Die Inbetriebnahme von Verdunstungskühlanlagen birgt erhebliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die Umwelt und erfordert strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Bei Nichteinhaltung der 42. BImSchV drohen Bußgelder bis zu 50.000 €, Betriebsstilllegungen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bei schweren Pflichtverstößen.
Das zentrale Risiko liegt in der Ausbreitung legionellenhaltiger Aerosole, wie die Epidemien in Ulm (2010) und Warstein (2013) dramatisch verdeutlichten. Eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung vor jeder Erstinbetriebsetzung ist daher unerlässlich und muss von einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt werden. Der Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern erfordert höchste Sorgfalt, da die Ausbreitung wasserführender Aerosole eine permanente Gefahrenquelle darstellt.
Zwei Verdunstungskühlanlagen nebeneinander

Inhalte

Was genau kann dabei gefährlich werden?

Legionellen sind Bakterien, die beim Einatmen schwerwiegende Lungenerkrankungen wie die Legionärskrankheit verursachen können. Neben Legionella-Bakterien stellen auch andere Mikroorganismen wie Pseudomonaden potenzielle Gefahrenquellen dar. Besonders problematisch sind Biofilme auf wasserbenetzten Oberflächen, die Mikroorganismen einen geschützten Lebensraum bieten und sie vor äußeren Einflüssen wie Austrocknung, UV-Licht, extremen pH-Werten, hohen oder niedrigen Temperaturen, hohem Salzgehalt und sogar Bioziden schützen.

Informationen zur Erstbefüllung und umfassende Prüfanforderungen

Die Initialbefüllung einer Verdunstungskühlanlage unterliegt strengen mikrobiologischen und chemischen Auflagen. Das verwendete Zusatzwasser muss vorab umfassend hinsichtlich seiner chemischen und mikrobiologischen Beschaffenheit geprüft werden, wobei der Legionellengehalt die Prüfwerte 2 gemäß Anlage 1 der 42. BImSchV nicht überschreiten darf. Konkret bedeutet dies, dass das Zusatzwasser maximal 1.000 KBE Legionellen pro 100 ml enthalten darf.
Vor der Betriebsaufnahme oder Wiederinbetriebnahme sind umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Dies gilt insbesondere bei Neuanlagen, Anlagenänderungen, die sich auf die Legionellenvermehrung auswirken können, sowie bei Unterbrechung oder Trockenlegung des Nutzwasserkreislaufs für mehr als eine Woche. In solchen Fällen muss vor der Wiederinbetriebnahme eine Untersuchung durch eine hygienisch fachkundige Person erfolgen.

Die erforderlichen Schritte umfassen:

      • ✔Erstellung einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person
      • ✔Durchführung einer Risikoanalyse zur Identifikation von Gefährdungen
      • ✔Risikobewertung zur Priorisierung der identifizierten Risiken
      • ✔Durchführung der Prüfschritte gemäß Anlage 2 der 42. BImSchV unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person
      • ✔Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen in einem Inbetriebnahmeprotokoll
      • ✔Ordnungsgemäße Anzeige bei der zuständigen Behörde spätestens einen Monat nach Erstbefüllung über die Online-Plattform
        https://kavka.bund.de/

Die erste mikrobiologische Laboruntersuchung stellt einen kritischen Meilenstein dar. Sie muss die Pflichtparameter Legionellen und allgemeine Koloniezahl umfassen und innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden. Für Anlagen, die saisonal an nicht mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr betrieben werden, verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen nach Wiederinbetriebnahme. Der Referenzwert für die allgemeine Koloniezahl wird aus dieser ersten Laboruntersuchung festgelegt, darf jedoch 10.000 KBE/ml nicht überschreiten. Alternativ kann er aus mindestens sechs aufeinanderfolgenden Untersuchungen ermittelt werden.

Wer benötigt die VDI 2047-Schulung?

Die VDI 2047-Schulung richtet sich an alle, die für den Betrieb, die Wartung oder die Inbetriebnahme von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern verantwortlich sind – also an alle, die mit der Hygiene von Kühlwassersystemen in Berührung kommen.

➨ Kurz gesagt: Alle, die mit Planung, Betrieb oder Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen zu tun haben, sollten die VDI 2047-Schulung absolvieren – sie stellt sicher, dass Anlagen hygienisch einwandfrei, effizient und rechtssicher betrieben werden.

