Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die für bestimmte betriebliche Aufgaben über elektrische Gefahren, notwendige Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten unterwiesen wurde. Sie übernimmt klar definierte Tätigkeiten und arbeitet dabei innerhalb festgelegter Grenzen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Relevant ist die EuP-Unterweisung für jedes Unternehmen, das Beschäftigte ohne elektrotechnische Ausbildung an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln einsetzt – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße ist sie nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 3 verpflichtend.
Inhalt dieses Beitrags
Was ist eine EuP? Definition einfach erklärt
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die von einer Elektrofachkraft für bestimmte, klar festgelegte Aufgaben über elektrische Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Rechtliche Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3: Danach wird eine Person zur EuP, wenn ihre Unterweisung sich konkret auf die ihr übertragenen Tätigkeiten bezieht.
Die Unterweisung zur EuP umfasst:
- die konkreten Aufgaben, für die sie eingesetzt wird,
- mögliche elektrische Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten,
- erforderliche Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen,
- bei Bedarf ein praktisches Anlernen für die jeweilige Tätigkeit.
EuP und Elektrofachkraft sind nicht gleichzusetzen: Während die EuP innerhalb der Grenzen ihrer Unterweisung tätig wird, verfügt die Elektrofachkraft aufgrund von Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung über die Qualifikation, elektrotechnische Arbeiten selbst fachlich zu beurteilen und Gefahren eigenständig zu erkennen.
Welche Funktion hat eine EuP im Unternehmen?
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person unterstützt die Elektrofachkraft bei klar festgelegten Aufgaben. Sie arbeitet dabei innerhalb der Grenzen ihrer Unterweisung und grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Die EuP übernimmt im Unternehmen insbesondere folgende Funktion:
- sie führt nur die Aufgaben aus, für die sie fachgerecht unterwiesen bzw. eingewiesen wurde,
- sie wendet die vermittelten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln an,
- sie arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft,
- sie wendet sich bei Unklarheiten an die zuständige Elektrofachkraft.
Die DGUV beschreibt „Leitung und Aufsicht“ als Wahrnehmung der Führungs- und Fachverantwortung durch die Elektrofachkraft. Dazu gehören unter anderem das Festlegen und Kontrollieren erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen.
Wo werden elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt?
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können branchenübergreifend eingesetzt werden. Entscheidend ist weniger die Branche als die konkrete Tätigkeit: Eine EuP kommt insbesondere dort infrage, wo Beschäftigte klar festgelegte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, ohne selbst Elektrofachkräfte zu sein.
Typische Einsatzbereiche können sein:
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Einsatzbereich |
Mögliche Funktion einer EuP |
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Produktion und Industrie |
Unterstützung bei klar definierten Arbeiten an Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln |
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Instandhaltung |
Übernahme festgelegter unterstützender elektrotechnischer Tätigkeiten |
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Facility Management / Gebäudebetrieb |
Durchführung bestimmter betrieblicher Aufgaben an elektrischen Betriebsmitteln |
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Einzelhandel und Betriebsstätten |
z. B. bestimmte Arbeiten wie das Wechseln von Sicherungen unter den festgelegten Voraussetzungen |
|
Prüf- und Servicebereiche |
Unterstützung der Elektrofachkraft bei bestimmten Prüf- oder Kontrollaufgaben |
typische Berufsgruppen sind z.B.:
- Hausmeister
- Produktionsmitarbeitende
- Servicetechniker
- Instandhaltungspersonal
- Mitarbeitende im Facility Management
Erfahren Sie hier mehr: → Wer braucht eine EuP-Schulung?
Welche Tätigkeiten kann eine EuP übernehmen?
Welche Tätigkeiten eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen kann, ist nicht pauschal festgelegt. Entscheidend ist, für welche konkreten Aufgaben sie fachgerecht unterwiesen und eingewiesen wurde. Elektrotechnische Arbeiten erfolgen dabei grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Je nach betrieblichem Einsatz und Unterweisung können beispielsweise folgende Tätigkeiten infrage kommen:
- festgelegte Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln,
- Unterstützung der Elektrofachkraft,
- bestimmte Arbeiten in der Nähe elektrischer Gefahrenstellen,
- Wechsel bestimmter Sicherungseinsätze,
- Unterstützende Tätigkeiten bei Prüfungen elektrischer Betriebsmittel.
Eine EuP darf nur innerhalb des Bereichs tätig werden, für den sie unterwiesen wurde. Aufgaben außerhalb dieser Einweisung dürfen nicht eigenverantwortlich übernommen werden.
