Sicherheit im Unternehmen umfasst zahlreiche Bereiche: vom Arbeits- und Gesundheitsschutz über Brandschutz und technische Sicherheit bis hin zur Informationssicherheit. Arbeitgeber müssen für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sorgen, Gefährdungen beurteilen und Beschäftigte ausreichend unterweisen. Je nach Aufgabenbereich sind darüber hinaus besondere Fachkenntnisse und Qualifikationen erforderlich.

Dieses Portal bietet Ihnen einen Überblick über wichtige Themen der betrieblichen Sicherheit. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, wer welche Verantwortung trägt und welche Schulungen und Qualifikationen für die jeweiligen Tätigkeiten relevant sind.

Arbeitsschutz & GBU

Wissenswertes rund um Aufgaben, Rollen & Organisation

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Informationen rund um Notwendigkeit, Aufgaben & Ausbildung
Lernformate:
Nächste Termine:
  • 20.10.2026 (Hamburg)
  • 10.11.2026 (Online)
  • 01.12.2026 (Online)
Lernformate:
Nächste Termine:
  • 28.10.2026 (Online)
  • 11.03.2027 (Online)
  • 09.06.2027 (Online)
Lernformate:
Nächste Termine:
  • 29.04.2027 (Online)
  • 13.07.2027 (Online)
  • 04.10.2027 (Online)
Schulung bei der Deutschen Umweltakademie

Häufige Fragen und Antworten

Grundsätzlich der Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). Er muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen und sie bei Bedarf anpassen. Pflichten lassen sich nach § 13 Abs. 2 ArbSchG schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen, etwa auf Führungskräfte.

Die Gesamtverantwortung bleibt dennoch beim Arbeitgeber, denn er muss weiterhin sorgfältig auswählen und kontrollieren. Beschäftigte sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Dazu gehört, Gefahren und Mängel zu melden und Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß zu nutzen (§§ 15, 16 ArbSchG).

Ja, sie ist für jeden Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von der Betriebsgröße (§ 5 ArbSchG). Das Ergebnis ist zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG); bei gleichartigen Tätigkeiten reichen gruppenweise Angaben. Auch psychische Belastungen gehören ausdrücklich dazu.

Eine starre gesetzliche Frist für die Aktualisierung gibt es nicht. Die Beurteilung muss aber fortgeschrieben werden, wenn sich etwas ändert, etwa bei neuen Arbeitsmitteln, Stoffen oder Abläufen, nach Unfällen oder wenn die Wirksamkeitskontrolle Mängel zeigt. Viele Betriebe überprüfen sie zusätzlich regelmäßig, zum Beispiel jährlich. Das ist eine Empfehlung der Praxis, keine gesetzliche Vorgabe.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt: Sie sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu bestellen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach Betriebsgröße und Gefährdung (DGUV Vorschrift 2).
  • Sicherheitsbeauftragte: Sie sind in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebsrats zu bestellen (§ 22 SGB VII). Die Anzahl richtet sich nach Gefährdung, Beschäftigtenzahl und Betriebsart (DGUV Vorschrift 1, § 20).
  • Arbeitsschutzausschuss: Er ist ab 20 Beschäftigten einzurichten und tagt mindestens vierteljährlich (§ 11 ASiG).
  • Ersthelfer: Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten genügt ein Ersthelfer. Darüber sind es 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben (DGUV Vorschrift 1, § 26).

Weitere Beauftragte, etwa für Gefahrstoffe, Brandschutz oder Explosionsschutz, sind je nach Tätigkeit und Rechtsgrundlage erforderlich.

  • Ordnungswidrigkeit: Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 25 ArbSchG).
  • Straftat: Wer vorsätzlich handelt und dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar (§ 26 ArbSchG). Nach Unfällen kommen fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Betracht (§§ 229, 222 StGB).
  • Behördliche Anordnungen: Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger können Maßnahmen anordnen und Betriebe überwachen.
  • Regress: Die Berufsgenossenschaft kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Kosten vom Unternehmer zurückfordern (§ 110 SGB VII).

Es ist eine Frage offen geblieben?

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!