Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf bestimmte elektrotechnische Tätigkeiten übernehmen. Welche Arbeiten zulässig sind, hängt von der konkreten Unterweisung, der übertragenen Aufgabe und der Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft ab. Entscheidend ist deshalb auch, die eigenen fachlichen Grenzen zu kennen.

Inhalt dieses Beitrags

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Klare Aufgaben: Eine EuP übernimmt nur Tätigkeiten, für die sie unterwiesen wurde.
  • Keine Eigenverantwortung: Elektrotechnische Arbeiten erfolgen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
  • Klare Grenzen: Tätigkeiten, die Fachkenntnisse einer Elektrofachkraft erfordern, sind nicht zulässig.
  • Mehr Sicherheit: Die EuP erkennt elektrische Gefahren und kennt wichtige Schutzmaßnahmen.
  • Mehr Einsatzmöglichkeiten: Nach Schulung und betrieblicher Einweisung kann sie definierte Aufgaben im Unternehmen übernehmen.

Welche Tätigkeiten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausführen?

 

Welche Arbeiten EuPs ausführen, hängt vom konkreten Arbeitsauftrag, der Unterweisung und den betrieblichen Vorgaben ab. Einfache elektrotechnische Tätigkeiten dürfen ihr übertragen werden, wenn sie dafür durch eine Elektrofachkraft ausreichend unterwiesen und erforderlichenfalls angelernt wurde und unter deren Leitung und Aufsicht arbeitet. 

Zu den möglichen EuP Tätigkeiten gehören z.B.:

  • Bedienung von bestimmten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausführen,
  • Sichtprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln durchführen,
  • bei Prüfungen messtechnische Überprüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchführen,
  • mit geeigneten Geräten die Spannungsfreiheit feststellen,
  • einfache Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten unterstützen, sofern diese vom festgelegten Aufgabenbereich und der Unterweisung umfasst sind. 
Welche Aufgaben tatsächlich zulässig sind, muss immer für den konkreten Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit festgelegt werden.

 

Sichtprüfungen, Prüfungen und Messungen

Eine EuP kann bei Prüfungen elektrischer Betriebsmittel bestimmte Aufgaben übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Sichtprüfungen und Messungen mit geeigneten Prüfgeräten.

Im Rahmen solcher Prüfvorgänge messen EuPs beispielsweise elektrische Größen oder führen Funktionsprüfungen durch, sofern sie dafür unterwiesen wurden. Besonders geeignet sind Prüfgeräte, deren Ergebnis eindeutig angezeigt wird.

Die fachliche Bewertung der Messergebnisse und die Entscheidung über die Sicherheit eines Betriebsmittels bleiben jedoch Aufgabe der dafür qualifizierten Elektrofachkraft.

Spannungsfreiheit feststellen

Das Feststellen der Spannungsfreiheit gehört zu den fünf Sicherheitsregeln. Eine entsprechend unterwiesene EuP darf mit geeigneten Prüfgeräten prüfen, ob sich eine Anlage im spannungsfreien Zustand befindet. Das bedeutet jedoch nicht, dass die EuP anschließend automatisch jede Arbeit an der spannungsfreien Anlage durchführen darf. 

Entscheidend bleibt, ob die konkrete Aufgabe übertragen und die Person dafür unterwiesen wurde. Das Feststellen der Spannungsfreiheit darf laut DGUV auch durch eine entsprechend unterwiesene Person mit geeigneten Geräten erfolgen.

Bedienen, Schalten und einfache Wartungsarbeiten

Einer EuP können auch klar festgelegte Bedien- und Schalthandlungen sowie einfache unterstützende Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten übertragen werden.

Voraussetzung ist, dass Ablauf, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen eindeutig festgelegt sind. Eine eigenständige Fehlersuche, fachliche Beurteilung oder Entscheidung über Reparaturen gehört nicht zum Aufgabenbereich einer EuP.

Sicherungen und Schutzeinrichtungen

In bestimmten Arbeitsbereichen können einer entsprechend unterwiesenen EuP auch einfache Tätigkeiten an Sicherungen oder Schutzeinrichtungen übertragen werden. DGUV-Regelwerke nennen beispielsweise bestimmte Sicherungswechsel oder festgelegte Rückstellvorgänge.

Ob solche Tätigkeiten zulässig sind, hängt jedoch immer von der konkreten Anlage, der Gefährdung und der betrieblichen Unterweisung ab.

Eine EuP darf klar definierte und unterwiesene Tätigkeiten übernehmen. Welche Arbeiten das konkret sind, legt die verantwortliche Elektrofachkraft anhand der Aufgabe und der möglichen Gefährdungen fest.

Unter welchen Voraussetzungen darf eine EuP elektrotechnische Tätigkeiten übernehmen?

Eine EuP darf elektrotechnische Tätigkeiten nicht allein aufgrund einer absolvierten Schulung übernehmen. Ihr können einfache elektrotechnische Arbeiten übertragen werden, wenn sie für die konkrete Aufgabe ausreichend unterwiesen und erforderlichenfalls angelernt wurde, ihren Aufgabenbereich kennt und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. 

Nur innerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs 

Die Unterweisung muss sich auf die tatsächlich übertragenen Aufgaben beziehen. Die EuP muss insbesondere wissen:

  • welche Tätigkeiten sie ausführen darf,
  • welche elektrischen Gefahren bestehen,
  • welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind,
  • wo die Grenzen ihres Aufgabenbereichs liegen.

Neue oder veränderte Aufgaben können eine zusätzliche Unterweisung oder Einweisung erforderlich machen.

Unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

Eine EuP darf bei elektrotechnischen Tätigkeiten nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Die Elektrofachkraft übernimmt dabei die Fachverantwortung und legt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen fest.

Dabei muss die Elektrofachkraft nicht zwingend ständig unmittelbar anwesend sein. Wie eng die Aufsicht erfolgen muss, richtet sich nach der Tätigkeit, dem Kenntnisstand der EuP und den möglichen Gefährdungen. 

Betriebliche Unterweisung und Einweisung

Die EuP-Schulung vermittelt die erforderlichen elektrotechnischen Grundlagen. Für den konkreten Einsatz im Unternehmen muss die Person zusätzlich mit ihren Aufgaben, den betrieblichen Gegebenheiten und den erforderlichen Schutzmaßnahmen nach den einschlägigen DIN VDE-Regelwerken vertraut gemacht werden. 

Die Verantwortung für die Organisation sicherer Arbeitsabläufe und die Auswahl geeigneter Personen liegt bei der arbeitgebenden Person.

 

Erfahren Sie hier mehr: → Verantwortung des Unternehmens

Eine EuP darf elektrotechnische Tätigkeiten übernehmen, wenn sie dafür konkret unterwiesen ist, ihren Aufgabenbereich kennt und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet.

Was darf eine EuP nicht? 

Eine EuP darf keine Arbeiten eigenverantwortlich übernehmen, die Fachkenntnisse einer Elektrofachkraft erfordern oder außerhalb ihres unterwiesenen Aufgabenbereichs liegen. 

Diese Aufgaben gehören nicht zum Verantwortungsbereich einer EuP

Elektrotechnische Arbeiten selbstständig planen
Eine EuP legt nicht eigenständig fest, wie elektrotechnische Arbeiten durchgeführt werden.

Gefährdungen selbstständig beurteilen
Die fachliche Bewertung elektrischer Gefahren und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen obliegen der Elektrofachkraft.

Messwerte fachlich bewerten
Eine EuP kann im Rahmen ihrer Unterweisung bestimmte Messungen durchführen. Die fachliche Bewertung der Ergebnisse gehört jedoch zur Aufgabe der Elektrofachkraft.

Über die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel entscheiden
Die Entscheidung, ob ein Betriebsmittel sicher weiterverwendet werden kann, darf die EuP nicht eigenverantwortlich treffen.

