Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die für bestimmte betriebliche Aufgaben über elektrische Gefahren, notwendige Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten unterwiesen wurde. Sie übernimmt klar definierte Tätigkeiten und arbeitet dabei innerhalb festgelegter Grenzen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Relevant ist die EuP-Unterweisung für jedes Unternehmen, das Beschäftigte ohne elektrotechnische Ausbildung an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln einsetzt – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße ist sie nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 3 verpflichtend.

Was ist eine EuP? Elektrotechnisch unterwiesene Person erhält im Unternehmen Anweisungen von einer Elektrofachkraft.

Inhalt dieses Beitrags

Was ist eine EuP? Definition einfach erklärt

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die von einer Elektrofachkraft für bestimmte, klar festgelegte Aufgaben über elektrische Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. 

Rechtliche Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3: Danach wird eine Person zur EuP, wenn ihre Unterweisung sich konkret auf die ihr übertragenen Tätigkeiten bezieht.

Die Unterweisung zur EuP umfasst:

  • die konkreten Aufgaben, für die sie eingesetzt wird,
  • mögliche elektrische Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten,
  • erforderliche Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen,
  • bei Bedarf ein praktisches Anlernen für die jeweilige Tätigkeit.

 

EuP und Elektrofachkraft sind nicht gleichzusetzen: Während die EuP innerhalb der Grenzen ihrer Unterweisung tätig wird, verfügt die Elektrofachkraft aufgrund von Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung über die Qualifikation, elektrotechnische Arbeiten selbst fachlich zu beurteilen und Gefahren eigenständig zu erkennen. 

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine für bestimmte Aufgaben unterwiesene Person, die elektrotechnische Tätigkeiten nur innerhalb ihrer Unterweisung und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen darf.

Welche Funktion hat eine EuP im Unternehmen?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person unterstützt die Elektrofachkraft bei klar festgelegten Aufgaben. Sie arbeitet dabei innerhalb der Grenzen ihrer Unterweisung und grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. 

Die EuP übernimmt im Unternehmen insbesondere folgende Funktion:

  • sie führt nur die Aufgaben aus, für die sie fachgerecht unterwiesen bzw. eingewiesen wurde,
  • sie wendet die vermittelten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln an,
  • sie arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft,
  • sie wendet sich bei Unklarheiten an die zuständige Elektrofachkraft.

 

Die DGUV beschreibt „Leitung und Aufsicht“ als Wahrnehmung der Führungs- und Fachverantwortung durch die Elektrofachkraft. Dazu gehören unter anderem das Festlegen und Kontrollieren erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen.

Die EuP erweitert die betrieblichen Einsatzmöglichkeiten von Beschäftigten bei klar definierten elektrotechnischen Aufgaben, wobei die Fachverantwortung bei der zuständigen Elektrofachkraft bleibt.

Wo werden elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen können branchenübergreifend eingesetzt werden. Entscheidend ist weniger die Branche als die konkrete Tätigkeit: Eine EuP kommt insbesondere dort infrage, wo Beschäftigte klar festgelegte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, ohne selbst Elektrofachkräfte zu sein.

Typische Einsatzbereiche können sein: 

Einsatzbereich

Mögliche Funktion einer EuP

Produktion und Industrie

Unterstützung bei klar definierten Arbeiten an Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln

Instandhaltung

Übernahme festgelegter unterstützender elektrotechnischer Tätigkeiten

Facility Management / Gebäudebetrieb

Durchführung bestimmter betrieblicher Aufgaben an elektrischen Betriebsmitteln

Einzelhandel und Betriebsstätten

z. B. bestimmte Arbeiten wie das Wechseln von Sicherungen unter den festgelegten Voraussetzungen

Prüf- und Servicebereiche

Unterstützung der Elektrofachkraft bei bestimmten Prüf- oder Kontrollaufgaben

 

typische Berufsgruppen sind z.B.:

  • Hausmeister
  • Produktionsmitarbeitende
  • Servicetechniker
  • Instandhaltungspersonal
  • Mitarbeitende im Facility Management

 

Erfahren Sie hier mehr: → Wer braucht eine EuP-Schulung? 

EuP werden branchenübergreifend dort eingesetzt, wo klar definierte elektrotechnische Aufgaben übertragen werden können – welche Tätigkeiten im Einzelfall zulässig sind, muss aber immer betrieblich festgelegt werden.

Welche Tätigkeiten kann eine EuP übernehmen?

Welche Tätigkeiten eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen kann, ist nicht pauschal festgelegt. Entscheidend ist, für welche konkreten Aufgaben sie fachgerecht unterwiesen und eingewiesen wurde. Elektrotechnische Arbeiten erfolgen dabei grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. 

Je nach betrieblichem Einsatz und Unterweisung können beispielsweise folgende Tätigkeiten infrage kommen: 

  • festgelegte Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln, 
  • Unterstützung der Elektrofachkraft, 
  • bestimmte Arbeiten in der Nähe elektrischer Gefahrenstellen, 
  • Wechsel bestimmter Sicherungseinsätze,
  • Unterstützende Tätigkeiten bei Prüfungen elektrischer Betriebsmittel.

Eine EuP darf nur innerhalb des Bereichs tätig werden, für den sie unterwiesen wurde. Aufgaben außerhalb dieser Einweisung dürfen nicht eigenverantwortlich übernommen werden.

Erfahren Sie hier mehr: Was darf eine EuP?

