Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter, der den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitssicherheit unterstützt. Er kennt den Betrieb, die Abläufe und die typischen Gefährdungen im Arbeitsalltag sehr genau. Sicherheitsbeauftragte achten darauf, dass Sicherheitsregeln eingehalten werden, Gefährdungen frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.
Wichtig ist: Sicherheitsbeauftragte sind keine automatischen Führungskräfte und haben in der Regel kein Weisungsrecht gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Sie wirken vielmehr beratend und unterstützend und sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Beschäftigten, Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen.
➡️ Wenn Sie verstehen möchten, wie der Sicherheitsbeauftragte in ein Gesamtsystem aus Rollen und Prozessen eingebunden wird, lesen Sie auch unseren Beitrag zur Sicherheitsorganisation im Unternehmen.
Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und aus den innerbetrieblichen Regelungen. Im Mittelpunkt steht, Gefährdungen im Betrieb zu erkennen, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sind immer ergänzend zu den Pflichten des Unternehmers und der Führungskräfte zu sehen, nicht als deren Ersatz.
Typische Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen sind unter anderem:
- Beobachtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen auf Gefährdungen
- Hinweisen auf unsichere Zustände oder Verhaltensweisen der Beschäftigten
- Melden von Mängeln und Unfällen an Vorgesetzte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Mitwirken bei Sicherheitsbegehungen und bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützen von Unterweisungen und Sicherheitsaktionen im Betrieb
Zusätzlich sensibilisieren Sicherheitsbeauftragte Kolleginnen und Kollegen für sicheres Arbeiten und bringen praktische Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag in die betriebliche Arbeitssicherheit ein. Dadurch werden Gefährdungen schneller entdeckt und Unfälle häufiger verhindert.
Rechtliche Grundlagen und DGUV-Anforderungen
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Maßgeblich ist insbesondere die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Sie legt fest, dass Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen haben.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen benötigt, hängt von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Beschäftigten, Gefährdungssituation, räumliche Ausdehnung und Organisation des Betriebes. Grundsätzlich gilt: Je höher die Gefährdungen und je größer die Betriebe, desto mehr Sicherheitsbeauftragte werden benötigt. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer dabei, seine Pflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen, tragen jedoch nicht selbst die Gesamtverantwortung.
➡️ Wenn Sie die gesetzlichen Grundlagen im Detail nachvollziehen möchten, empfehlen wir unseren Artikel zum Arbeitsschutzgesetz und den wichtigsten DGUV-Vorschriften.
Bestellung Sicherheitsbeauftragter: Wer darf SiBe werden?
Die Bestellung Sicherheitsbeauftragter erfolgt in der Regel schriftlich durch den Unternehmer oder eine bevollmächtigte Führungskraft. In dem Schreiben werden Aufgabe, Funktion und Einsatzbereich des Sicherheitsbeauftragten eindeutig beschrieben. So wird für alle Beteiligten klar, wofür die Person zuständig ist und in welchen Bereichen sie tätig wird.
Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden? Geeignet sind insbesondere Beschäftigte, die:
- den Betrieb, die Abläufe und Gefährdungen gut kennen
- von Kolleginnen und Kollegen akzeptiert werden
- sorgfältig und verantwortungsbewusst arbeiten
- ausreichend Zeit für die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter erhalten
Vor oder zeitnah nach der Bestellung sollte eine fundierte Qualifizierung erfolgen. Wer als Sicherheitsbeauftragter bestellt wird oder werden soll, benötigt eine passende Schulung, um Aufgaben, Rechte, Pflichten und Grenzen zu kennen und sicher in der Praxis handeln zu können.
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Sicherheitsbeauftragter und Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sicherheitsbeauftragte spielen bei ihrer Umsetzung eine wichtige unterstützende Rolle. Sie kennen die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Unternehmen sehr gut und können wertvolle Hinweise auf Gefährdungen und Schwachstellen geben.
In der Gefährdungsbeurteilung kann der Sicherheitsbeauftragte beispielsweise:
typische Gefährdungen aus seinem Bereich beschreiben
Hinweise zu Beinahe-Unfällen und unsicheren Situationen liefern
Rückmeldungen der Beschäftigten zu Belastungen und Problemen einbringen
bei der Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen unterstützen
In Bereichen, in denen Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist eine enge Zusammenarbeit mit verantwortlichen Personen für Gefahrstoffe sinnvoll. Der Sicherheitsbeauftragte kann dort auf praktische Probleme bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen hinweisen und so helfen, Gefährdungen zu reduzieren.
➡️ Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt aufbauen, erläutern wir ausführlich im Beitrag Gefährdungsbeurteilung richtig erstellen. Für spezielle Situationen wie Büro- oder Bildschirmarbeitsplätze finden Sie zusätzliche Hinweise im Artikel Gefährdungsbeurteilung Büroarbeitsplatz.
Vorteile eines Sicherheitsbeauftragten für Unternehmen und Beschäftigte
Der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten bringt sowohl für das Unternehmen als auch für die Beschäftigten klare Vorteile. Unternehmen profitieren davon, dass Gefährdungen früh erkannt werden und Unfälle, Ausfallzeiten sowie Folgekosten sinken können. Gleichzeitig verbessert sich die Rechtssicherheit, weil der Arbeitsschutz systematischer organisiert wird.
Für die Beschäftigten hat ein Sicherheitsbeauftragter den Vorteil, dass sie eine Ansprechperson auf Augenhöhe im Betrieb haben. Diese Person kennt die Arbeitssituation und kann Anliegen und Beobachtungen aufnehmen und an die richtigen Stellen weitergeben. So erhöht sich die Akzeptanz von Schutzmaßnahmen und die Sicherheitskultur im Unternehmen wird langfristig gestärkt.
Viele Beschäftigte fragen sich, ob sie als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld verlangen können. Oft ist die Funktion ehrenamtlich und nicht unmittelbar mit einem Zuschlag verbunden. Allerdings kann die Übernahme dieser Rolle ein Pluspunkt für die eigene berufliche Entwicklung sein, weil Verantwortung und Fachkenntnis im Bereich Arbeitssicherheit sichtbar werden.
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Häufige Fragen und Antworten
Grundsätzlich kann jede geeignete beschäftigte Person Sicherheitsbeauftragter werden, wenn sie den Betrieb gut kennt, akzeptiert ist und die nötige Qualifikation erhält. Die Bestellung erfolgt durch den Unternehmer oder eine Führungskraft. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Bestellung Sicherheitsbeauftragter“ auf dieser Seite.
Sicherheitsbeauftragte haben keine zusätzliche Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Wer seine Aufgaben sorgfältig wahrnimmt, Gefährdungen meldet und keine vorsätzlichen Pflichtverletzungen begeht, muss in der Regel keine besondere persönliche Haftung befürchten. Einen Überblick über Rechte und Grenzen finden Sie im Abschnitt „Rechte, Pflichten und Grenzen“ auf dieser Seite.
Sicherheitsbeauftragte leisten einen sichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen, können ihre Fachkenntnisse erweitern und ihre Position im Betrieb stärken. Für das Unternehmen verbessert sich die Sicherheitskultur und die Prävention wird wirkungsvoller.
Ob die Funktion als Sicherheitsbeauftragter mit einer finanziellen Zulage verbunden ist, hängt von betrieblichen Vereinbarungen und individuellen Regelungen ab. Häufig steht jedoch der Präventionsgedanke im Vordergrund, und die Funktion wird als Zusatzaufgabe im Rahmen der bestehenden Tätigkeit wahrgenommen.
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