Gefahrstoffbeauftragter Schulung – Fachkunde Gefahrstoffe sicher erwerben
Gefahrstoffbeauftragter
Rechtssichere Grundlagenausbildung und Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gefahrstoffbeauftragter Ausbildung
In Unternehmen, die mit Gefahrstoffen umgehen, erfordert die Gefahrstoffverordnung bei Gefährdungsbeurteilungen fachkundige Personen. Darüber hinaus benötigen Unternehmen auch für die weiteren Verpflichtungen (z. B. Expositionsverzeichnis, Unterweisungen) die Unterstützung von speziell ausgebildeten Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf Gefährdungen beurteilt werden und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen sind.
Unsere Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten vermittelt Ihnen das erforderliche Basiswissen um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Zur Ergänzung der Fachkunde im Sinne der Gefahrstoffverordnung vermitteln wir Ihnen die Grundlagen und geben Tipps aus der Praxis zur Umsetzung.
Kurzinfos zum 2-Tages-Kurs
- Kursdauer: 2 Tage (9:00–17:00 Uhr)
- Schulungsvarianten: Online, Präsenz, Inhouse
- Zugangsvoraussetzungen: keine
- Zertifikat: anerkanntes Zertifikat „Fachkundige Person nach GefStoffV“
(Nachweis der Fachkunde gem. § 2 Abs. 16 GefStoffV) - Materialien: werden vorab / digital gestellt
- Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, HSE-Verantwortliche, Mitarbeitende mit Gefahrstoffkontakt, Umweltbeauftragte, interessierte Personen
Termine & Orte der Schulung als Gefahrstoffbeauftragter
Termine & Orte der Schulung als Gefahrstoff-beauftragter
Inhalte und Ablauf Gefahrstoffbeauftragter Schulung
Inhalte und Ablauf der Gefahrstoff-beauftragter Schulung
Rechtliche Grundlagen
Sie lernen alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennen und
verstehen deren praktische Anwendung:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Anforderungen an die
Fachkunde und Pflichten des Arbeitgebers - Chemikaliengesetz (ChemG) – Einstufung, Kennzeichnung &
Verpackung - GHS/CLP-Verordnung – Europäische Einstufungs- &
Kennzeichnungsverordnung für Chemikalien - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) – Praktische
Anforderungen an Lagerung, Transport, Arbeitsschutz - REACH-Verordnung – Umgang mit Registrierpflichten &
Restrictions - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Schnittstellen
zum Arbeitsschutz - Schnittstellen zu Arbeitsschutzgesetz, Umweltrecht und
Abfallwirtschaft
Sicheres Gefahrstoffmanagement im Betrieb
Praktische Umsetzung von Informationsbeschaffung bis zur
Kontrolle:
- Beschaffung und Interpretation von Sicherheitsdatenblättern (SDB)
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS/CLP
- Erstellung eines betrieblichen Gefahrstoffkatasters (Inventory)
- Aufbau eines Rechtskatasters für anwendbare TRGS
- Verwaltung von Expositionsverzeichnissen und
Dokumentationspflichten - Besonderheiten bei chemischen Stoffen und Gemischen
Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe
Die zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten – Schritt für Schritt:
- Systematische Ermittlung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Beurteilung inhalativer Exposition (Luftgrenzwerte,
Messverfahren) - Beurteilung dermaler Exposition (Hautresorption, Maßnahmen)
- Beurteilung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden,
keimzellmutagen oder reproduktionstoxischen Stoffen (CMR) - Besonderheiten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Schutz besonderer Personengruppen:
– Schwangere und stillende Frauen (Mutterschutzgesetz)
– Jugendliche (JArbSchG)
– Personen unter Medikation - Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Formate, Tiefe,
Archivierung)
Ableitung von Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)
Rangfolge und praktische Umsetzung von Maßnahmen nach § 7, 8 GefStoffV:
- S = Substitution (Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe)
- T = Technische Maßnahmen
(Absaugung, Abscheidung, Lüftung, Behälter) - O = Organisatorische Maßnahmen
(Betriebsanweisungen, Raumluftwechsel, Wartungsplan) - P = Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
– Atemschutz (Filter, Atemschutzgeräte)
– Körperschutz (Handschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz)
– Richtige Auswahl, Einsatz und Unterweisung - Besonderheiten bei Lagerung nach TRGS 510 und Explosionsschutz
- Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation von Maßnahmen
Dokumentation & Betriebsanweisungen
Die rechtssichere Dokumentation von Gefährdungen und Maßnahmen:
- Struktur und Inhalt von Betriebsanweisungen (gem. § 14 GefStoffV)
- Anforderungen an Sicherheit, Verständlichkeit und Bildmarken
- Differenzierung nach Tätigkeiten und Tätigkeitsbereichen
- Aktualisierung und Verwaltung von Betriebsanweisungen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Form, Inhalt, Archiv)
- Aufbewahrungsfristen und Compliance mit gesetzlichen
Anforderungen - Schnittstellen zu Betriebsanweisungen anderer Bereiche
(Elektrik, Maschinensicherheit, etc.)
