Biozide sind im Betrieb von Kühltürmen unverzichtbar: Sie bekämpfen Legionellen und andere Mikroorganismen im Kühlwasserkreislauf und halten die Anlagen hygienisch sicher. Doch Biozide sind gleichzeitig chemische Wirkstoffe, die bei unsachgemäßem Einsatz Mensch und Umwelt gefährden können. Deshalb unterliegt der Biozideinsatz bei Kühltürmen strengen rechtlichen Vorgaben, die vom europäischen Zulassungsrecht bis hin zu betrieblichen Schutzmaßnahmen reichen.
Rechtliche Grundlagen für den Biozideinsatz
Biozideinsatz in Kühltürmen – Rechtliche Vorgaben
Das Regelwerk ist umfassend und komplex: Das Chemikaliengesetz (ChemG) bildet die nationale Grundlage, während die EU-Biozid-Verordnung (528/2012) die Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten europaweit harmonisiert. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den praktischen Umgang im Betrieb, und REACH (EU 1907/2006) stellt sicher, dass alle verwendeten Chemikalien registriert und bewertet sind. Konkrete Handlungsanleitungen liefern die technischen Regeln TRGS 400 und TRGS 500, die von der Gefährdungsbeurteilung bis zu Schutzmaßnahmen alle Schritte präzise beschreiben.ChemG (Chemikaliengesetz)
Das Chemikaliengesetz setzt EU-Chemikalienrecht in nationales Recht um und regelt den Verkehr mit Chemikalien einschließlich der in Verdunstungskühlanlagen eingesetzten Biozide und Wasseraufbereitungschemikalien. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen erfolgt nach der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Betreiber müssen beim Umgang mit Chemikalien die Sicherheitsdatenblätter beachten und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.Seit wann gilt das Gesetz?
In Kraft seit 1982, zuletzt mehrfach geändert, aktuelle Fassung 2021 (Anpassung an EU-REACH- und CLP-Verordnungen).
Wer ist betroffen?
Hersteller, Händler und Betreiber, die Chemikalien, Biozide oder Wasseraufbereitungsstoffe in Verdunstungskühlanlagen verwenden oder in Verkehr bringen
Worum geht es?
- Umsetzung des EU-Chemikalienrechts in deutsches Recht
- Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe (nach CLP-Verordnung)
- Pflicht zur Bereitstellung und Beachtung von Sicherheitsdatenblättern
- Grundlage für Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Ergänzung zur REACH-Verordnung
Was passiert bei Verstößen?
Bußgelder oder Strafverfahren bei fehlerhafter Kennzeichnung, unzulässigem Inverkehrbringen oder fehlenden Sicherheitsdaten
Was ist das Ziel?
- Sicherer Umgang mit Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt
- Gewährleistung, dass nur geprüfte und korrekt gekennzeichnete Stoffe in Verdunstungskühlanlagen eingesetzt werden
BiozidV (Biozid-Verordnung)
Die EU-Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die in Verdunstungskühlanlagen zur Legionellenbekämpfung eingesetzt werden.
Bei der Verwendung von Bioziden müssen Betreiber eine Nutzen-Risiko-Bewertung vornehmen, wobei der Nutzen im Verhindern unkontrollierten Legionellenwachstums liegt, während Risiken durch schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bestehen.
Nur zugelassene Biozidprodukte dürfen verwendet werden, wobei teilweise Produkte noch nicht vollständig im System der BAuA erfasst sind.
Seit wann gibt es die Verordnung?
seit 1. September 2013, zuletzt mehrfach angepasst, u. a. durch EU-Verordnungen 2019 ff. zur Produktzulassung
Wer ist betroffen?
- Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen, die Biozidprodukte zur Legionellenbekämpfung einsetzen
- Hersteller und Inverkehrbringer von Bioziden
Worum geht es?
- Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten in der EU
- Nur zugelassene Produkte dürfen eingesetzt werden
- Betreiber müssen eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchführen und die Anwendung dokumentieren (z. B. im Betriebstagebuch)
Was passiert bei Verstößen?
Einsatz nicht zugelassener Biozide oder fehlende Dokumentation kann zu Bußgeldern, Betriebsuntersagung oder strafrechtlichen Konsequenzen führen
Was ist das Ziel?
- Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Bioziden
- Sicherstellung, dass nur wirksame und geprüfte Desinfektionsmittel zur Kontrolle von Legionellen verwendet werden
GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
Die Gefahrstoffverordnung ist beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen relevant, da Biozide zur Legionellenbekämpfung als Gefahrstoffe eingestuft sind und deren Verwendung regeln.
