Um eine Probenahme durchführen zu können, ist zunächst einmal die Bestimmung der Probenmenge sowie die Ermittlung des Größtkorns vonnöten. Kristallisiert sich mithilfe eines geeigneten Siebsatzes ein Korn aus der Grundmenge heraus, das mindestens 5 Vol.% ausmacht, kann es als Größtkorn behandelt werden. Sind vereinzelt größere Stücke dabei, die kleiner als die 5 Vol.%-Marke sind, müssen diese gesondert beprobt werden.
Für die Größenbestimmungen stückiger Güter liegt aktuell keine einheitliche Regelung vor, sodass bei der Ermittlung des Größtkorns auch eine Schätzung möglich ist.
Die ausreichende Probemenge für die Laboruntersuchung richtet sich nach dem ermittelten Größtkorn.
Flächenanteil in % | Bezeichnung | Stufe | Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen in der Profilwand |
---|---|---|---|
Flächenanteil in Prozent: < 1 | sehr gering | f1 | 1% |
Flächenanteil in Prozent: 1 bis < 2 | gering | f2 | 2% |
Flächenanteil in Prozent: 2 bis < 5 | mittel | f3 | 3% 5% |
Flächenanteil in Prozent: 5 bis < 10 | hoch | f4 | 7% 10% |
Flächenanteil in Prozent: 10 bis < 30 | sehr hoch | f5 | 15% 20% 25% |
Flächenanteil in Prozent: 30 bis > 50 | äußerst hoch | f6 | 30% 40% 50% |
Tabelle der LAGA PN 98 (Stand Mai 2019): Ermittlung Größtkorn
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