Allgemeine Anforderungen | Einfluss von Materialien | Grenzwerte & Probenahme | Ursachenermittlung | Praktische Hinweise |
Die TrinkwV schreibt in §§ 14 u. 15 vor, dass hierdurch die Trinkwasserbeschaffenheit nicht nachteilig beeinträchtigt werden darf und dass diese Einflüsse nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) so gering wie möglich sein müssen.
Die wichtigsten Substanzen, die aus metallischen Materialien in das Trinkwasser übergehen, sind Blei, Kupfer und Nickel. Der Übergang dieser Metalle ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Stagnationsdauer des Wassers in den Leitungen
- Durchfluss und Strömungsverhältnisse
- Kohlensäuregehalt des Wassers
- pH-Wert des Wassers
- Temperatur des Wassers
Ausführliche Informationen haben wir für Sie im folgenden Artikel zusammengetragen: Hygienische Werkstoffe und Materialien in der Trinkwasser-Installation nach VDI 6023.
Die in Anlage 2 Teil I der TrinkwV aufgeführten Grenzwerte für Blei, Kupfer und Nickel gelten nach § 42 Abs. 3 nur für Wasserproben, die für die durchschnittliche wöchentliche Aufnahme des Trinkwassers durch die Verbraucher repräsentativ sind. Hierfür ist eine gestaffelte Stagnationsbeprobung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel“ vom Dezember 2018 (Bundesgesundheitsblatt 2019 S. 1026) durchzuführen.
Durchführung der gestaffelten Stagnationsbeprobung
Nach Festlegung der Probenahmestellen durch eine fachkundige Person sind die Proben an den jeweiligen Probenahmestellen durch einen beim zugelassenen Trinkwasserlabor akkreditierten Probenehmer wie folgt zu entnehmen:
- S0-Probe: Probenahme von 1 Liter nach ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz
- S1-Probe: Probenahme von 1 Liter nach 4 h Stagnation; 2 h sind auch erlaubt; das Messergebnis muss dann mit 2 multipliziert werden
- S2-Probe: Probenahme von 1 weiteren Liter nach der S1-Probe
Je nachdem, in welchen Proben erhöhte Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen werden, sind Rückschlüsse auf die mögliche Ursache möglich:
- Überschreitung in S0, S1 und S2: Die Ursache liegt im angelieferten Trinkwasser
- Überschreitung in S1 und S2: Die Ursache liegt im Leitungssystem weiter hinter der Armatur
- Überschreitung nur in S1: Die Ursache liegt in der Armatur oder im armaturnahen Bereich
Vorsichtsmaßnahmen für Verbraucher
Die Einhaltung der Grenzwerte nach 4 h Stagnation bedeutet, dass nach mehr als 4 bzw. 2 Stunden Stagnation die Messwerte über den Grenzwerten liegen können! Daher empfehlen das UBA und die VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3, nach mehr als 4 bzw. 2 h Stagnation das Wasser aus der Hausinstallation nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und Lebensmitteln zu verwenden.
Interpretation von Messergebnissen
Die Ergebnisse der Konzentrationen der Stoffe Blei, Kupfer und Nickel aus Wasserproben, die nach mehr als 4 bzw. 2 h Stagnation entnommen wurden, sind nicht mit den Grenzwerten der Anlage 2 Teil II der TrinkwV vergleichbar, erlauben also nicht die Aussage: Grenzwerte eingehalten ja/nein! Das gleiche gilt für Proben mit kürzerer Stagnationsdauer.
- Warten Sie mindestens 6 Stunden Stagnation des Wassers in der Leitung, um eine repräsentative Probenahme der Metallbelastung zu gewährleisten.
- Entfernen Sie alle Vorsätze wie Perlatoren oder Strahlregler von der Entnahmestelle.
- Öffnen Sie die Entnahmestelle langsam und entnehmen Sie die Probe direkt aus dem Wasserstrahl.
- Füllen Sie das Probengefäß vollständig und verschließen Sie es sofort, um eine Kontamination zu vermeiden.
- Beschriften Sie das Probengefäß eindeutig mit Datum, Ort und Zweck der Probenahme.
- Transportieren Sie die Probe möglichst kühl und innerhalb der empfohlenen Frist zum akkreditierten Trinkwasserlabor.
