Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 und Anlage 3

Auffrischungsschulung
Asbest-Sachkunde

Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist für alle, die mit Asbest arbeiten, gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob es sich um ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest (Anlage 3 – großer Asbestschein) oder an fest gebundenem Asbest (Anlage 4 – kleiner Asbestschein) handelt. Da die Gültigkeit auf 6 Jahre befristet ist, müssen Fachkräfte regelmäßig eine Auffrischungsschulung absolvieren, um ihre Sachkunde zu verlängern.

Die Auffrischungsschulung vermittelt aktuelle Inhalte zu rechtlichen Vorgaben, Arbeitsschutzmaßnahmen, Entsorgungsrichtlinien und technischen Neuerungen. So bleiben Teilnehmer auf dem neuesten Stand, sichern die Rechtssicherheit ihres Unternehmens und erfüllen alle Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519).

Mit erfolgreicher Teilnahme wird die Gültigkeit des staatlich anerkannten Sachkundenachweises für weitere 6 Jahre verlängert.

Auffrischungs-Schulung nach Anlage 5 TRGS 519

Kurzinfos zum 1-Tages-Kurs
  • Kursdauer: 1 Tag (9:00 – 15:30 Uhr)
  • Schulungsvarianten: Online, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: Sachkundenachweis nach Anlage 3 & 4 bzw. 4A oder 4C TRGS 519 (maximal 6 Jahre alt)
  • Zertifikat: staatlich anerkannte Verlängerung des bestehenden Asbestscheins nach TRGS 519
  • Materialien: werden vorab digital gestellt

Auffrischungs-Schulung nach Anlage 5 TRGS 519

Kurzinfos zum 1-Tages-Kurs

  • Kursdauer: 1 Tag (9:00 – 15:30 Uhr)
  • Schulungsvarianten: Online, Inhouse
  • Zugangsvoraussetzungen: Sachkundenachweis nach Anlage 3 & 4 bzw. 4A oder 4C TRGS 519 (maximal 6 Jahre alt)
  • Zertifikat: staatlich anerkannte Verlängerung des bestehenden Asbestscheins nach TRGS 519
  • Materialien: werden vorab digital gestellt

Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist für alle, die mit Asbest arbeiten, gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob es sich um ASI-Arbeiten an schwach gebundenem Asbest (Anlage 3 – großer Asbestschein) oder an fest gebundenem Asbest (Anlage 4 – kleiner Asbestschein) handelt. Da die Gültigkeit auf 6 Jahre befristet ist, müssen Fachkräfte regelmäßig eine Auffrischungsschulung absolvieren, um ihre Sachkunde zu verlängern.

Die Auffrischungsschulung vermittelt aktuelle Inhalte zu rechtlichen Vorgaben, Arbeitsschutzmaßnahmen, Entsorgungsrichtlinien und technischen Neuerungen. So bleiben Teilnehmer auf dem neuesten Stand, sichern die Rechtssicherheit ihres Unternehmens und erfüllen alle Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519).

Mit erfolgreicher Teilnahme wird die Gültigkeit des staatlich anerkannten Sachkundenachweises für weitere 6 Jahre verlängert.

Termine & Orte: Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde – jetzt einfach online anmelden!

Datum Ort / Online Schulung Preis (netto)
29.09.2025 Online Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 und Anlage 3 240,00 Euro Anmelden
26.02.2026 Online Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 und Anlage 3 240,00 Euro Anmelden
17.04.2026 Online Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 und Anlage 3 240,00 Euro Anmelden
08.09.2026 Online Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 und Anlage 3 240,00 Euro Anmelden
16.11.2026 Online Auffrischungsschulung Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 und Anlage 3 240,00 Euro Anmelden

Inhalte und Ablauf der Auffrischungs-Schulung nach Anlage 5 TRGS 519

Die Auffrischungs-Schulung nach TRGS 519 Anlage 5 ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Sachkundenachweis für Asbestarbeiten zu verlängern. Sie richtet sich an Inhaber des großen Asbestscheins (Anlage 3) sowie des kleinen Asbestscheins (Anlage 4C), deren Nachweis nach 6 Jahren erneuert werden muss.

