Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen & Störfällen in Unternehmen ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und sicherstellen, dass Beschäftigte über die notwendigen Kenntnisse verfügen. 

Erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

  • Gefahrstoffe im Betrieb: Aufgaben, Pflichten und Fachkunde im betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen. 
  • Freimessen und enge Räume: Messungen vor Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. 
  • Fachkunde nach TRGS: Sicherer Umgang mit kontaminierten Bereichen (TRGS 524), Faserstäuben und Mineralwolle (TRGS 521) sowie Blei (TRGS 505).
  • Explosionsschutz: Aufgaben und Qualifikation des Explosionsschutzbeauftragten bei Gefahrstoffen und explosionsgefährdeten Bereichen.
  • Störfallvorsorge: Aufgaben des Störfallbeauftragten und Anforderungen für Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung.
  • Gefahrgut: Qualifikation und Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten (DGSA) bei der Beförderung gefährlicher Güter.
Frau mit Klemmbrett in Sicherheitskleidung lächelt und blickt in die Ferne.

Wissenswertes über Rollen und Organisation im Bereich Gefahrstoffe:

Der Gefahrstoffbeauftragte

Aufgaben, Pflichten & Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffbeauftragter Gehalt

Mediangehälter, Unterschiede & Qualifikation

Gefahrstoffmanagement

Pflichten, Ablauf & Verantwortliche
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  • 10.11.2026 (Online)
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  • 04.10.2027 (Online)
Schulung bei der Deutschen Umweltakademie

Häufige Fragen und Antworten

Unternehmen müssen die Gefährdungen durch Gefahrstoffe ermitteln und beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu gehören je nach Tätigkeit unter anderem ein Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Nein, die Gefahrstoffverordnung sieht keine allgemeine Pflicht zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten vor. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Personen erfolgt. Fehlt die erforderliche Fachkunde im Unternehmen, müssen sie sich fachkundig beraten lassen. Ein Gefahrstoffbeauftragter kann dabei unterstützen.

Zum betrieblichen Gefahrstoffmanagement gehören die Erfassung und Bewertung verwendeter Gefahrstoffe, die Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Information und Unterweisung der Beschäftigten. Auch die sichere Lagerung und die Dokumentation relevanter Informationen sind wichtige Bestandteile.

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) gilt für Betriebsbereiche, in denen bestimmte gefährliche Stoffe die festgelegten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Je nach Art und Menge der Stoffe wird zwischen Betriebsbereichen der unteren und oberen Klasse unterschieden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Störfallvorsorge.

Eine Freimessung ist erforderlich, wenn sie zur Beurteilung gefährlicher Atmosphären notwendig ist, beispielsweise vor Arbeiten in Behältern, Silos oder engen Räumen. Ob und welche Messungen durchgeführt werden müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Maßgebliche Hinweise enthält die DGUV Regel 113-004.

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