Biozide sind im Betrieb von Kühltürmen unverzichtbar: Sie bekämpfen Legionellen und andere Mikroorganismen im Kühlwasserkreislauf und halten die Anlagen hygienisch sicher. Doch Biozide sind gleichzeitig chemische Wirkstoffe, die bei unsachgemäßem Einsatz Mensch und Umwelt gefährden können. Deshalb unterliegt der Biozideinsatz bei Kühltürmen strengen rechtlichen Vorgaben, die vom europäischen Zulassungsrecht bis hin zu betrieblichen Schutzmaßnahmen reichen.

Verwendung von Bioziden in Verdunstungskühlanlagen

Rechtliche Grundlagen für den Biozideinsatz

Biozideinsatz in Kühltürmen – Rechtliche Vorgaben

Das Regelwerk ist umfassend und komplex: Das Chemikaliengesetz (ChemG) bildet die nationale Grundlage, während die EU-Biozid-Verordnung (528/2012) die Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten europaweit harmonisiert. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den praktischen Umgang im Betrieb, und REACH (EU 1907/2006) stellt sicher, dass alle verwendeten Chemikalien registriert und bewertet sind. Konkrete Handlungsanleitungen liefern die technischen Regeln TRGS 400 und TRGS 500, die von der Gefährdungsbeurteilung bis zu Schutzmaßnahmen alle Schritte präzise beschreiben.
Nur wer diese Vorschriften kennt und befolgt, kann Biozide rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen – und vermeidet gleichzeitig Haftungsrisiken, Bußgelder und Gefährdungen.
Die folgenden Abschnitte zeigen Ihnen im Detail, welche Anforderungen gelten und wie Sie diese in der Praxis erfüllen.

ChemG (Chemikaliengesetz)

Das Chemikaliengesetz setzt EU-Chemikalienrecht in nationales Recht um und regelt den Verkehr mit Chemikalien einschließlich der in Verdunstungskühlanlagen eingesetzten Biozide und Wasseraufbereitungschemikalien. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen erfolgt nach der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Betreiber müssen beim Umgang mit Chemikalien die Sicherheitsdatenblätter beachten und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.
Das Gesetz bildet die Grundlage für die Gefahrstoffverordnung und ergänzt die Anforderungen der REACH-Verordnung.

Seit wann gilt das Gesetz? 
In Kraft seit 1982, zuletzt mehrfach geändert, aktuelle Fassung 2021 (Anpassung an EU-REACH- und CLP-Verordnungen).

Wer ist betroffen?
Hersteller, Händler und Betreiber, die Chemikalien, Biozide oder Wasseraufbereitungsstoffe in Verdunstungskühlanlagen verwenden oder in Verkehr bringen

Worum geht es? 

  • Umsetzung des EU-Chemikalienrechts in deutsches Recht
  • Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe (nach CLP-Verordnung)
  • Pflicht zur Bereitstellung und Beachtung von Sicherheitsdatenblättern
  • Grundlage für Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Ergänzung zur REACH-Verordnung

Was passiert bei Verstößen?
Bußgelder oder Strafverfahren bei fehlerhafter Kennzeichnung, unzulässigem Inverkehrbringen oder fehlenden Sicherheitsdaten

Was ist das Ziel? 

  • Sicherer Umgang mit Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt
  • Gewährleistung, dass nur geprüfte und korrekt gekennzeichnete Stoffe in Verdunstungskühlanlagen eingesetzt werden

BiozidV (Biozid-Verordnung)

Die EU-Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die in Verdunstungskühlanlagen zur Legionellenbekämpfung eingesetzt werden.

Bei der Verwendung von Bioziden müssen Betreiber eine Nutzen-Risiko-Bewertung vornehmen, wobei der Nutzen im Verhindern unkontrollierten Legionellenwachstums liegt, während Risiken durch schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bestehen.

Nur zugelassene Biozidprodukte dürfen verwendet werden, wobei teilweise Produkte noch nicht vollständig im System der BAuA erfasst sind.

Die Verordnung verpflichtet zur Dokumentation der eingesetzten Biozide und deren Konzentrationen im Betriebstagebuch.

Seit wann gibt es die Verordnung? 
seit 1. September 2013, zuletzt mehrfach angepasst, u. a. durch EU-Verordnungen 2019 ff. zur Produktzulassung

Wer ist betroffen?

  • Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen, die Biozidprodukte zur Legionellenbekämpfung einsetzen
  • Hersteller und Inverkehrbringer von Bioziden

 

Worum geht es?

  • Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten in der EU
  • Nur zugelassene Produkte dürfen eingesetzt werden
  • Betreiber müssen eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchführen und die Anwendung dokumentieren (z. B. im Betriebstagebuch)

 

Was passiert bei Verstößen?
Einsatz nicht zugelassener Biozide oder fehlende Dokumentation kann zu Bußgeldern, Betriebsuntersagung oder strafrechtlichen Konsequenzen führen

Was ist das Ziel? 

  • Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Bioziden
  • Sicherstellung, dass nur wirksame und geprüfte Desinfektionsmittel zur Kontrolle von Legionellen verwendet werden

GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)

Die Gefahrstoffverordnung ist beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen relevant, da Biozide zur Legionellenbekämpfung als Gefahrstoffe eingestuft sind und deren Verwendung regeln.

Betreiber müssen beim Einsatz von Bioziden eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV erstellen, die sich von der hygienischen Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV unterscheidet.

Die Verordnung schreibt Substitutionsprüfungen, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien vor.

Zusammen mit der Biozid-Verordnung regelt sie die sichere Handhabung von Desinfektionsmitteln im Kühlwasserkreislauf.

Seit wann gibt es die Verordnung?
In Kraft seit 1993, Neufassung 2010, letzte Änderung 2021

Wer ist betroffen?
Betreiber und Beschäftigte, die mit Bioziden oder anderen Gefahrstoffen in Kühlanlagen umgehen

Worum geht es? 

  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 6)
  • Substitutionsprüfung
  • Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Arbeitsschutz & Betriebssicherheit

Was passiert bei Verstößen?

  • Bußgelder bis 50.000 €
  • ggf. Strafverfahren
  • Betriebsuntersagung

Was ist das Ziel? 

    • Schutz von Beschäftigten und Umwelt
    • Sicherer Einsatz von Bioziden zur Vermeidung von
    • Gesundheitsrisiken, etwa durch Legionellen

TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen)

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Bioziden in Verdunstungskühlanlagen.

Betreiber müssen eine systematische Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung im engeren Sinne und Festlegung von Schutzmaßnahmen umfasst.

Die TRGS fordert die Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten, Expositionsabschätzungen und die Dokumentation aller Schritte.

Bei Verwendung krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe gelten verschärfte Anforderungen.

Seit wann gilt die Regel? 
seit 2020

Wer ist betroffen?
Betreiber, die mit Bioziden und Wasseraufbereitungschemikalien umgehen

Worum geht es? 
Vorgaben zur systematischen Gefährdungsbeurteilung: Stoffdaten, Exposition, Schutzmaßnahmen, Substitutionsprüfung, Dokumentation

Was ist das Ziel? 
Rechtssichere Beurteilung und Minimierung chemischer Risiken im Betrieb

TRGS 500 (Schutzmaßnahmen)

Die TRGS 500 beschreibt grundlegende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen).

Beim Umgang mit Bioziden in Verdunstungskühlanlagen müssen Betreiber zunächst prüfen, ob weniger gefährliche Alternativen verfügbar sind. Technische Maßnahmen wie geschlossene Dosiersysteme haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen wie Betriebsanweisungen, diese wiederum vor persönlicher Schutzausrüstung.

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Seit wann gilt die Regel? 
seit 2021

Wer ist betroffen?
Alle, die mit Gefahrstoffen (z. B. Bioziden) arbeiten

Worum geht es? 
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:

  • Substitution
  • Technisch
  • Organisatorisch
  • Persönlich

    Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben

Was ist das Ziel?

    • Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
    • Minimierung der Exposition
    • Schutz der Beschäftigten

REACH (EU-Chemikalienverordnung)

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und gilt für alle in Verdunstungskühlanlagen eingesetzten Chemikalien.

Hersteller und Importeure von Bioziden und Wasseraufbereitungschemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren.

Betreiber als nachgeschaltete Anwender müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahren, die Verwendungsbedingungen einhalten und bei besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) über die Lieferkette informieren.

Bei Eigenformulierungen von Chemikalien können zusätzliche Registrierungspflichten entstehen.

Seit wann gilt die Verordnung? 
seit 1. Juni 2007, fortlaufend aktualisiert (zuletzt 2023 durch neue SVHC-Aufnahmen)

Wer ist betroffen?

  • Hersteller und Importeure von Bioziden und Wasseraufbereitungschemikalien
  • Betreiber als nachgeschaltete Anwender, die diese Stoffe im Betrieb einsetzen

Worum geht es?
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

  • Hersteller/Importeure müssen Stoffe bei der ECHA registrieren
  • Betreiber müssen:
    • Sicherheitsdatenblätter bereithalten
    • Verwendungsbedingungen einhalten
    • über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) informiert sein
    • Bei Eigenformulierungen gelten ggf. eigene Registrierungspflichten

Was passiert bei Verstößen?

  • Bußgeldern
  • Vertriebsverboten
  • strafrechtlichen Konsequenzen

Ziel der Verordnung: 

    • Schutz von Mensch und Umwelt vor Risiken chemischer Stoffe
    • Erhöhung der Transparenz und Verantwortung entlang der Lieferkette

Nächste Termine der VDI 2047-Schulung

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Haben Sie Fragen zur VDI 2047 Schulung? Dann kontaktieren Sie uns gerne: