Kontakt:

✉ kontakt@deutsche-umweltakademie.de

EBV – Forum

 

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen, welche unsere sehr erfahrenen Referenten für Sie beantwortet haben. 

 

 

 

Benötige ich durch die ab 2023 in Kraft tretende Mantelverordnung eine weitere Zertifizierung für die Probenahme, neben der LAGA PN 98?

Wir sind ein Sachverständigenbüro im Bereich Abbruch und Umweltschutz und im Rahmen unserer Tätigkeit führen wir des öfteren Probenahmen nach LAGA PN 98 durch. Ich wollte mich erkundigen, ob wir durch die neue, ab 2023 in Kraft tretende Mantelverordnung eine weitere Zertifizierung für die Probenahme neben der PN 98 benötigen.

Wenn Sie im Bereich der Mantelvordnung Probenahmen durchführen wollen, müssen Sie bis 2028 akkreditiert sein. Dieses gilt für Boden und Baggergut. Für die anderen Materialien müssen Sie innerhalb der Güterwachung ab 2023 akkreditiert sein. Für die übrigen mineralischen Abfälle, die an der Anfallstelle beprobt werden müssen, gibt es bis jetzt keine Regelung für die Probenahme.

 

Sieht die Ersatzbaustoffverordnung weiterhin vor, die Sachkunde für die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 zu erwerben?

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns gefragt, ob die Ersatzbaustoffverordnung weiterhin vorssieht die Sachkunde für die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 zu erwerben? Oder gibt es da jetzt angepasste Fortbildungen?.

In der Mantelverordnung wird die PN 98 sowohl in der ErsatzbaustoffV als auch in BBodSchV gefordert. Die Sachkundelehrgänge sind laut EBV alle 5 Jahre zu erneuern. Die Güteüberwachungsgesellschaften möchten für Ihre Mitglieder die Qualität der Schulungen erhöhen. Es sollen mehr praktische Übungen, speziell für Gesteinskörnungen gemäß EBV durchgeführt werden. Hier wurden die PN 98 Schulungen um ein paar Folien zur EBV angepasst.

Reicht der Kurs "Einführung in die EBV" zur Zertifizierung für die Probenahme von Ersatzbaustoffen aus?

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns gefragt, ob der Besuch des Kurses "Einführung in die EBV" zur Zertifizierung für die Probenahme von Ersatzbaustoffen ausreicht.

Die Antwort heißt nein. Dafür ist eine Akkreditierung erforderlich.