Asbest kann mehrere Krebsarten auslösen – darunter das Pleuramesotheliom, Lungenkrebs und Eierstockkrebs. Nicht jede Exposition führt zwangsläufig zur Erkrankung, aber es gibt keinen bekannten sicheren Grenzwert. Zwischen dem ersten Kontakt und der Diagnose vergehen oft 20 bis 50 Jahre (Latenzzeit) – die Erkrankung trifft Betroffene daher häufig erst im Rentenalter. In Deutschland ist Asbest seit 1993 verboten, doch in älteren Gebäuden, Maschinen und Industrieanlagen ist das Material bis heute vorhanden.
Inhalt dieses Beitrags
Welche Krebserkrankungen entstehen durch Asbest?
Asbest kann verschiedene bösartige Erkrankungen verursachen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten:
| Erkrankung | Betroffenes Gewebe | Typische Latenzzeit | Details |
| Pleuramesotheliom | Brustfell (Pleura) | 20–60 Jahre | → Lesen Sie hier mehr zum Pleuramesotheliom |
| Peritonealmesotheliom | Bauchfell (Peritoneum) | 20–60 Jahre | → Lesen Sie hier mehr zum Mesotheliom |
| Lungenkrebs | Lungengewebe | 30–40 Jahre | → Siehe Abschnitt unten |
| Kehlkopfkrebs | Kehlkopf | variabel | → Siehe Abschnitt unten |
| Eierstockkrebs | Eierstöcke | variabel | → Siehe Abschnitt unten |
Pleuramesotheliom (Brustfellkrebs)
Das Pleuramesotheliom ist ein aggressiver Tumor des Brustfells (Rippenfells), der in etwa 80 % der Fälle auf eine zurückliegende Asbestexposition zurückzuführen ist. Das Risiko steigt mit der Intensität und Dauer der Asbestexposition, allerdings sind auch Mesotheliome nach kurzzeitigem Kontakt mit einer hohen Faserkonzentration möglich. Die Latenzzeit beträgt 20 bis 60 Jahre, das mittlere Erkrankungsalter liegt in Deutschland bei rund 74–76 Jahren. Die Prognose ist ungünstig. → Alle Details zu Ursachen, Diagnose und Behandlung lesen Sie im Artikel „Pleuramesotheliom – Symptome, Verlauf & Prognose“
Peritonealmesotheliom:
Das Peritonealmesotheliom ist eine seltenere Form des Mesothelioms, die das Bauchfell betrifft und ebenfalls durch Asbestexposition verursacht wird. → Mehr zum Peritonealmesotheliom lesen Sie in unserem umfassenden Artikel zum Thema „Mesotheliom“
Lungenkrebs durch Asbest
Lungenkrebs ist die häufigste Krebserkrankung, die mit Asbestexposition in Verbindung gebracht wird. Zwischen Erstkontakt und Ausbruch vergehen typischerweise 30 bis 40 Jahre. Das Risiko steigt linear mit der Intensität und Dauer der Exposition – und wird durch Rauchen überproportional verstärkt: Raucher ohne Asbestexposition haben ein bis zu 11-fach erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Wer beides kombiniert – Rauchen und Asbestexposition – kann ein bis zu 59-fach erhöhtes Risiko haben, in Einzelfällen noch höher. Nichtraucher mit Asbestkontakt haben ein bis zu 6-fach erhöhtes Risiko. Menschen, die früher beruflich mit Asbest zu tun hatten, können ihr Risiko erheblich senken, indem sie das Rauchen aufgeben. Für ehemals exponierte Personen werden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen mittels Niedrigdosis-CT empfohlen.
Kehlkopfkrebs
Der Zusammenhang zwischen Asbestexposition und Kehlkopfkrebs ist wissenschaftlich belegt. In Deutschland kann diese Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden – wenn sie in Verbindung mit einer Asbestose auftritt oder eine nachweislich langjährige hohe Faserbelastung am Arbeitsplatz bestand.
Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom)
Asbestfasern können bei Frauen bis in die Eierstöcke vordringen und dort bösartige Zellveränderungen auslösen. Seit 2017 ist Eierstockkrebs in Deutschland als Berufskrankheit anerkennbar, sofern ein dokumentierter langjähriger Kontakt mit Asbest vorliegt oder eine andere asbestbedingte Erkrankung nachgewiesen ist.
Weitere Krebserkrankungen
Für einige weitere Krebsarten – etwa im Bereich des Verdauungstrakts – kann ein ursächlicher Zusammenhang mit Asbest laut aktuellem Kenntnisstand nicht völlig ausgeschlossen werden. Die wissenschaftliche Beleglage gilt jedoch derzeit als nicht ausreichend, um diese routinemäßig als asbestbedingt einzustufen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit – führt Asbest immer zu Krebs?
Nein – Asbest führt nicht zwangsläufig zu Krebs. Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung hängt von mehreren Faktoren ab – viele Menschen, die Asbest ausgesetzt waren, entwickeln keine Krebserkrankung. Dennoch erhöht jede Exposition das individuelle Risiko, und es gibt nach aktuellem Kenntnisstand keinen bekannten sicheren Grenzwert, unterhalb dessen eine Belastung als vollständig unbedenklich gilt.
Das Risiko hängt von mehreren Faktoren ab:
- Dosis: Das Risiko steigt linear mit der Menge der eingeatmeten Fasern. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Lungenkrebsrisiko bei Männern bereits ab einer kumulativen Belastung von 0,5 Faserjahren um etwa das 1,25-Fache erhöht ist.
- Materialart: Schwach gebundener Spritzasbest setzt leicht große Mengen Fasern frei und ist deutlich gefährlicher als fest gebundener Asbestzement (z. B. Eternit-Platten), der intakt und unbearbeitet als weitgehend ungefährlich gilt.
- Rauchen: Asbest und Tabakrauch verstärken sich gegenseitig in ihrer krebserregenden Wirkung – mit überproportionalem Effekt auf das Lungenkrebsrisiko.
- Einmaliger Kontakt: Theoretisch kann bereits ein einmaliger Kontakt gefährlich sein, sofern Fasern aufgenommen werden. Das Risiko wächst jedoch mit zunehmender Menge und Häufigkeit.
- Individuelle Konstitution: Nicht jeder Mensch, der Asbest ausgesetzt war, erkrankt. Warum das so ist, lässt sich im Einzelfall nicht sicher erklären – vermutlich spielt es eine Rolle, wie das Immunsystem des jeweiligen Menschen auf die Fasern reagiert.
Das Risiko noch einmal zusammengefasst:
Faktor | Auswirkung auf das Risiko |
Expositionsdosis | Steigt linear mit der Menge der eingeatmeten Fasern |
Materialart | Spritzasbest riskanter als fest gebundener Asbestzement |
Kombination mit Rauchen | Rauchen und Asbest zusammen erhöhen das Risiko stärker als beide Faktoren einzeln |
Individuelle Konstitution | Nicht jeder Exponierte erkrankt |
Wie lange dauert es, bis Krebs durch Asbest entsteht?
Die sogenannte Latenzzeit – der Zeitraum zwischen erstem Asbestkontakt und Ausbruch einer Krebserkrankung – beträgt fast immer mehrere Jahrzehnte. Das macht asbestbedingte Erkrankungen besonders schwer zu erkennen und zuzuordnen.
Die typischen Zeiträume je nach Erkrankung:
- Mesotheliom (Brustfell- oder Bauchfellkrebs): 20 bis 60 Jahre, im Durchschnitt etwa 40 Jahre
- Lungenkrebs: 30 bis 40 Jahre
- Allgemein: 15 bis 45 Jahre, je nach Quelle auch bis zu 50 Jahre
Das mittlere Erkrankungsalter für das Pleuramesotheliom liegt in Deutschland derzeit bei rund 76 Jahren – die meisten Betroffenen hatten ihren letzten Asbestkontakt also Jahrzehnte zuvor, oft noch vor dem Verbot 1993. Auch wenn die Belastung lange zurückliegt: Das Krebsrisiko bleibt bestehen, solange die Fasern im Körper verbleiben.
