Allgemeine Anforderungen | Warmwasser | Kaltwasser | Arbeitsplätze | Praktische Hinweise | Anleitung Probenahme |
Die Probenahme und Untersuchung von Trinkwasser nach der TrinkwV dürfen nur durch die jeweilige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle durchgeführt werden. Dies betrifft sowohl die mikrobiologischen Parameter als auch chemische oder Indikatorparameter. Hierdurch wird garantiert, dass hierbei die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) beachtet werden, qualifiziertes Personal vorhanden ist, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt werden u. a.Die Probenahmeplanung setzt sowohl trinkwasserhygienische Kenntnisse als auch umfangreiche Kenntnisse der Gebäudetrinkwasserversorgungsanlage mit allen damit zusammenhängenden Problemen (Verteilung, Nutzung und Nichtnutzungen, Einhaltung der Temperaturgrenzen, Leitungen mit Stagnation usw.) voraus.
Für Warmwasser gibt es in der TrinkwV konkrete Vorgaben zur Häufigkeit und Umfang der „Legionellenprüfung“. Die Festlegung der Probenahmestellen darf nur durch eine fachkundige Person mit einer Schulung nach VDI 6023 A erfolgen.Grundlagen für die Beprobung auf Legionellen sind:
- Empfehlung des Umweltbundesamtes: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen
- DVGW Arbeitsblatt W 551-1: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums
Für Kaltwasser gibt es in der TrinkwV keine konkreten Vorgaben zu Umfang und Häufigkeit. Es muss aber nach der VDI 6023 eine gebäudespezifische Probenahmeplanung durchgeführt werden. Auch dies darf nur eine fachkundige Person mit einer Schulung nach VDI 6023 A durchgeführt werden, insbesondere bei komplexen Gebäudetrinkwasserversorgungsanlagen.
- Empfehlung des Umweltbundesamtes: Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen
Für Arbeitsplätze muss nach der VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3 eine Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser, ebenfalls durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.Da an Arbeitsplätzen strengere Anforderungen gelten (Stand der Technik statt allgemein anerkannte Regeln der Technik), können hier umfangreichere Untersuchungen und höhere Anforderungen an die Trinkwasserhygiene notwendig sein.
Probenahmezweck
Für die Probenahme auf Legionellen und auf mikrobiologische Parameter gilt grundsätzlich der „Probenahmezweck b“ nach DIN ISO 19 458. Dies bedeutet, dass vor der Probenahme Vorsätze, wie Schläuche, Strahlregler usw. zu entfernen sind und danach eine Desinfektion der Entnahmestelle durch Abflammen oder mit Alkohol erfolgt.
Temperaturmessungen
Wichtig sind die Messungen der Temperaturen an den Entnahmestellen:
- Die Temperatur bei Entnahme (Stagnationstemperatur)
- Die Temperatur nach Ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz (Fließtemperatur)
Anleitung zur Probenahme nach Zweck B
- Entfernen Sie alle Vorsätze an der Entnahmestelle, wie z. B. Schläuche, Strahlregler oder Perlatoren, um die Entnahmestelle unverändert und repräsentativ zu halten.
- Desinfizieren Sie die Entnahmestelle sorgfältig, z. B. durch Abflammen mit einem Brenner oder mit alkoholbasierten Desinfektionsmitteln, um Verunreinigungen von außen zu vermeiden.
- Warten Sie einen Moment, bis die Oberfläche der Entnahmestelle getrocknet ist/kein Desinfektionsmittel mehr sichtbar ist.
- Öffnen Sie die Entnahmestelle langsam und entnehmen Sie die Probe direkt aus dem Wasserstrahl, ohne das Gefäß zu berühren, um Kontamination zu verhindern.
- Füllen Sie das Probengefäß bis zur angegebenen Markierung oder vollständig, je nach Vorgabe, und verschließen Sie es sofort.
- Beschriften Sie das Probengefäß eindeutig mit Probenahmedatum, Ort und Zweck.
- Transportieren Sie die Probe möglichst kühl und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zur Untersuchung, um die Qualität der Probe zu erhalten.
