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Probenvolumen

Soll das Probenvolumen beziehungsweise die Mindestgrößen von Einzel- und Laborproben ermittelt werden, sind diese abhängig von der Korngröße respektive Stückigkeit. Die Größtkomponenten/Stückigkeit werden in der folgenden Tabelle bis maximal 120 Millimeter (mm) aufgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei um Sammel- / Mischproben, bei der die Menge durch die Anzahl der zu analysierenden Parameter und der benötigten Rückstellproben bestimmt wird.

Der Querschnitt des Probenahmegefäßes muss dabei mindestens den zwei- bis dreifachen Durchmesser der Größtkomponente aufweisen. Sind bei den Einzel- und Laborproben größere Teile dabei, die die 120 Millimeter übersteigen, dürfen sie nicht zerkleinert und der übrigen Grundmenge zugesetzt werden. Diese größeren Korngrößen müssen – wie in der Tabelle aufgeführt – als Einzelproben (1 Stück = 1 Einzelprobe) untersucht werden.

Unter Berücksichtigung der Rückstellprobe erfolgt im Labor die sogenannte Aliquotierung – die Aufteilung des Probematerials in gleich große Teilproben.

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MESSUNSICHERHEIT BEI BODENUNTERSUCHUNGEN

PROBENAHME BODEN UND BODENLUFT

EINFÜHRUNG IN DIE ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG IM RAHMEN DER MANTELVERORDNUNG

     

 

Durchführung der Probenahme – Probenvolumen nach LAGA PN 98

Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]Mindestvolumen der Einzelprobe in [l]Mindestvolumen der Laborprobe in [l]
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: ≤ 20,51
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 2 bis ≤ 2012
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 20 bis ≤ 5024
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 50 bis ≤ 120510
Max. Korngröße/ Stückigkeit [mm]: > 120Stück = EinzelprobeStück = Einzelprobe