Symptome asbestbedingter Krebserkrankungen
Typische Symptome für durch Asbest ausgelösten Krebs wie Husten, Atemnot oder Brustschmerzen sind unspezifisch und treten häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium auf – was die Früherkennung erschwert. Krebs durch Asbest lässt sich anhand der Symptome allein nicht von anderen Erkrankungen unterscheiden.
→ Lesen Sie mehr dazu im Artikel „Asbest Symptome: Zeichen erkennen, Risiken verstehen, richtig handeln“
Ist Asbest-Krebs heilbar? Verlauf, Behandlung und Lebenserwartung
Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Erkrankungsform erheblich. Gemeinsam ist allen asbestbedingten Krebserkrankungen, dass sie häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert werden – da die Latenzzeit lang und die Frühsymptome unspezifisch sind.
Pleuramesotheliom: Äußerst aggressiver Verlauf, Diagnose meist im Spätstadium. Die Behandlung kombiniert je nach Stadium Operation (Entfernung des Brustfells), Chemotherapie, Strahlentherapie und bei fortgeschrittenem Befund Immuntherapie. Asbestbedingter Krebs ist in den meisten Fällen nicht heilbar; die Lebenserwartung nach Diagnose eines Pleuramesothelioms beträgt häufig 12 bis 18 Monate, wobei einzelne Patienten auch deutlich länger überleben.
Lungenkrebs: Behandlungsmöglichkeiten umfassen chirurgische Entfernung, Chemotherapie und Bestrahlung. Frühzeitige Diagnose verbessert die Prognose erheblich. Für ehemals exponierte Personen wird eine regelmäßige Niedrigdosis-CT-Untersuchung empfohlen.
Asbestose: Nicht heilbar; die Therapie zielt auf Symptomlinderung. Antifibrotika, Sauerstofftherapie und in schweren Fällen Lungentransplantation. Wichtig: Asbestose erhöht das Risiko für Lungenkrebs und sollte engmaschig überwacht werden. → Mehr dazu im Artikel „Asbestose – Symptome, Verlauf & Therapie“
Asbestbedingte Krebserkrankungen sind in der Regel nicht heilbar. Moderne Therapieansätze – darunter Chemotherapie, Strahlentherapie und in bestimmten Fällen Immuntherapie – können den Verlauf jedoch positiv beeinflussen und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.
Warum ist Asbest krebserregend?
Die krebserregende Wirkung von Asbest beruht nicht auf einer chemischen Giftigkeit, sondern auf der physikalischen Beschaffenheit seiner Fasern. Asbest neigt dazu, mikroskopisch kleine, lungengängige Fasern freizusetzen. Einmal eingeatmet, gelangen diese tief in das Lungengewebe – und der Körper ist nicht in der Lage, sie wieder abzubauen oder auszuscheiden.
Asbestbedingte Lungenerkrankungen wie Lungenkrebs oder die Asbestose zählen zu den bekanntesten Folgen – doch die Fasern können auch weiter entfernte Organe schädigen. Aufgrund ihrer Form und Größe können sie in angrenzendes Gewebe vordringen – in das Brustfell, das Bauchfell oder bei Frauen bis in die Eierstöcke.
Dort wirken die Fasern als permanenter mechanischer Reiz: Sie lösen chronische Entzündungen und Vernarbungsprozesse aus, die langfristig zu bösartigen Gewebeveränderungen führen können. Fachleute vermuten, dass der dauerhafte Reiz immunologische Prozesse auslöst, die schließlich zu Tumoren führen.
Erhalten Sie mit dieser kostenlosen Referenzkarte eine Übersicht über asbestbedingte Krebserkrankungen mit typischen Symptomen, Latenzzeiten und Berufskrankheitsnummern.
→ Referenzkarte „Asbestbedingte Krankheitsbilder“ (pdf; 545 KB)
Asbest und Berufskrankheit – wann greift die gesetzliche Anerkennung?