Inhalte der Auffrischungsschulung:

  • Rechtliche Neuerungen in der TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung

  • Aktuelle Anforderungen an Arbeitsschutz und Sicherheitsmaßnahmen

  • Umgang mit asbesthaltigen Nachfolgeprodukten (z. B. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber)

  • Entsorgung, Dokumentation und Nachweisführung

  • Vertiefung der Gefährdungsbeurteilung anhand praxisnaher Beispiele

Ablauf:
Die Fortbildung dauert in der Regel einen Tag. Die Teilnehmer erhalten ein kompaktes Update zu allen rechtlichen und technischen Änderungen sowie praktische Hinweise für den Arbeitsalltag. Am Ende der Schulung erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung, die die Gültigkeit des staatlich anerkannten Sachkundenachweises automatisch um weitere 6 Jahre verlängert.

Damit bleiben Fachkräfte auf dem neuesten Stand, Unternehmen sichern ihre Rechtssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten wird weiterhin zuverlässig geschützt.

Asbest

Ihr Vorteil: Unser Qualitätsversprechen

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99,33% unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfehlen uns weiter!*

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*Auswertung aus internen Stichproben-Evulation
zufriedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Deutschen Umweltakademie
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LAGA PN 98 Informationsplattform

Hilfestellungen und Informationen zur LAGA PN 98

Informationen zu Asbest Anlage 5 TRGS 519

Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest) regelt in Deutschland alle Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien. Während die Anlagen 3 und 4 den Erwerb des großen bzw. kleinen Asbestscheins festlegen, ist die Anlage 5 von besonderer Bedeutung für die Auffrischung der Sachkunde.

Jeder Sachkundenachweis nach TRGS 519 – egal ob für schwach gebundenen Asbest (großer Asbestschein, Anlage 3) oder für fest gebundenen Asbest (kleiner Asbestschein, Anlage 4C) – ist nur 6 Jahre gültig. Um die Berechtigung zur Durchführung von ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) zu behalten, schreibt die TRGS 519 Anlage 5 zwingend eine Fortbildung/Auffrischungsschulung vor.

Diese Fortbildung stellt sicher, dass Fachkräfte:

  • über aktuelle rechtliche Änderungen informiert sind,

  • neue Erkenntnisse zu asbesthaltigen Materialien und Nachfolgeprodukten (z. B. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber) kennen,

  • die neuesten Anforderungen an Arbeitsschutz, Entsorgung und Dokumentation erfüllen.

Mit erfolgreicher Teilnahme wird die Gültigkeit des Sachkundenachweises um weitere 6 Jahre verlängert. Wer die Auffrischung nicht rechtzeitig absolviert, verliert automatisch seine Berechtigung zur Durchführung von Asbestarbeiten.

Damit ist die TRGS 519 Anlage 5 ein zentrales Instrument für die Rechtssicherheit von Unternehmen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Umgang mit Asbest.

Asbest Probenahme

Auffrischungsschulung Asbest Inhouse Schulungen – direkt bei Ihnen vor Ort

Mit einer Inhouse Auffrischungsschulung nach TRGS 519 Anlage 5 verlängern Sie die Sachkunde für Asbestarbeiten direkt in Ihrem Unternehmen. Unsere Referenten kommen zu Ihnen vor Ort und führen die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für den großen und kleinen Asbestschein durch.

Der Vorteil: Ihre Mitarbeiter werden gemeinsam geschult, die Inhalte lassen sich auf Ihre betrieblichen Abläufe und Projekte abstimmen, und Sie sparen Reisezeit sowie zusätzliche Kosten. Nach erfolgreicher Teilnahme bleibt der Sachkundenachweis für Asbest weitere 6 Jahre gültig, sodass Ihr Betrieb rechtssicher und fachgerecht weiterarbeiten kann.

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Häufige Fragen und Antworten

Die TRGS 519 Anlage 5 schreibt die regelmäßige Auffrischung des Asbest-Sachkundenachweises vor. Sie gilt sowohl für den großen Asbestschein (Anlage 3) als auch für den kleinen Asbestschein (Anlage 4C).

Der Nachweis ist immer 6 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung nach TRGS 519 Anlage 5 verpflichtend.

Läuft der Nachweis ab, verliert er automatisch seine Gültigkeit. Ohne Auffrischung dürfen keine Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbest mehr durchgeführt werden.

Alle Personen, die im Besitz eines Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4C sind und weiterhin mit Asbest arbeiten möchten – z. B. Handwerker, Bauleiter, Sanierungs- und Entsorgungsunternehmen sowie Gutachter.

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!