Asbestentsorgung in der Praxis: Umsetzung der LAGA M 23

Die LAGA M 23 ist die bundesweite Vollzugshilfe für die fachgerechte Entsorgung asbesthaltiger Abfälle und wurde zuletzt 2023 umfassend überarbeitet. Ziel ist die sichere Ausschleusung von Asbest aus dem Stoffkreislauf, die Dokumentationspflicht zur Asbestfreiheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach §§ 6 + 7 KrWG. In Deutschland wurden historisch Millionen Tonnen Asbest verbaut, etwa 75% der Wohngebäude stammen aus der Zeit vor dem Verbot. Für alle baulichen Maßnahmen ist die aktuelle Thematisierung der LAGA M 23 damit essenziell.

Mann im Schutzanzug mit erhobener Hand als Warnung.

Hintergrund zu Asbest und LAGA M 23

Asbest, ein Sammelbegriff für verschiedene Mineralfasern, besticht durch eine hohe chemische, thermische und mechanische Widerstandsfähigkeit. Aufgrund seiner Gefahren für Gesundheit und Umwelt besteht EU-weit ein Verwendungsverbot für Asbest seit 2005, in Deutschland seit 1993. Die LAGA M 23 definiert bundesweit einheitlich die Anforderungen für Erkundung, Sammlung, Bewertung, Lagerung und Beseitigung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle

Erkundung und Untersuchungsmethoden

Vor Beginn jeder baulichen Maßnahme am Bestand erfolgt eine systematische Erkundung nach VDI 6202 und den Vorgaben der LAGA M 23.

  • Recherche der Baugeschichte und möglicher Asbestprodukte

  • Visuelle Begutachtung und Probenahme nach VDI 3866, VDI 3876 sowie LAGA PN 98

  • Probenplanung, Foto- und Protokolldokumentation

Zwischenfazit: Ohne Sachverständigen und qualifizierten Probenplan können asbesthaltige Produkte nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Die analytische Untersuchung bestätigt den Asbestgehalt und entscheidet über die weiteren Entsorgungswege.

Visuelle Erkennung

Die erste Stufe der Erkundung im Bestand ist die visuelle Inspektion. Typische asbesthaltige Materialien sind u.a.:

  • Spritzasbest

  • Asbestfaserzementerzeugnisse

  • Asbesthaltige Fliesenkleber und Spachtelmassen

  • Asbesthaltige Putze

Probenahme und Analyse

Bei Verdacht auf Asbestbelastung sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Fachgerechte Probenahme durch geschultes Personal

  2. Einsendung an ein akkreditiertes Labor

  3. Analytischer Nachweis mittels REM-EDX oder anderer zugelassener Verfahren

Rückbau- und Entsorgungskonzepte

Ein durchdachtes Rückbaukonzept ist entscheidend für die sichere Asbestentsorgung:

  • Erstellung eines Rückbauplans mit detaillierten Schutzmaßnahmen

  • Geordneter Rückbau: Separierung und Dokumentation aller asbesthaltigen Bauteile

  • Bei Kleinmengen (< 10 m³) ist die Vorgehensweise länderspezifisch: In Berlin/Brandenburg genügt eine vereinfachte Dokumentation.

Die zugeordneten Abfälle werden nach dem AVV als „gefährlich“ (Abfallcode z. B. 17 06 01*) eingestuft und müssen auf einer Deponie entsorgt werden. Bei Nachweis der Asbestfreiheit ist das Recycling möglich. 

Planung von Abbrucharbeiten
  • Erstellung eines detaillierten Abbruchplans

  • Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten

  • Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen

Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz
  • Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen

  • Installation von Unterdruckhaltung

  • Verwendung geeigneter Absaugvorrichtungen

Arbeitsschutz bei der Asbestsanierung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Folgende PSA ist bei Asbestarbeiten obligatorisch:

  • Schutzanzüge (Kategorie III, Typ 5/6)

  • Atemschutzmasken (mind. FFP3)

  • Schutzhandschuhe und -schuhe

Entsorgungswege

Die fachgerechte Entsorgung umfasst mehrere Schritte:

  1. Zwischenlagerung: Zwischenlagerung erfolgt ausschließlich in gekennzeichneten, staubdichten Behältnissen mit Gefahrenkennzeichnung nach TRGS 519.

  2. Transport: Der Transport erfolgt durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften.

  3. Endgültige Beseitigung: Asbesthaltige Abfälle werden in speziellen Deponiebereichen endgelagert.

LAGA M 23 Schulung

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Häufige Fragen zur LAGA M 23 & Asbestentsorgung

Die LAGA M 23 ist eine bundesweit gültige Vollzugshilfe zur rechtssicheren Behandlung und Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle. Sie regelt die Erkundung, Bewertung, Entsorgungskonzepte und Nachweispflichten.

Bauherren, Unternehmen, Ingenieure und alle im Rückbau und der Sanierung Tätigen sind zur Einhaltung der LAGA M 23 verpflichtet.

Ja, Abfälle unter 10 m³ pro Maßnahme werden länderspezifisch geregelt. In Berlin/Brandenburg sind vereinfachte Dokumentationen zulässig

Die Probenahme richtet sich nach VDI 6202 und LAGA PN 98, Analysen erfolgen nach VDI 3866-5 und 3876, Laborprotokolle und Fotodokumentationen sind zwingend.

Asbestproben und Bauabfälle sind dreifach zu verpacken: Primärverpackung (stoß- und luftdicht), Sekundärverpackung (stabil, ggf. Karton oder Foliensack), Transportverpackung (stabil, gepolstert) – alles mit Gefahrenkennzeichnung.

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!