Asbestbedingte Erkrankungen können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheiten anerkannt werden. Zuständig sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Maßgeblich ist, dass die Erkrankung auf eine beruflich bedingte Asbestbelastung zurückzuführen ist.
Die Anerkennungsvoraussetzungen im Überblick:
- Asbestose und Mesotheliome: Können als Berufskrankheit anerkannt werden, sofern der berufliche Asbestkontakt dokumentiert oder nachgewiesen ist.
- Lungenkrebs und Kehlkopfkrebs: Anerkennung, wenn die Erkrankung in Verbindung mit einer nachgewiesenen Asbestose auftritt oder eine langjährige hohe Faserbelastung belegt werden kann.
- Eierstockkrebs: Seit 2017 anerkennbar bei dokumentiertem langjährigen Kontakt oder Vorliegen einer anderen asbestbedingten Erkrankung.
- Synergieeffekte: Seit 2009 wird in der Berufskrankheitenverordnung auch das Zusammenwirken von Asbest mit anderen Stoffen (z. B. polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) berücksichtigt.
Besteht auch nur der Verdacht auf eine asbestbedingte Berufskrankheit, ist dieser meldepflichtig – sowohl für behandelnde Ärzte als auch für Betriebe. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, für alle Beschäftigten mit Asbestkontakt ein Expositionsverzeichnis zu führen. Betroffene haben Anspruch auf lebenslange ärztliche Überwachung, deren Kosten der jeweilige Unfallversicherungsträger trägt.
Schutz bei Asbestarbeiten – wie Betriebe das Risiko minimieren
Da Asbest in älteren Gebäuden und Anlagen nach wie vor vorhanden ist, besteht bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Bestand weiterhin ein reales Expositionsrisiko. Betriebe unterliegen dabei strengen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere nach Gefahrstoffverordnung sowie TRGS 519 und TRGS 517.
Zentrale Pflichten im Überblick:
- Gefährdungsbeurteilung vor Beginn aller Arbeiten
- Meldung geplanter Arbeiten bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- Einsatz anerkannter Fachbetriebe mit entsprechenden Sachkundenachweisen
- Staubdichtes Arbeiten und zugelassene Absaugeinrichtungen
- Expositionsverzeichnis für alle exponierten Beschäftigten
- Medizinische Überwachung durch spezialisierte Fachärzte
Die wissentliche Verletzung dieser Vorschriften wird als Straftat geahndet.
Fest gebundener Asbestzement – etwa in Eternit-Platten – gilt als weitgehend ungefährlich, solange er intakt bleibt und nicht bearbeitet oder verwittert wird. Gefährlich wird Asbest, wenn Fasern freigesetzt werden – etwa bei Bohr-, Schleif- oder Abbrucharbeiten. Wer unsicher ist, ob in seinem Gebäude Asbest verbaut ist, sollte eine Fachkraft hinzuziehen.
Was sollte ich tun, wenn ich früher beruflich mit Asbest gearbeitet habe? Informieren Sie Ihren Hausarzt oder eine arbeitsmedizinische Fachkraft über die frühere Exposition. Bei nachgewiesener beruflicher Belastung haben Sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge und gegebenenfalls auf lebenslange ärztliche Überwachung durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Besteht ein Erkrankungsverdacht, ist dieser meldepflichtig.
Asbest kann sowohl bösartige als auch gutartige Erkrankungen verursachen. Zu den anerkannten Krebserkrankungen zählen das Mesotheliom (Brust- oder Bauchfellkrebs), Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs und Eierstockkrebs. Daneben kann Asbest gutartige Veränderungen am Lungengewebe und Brustfell auslösen, darunter die Asbestose (chronische Vernarbung der Lunge) sowie Pleuraplaques (Verdickungen des Brustfells). Diese gelten zwar nicht als Krebs, können aber die Lungenfunktion dauerhaft einschränken und das Risiko für spätere Krebserkrankungen erhöhen. Einen Überblick über alle Krankheitsbilder bietet unsere Seite zu Asbest-Symptomen].
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