Großer Asbestschein

Asbest-Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 3

Offizielle Sachkundequalifikation für Asbestarbeiten

Der Große Asbestschein ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualifikation für Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen oder beaufsichtigen. Die Ausbildung und der Nachweis der Sachkunde richten sich nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, insbesondere Anlage 3, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 

Bei uns buchen Sie einen staatlich anerkannten Sachkundelehrgang, der Sie umfassend auf die sichere Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten vorbereitet. Unsere erfahrenen Referenten verfügen über die staatlich anerkannte Zulassung und vermitteln praxisnah sowie rechtlich verbindlich alle erforderlichen Kenntnisse.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Sachkunde-Zertifikat gemäß TRGS 519, Anlage 3, das Sie berechtigt, umfassende Asbestsanierungs- und Abbrucharbeiten eigenverantwortlich durchzuführen oder zu überwachen.

Kurzinfos: 

  • Kursdauer: 4 Tage 
  • Schulungsvarianten: Präsenz
  • Voraussetzungen: keine Vorkenntnisse erforderlich
  • Zertifikat: ja, bei bestandenem Abschlusstest
  • Materialien: werden vorab zur Verfügung gestellt
DatumOrt / OnlineSchulungPreis (netto)
16.06.2026 - 19.06.2026DüsseldorfGroßer Asbestschein 1.198,00 Euro Anmelden

Inhalte und Aufbau der Schulung

Der Sachkundelehrgang umfasst praxisnahe und rechtlich verbindliche Inhalte wie:

  • Grundlagen zu Asbest, Materialarten und Gesundheitsrisiken

  • Rechtliche Vorgaben: TRGS 519, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Arbeitsschutzbestimmungen

  • Erkennung, Bewertung und Umgang mit asbesthaltigen Materialien

  • Planung, Durchführung und Überwachung von Asbestsanierungs- und Abbrucharbeiten

  • Persönliche Schutzausrüstung und Sicherheitsmaßnahmen

  • Arbeitsverfahren, Dekontamination und Entsorgung asbesthaltiger Stoffe

  • Dokumentation und Arbeitsmedizinische Prävention

  • Praktische Übungen und Prüfung am Kursende

Nach erfolgreichem Bestehen wird die Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 bescheinigt. Das Zertifikat ist sechs Jahre gültig und berechtigt zur eigenverantwortlichen Durchführung oder Überwachung von asbesthaltigen Arbeiten.

Wer sollte den Großen Asbestschein machen?

  • Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeitende, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest durchführen oder beaufsichtigen

  • Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Bauleiter, Gutachter und Sachverständige

  • Unternehmen und Fachpersonal im Bereich Asbestsanierung und -entsorgung

Gesetzliche Grundlagen: Die TRGS 519

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 ist die verbindliche Richtlinie für Arbeiten mit Asbest, insbesondere bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), um den Arbeitsschutz zu gewährleisten und die sichere Handhabung von Asbest sicherzustellen.

Die aktuelle Fassung von Februar 2025 ist auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) frei verfügbar und bildet die rechtliche Grundlage für Schulungen und Zertifikate.

Fortbildung: Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3

Die Sachkunde zum Großen Asbestschein ist 6 Jahre gültig. Um die Qualifikation zu erhalten, ist eine gesetzliche Auffrischung alle sechs Jahre vorgeschrieben.

Unsere eintägige Auffrischungsschulung erfolgt meist online, optional auch als Präsenz- oder Inhouse-Seminar. Eine Prüfung ist nicht nötig. Nach Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat zur Verlängerung Ihrer Sachkunde um weitere 6 Jahre. 

Inhalte der Auffrischung:

  • Aktuelle Änderungen der TRGS 519

  • Rechtliche Grundlagen und Arbeitsschutz

  • Wiederholung Erkennung und Umgang mit Asbest

  • Auffrischung von Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren

Bleiben Sie sicher und gesetzeskonform mit unserer gezielten Fortbildung.

Auffrischung Großer Asbestschein – Jetzt anmelden

Auffrischung Asbestschein nach TRGS 519 – Verlängern Sie Ihre Sachkunde sicher und einfach mit unserem eintägigen Online-Seminar.

Fortbildung:

Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3

Die Sachkunde zum Großen Asbestschein ist 6 Jahre gültig. Um die Qualifikation zu erhalten, ist eine gesetzliche Auffrischung alle sechs Jahre vorgeschrieben.

Unsere eintägige Auffrischungsschulung erfolgt meist online, optional auch als Präsenz- oder Inhouse-Seminar. Eine Prüfung ist nicht nötig. Nach Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat zur Verlängerung Ihrer Sachkunde um weitere 6 Jahre. 

Auszug aus dem aktuellen Schulungsprogramm:

Lernformate:
Nächste Termine:
29.09.2025, 26.02.2026, 17.04.2026
Lernformate:
Nächste Termine:
14.10.2025, 11.11.2025, 24.11.2025
Lernformate:
Nächste Termine:
26.09.2025, 24.10.2025, 05.12.2025
Asbestschulung

Vorteile unserer Schulungen

  • jahrelange Erfahrung als kompetenter Schulungspartner
  • vielfältiges Schulungsangebot
  • qualifizierte Referenten aus der Praxis
  • Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminare möglich
  • Schulungen mit Zertifikat (Sachkunde, Fachkunde, etc.)

➔ Alle relevanten Richtlinien, Gesetzestexte und andere wichtige Dokumente werden zur Verfügung gestellt.

Wesentliches zur TRGS 519

Wer mit Gefahrstoffen hantiert, hat sich an den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) respektive an den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu orientieren. Die TRGS 519 ist die Richtlinie für jegliche Arbeiten mit Asbest. In den TRGS, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf den Weg gebracht werden, geht es vor allem darum, Menschen während ihrer Tätigkeit – in diesem Fall mit Asbest – zu schützen.

Werden Sie Asbest-Experte:
Warum eine Asbestschulung unerlässlich ist

Nicht ohne Grund dürfen ausschließlich ausgebildete Fachkräfte, die eine Sachkunde nach TRGS 519 in Form eines Zertifikats nachweisen können, mit Asbestprodukten sowie Asbestzementprodukten aller Art hantieren.
Denn: Der falsche Umgang mit asbesthaltigen Gewerken und der daraus möglichen Freisetzung der Fasern stellt in jedem Fall die Gefährdung der Gesundheit dar. Wer regelmäßig mit älteren Bauwerken zu tun hat, läuft stets Gefahr, mit dem natürlichen Mineral Asbest in Berührung zu kommen.

Die überaus erfahrenen Referenten dieses Asbestlehrgangs zeigen unter Anderem auf, welche Schutzmaßnahmen gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eingehalten werden müssen, um beim Entsorgen dieser Produkte oder bei anderen Asbestarbeiten möglichst gefahrlos vorgehen zu können.

Diese Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (großer Asbestschein), befähigt dazu, sämtliche Arbeiten bei einer Schadsanierung zu übernehmen und Dritte zu unterweisen. Um hierbei stets auf dem neuesten Stand zu sein, muss die Sachkunde alle sechs Jahre aufgefrischt werden. Dies kann in einem eintägigen Online-Seminar getan werden.

 

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