Außerhalb der eigenen Unterweisung arbeiten
Nicht unterwiesene oder nicht eindeutig übertragene Tätigkeiten darf eine EuP nicht selbstständig übernehmen.

Wann muss eine Elektrofachkraft übernehmen?

Eine Elektrofachkraft muss hinzugezogen werden, wenn:

  • eine fachliche elektrotechnische Beurteilung erforderlich ist,
  • Schutzmaßnahmen neu festgelegt werden müssen,
  • eine Tätigkeit nicht von der Unterweisung abgedeckt ist,
  • eine Situation von den bekannten Arbeitsabläufen abweicht,
  • die EuP eine Gefahr oder Situation nicht eindeutig einschätzen kann.
Die EuP arbeitet innerhalb eines klar festgelegten Aufgabenbereichs. Sobald eine eigenständige elektrotechnische Beurteilung oder Fachentscheidung erforderlich ist, endet ihr Aufgabenbereich und die Elektrofachkraft übernimmt.

Welche Vorteile hat eine EuP-Schulung für Mitarbeitende? 

Eine EuP-Schulung vermittelt Mitarbeitenden die elektrotechnischen Grundlagen, die sie für einen sicheren Umgang mit elektrischen Gefährdungen benötigen. Sie schafft damit eine wichtige Voraussetzung dafür, im Unternehmen gezielt als elektrotechnisch unterwiesene Person eingesetzt zu werden. 

Mehr Sicherheit im Arbeitsalltag

Mitarbeitende lernen, elektrische Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das hilft, Risiken bei der Arbeit besser einzuschätzen.

Klarheit über Aufgaben und Grenzen

Die Schulung vermittelt, welche Tätigkeiten eine EuP grundsätzlich übernehmen kann und wann eine Elektrofachkraft erforderlich ist. Dadurch wissen Mitarbeitende, wo ihr eigener Verantwortungsbereich endet.

Erweiterte Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen

Nach der Schulung und der erforderlichen betrieblichen Unterweisung können Mitarbeitende für klar definierte elektrotechnische Tätigkeiten eingesetzt werden. Dadurch erweitert sich ihr möglicher Aufgabenbereich.

Bessere Grundlage für die berufliche Weiterentwicklung

Die EuP-Qualifikation kann ein Einstieg in weitere elektrotechnische Qualifizierungen sein. Beispielsweise werden am Markt Aufbauqualifizierungen für EuP zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten angeboten.

Nachweis über erworbene Kenntnisse

Mit dem Schulungsnachweis können Mitarbeitende dokumentieren, dass sie die grundlegenden Kenntnisse zu elektrischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vermittelt bekommen haben.

Eine EuP-Schulung sorgt für mehr Sicherheit, klare Zuständigkeiten und zusätzliche Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsalltag.

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FAQ-Icon

Eine EuP übernimmt klar definierte elektrotechnische Tätigkeiten, für die sie unterwiesen wurde, und arbeitet dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Eine EuP kann je nach Aufgabe auch ohne ständige Anwesenheit der Elektrofachkraft arbeiten, jedoch nicht eigenverantwortlich außerhalb ihres festgelegten Aufgabenbereichs.

Eine EuP ist nicht automatisch Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT). Dafür ist eine weitergehende Qualifikation für die jeweiligen festgelegten Tätigkeiten erforderlich.

Eine EuP darf bestimmte Messungen mit geeigneten Prüfgeräten durchführen, wenn sie dafür unterwiesen wurde. Die fachliche Bewertung der Ergebnisse übernimmt die Elektrofachkraft.

Eine entsprechend unterwiesene EuP darf mit geeigneten Geräten die Spannungsfreiheit feststellen, sofern dies für die konkrete Tätigkeit vorgesehen ist.

Das ist nicht pauschal erlaubt. Entscheidend sind Art der Sicherung, Gefährdung, konkrete Unterweisung und die Festlegungen der verantwortlichen Elektrofachkraft.

Bestimmte Schalthandlungen können einer EuP übertragen werden, wenn sie dafür unterwiesen wurde und die betrieblichen Vorgaben eingehalten werden.

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