Erfahren Sie hier mehr: Was darf eine EuP?
Wie wird man eine elektrotechnisch unterwiesene Person?
Eine Person wird zur EuP, indem sie für die vorgesehenen Aufgaben durch eine Elektrofachkraft elektrotechnisch unterwiesen wird. Dabei muss sie über die konkreten Aufgaben, mögliche elektrische Gefahren sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen informiert und, falls erforderlich, praktisch angelernt werden.
Der Weg zur EuP lässt sich in drei Schritte gliedern:
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Schritt |
Inhalt |
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1. Grundlagenwissen erwerben |
Eine EuP-Schulung vermittelt Grundlagen zu elektrischen Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicherem Verhalten. |
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2. Betriebliche Unterweisung erhalten |
Eine Elektrofachkraft unterweist die Person bezogen auf die tatsächlich übertragenen Aufgaben und Gefährdungen. |
|
3. Aufgaben und Einsatzbereich festlegen |
Im Unternehmen wird festgelegt, welche Tätigkeiten die EuP übernehmen darf. Sie arbeitet dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. |
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Unterweisungen auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet und vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit durchgeführt werden.
Welche Verantwortung und Grenzen hat eine EuP?
Die EuP muss insbesondere:
- innerhalb der übertragenen Aufgaben bleiben,
- die vermittelten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einhalten,
- Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß verwenden,
- bei Unklarheiten Rücksprache mit der Elektrofachkraft halten,
- erkannte erhebliche Gefahren oder Mängel melden.
Eine EuP darf…
- die konkret unterwiesenen und übertragenen Aufgaben ausführen,
- vorgegebene Schutzmaßnahmen anwenden,
- innerhalb festgelegter Arbeitsabläufe tätig werden,
- bei Fragen die zuständige Elektrofachkraft hinzuziehen.
Erfahren Sie hier mehr: Was darf eine EuP?
Was ist der Unterschied zwischen EuP und Elektrofachkraft?
Übersicht:
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Merkmal |
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) |
Elektrofachkraft (EFK) |
|
Qualifikation |
auf bestimmte Aufgaben bezogene Unterweisung |
fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen |
|
Aufgabenbereich |
klar festgelegte und unterwiesene Tätigkeiten |
elektrotechnische Arbeiten entsprechend der eigenen Fachqualifikation |
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Gefahrenbeurteilung |
folgt den Vorgaben und Schutzmaßnahmen |
kann übertragene Arbeiten fachlich beurteilen und Gefahren erkennen |
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Arbeitsweise |
grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft |
kann im Rahmen ihrer Fachqualifikation eigenverantwortlich tätig werden |
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Fachverantwortung |
liegt nicht bei der EuP |
liegt bei der zuständigen Elektrofachkraft |
Erfahren Sie hier mehr: → EuP und Elektrofachkraft: Unterschiede
Welche rechtlichen und fachlichen Grundlagen gelten für EuP?
Für den Einsatz elektrotechnisch unterwiesener Personen greifen gesetzliche Arbeitsschutzpflichten, Unfallverhütungsvorschriften und elektrotechnische Regeln ineinander. Besonders relevant sind folgende Grundlagen:
Verpflichtet Arbeitgeber zu einer angemessenen, auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich bezogenen Unterweisung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt unter anderem die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und verlangt tätigkeitsbezogene Unterweisungen. Bei Arbeitsmitteln sind diese regelmäßig, mindestens jährlich, zu wiederholen.
Zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen.
Beschreibt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Personen, die im Bereich der Elektrotechnik tätig sind.
Enthält Anforderungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sowie für Arbeiten an, mit oder in deren Nähe.
Erfahren Sie hier mehr: → Rechtliche Grundlagen
Schulungsangebot der Deutschen Umweltakademie
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Online-Schulung, sowie ein Webinar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an. Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen klar definierte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, sowie an Unternehmen, die Mitarbeitende hierfür fachlich qualifizieren möchten.
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EuP steht für „elektrotechnisch unterwiesene Person“ – eine Person, die für bestimmte Aufgaben über elektrische Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Eine Person gilt als EuP, wenn sie durch eine Elektrofachkraft für die ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen wurde – eine allgemeine EuP-Schulung allein ersetzt diese betriebsbezogene Unterweisung nicht.
Eine EuP übernimmt klar festgelegte elektrotechnische Aufgaben, für die sie unterwiesen wurde, und arbeitet dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Die maßgebliche elektrotechnische Unterweisung muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen; eine externe EuP-Schulung vermittelt dafür die fachlichen Grundlagen.