Unterweisung der Beschäftigten
Die praktische Vermittlung von Sicherheit an Mitarbeitende:
- Anforderungen an die Unterweisung (Zeitpunkt, Häufigkeit, Form)
- Inhalte der Unterweisung (Gefahren, Maßnahmen, Verhalten,
Notfallverhalten) - Besonderheiten bei verschiedenen Zielgruppen
(Fachkräfte, ungelernte Arbeitende, neue Mitarbeitende) - Dokumentation der Unterweisung
- Praxisbeispiele und Best Practices
Praxisübungen & Fallstudien
Direkte Anwendung auf reale Situationen:
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters aus realen
Sicherheitsdatenblätter - Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung anhand
von Beispieltätigkeiten - Ableitung von Schutzmaßnahmen (STOP) für
Fallbeispiele - Erstellung oder Überarbeitung einer Betriebsanweisung
- Besprechung von betriebsspezifischen Fragestellungen
(optional bei Inhouse-Schulung)
Warum ist dieser Kurs wichtig?
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist ein zentrales Thema in vielen Betrieben und Branchen, in denen ein sicheres Gefahrstoffmanagement entscheidend ist. Fehlerhafte Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffe, unzureichende Schutzmaßnahmen oder mangelnde Dokumentation können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortliche Person persönlich. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Umweltschäden sind häufig die Folge fehlender oder unkorrekter Fachkunde im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Unser Lehrgang zur Grundlagenausbildung Gefahrstoffbeauftragter vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um mit rechtlichen und technischen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (gem. GefStoffV) sicher umzugehen. Sie lernen, wie Sie die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe systematisch erfassen, bewerten und mit geeigneten Maßnahmen absichern und werden so optimal auf Ihren Arbeitsalltag als Gefahrstoffbeauftragter fachkundige Person vorbereitet.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Unsere Schulung ist für alle geeignet, die in ihrem Berufsalltag mit Gefahrstoffen in Berührung kommen oder dafür verantwortlich sind, darunter:
- Fach- und Führungskräfte aus Betrieben mit Gefahrstoffen
- Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa), die ein sicheres Gefahrstoffmanagement aufbauen möchten
- Betriebliche Gefahrstoffbeauftragte sowie fachkundige Personen, die ihre Weiterbildung vertiefen wollen
- Betriebsräte und Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen
- Leiter/-innen von Lagerbereichen und Lagerplätzen mit verwendeten Gefahrstoffen
- Unternehmer/-innen und Geschäftsführer/-innen, die Verantwortung für Gefahrstoffbeauftragter Ausbildung und Organisation tragen
- Einkäufer/-innen und Wareneingangsverantwortliche, die mit gefährlichen Stoffen und Sicherheitsdatenblättern arbeiten
- Wartungs- und Reinigungsfachkräfte mit regelmäßigem Kontakt zu Gefahrstoffen
- Mitarbeitende aus Produktionsbereichen mit Gefahrstoffeinsatz, die an einem praxisnahen Seminar für Gefahrstoffbeauftragte teilnehmen möchten
- Behördenvertreter/-innen und Umweltbeauftragte, die die Rolle der Gefahrstoffbeauftragten im Betrieb besser verstehen wollen
- Interessierte Personen mit Sicherheitsambitionen, die einen fundierten Lehrgang zur Fachkunde im Bereich Gefahrstoffe suchen
Zertifikat vom Seminar Gefahrstoffbeauftragter
Teilnehmende unserer Schulung „Gefahrstoffbeauftragter
– Fachkunde Gefahrstoffe“ erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein anerkanntes Zertifikat. Mit dem Zertifikat dokumentieren Sie Ihre
Qualifikation als fachkundige Person gemäß § 2 Abs. 16 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und stärken Ihre berufliche Position nachhaltig.
Das Zertifikat ist bundesweit anerkannt und wird von Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern akzeptiert.
Mit unserer Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Kompetenz, Ihre Sorgfalt und Ihr Engagement für Sicherheit und Compliance unterstreicht.
Ihr Vorteil – unser Qualitätsversprechen der Deutschen Umweltakademie
Steigern Sie mit der Deutschen Umweltakademie Ihre Chancen im Beruf und erfüllen Sie gleichzeitig alle fachlichen und rechtlichen Anforderungen Ihrer Position. Unsere Schulungen bereiten Sie optimal auf Praxis, Prüfung und Berufsalltag vor.
Erfahrene Referenten und Referentinnen
Unsere Experten und Expertinnen kommen aus der Praxis und bringen langjährige Erfahrung in Ausbildung und betrieblichem Alltag mit.
Persönliche Beratung
Die Deutsche Umweltakademie begleitet Sie von der Kurswahl bis zur Anwendung im Beruf: individuelle Empfehlung der passenden Schulung, Unterstützung bei Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner auch nach dem Seminar.
Überdurchschnittlicher Service
Sie erhalten verlässliche Terminerinnerungen, Zugriff auf Schulungsunterlagen und Zusatzmaterialien im Kundenkonto sowie eine anerkannte Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen.
Praxisorientiert
Moderne Methoden, Übungen und Fallbeispiele sorgen dafür, dass Sie das Gelernte direkt im Berufsalltag nutzen können – statt reiner Theorie.
Stimmen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Inhouse-Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten
Die Inhouse-Schulung zum Gefahrstoff-beauftragten
✓ Schulung direkt bei Ihnen im Unternehmen
✓ Zeiten flexibel nach Ihrem Produktionsplan abstimmt
✓ Inhalte auf Ihr Gefahrstoffmanagement & Ihre Betriebsbereiche zugeschnitten
✓ Verwendung Ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter & Betriebsanweisungen
✓ Praxisbeispiele aus Ihrem Betrieb (Lagerplätze, Prozesse)
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Häufige Fragen und Antworten
Ist ein Gefahrstoffbeauftragter gesetzlich Pflicht?
Ein Gefahrstoffbeauftragter ist nicht ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben, aber die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert eine „fachkundige Person“. Das bedeutet: Hat der Arbeitgeber nicht selbst die Fachkunde für Gefährdungsbeurteilungen, muss er eine fachkundige Person benennen oder sich beraten lassen. In der Praxis ist die Funktion damit faktisch Pflicht, wenn Gefahrstoffe im Betrieb vorkommen. Haftungsrisiken drohen bei Unterlassung!
Wie oft muss ich mich als Gefahrstoffbeauftragter weiterbilden?
Die Gefahrstoffverordnung schreibt regelmäßige Fortbildungen vor, um die Fachkunde zu erhalten. Als Faustregel gilt: Auffrischungen sollten im Abstand von 2–3 Jahren stattfinden. Besonders wichtig ist das, wenn sich Gesetze ändern (neue TRGS, CLP-Anpassungen) oder neue Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb Einzug halten.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Schulung mitbringen?
Sie sollten:
- berufliche Erfahrung mit Gefahrstoffen oder Arbeitsschutz-Verantwortung haben (oder anstreben)
- Grundlegende deutsche Sprachkenntnisse besitzen
- Interesse an Sicherheit und Compliance mitbringen
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – wir fangen bei den Grundlagen an!
Wie unterscheidet sich ein Seminar Gefahrstoffbeauftragter von anderen Seminaren zu Gefahrstoffen?
Unser Seminar Gefahrstoffbeauftragter ist kein allgemeiner Kurs zu Gefahrstoffen, sondern ein speziell konzipierter Lehrgang, der Sie gezielt auf die Aufgaben als betrieblicher Gefahrstoffbeauftragter vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen ein sicheres Gefahrstoffmanagement, die praktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und Ihre Rolle als Gefahrstoffbeauftragter fachkundige Person im Unternehmen.
Welche Rolle spielt die Grundlagenausbildung Gefahrstoffbeauftragter für meine weitere Weiterbildung?
Die Grundlagenausbildung Gefahrstoffbeauftragter ist die Basis, auf der alle weiteren Weiterbildung-Module und vertiefenden Seminare aufbauen. Erst wenn Sie diese Grundlagen sicher beherrschen, können Sie Spezialthemen wie Lagerung, Explosionsschutz oder neue rechtliche Anforderungen zu Gefahrstoffen effizient und rechtssicher umsetzen.
Wie hilft mir die Schulung dabei, die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sicher zu managen?
Im Lehrgang lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe systematisch erfassen, bewerten und dokumentieren. Ziel ist ein sicheres Gefahrstoffmanagement, bei dem Sie Gefährdungen erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und die gesetzlichen Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung gem. GefStoffV zuverlässig erfüllen.
Warum ist ein strukturiertes, sicheres Gefahrstoffmanagement so wichtig?
Ein strukturiertes und sicheres Gefahrstoffmanagement schützt Mitarbeitende, Umwelt und Sachwerte und reduziert zugleich Haftungsrisiken für das Unternehmen. Indem Sie Gefahrstoffe sicher lagern, verwenden und entsorgen und alle Prozesse dokumentieren, schaffen Sie Transparenz für Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und interne Audits.
Eignet sich die Schulung auch für Personen, die noch keine Erfahrung als Gefahrstoffbeauftragte haben?
Ja, der Lehrgang ist ausdrücklich so aufgebaut, dass auch neue Gefahrstoffbeauftragte ohne umfangreiche Vorkenntnisse einsteigen können. Durch die Kombination aus Grundlagenvermittlung, Praxisbeispielen und Übungen werden Sie Schritt für Schritt an die Aufgaben herangeführt und können Ihr Wissen anschließend durch weitere Weiterbildung und vertiefende Seminare ausbauen.
Es ist eine Frage offen geblieben?
Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!