Was ist die BImSchV und warum ist sie wichtig?

Die BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) ist eine Verordnung, die auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wird. Sie legt spezifische Detailanforderungen für verschiedene Anlagetypen fest.


Ihr Ziel: Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
Aktuell existieren zahlreiche spezifische Verordnungen – von der 1. bis zur 44. BImSchV, eine 45. ist in Planung. Für Betreiber von Anlagen bedeutet das klare Pflichten, aber auch rechtliche Sicherheit im täglichen Betrieb.

BImSchV VDI 2047

Inhalte

Das rechtliche Fundament: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die Basis für alle Verordnungen. Dieses grundlegende Gesetz erfährt kontinuierliche Anpassungen, um mit den Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes Schritt zu halten.

Die Novelle vom Juli 2024 brachte bedeutende Neuerungen mit sich. Erstmals wurde das Schutzgut Klimaschutz explizit in den Gesetzeszweck (§ 1 BImSchG) aufgenommen. Das ermöglicht es, in Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas zu verankern.
Konkret erleichtert die Novelle elektronische Antragstellungen und macht Entscheidungsfristen für Genehmigungsbehörden verbindlicher. Auch der vorzeitige Baubeginn bei Änderungs- oder Neugenehmigungen auf bestehenden Standorten wurde vereinfacht. Das Ziel: Genehmigungsverfahren beschleunigen und gleichzeitig den Klimaschutz stärken.

Ergänzende Verwaltungsvorschriften

Das BImSchG wird durch wichtige Verwaltungsvorschriften ergänzt. Die bekanntesten sind die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) und die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Sie konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis.

Welche spezifischen Verordnungen gibt es?

Im Rahmen des BImSchG existieren zahlreiche spezifische Verordnungen. Jede deckt einen bestimmten Bereich des Umweltschutzes ab. Hier die wichtigsten im Überblick:

1. BImSchV – Kleine Feuerungsanlagen

Die Erste Verordnung regelt Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen: Heizungsanlagen, Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine. Sie legt Emissionsgrenzwerte fest und enthält eine Brennstoffliste. Die Verordnung betrifft Millionen von Haushalten in Deutschland.

Wichtige Änderung 2022: Neue Festbrennstoff-Feuerstätten müssen strengere Anforderungen an die Schornsteinpositionierung erfüllen. Der Schornstein muss firstnah positioniert sein und den Dachfirst um mindestens 40 cm überragen.

4. BImSchV – Genehmigungsbedürftige Anlagen

Die Vierte Verordnung regelt, welche Anlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigen. Die Anlagenarten sind systematisch in Anhang 1 aufgeführt. Sie wurde mehrfach angepasst, unter anderem zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben wie der Industrieemissionsrichtlinie (IED).

Aktuelle Änderung November 2024: Elektrolyseure zur Wasserstoffherstellung wurden neu kategorisiert. Große Anlagen (≥ 50 Tonnen pro Tag) benötigen ein reguläres Genehmigungsverfahren, kleinere Anlagen ein vereinfachtes Verfahren.

13. BImSchV – Großfeuerungsanlagen

Die Dreizehnte Verordnung enthält Anforderungen für Großfeuerungsanlagen: Emissionsgrenzwerte, Messverfahren und Ableitbedingungen für Abgase. Sie betrifft vor allem Kraftwerke und große Industrieanlagen.

31. BImSchV – Lösungsmittelverordnung

Die Einunddreißigste Verordnung begrenzt Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) bei der Verwendung organischer Lösemittel. Betroffen sind Betreiber aus Lackierereien, der chemischen Industrie und Druckereien.

Wichtige Neuerung 2024: Viele VOC-Grenzwerte wurden verschärft. Neu eingeführt wurde eine Prüfpflicht für Lösungsmittelbilanzen alle drei Jahre durch Sachverständige. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 16. Januar 2029.

42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Die Zweiundvierzigste Verordnung betrifft Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Sie wurde erlassen, um die Gesundheitsgefährdung durch Legionellen-haltige Aerosole zu minimieren. Die Verordnung trat am 20. August 2017 in Kraft und wurde seither nicht geändert.

Für Betreiber gelten umfassende Pflichten: Anzeigepflicht, regelmäßige Untersuchungen alle 2 Wochen und alle 3-6 Monate, Betriebstagebuch, Meldepflicht bei Grenzwertüberschreitung und fünfjährliche Sachverständigenprüfung.

→ Detaillierte Informationen zur 42. BImSchV und allen Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag.

44. BImSchV – Mittelgroße Feuerungsanlagen

Die Vierundvierzigste Verordnung regelt Anlagen mit 1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung. Sie setzt die europäische MCP-Richtlinie national um und schließt die Lücke zwischen Klein- und Großfeuerungsanlagen.

Wichtige Pflichten seit 2019: Registrierungspflicht für Anlagen ≥ 1 MW, jährliche Messungen und umfangreiche Dokumentationspflichten. Bei Störungen der Abgasreinigung über 24 Stunden muss die Anlage außer Betrieb genommen werden.

