Großer Asbestschein

Asbest-Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 3

Offizielle Sachkundequalifikation für Asbestarbeiten

Der Große Asbestschein ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualifikation für Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen oder beaufsichtigen. Die Ausbildung und der Nachweis der Sachkunde richten sich nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, insbesondere Anlage 3, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Bei uns buchen Sie einen staatlich anerkannten Sachkundelehrgang, der Sie umfassend auf die sichere Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten vorbereitet. Unsere erfahrenen Referenten verfügen über die staatlich anerkannte Zulassung und vermitteln praxisnah sowie rechtlich verbindlich alle erforderlichen Kenntnisse.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Sachkunde-Zertifikat gemäß TRGS 519, Anlage 3, das Sie berechtigt, umfassende Asbestsanierungs- und Abbrucharbeiten eigenverantwortlich durchzuführen oder zu überwachen.

TRGS 519 Anlage 3 Schulung

Kurzinfos zum 4-Tages-Kurs
  • Kursdauer: 1 – 3. Tag: 8:00 – 17:30 Uhr; 4. Tag: 8.00 – 14.00 Uhr
  • Schulungsvarianten: Präsenz, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: keine
  • Extras: inkl. Mittagssnack & Getränke
  • Zertifikat: staatlich anerkannter Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3
  • Materialien: werden vor Ort gestellt
  • Zielgruppe: Fachkräfte aus Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsunternehmen, Bauleiter, Ingenieure, Handwerker und Verantwortliche, die ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest planen, beaufsichtigen oder selbst durchführen

TRGS 519 Anlage 3 Schulung

Kurzinfos zum 4-Tages-Kurs
  • Kursdauer: 1 – 3. Tag: 8:00 – 17:30 Uhr; 4. Tag: 8.00 – 14.00 Uhr
  • Schulungsvarianten: Präsenz, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: keine
  • Extras: inkl. Mittagssnack & Getränke
  • Zertifikat: staatlich anerkannter Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3
  • Materialien: werden vor Ort gestellt
  • Zielgruppe: Fachkräfte aus Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsunternehmen, Bauleiter, Ingenieure, Handwerker und Verantwortliche, die ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest planen, beaufsichtigen oder selbst durchführen
Offizielle Sachkundequalifikation für Asbestarbeiten

Der Große Asbestschein ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualifikation für Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen oder beaufsichtigen. Die Ausbildung und der Nachweis der Sachkunde richten sich nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, insbesondere Anlage 3, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Bei uns buchen Sie einen staatlich anerkannten Sachkundelehrgang, der Sie umfassend auf die sichere Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten vorbereitet. Unsere erfahrenen Referenten verfügen über die staatlich anerkannte Zulassung und vermitteln praxisnah sowie rechtlich verbindlich alle erforderlichen Kenntnisse.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Sachkunde-Zertifikat gemäß TRGS 519, Anlage 3, das Sie berechtigt, umfassende Asbestsanierungs- und Abbrucharbeiten eigenverantwortlich durchzuführen oder zu überwachen.

Termine & Orte: Großer Asbestschein Schulungen – jetzt einfach online anmelden!

Datum Ort / Online Schulung Preis (netto)
16.06.2026 - 19.06.2026 Düsseldorf Großer Asbestschein 1.198,00 Euro Anmelden

Inhalte und Ablauf der Sachkunde-Schulung nach TRGS 519 Anlage 3

Die Sachkunde-Schulung nach TRGS 519 Anlage 3, auch bekannt als großer Asbestschein, vermittelt umfassendes Fachwissen für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an besonders gefährlichen Asbestprodukten durchführen zu dürfen.

Inhalte der Schulung:

  • Rechtliche Grundlagen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519 und Arbeitsschutzrecht

  • Eigenschaften, Vorkommen und Gesundheitsgefahren von Asbest

  • Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitspläne

  • Schutzmaßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung, Arbeits- und Hygienekonzepte

  • Fachgerechte Abbruch- und Sanierungstechniken bei schwach gebundenem Asbest

  • Vorgaben zur Entsorgung, Transport und Dokumentation

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verhalten bei Zwischenfällen

Ablauf der Schulung:
Die Schulung gliedert sich in einen Teil mit rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Grundlagen sowie einen weiteren Teil, in dem die Teilnehmer den sicheren Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Schutzmaßnahmen kennenlernen. Abschließend wird eine Prüfung abgelegt, die den Erwerb des staatlich anerkannten Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 3 ermöglicht.

