Warum Sicherungseinrichtungen unverzichtbar sind

Sobald Trinkwasserleitungen mit Nichttrinkwasser führenden Systemen in Verbindung stehen, besteht ein erhöhtes Risiko der Kontamination. Dies kann durch:

  • Druckunterschiede im Leitungssystem (Rückdrücken)
  • Unterdrucksituationen (Rücksaugen)
  • Ungewollten Rückfluss bei Stagnation

Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, Sicherungseinrichtungen nach den Anforderungen von DIN EN 1717 und DIN 1988-100 einzusetzen.

Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen

Ein zentrales Ziel jeder Trinkwasserinstallation ist der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen. Besonders kritisch wird es, wenn Trinkwassersysteme mit Nichttrinkwassersystemen verbunden werden – zum Beispiel bei Apparaten, medizinischen Geräten oder industriellen Anwendungen. Ohne geeignete Sicherungseinrichtungen besteht die Gefahr von Rückdrücken, Rückfließen oder Rücksaugen – mit potenziell schwerwiegenden hygienischen Konsequenzen.

Grafische Darstellung einer Dentaleinheit, bei der Bakterien in den Wasserleitungen sichtbar gemacht
Verunreinigung des Trinkwassers durch Rückfließen

Rechtslage laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an der Sicherungseinrichtung selbst. Hinter der Sicherungseinrichtung – also in Fließrichtung gesehen – gilt das Wasser nicht mehr als Trinkwasser, wenn dort keine Entnahmestelle für Trinkwasser vorhanden ist.

Je nach Nutzung unterliegt dieses Wasser anderen Rechtsgrundlagen:

  • Betriebs- oder Brauchwasser: z. B. zur Bewässerung oder Reinigung
  • Medizinproduktewasser: z. B. in Dentaleinheiten (nach Medizinproduktegesetz)
  • Tafelwasser oder aufbereitetes Wasser: nach Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO)

Auswahl der richtigen Sicherungseinrichtung gemäß DIN EN 1717

Die Auswahl hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist dabei eine detaillierte Gefährdungsanalyse, die auf folgenden Kriterien basiert:

  • Flüssigkeitskategorie (1–5) je nach Gefährdungspotenzial
  • Höhe des Flüssigkeitsspiegels im Verhältnis zur Anschlussstelle
  • Installationsort (z. B. hochwassergefährdet oder nicht)
  • Absicherung des Systems (Einzelwandig oder Doppelwandig)
  • Häuslicher oder gewerblicher Bereich

Die DIN EN 1717 verpflichtet zur Durchführung dieser Bewertung – nur so kann eine fachgerechte Auswahl erfolgen, z. B. mit Rohrtrennern, Systemtrennern oder Rückflussverhinderern.

Wichtig: Die Auswahl der richtigen Sicherungseinrichtung muss immer objektbezogen unter Berücksichtigung aller Faktoren erfolgen. Eine Standardlösung ohne Analyse kann zu unzureichendem Schutz führen.

Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1

Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion muss gemäß VDI 6023 Blatt 1 die Auswahl und der Einbau der Sicherungseinrichtungen geprüft und dokumentiert werden. Dabei werden unter anderem kontrolliert:

  • Typ der Sicherungseinrichtung
  • Einbauort und Einbaulage
  • Zugänglichkeit für Wartung
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Diese Dokumentation ist Bestandteil der hygienischen Gesamtsicherheit einer Trinkwasserinstallation.

Wartung und Inspektion nach VDI 3810 / VDI 6023

Nach der Inbetriebnahme ist der Betreiber für die regelmäßige Inspektion und Wartung der Sicherungseinrichtungen verantwortlich. Bereits der Fachplaner muss dazu einen Instandhaltungsplan aufstellen – gemäß:

  • VDI 3810 Blatt 2
  • VDI 6023 Blatt 3
  • DIN EN 806-5 (Häufigkeit der Wartung)
  • Tabelle 8.3 VDI 3810 / VDI 6023
  • Herstellerangaben zu spezifischen Wartungsschritten

Praxistipp: Sicherungseinrichtungen sollten mit einem Wartungsetikett versehen werden, auf dem das Datum der letzten Wartung sowie das Fälligkeitsdatum der nächsten Überprüfung vermerkt sind.

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