Welche Tätigkeiten zulässig sind, hängt immer von Unterweisung, betrieblicher Organisation und konkreter Aufgabe ab.

Wie wird man eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Eine Person wird zur EuP, indem sie für die vorgesehenen Aufgaben durch eine Elektrofachkraft elektrotechnisch unterwiesen wird. Dabei muss sie über die konkreten Aufgaben, mögliche elektrische Gefahren sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen informiert und, falls erforderlich, praktisch angelernt werden. 

Der Weg zur EuP lässt sich in drei Schritte gliedern: 

Schritt

Inhalt

1. Grundlagenwissen erwerben

Eine EuP-Schulung vermittelt Grundlagen zu elektrischen Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicherem Verhalten.

2. Betriebliche Unterweisung erhalten

Eine Elektrofachkraft unterweist die Person bezogen auf die tatsächlich übertragenen Aufgaben und Gefährdungen.

3. Aufgaben und Einsatzbereich festlegen

Im Unternehmen wird festgelegt, welche Tätigkeiten die EuP übernehmen darf. Sie arbeitet dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

 

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Unterweisungen auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet und vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit durchgeführt werden. 

Eine EuP-Schulung vermittelt die fachlichen Grundlagen, zur EuP für den konkreten betrieblichen Einsatz wird ein Beschäftigter aber erst durch die aufgabenbezogene Unterweisung einer Elektrofachkraft.

Welche Verantwortung und Grenzen hat eine EuP?

Die EuP muss insbesondere:

  • innerhalb der übertragenen Aufgaben bleiben,
  • die vermittelten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einhalten,
  • Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß verwenden,
  • bei Unklarheiten Rücksprache mit der Elektrofachkraft halten,
  • erkannte erhebliche Gefahren oder Mängel melden.

 

Eine EuP darf…

  • die konkret unterwiesenen und übertragenen Aufgaben ausführen, 
  • vorgegebene Schutzmaßnahmen anwenden, 
  • innerhalb festgelegter Arbeitsabläufe tätig werden, 
  • bei Fragen die zuständige Elektrofachkraft hinzuziehen. 

Erfahren Sie hier mehr: Was darf eine EuP?

Die EuP handelt nicht frei innerhalb der Elektrotechnik, sondern innerhalb eines klar definierten Aufgaben- und Verantwortungsbereichs.

Was ist der Unterschied zwischen EuP und Elektrofachkraft?

Übersicht: 

Merkmal

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Elektrofachkraft (EFK)

Qualifikation

auf bestimmte Aufgaben bezogene Unterweisung

fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen

Aufgabenbereich

klar festgelegte und unterwiesene Tätigkeiten

elektrotechnische Arbeiten entsprechend der eigenen Fachqualifikation

Gefahrenbeurteilung

folgt den Vorgaben und Schutzmaßnahmen

kann übertragene Arbeiten fachlich beurteilen und Gefahren erkennen

Arbeitsweise

grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

kann im Rahmen ihrer Fachqualifikation eigenverantwortlich tätig werden

Fachverantwortung

liegt nicht bei der EuP

liegt bei der zuständigen Elektrofachkraft

 

Erfahren Sie hier mehr: → EuP und Elektrofachkraft: Unterschiede

Die EuP ist keine Elektrofachkraft – der zentrale Unterschied liegt in Qualifikation, Tätigkeitsumfang und fachlicher Verantwortung.

Welche rechtlichen und fachlichen Grundlagen gelten für EuP?

Für den Einsatz elektrotechnisch unterwiesener Personen greifen gesetzliche Arbeitsschutzpflichten, Unfallverhütungsvorschriften und elektrotechnische Regeln ineinander. Besonders relevant sind folgende Grundlagen: 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Verpflichtet Arbeitgeber zu einer angemessenen, auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich bezogenen Unterweisung. 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 

Regelt unter anderem die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und verlangt tätigkeitsbezogene Unterweisungen. Bei Arbeitsmitteln sind diese regelmäßig, mindestens jährlich, zu wiederholen.

DGUV Vorschrift 3  

Zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen. 

DIN VDE 1000-10 

Beschreibt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Personen, die im Bereich der Elektrotechnik tätig sind.   

DIN VDE 0105-100 

Enthält Anforderungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sowie für Arbeiten an, mit oder in deren Nähe. 

 

Erfahren Sie hier mehr: → Rechtliche Grundlagen

Die Qualifikation und der Einsatz einer EuP beruhen nicht auf einer einzelnen Vorschrift, sondern auf dem Zusammenspiel aus Arbeitsschutzrecht, DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen DIN-VDE-Regeln.

Schulungsangebot der Deutschen Umweltakademie

Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Online-Schulung, sowie ein Webinar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an. Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen klar definierte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, sowie an Unternehmen, die Mitarbeitende hierfür fachlich qualifizieren möchten.

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FAQ-Icon

EuP steht für „elektrotechnisch unterwiesene Person“ – eine Person, die für bestimmte Aufgaben über elektrische Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. 

Eine Person gilt als EuP, wenn sie durch eine Elektrofachkraft für die ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen wurde – eine allgemeine EuP-Schulung allein ersetzt diese betriebsbezogene Unterweisung nicht.

Eine EuP übernimmt klar festgelegte elektrotechnische Aufgaben, für die sie unterwiesen wurde, und arbeitet dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. 

Die maßgebliche elektrotechnische Unterweisung muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen; eine externe EuP-Schulung vermittelt dafür die fachlichen Grundlagen. 

Haben Sie Fragen zu unseren EuP-Schulungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne: