Im Wasserdampf, der von Nassabscheidern, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen ausgestoßen wird, finden Legionellen mitunter Bedingungen vor, unter denen sie sich in kritischem Maße vermehren können. Legionellen sind Auslöser von schweren Lungenentzündungen beim Menschen.
Inhalt dieses Beitrags
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben. Sie kommen natürlicherweise in Oberflächengewässern und Grundwasser vor. Treffen sie Wassertemperaturen zwischen 25°C und 45°C an (z.B. im Trinkwassersystem eines Hauses, aber eben auch in Kühltürmen oder Verdunstungskühlanlagen), vermehren sie sich und können dann auch in gefährlichen Mengen im Wasser vorhanden sein.
Legionellen zu trinken, ist für den Menschen ungefährlich. Legionellen infizieren vielmehr nach dem Einatmen belasteter Wassertröpfchen (Aerosole) die Lunge. Eine von Legionellen im Wasser ausgelöste Krankheit ist das weniger kritische Pontiac Fieber. Schwerwiegender ist jedoch die von den Bakterien ausgelöste Legionärskrankheit, die unbehandelt oder falsch behandelt auch zum Tod führen kann.
Verdunstungskühlanlagen richtig betreiben
VDI Richtlinien 2047 Blatt 2 und 3
Aufgrund der Gesundheitsgefahr, die von Legionellen ausgeht, sind auch Betreiber und Betreiberinnen von z.B. Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen, Rückkühlwerken etc. verpflichtet, das Risiko zu minimieren. Hierzu wurden die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 und Blatt 3 verabschiedet, die Betreibende entsprechender Anlagen Hinweise zum hygienegerechten Betrieb geben. Die VDI Richtlinien richten sich an unterschiedliche Personen, die mit der Herstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung sowie Überwachung entsprechender Anlagen zu tun haben. Zur Ausübung ihrer Arbeit kann es nötig sein, dass sie an einer Schulung gemäß VDI 2047 Blatt 2 erfolgreich teilgenommen haben.
Um die Betriebssicherheit zu erhöhen, definiert die VDI 2047-Richtlinie technische Anforderungen an die Anlagen sowie die regelmäßige Untersuchung des Kühlwassers, inkl. Legionellenprüfung. Hierzu zählen auch konkrete Vorgaben, wie die Probenahme und Untersuchung auf Legionellen einheitlich abzulaufen hat. Bei einem Legionellenbefall, bei dem der erlaubte Grenzwert für die Legionellenkonzentration im Wasser überschritten wird, werden bestimmte Abhilfemaßnahmen gefordert.
42. BImSchV
Am 02.06.2017 wurde die 42. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) verabschiedet. Diese erklärt Verdunstungskühlanlagen zu anzeigepflichtigen Anlagen. In der Vergangenheit waren die Standorte von Verdunstungskühlanlagen (insbesondere kleinerer Anlagen) nicht bekannt, sodass im Falle einer Lungenentzündungsepidemie durch Legionellen den Behörden die Ursachenfindung sehr erschwert wurde.
Weitere Neuerungen betreffen die Führung des Betriebstagebuchs, Maßnahmen bei der Inbetriebnahme der Kühlanlage und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sowie die Inspektion durch Sachverständige.
Nächste Termine der VDI 2047-Schulung
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05.02.2026, 25.02.2026, 24.03.2026