllt sein müssen.

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Ob Erstqualifikation nach GefStoffV 2024 oder Auffrischung eines bestehenden Scheins: Mit den Schulungen der Deutschen Umweltakademie erwerben Sie eine anerkannte Qualifikation nach aktuellem Recht.

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Die Übergangsfrist läuft bis zum 5. Dezember 2027. Die Deutsche UmweltAkademie berät Sie bei der Auswahl der richtigen Qualifikationsstufen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von den Grundkenntnissen bis zur Sachkunde der verantwortlichen Person. Ob Einzelperson oder Inhouse-Schulung für das gesamte Team – sprechen Sie uns an.