Mit erfolgreichem Abschluss sind Teilnehmer berechtigt, ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest fachgerecht und rechtskonform durchzuführen.

Asbesthaltige Dachziegel unter Anwendung einer Lupe.

Ihr Vorteil: Unser Qualitätsversprechen

Persönliche Beratung

Individuelle Unterstützung bei Kurswahl, Förderung und Karriereplanung – auch nach der Schulung sind wir für Sie da.

Überdurchschnittlicher Service

Wir erinnern Sie zuverlässig an Termine und bieten jederzeit Zugriff auf Ihr Zertifikat und Zusatzmaterialien im Kundenkonto.

Karriere-Booster

Steigern Sie Ihre Gehaltschancen und eröffnen Sie sich neue Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf.

Erfahrene Referenten und Referentinnen

Unsere Experten aus der Praxis garantieren höchste Qualität und fundiertes Fachwissen.

Praxisorientierte Inhalte

Moderne Methoden und Übungen sorgen für direkte Anwendung im Berufsalltag.

Exklusive Inhalte

Im Kundenkonto finden Sie jederzeit zusätzliche Materialien und hilfreiche Lernressourcen.

Stimmen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Zufriedenheitsgarantie

99,33% unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfehlen uns weiter!*

Woher wissen wir das?

*Auswertung aus internen Stichproben-Evulation
zufriedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Deutschen Umweltakademie
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Weitere interessante Inhalte finden Sie in unserem Asbest-Informationsportal

LAGA PN 98 Informationsplattform

Hilfestellungen und Informationen zur LAGA PN 98

Informationen zur TRGS 519 Anlage 3 („großer Asbestschein“)

Die TRGS 519 Anlage 3 ist die rechtliche Grundlage für den sogenannten großen Asbestschein. Er ist verpflichtend für alle Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an schwach gebundenem Asbest durchführen, beaufsichtigen oder planen.

Warum ist der große Asbestschein notwendig?

Asbest gehört zu den gefährlichsten Baustoffen, die in Deutschland über Jahrzehnte eingesetzt wurden. Besonders schwach gebundener Asbest stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da die Fasern sehr leicht freigesetzt werden. Bereits kleinste Mengen können beim Einatmen zu schweren Erkrankungen führen, wie:

  • Asbestose (Lungenverhärtung)

  • Lungenkrebs

  • Mesotheliom (bösartiger Brust- oder Bauchfellkrebs)

Um Beschäftigte, Bewohner und die Umwelt zu schützen, schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 519 zwingend vor, dass nur sachkundige Personen mit einem staatlich anerkannten Nachweis solche Arbeiten durchführen dürfen.

Für wen ist der große Asbestschein vorgeschrieben?

Der große Asbestschein richtet sich an:

  • Fachkräfte in Sanierungs- und Abbruchunternehmen

  • Bauleiter, Poliere und Ingenieure, die Arbeiten planen oder überwachen

  • Mitarbeiter von Entsorgungs- und Spezialfirmen

  • Personen, die Arbeits- und Sicherheitspläne für Asbestarbeiten erstellen

  • Gutachter und Sachverständige, die Asbestprojekte begleiten

Welche Tätigkeiten erfordert den großen Asbestschein?

Der große Asbestschein ist erforderlich für alle Arbeiten an schwach gebundenem Asbest, z. B.:

  • Spritzasbest in Hallen, Gebäudedecken oder Stahlträgern

  • Asbestdämmstoffe in Rohrleitungen oder Heizungen

  • Asbestpappen und -matten als Brandschutz oder Isolation

  • Weichasbestplatten in Wänden, Decken oder Fußböden

  • Abbruch und Sanierung kompletter Gebäudeteile, die schwach gebundenen Asbest enthalten

Was regelt die TRGS 519 Anlage 3 im Detail?