VDI 2047 Schulung

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Schulung und Qualifikationsanforderungen des Personals bei der Inbetriebnahme von Verdunstungskühlanlagen

Der Betreiber trägt die umfassende Verantwortung für eine ordnungsgemäße Schulung und Qualifizierung des Betriebspersonals. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Personen, die mit Arbeiten am betroffenen Kühlsystem beauftragt sind, unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal oder Fremdpersonal handelt. Alle diese Personen müssen über eine geeignete Qualifikation und die notwendigen Kenntnisse für einen hygienegerechten Betrieb verfügen.

Eine Qualifizierung nach VDI-MT 2047 Blatt 4 ist zwar freiwillig, versetzt die Teilnehmer jedoch umfassend in die Lage, Verdunstungskühlanlagen gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik zu planen, zu errichten, zu betreiben und instand zu halten. Das Personal sollte die erforderlichen Kenntnisse in der Kühlturmhygiene durch entsprechende Nachweise belegen können, beispielsweise durch eine VDI-Urkunde auf Grundlage der VDI-MT 2047 Blatt 4. Diese Qualifikation vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Fertigkeiten für den sicheren Anlagenbetrieb.

Reinigung und detaillierte Instandhaltungspläne von Anlagen und Kühltürmen

Umfassende Instandhaltungspläne bilden das Rückgrat für die langfristige Funktionsfähigkeit und Hygiene der Anlage. Der Betreiber muss detaillierte Wartungspläne erstellen und konsequent einhalten, um die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Die Reinigung und Wartbarkeit müssen bereits in der Planungs- und Bauphase durch hygienegerechten Aufbau berücksichtigt werden, um Risiken von vornherein zu minimieren.

Die konstruktiven Anforderungen sind umfangreich und müssen dem Stand der Technik entsprechen:

            • ✔Anlagen müssen so ausgelegt und errichtet werden, dass Verunreinigungen durch Mikroorganismen, insbesondere Bakterien der Gattung Legionella, nach dem Stand der Technik vermieden werden
            • ✔Minimierung von Totzonen und Stagnationsbereichen, in denen sich Wasser ansammeln und Mikroorganismen vermehren könnten
            • ✔
            • ✔Gewährleistung einer vollständigen Entleerung aller wasserführenden Bauteile wie Wannen, Pumpen und Rohrleitungen
            • ✔Ausstattung mit geeigneten Tropfenabscheidern zur effektiven Minimierung des Tropfenauswurfs
            • ✔Verwendung korrosionsbeständiger, leicht zu reinigender und desinfektionsmittelbeständiger Werkstoffe zur Verhinderung der Ansiedlung von Mikroorganismen und Biofilmbildung
            • ✔Installation ausreichender Zugangs- und Revisionsöffnungen für umfassende Wartungsarbeiten, auch bei installierten Füllkörpern oder Wärmeübertragern
Regelmäßige Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen sind unerlässlich, um Biofilme, Ablagerungen und Mikroorganismen zu entfernen.


Die Sichtkontrolle und Reinigung erreichbarer Anlagenteile wie Kühlturmtassen, Puffertanks und Filter muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Bei größeren Verschmutzungen oder erhöhter mikrobiologischer Belastung ist eine professionelle Reinigung durch Fachfirmen in Betracht zu ziehen.Die Wasserchemie erfordert kontinuierliche Überwachung und Anpassung zur Vermeidung von Korrosion und Ablagerungen. Hierbei sind insbesondere pH-Wert und Leitfähigkeit zu kontrollieren. Es wird empfohlen, eine Bypassfiltration zu installieren, die Schmutzstoffe und abgetötete Mikroben herausfiltert und somit die Systembelastung minimiert. Chemische Kontrollwasseranalysen zur Bestimmung der Wasserinhaltsstoffe müssen spätestens alle zwei Monate durchgeführt werden.

Beim Einsatz von Bioziden zur Wasserbehandlung dürfen ausschließlich Produkte verwendet werden, die gemäß der Biozidverordnung (BPR) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugelassen sind und der Produktart PT 11 für Kühlwasser entsprechen. Bei der Verwendung nicht oxidierender Biozide empfiehlt die VDI 2047 Blatt 2, den Wirkstoff regelmäßig, beispielsweise vierteljährlich, zu wechseln, um der Entwicklung von Resistenzen vorzubeugen.

Auseinandersetzung mit Nassabscheidern als kritische Komponente

Nassabscheider fallen ebenso wie Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme unter die strengen Anforderungen der 42. BImSchV und sind mit hoher Verantwortung für den Gesundheitsschutz verbunden. Bei der Verwendung von Flüssigkeitsabscheider gelten dieselben rigorosen Sicherheitsbestimmungen wie für andere wasserführende Kühlanlagen, da auch sie das Risiko der Ausbreitung legionellenhaltiger Aerosole bergen.