Betreiber müssen beim Einsatz von Bioziden eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV erstellen, die sich von der hygienischen Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV unterscheidet.
Die Verordnung schreibt Substitutionsprüfungen, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien vor.
Seit wann gibt es die Verordnung?
In Kraft seit 1993, Neufassung 2010, letzte Änderung 2021
Wer ist betroffen?
Betreiber und Beschäftigte, die mit Bioziden oder anderen Gefahrstoffen in Kühlanlagen umgehen
Worum geht es?
- Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
- Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 6)
- Substitutionsprüfung
- Schutzmaßnahmen
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Arbeitsschutz & Betriebssicherheit
Was passiert bei Verstößen?
- Bußgelder bis 50.000 €
- ggf. Strafverfahren
- Betriebsuntersagung
Was ist das Ziel?
- Schutz von Beschäftigten und Umwelt
- Sicherer Einsatz von Bioziden zur Vermeidung von
- Gesundheitsrisiken, etwa durch Legionellen
TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen)
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Bioziden in Verdunstungskühlanlagen.
Betreiber müssen eine systematische Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung im engeren Sinne und Festlegung von Schutzmaßnahmen umfasst.
Die TRGS fordert die Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten, Expositionsabschätzungen und die Dokumentation aller Schritte.
Seit wann gilt die Regel?
seit 2020
Wer ist betroffen?
Betreiber, die mit Bioziden und Wasseraufbereitungschemikalien umgehen
Worum geht es?
Vorgaben zur systematischen Gefährdungsbeurteilung: Stoffdaten, Exposition, Schutzmaßnahmen, Substitutionsprüfung, Dokumentation
Was ist das Ziel?
Rechtssichere Beurteilung und Minimierung chemischer Risiken im Betrieb
TRGS 500 (Schutzmaßnahmen)
Die TRGS 500 beschreibt grundlegende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen).
Beim Umgang mit Bioziden in Verdunstungskühlanlagen müssen Betreiber zunächst prüfen, ob weniger gefährliche Alternativen verfügbar sind. Technische Maßnahmen wie geschlossene Dosiersysteme haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen wie Betriebsanweisungen, diese wiederum vor persönlicher Schutzausrüstung.
Seit wann gilt die Regel?
seit 2021
Wer ist betroffen?
Alle, die mit Gefahrstoffen (z. B. Bioziden) arbeiten
Worum geht es?
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:
- Substitution
- Technisch
- Organisatorisch
- Persönlich
Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben
Was ist das Ziel?
- Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
- Minimierung der Exposition
- Schutz der Beschäftigten
REACH (EU-Chemikalienverordnung)
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und gilt für alle in Verdunstungskühlanlagen eingesetzten Chemikalien.
Hersteller und Importeure von Bioziden und Wasseraufbereitungschemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren.
Betreiber als nachgeschaltete Anwender müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahren, die Verwendungsbedingungen einhalten und bei besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) über die Lieferkette informieren.
Bei Eigenformulierungen von Chemikalien können zusätzliche Registrierungspflichten entstehen.
Seit wann gilt die Verordnung?
seit 1. Juni 2007, fortlaufend aktualisiert (zuletzt 2023 durch neue SVHC-Aufnahmen)
Wer ist betroffen?
- Hersteller und Importeure von Bioziden und Wasseraufbereitungschemikalien
- Betreiber als nachgeschaltete Anwender, die diese Stoffe im Betrieb einsetzen
Worum geht es?
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
- Hersteller/Importeure müssen Stoffe bei der ECHA registrieren
- Betreiber müssen:
- Sicherheitsdatenblätter bereithalten
- Verwendungsbedingungen einhalten
- über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) informiert sein
- Bei Eigenformulierungen gelten ggf. eigene Registrierungspflichten
Was passiert bei Verstößen?
- Bußgeldern
- Vertriebsverboten
- strafrechtlichen Konsequenzen
Ziel der Verordnung:
- Schutz von Mensch und Umwelt vor Risiken chemischer Stoffe
- Erhöhung der Transparenz und Verantwortung entlang der Lieferkette
Nächste Termine der VDI 2047-Schulung
-
Präsenz-Schulung
-
Online-Schulung | Mehr Details >
05.02.2026, 25.02.2026, 24.03.2026
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Haben Sie Fragen zur VDI 2047 Schulung? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Quellen und weiterführende Links
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: TRGS 500 – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Bundesministerium der Justiz: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem Markt
- Bundesministerium der Justiz: Chemikaliengesetz (ChemG)