Die Richtlinie beschreibt umfassend:

  • Rechtliche Grundlagen (Gefahrstoffverordnung, EU-Vorgaben)

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsplänen

  • Anforderungen an Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen

  • Einsatz geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

  • Vorgaben zur Lüftung, Arbeitsumgebung und Hygienekonzepten

  • Dokumentationspflichten, Entsorgung und Transport nach Gefahrstoffrecht

  • Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Zwischenfällen

Welche Bedeutung hat der große Asbestschein für Unternehmen?

  • Rechtssicherheit: Nur mit gültigem Sachkundenachweis dürfen Mitarbeiter schwach gebundenen Asbest bearbeiten.

  • Gesundheitsschutz: Schulung und Qualifikation schützen Beschäftigte vor lebensgefährlichen Belastungen.

  • Haftungsreduzierung: Unternehmen vermeiden Bußgelder, Baustopps und strafrechtliche Folgen.

  • Qualitätssicherung: Asbestarbeiten werden nach anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

Gültigkeit und Auffrischung

Der große Asbestschein ist auf 6 Jahre befristet. Danach muss eine Auffrischungsschulung nach TRGS 519 Anlage 5 absolviert werden, damit die Berechtigung erhalten bleibt. Ohne rechtzeitige Verlängerung dürfen keine Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest mehr durchgeführt werden.

Asbest Probenahme

Großer Asbestschein Inhouse Schulungen – direkt bei Ihnen vor Ort

Mit der Inhouse Schulung zum großen Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 3 qualifizieren Sie Ihr gesamtes Team direkt im Unternehmen für den sicheren Umgang mit schwach gebundenem Asbest. Unsere Referenten kommen zu Ihnen vor Ort und stimmen Inhalte sowie Beispiele gezielt auf Ihre betrieblichen Abläufe ab.

Der Vorteil einer Inhouse-Schulung: Sie sparen Reisezeit und Kosten, Ihre Mitarbeiter lernen gemeinsam in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung und erreichen dadurch ein einheitliches Wissensniveau. Zudem können praxisrelevante Fragestellungen direkt aus Ihrem Betrieb in die Schulung integriert werden.

Mit erfolgreichem Abschluss erwerben die Teilnehmer den staatlich anerkannten Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 („großer Asbestschein“) – gültig für 6 Jahre. Damit sichern Sie die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens, schützen die Gesundheit der Beschäftigten und stellen sicher, dass alle ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest fachgerecht durchgeführt werden dürfen.

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FAQ-Icon

Häufige Fragen und Antworten

Der große Asbestschein ist der staatlich anerkannte Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3. Er berechtigt Fachkräfte dazu, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an schwach gebundenem Asbest durchzuführen, zu beaufsichtigen oder zu planen.

Er ist erforderlich für Mitarbeiter von Sanierungs- und Abbruchunternehmen, Bauleiter, Poliere, Ingenieure, Entsorgungsunternehmen sowie Gutachter und Fachplaner, die mit schwach gebundenem Asbest arbeiten oder solche Arbeiten überwachen.

  • Abbruch und Sanierung von Spritzasbest

  • Entfernung von Asbestpappen, -matten oder Dämmstoffen

  • Arbeiten an Weichasbestplatten

  • Alle Tätigkeiten, bei denen eine hohe Faserfreisetzung zu erwarten ist

Der Nachweis ist 6 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung nach TRGS 519 Anlage 5 notwendig, um die Gültigkeit zu verlängern.

Ohne gültigen Sachkundenachweis dürfen keine Arbeiten an schwach gebundenem Asbest durchgeführt werden. Das kann zu Baustopps, Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Kleiner Asbestschein (Anlage 4C): berechtigt zu Arbeiten an fest gebundenem Asbest (z. B. Asbestzement) mit geringer Exposition.

  • Großer Asbestschein (Anlage 3): notwendig für Arbeiten an schwach gebundenem Asbest, bei denen eine deutlich höhere Gesundheitsgefahr besteht.

Ja. Am Ende der Schulung muss eine schriftliche Prüfung absolviert werden. Nur bei Bestehen wird der staatlich anerkannte Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 ausgestellt.

Nur mit diesem Nachweis dürfen hochgefährliche Arbeiten an schwach gebundenem Asbest durchgeführt werden. Er schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern schafft auch Rechtssicherheit für Unternehmen und stellt sicher, dass Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!