Die konstruktive Ausführung von Abscheidern muss bereits bei der Planung und Betriebsaufnahme den hygienischen Anforderungen entsprechen. Als wesentlicher Bestandteil von Verdunstungskühlanlagen dienen Nassabscheider der Minimierung des Tropfenauswurfs und müssen entsprechend den gleichen strengen Reinigungs- und Wartungsstandards unterliegen.

 

Die Ausstattung mit geeigneten Tropfenabscheidern ist zwingend erforderlich, um den Tropfenauswurf effektiv zu minimieren und somit die Gefahr der Aerosolausbreitung zu reduzieren.

Bei der Befüllung und Aufnahme des Betriebs von Anlagen mit integrierten Nassabscheidern müssen alle wasserführenden Komponenten den mikrobiologischen Anforderungen entsprechen. Dies bedeutet, dass auch die Nassabscheiderkomponenten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden müssen und alle Prüfschritte gemäß Anlage 2 der 42. BImSchV umfassen. Die Dokumentation muss Aerosolabscheider als integralen Bestandteil des Gesamtsystems berücksichtigen, einschließlich spezifischer Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen für diese kritischen Komponenten.

Protokolle und umfassende Überwachungsmaßnahmen im Betrieb

Die lückenlose Dokumentation aller Betriebs- und Wartungsmaßnahmen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bildet auch die Grundlage für einen nachweislich ordnungsgemäßen Betrieb. Alle Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Hierfür ist ein Betriebstagebuch zu führen, dessen Form nicht vorgeschrieben ist und sowohl elektronisch als auch in Ordnerform geführt werden kann.

Das Betriebsjournal muss zu den erforderlichen Maßnahmen umfangreiche Pflichtangaben enthalten:

            • ✔Anlage-ID, Standort, Betreiberangaben und Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
          • ✔Vollständige Protokolle der Gefährdungsbeurteilung und deren regelmäßige Aktualisierungen
        • ✔Detaillierte Angaben zu Änderungen oder Stilllegungen der Anlage
      • ✔Präzise Aufzeichnung der Zustandsänderungen mit Datum (Betrieb, Betriebsunterbrechung mit gefülltem Kreislauf, Entleerung)
      • ✔Vollständige Ergebnisse aller mikrobiologischen Laboruntersuchungen
      • ✔Umfassende Protokollierung der Informationen zu durchgeführten Wartungs-, Reinigungs- und Risikominimierungsmaßnahmen
      • ✔Exakte Angaben zur Biozidzugabe mit Zeitpunkt, Menge und Art des verwendeten Produkts
      • ✔Detaillierte Aufzeichnungen von Grenzwertüberschreitungen und allen ergriffenen Gegenmaßnahmen
      • ✔Datum der letzten 5-Jahres-Überprüfung und Angabe der überprüfenden Stelle

Zusätzlich wird empfohlen, auch die hygienische Überwachung und hygienisch relevante Arbeiten wie Wartungen, Reinigungen, chemische Laborberichte und Kontaktdaten externer Dienstleister zu dokumentieren.

 

Die Überwachung erfolgt auf mehreren Ebenen:

  • Betriebsinterne Überprüfungen müssen mindestens alle zwei Wochen durchgeführt werden, wobei chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen des Nutzwassers kontrolliert werden. Als Mindeststandard gilt die 14-tägige Kontrolle der Koloniezahl mittels Eintauchnährböden (Dipslides).
  • Reguläre mikrobiologische Laboruntersuchungen des Kühlwassers, insbesondere auf Legionellen und allgemeine Koloniezahl, sind mindestens alle drei Monate erforderlich. Die Probenahme und Analyse muss zwingend durch ein akkreditiertes Labor erfolgen – eine Eigenprobenahme durch den Betreiber oder Wasseraufbereiter ist ausdrücklich nicht zulässig. Wird der Grenzwert von 100 KBE Legionella spp. pro 100 ml in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschritten, kann das Intervall auf sechs Monate verlängert werden, wobei mindestens eine Untersuchung zwischen dem 1. Juni und dem 31. August erfolgen muss.
  • Zusätzlich ist alle fünf Jahre nach Inbetriebnahme eine externe Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A (KaVKA) durchzuführen. Die Ergebnisse dieser umfassenden Prüfung müssen der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen nach Abschluss vorgelegt werden.

Termine unserer VDI 2047 Schulungen

VDI
Lernformate:
Nächste Termine:
04.11.2025, 12.11.2025, 27.11.2025
FAQ-Icon

FAQ – Häufige Fragen zur VDI 2047 Schulung

Die VDI 2047-Schulung ist besonders relevant für Betreiber, Planer, Wartungsfirmen, Laborbetriebe und verantwortliche Personen, die mit Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern arbeiten. Obwohl die Teilnahme an der Schulung selbst nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, hilft sie, die Anforderungen der 42. BImSchV sowie des aktuellen Standes der Technik zu verstehen und umzusetzen.

Zu den zentralen Inhalten gehören u. a.:

  • Hygienegerechte Auslegung und Konstruktion (Vermeidung von Totzonen, vollständige Entleerbarkeit, Tropfenabscheider)
  • Anforderungen an Wasserqualität, Biozidbehandlung und regelmäßige mikrobiologische Überwachung

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

  • Anforderungen an Zugangsmöglichkeiten, Revisionsöffnungen, materielle Werkstoffe

  • Hygienische Wartung, Reinigung und Kontrollen (chemisch, physikalisch, mikrobiologisch)

Die 42. BImSchV ist eine rechtsverbindliche Verordnung, die Pflichten z. B. zur Legionellenüberwachung und Meldepflichten vorschreibt. VDI 2047 hingegen ist eine Richtlinie, die den Stand der Technik für die hygienische Planung, den Betrieb und die Instandhaltung von Kühltürmen und Verdunstungskühlanlagen beschreibt. Wer sich an VDI 2047 orientiert, minimiert das Risiko von Nichtkonformitäten mit der 42. BImSchV und verbessert die Rechtssicherheit.

Häufige Fehler sind:

  • Stagnationsbereiche und Totzonen in Rohrleitungen oder Füllkörpern,

  • unzureichende Entleerbarkeit,

  • falscher Einsatz oder unsachgemäße Dosierung von Bioziden,

  • mangelhafte Dokumentation oder fehlende Protokolle,

  • Vernachlässigung der regelmäßigen mikrobiologischen Überwachung.
    Diese Fehler lassen sich durch konsequente Planung nach VDI 2047-Anforderungen, Schulung des Personals, regelmäßige Kontrollen und lückenlose Dokumentation vermeiden.

Auch bei bestehenden Anlagen ist eine Nachrüstung möglich, z. B. durch:

  • Einfügen zusätzlicher Revisionsöffnungen oder Spülpunkte

  • Verbesserung der Tropfenabscheider oder Nachrüstung von wirksamen Tropfenabscheidern

  • Austausch oder Beschichtung von Bauteilen zu leicht zu reinigenden Materialien

  • Optimierung der Wasserführung zur Vermeidung von Stillständen

  • Anpassung der Biozidstrategie und Einführung einer regelmäßigen mikrobiologischen Überwachung

  • Ergänzung der Dokumentation und Schulung des Betriebspersonals gemäß VDI 2047

Expertenwissen

Durch eine Gefährdungsbeurteilung vor Erstbefüllung, erstellt von einer hygienisch fachkundigen Person, sowie die mikrobiologische Erstuntersuchung des Zusatzwassers. Die Legionellenkonzentration darf die Prüfwerte der 42. BImSchV nicht überschreiten. Zudem sind die Anzeige über KaVKA, eine lückenlose Dokumentation im Inbetriebnahmeprotokoll und die Einhaltung aller Prüfschritte gemäß Anlage 2 verpflichtend.

Alle Personen, die Arbeiten am Kühlsystem durchführen, müssen fachkundig geschult sein. Eine VDI-MT 2047 Blatt 4-Qualifikation gilt als anerkannter Nachweis. Sie vermittelt praxisorientiertes Wissen zur hygienegerechten Planung, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung – und erhöht gleichzeitig die Rechtssicherheit des Betreibers.

Das Zusatzwasser muss chemisch und mikrobiologisch geprüft werden, bevor es verwendet wird. Zugelassen sind ausschließlich Biozide der Produktart PT 11 gemäß Biozid- und Gefahrstoffverordnung. Es gilt das Minimierungsgebot – nur so viel Biozid wie nötig, um Legionellen sicher zu verhindern. Bei nicht oxidierenden Bioziden empfiehlt sich ein regelmäßiger Wirkstoffwechsel, um Resistenzbildungen zu vermeiden.

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