45. BImSchV – Umweltmanagementsysteme

Die Einführung der Fünfundvierzigsten Verordnung ist im Jahr 2026 relevant im Rahmen der Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) durch das sogenannte Mantelgesetz. Sie soll verpflichtende Umweltmanagementsysteme (UMS) regeln, insbesondere für Deponiebetreiber.

Welche relevanten Änderungen wurden über die Jahre vorgenommen?

Die einzelnen BImSchV-Verordnungen werden kontinuierlich weiterentwickelt. In den letzten Jahren gab es bedeutende Änderungen, um Umweltstandards zu verschärfen und EU-Recht umzusetzen.

Zeitstrahl wichtiger Änderungen

2017: Die 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen tritt in Kraft (20. August 2017).

2019: Die 44. BImSchV für mittelgroße Feuerungsanlagen tritt in Kraft (20. Juni 2019).

2022: Änderung der 1. BImSchV mit strengeren Anforderungen an Schornsteinpositionierung (1. Januar 2022).

2024: Neue Fassung der 31. BImSchV zur Lösungsmittelverordnung (16. Januar 2024) und Änderung der 4. BImSchV für Wasserstoff-Elektrolyseure (12. November 2024). BImSchG-Novelle mit Klimaschutz als Schutzgut (Juli 2024).

2026: Umsetzungsfrist für die novellierte IED-Richtlinie (bis Juli 2026). Einführung der 45. BImSchV zu Umweltmanagementsystemen.

Aktuelle Gültigkeit und Ausblick

Alle genannten BImSchV-Verordnungen (1., 4., 13., 31., 42., 44. BImSchV) sind aktuell in Kraft. Für Betreiber wichtig: Die einzelnen Verordnungen haben unterschiedliche Übergangsfristen und Anpassungsfristen.

Wichtige Entwicklungen

  • IED-Umsetzung: Die Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie muss bis Juli 2026 erfolgen. Dies bringt umfassende Änderungen des BImSchG und verschiedener BImSchV. Die neue 45. BImSchV zu Umweltmanagementsystemen wird eingeführt. Für Betreiber emissionsintensiver Branchen entsteht erheblicher Handlungsdruck.
  • BImSchG-Novelle: Die im Juli 2024 in Kraft getretene Novelle ist voll wirksam. Die Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoff-Elektrolyseuren und Erneuerbare-Energien-Anlagen sind vollständig relevant.
  • Übergangsfristen beachten: Prüfen Sie genau, welche Fristen für Ihre Anlage gelten. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine fachliche Beratung.

Wer benötigt die VDI 2047-Schulung?

Die VDI 2047-Schulung richtet sich an alle, die für den Betrieb, die Wartung oder die Inbetriebnahme von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern verantwortlich sind – also an alle, die mit der Hygiene von Kühlwassersystemen in Berührung kommen.

➨ Kurz gesagt: Alle, die mit Planung, Betrieb oder Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen zu tun haben, sollten die VDI 2047-Schulung absolvieren – sie stellt sicher, dass Anlagen hygienisch einwandfrei, effizient und rechtssicher betrieben werden.

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Fragen & Antworten zur BImSchV:

Die BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) ist eine Verordnung auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie legt spezifische Anforderungen für verschiedene Anlagentypen fest, um Menschen und Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Es gibt zahlreiche BImSchV-Verordnungen (1. bis 44., 45. in Planung), die jeweils unterschiedliche Bereiche regeln.

Das hängt von Ihrem Anlagentyp ab: 1. BImSchV für Kleinfeuerungsanlagen (Heizungen, Kamine), 4. BImSchV regelt die Genehmigungspflicht, 13. BImSchV für Großfeuerungsanlagen, 31. BImSchV für Lösemittel-Anlagen, 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, 44. BImSchV für mittelgroße Feuerungsanlagen (1-50 MW). Prüfen Sie Anhang 1 der 4. BImSchV für Details.

Das BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist das übergeordnete Gesetz und bildet die rechtliche Grundlage. Die BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sind konkrete Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz. Es gibt zahlreiche BImSchV-Verordnungen, die jeweils spezifische Anforderungen für unterschiedliche Anlagentypen festlegen.

Die IED (Industrieemissionsrichtlinie) ist das zentrale EU-Regelwerk für Genehmigung, Betrieb und Überwachung von Industrieanlagen. Sie wurde 2010 eingeführt und 2024 novelliert. Die IED legt die besten verfügbaren Techniken (BVT) verbindlich fest und muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das Mantelgesetz mit Änderungen am BImSchG und verschiedenen BImSchV.

Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) ist die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie legt Emissions- und Immissionswerte für Luftschadstoffe fest und richtet sich an Genehmigungsbehörden. Die aktuelle Fassung trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Über 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland müssen die Anforderungen der TA Luft einhalten.

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