Asbest ist in vielen älteren Gebäuden und Anlagen vorhanden und stellt bei unsachgemäßem Umgang ein erhebliches Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Gleichzeitig wirft die fachgerechte Entsorgung viele Fragen zu Abfallarten, Verantwortung, LAGA M 23 und Kosten auf.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie asbesthaltige Abfälle in Deutschland in der Regel zu beseitigen sind und welche Rolle sachkundige Fachbetriebe spielen.

Mann in Schutzkleidung mit entsprechender Maske, der gerade eine Eternitplatte von einem Haus entfernt.

Inhalt dieses Beitrags

Was ist Asbest – und wo kommt er vor?

Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Silikat-Minerale, die wegen ihrer Hitzebeständigkeit und hohen Zugfestigkeit in der Industrie in über 3.000 Produkten eingesetzt wurden. In Deutschland besteht seit Oktober 1993 ein weitgehendes Verwendungsverbot, in der EU seit 2005.

Unterschied von fest gebundenen und schwach gebundenen Asbest-Produkte

Man unterscheidet zwischen fest gebundenen Asbest-Produkten (z. B. Asbestzement wie Eternitplatten) und schwach gebundenen Anwendungen (z. B. Spritzasbest), bei denen bereits geringe Erschütterungen dazu führen können, dass Fasern freigesetzt werden. Typische Fundstellen sind:

  • Dach- und Fassadenplatten
  • Bodenbeläge (Vinyl-Asbest/Flex-Platten)
  • Fliesenkleber
  • Putze
  • Spachtelmassen
  • Nachtspeicheröfen
  • Dichtungen
  • sowie technische Textilien

Da etwa 75–80% des Baubestands in Deutschland vor dem Verbot errichtet wurden, ist in vielen älteren Gebäuden weiterhin Asbest verbaut – am Dach, im Boden und in der Fassade.

Gesundheitsrisiken: Warum fachgerecht entsorgen?

Das Einatmen von Asbestfasern kann Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliome verursachen, wobei die Latenzzeit häufig mehrere Jahrzehnte beträgt. Es gibt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Unterschiede in der Gefährlichkeit der verschiedenen Asbestarten; die Fasern sind unsichtbar und lösen keine unmittelbaren Warnreaktionen des Körpers aus.

Deshalb ist es entscheidend, asbesthaltige Abfälle so zu behandeln und zu entsorgen, dass möglichst keine Fasern freigesetzt werden. Maßgeblich für Tätigkeiten mit Asbest sind in der Regel die Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 und bei asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen die LAGA M 23 als Vollzugshilfe; konkrete Pflichten sind stets im Einzelfall anhand der einschlägigen Vorschriften zu prüfen.

Asbesthaltige Abfälle und Abfallarten: Einstufung und Beispiele

Diese Abfälle sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in der Regel als gefährliche Abfälle (Sondermüll) eingestuft. Häufige Abfallschlüssel sind 17 06 01* (Dämmmaterial) und 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe); maßgeblich ist jedoch stets die konkrete Zuordnung im Einzelfall.

Typische Abfallarten in der Asbestentsorgung sind:

  • Asbestzementplatten, z. B. alte Eternitplatten an Dach und Fassade
  • Asbesthaltige Bodenbeläge (Vinyl-Asbest/Flex-Platten) und asbesthaltiger Fliesenkleber
  • Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Spritzbeläge
  • Asbesthaltige Dämmstoffe, Dichtungen, Nachtspeicheröfen sowie technische Textilien aus der Industrie

LAGA M 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Die LAGA M 23 ist eine Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle bei Rückbau, Lagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Beförderung und soll eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherstellen. Mit der neuen Fassung vom Mai 2023 wurden die Anforderungen an den Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen aktualisiert, insbesondere mit Blick auf Qualitätssicherung und Recycling.

Die Mitteilung 23 stellt klar, dass Abfälle nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden müssen und dass dies bei Asbest grundsätzlich nur durch eine gezielte Ausschleusung aus dem Stoffkreislauf gewährleistet werden kann. Sie benennt Vorgaben zur Qualitätssicherung in Bauschuttrecyclinganlagen, Musterdokumentationen zur Eingangskontrolle, geeignete Probenahmeverfahren sowie materialspezifische Analysemethoden und setzt einen Beurteilungswert für den Nachweis der Asbestfreiheit fest.

LAGA M 23 Schulung der Deutschen Umweltakademie

Die Deutsche Umweltakademie bietet eine spezialisierte LAGA M 23 Schulung an, die einen umfassenden Überblick über das Merkblatt und die länderspezifischen Regelungen gibt. Der Kurs dauert einen halben Tag (9:00–13:00 Uhr), wird als Online-Schulung oder Inhouse-Training angeboten und hat keine Zugangsvoraussetzungen. Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der Deutschen Umweltakademie, die Schulungsunterlagen werden vorab bzw. digital zur Verfügung gestellt.

Inhalte der Schulung sind unter anderem: Chronologie der LAGA M 23, Hintergründe, rechtliche Grundlagen und Ziele, Anwendungsbereich, Verwendung und Vorkommen von Asbest in Produkten und mineralischem Abfall, Erkundung und Untersuchungsmethoden (mit Verweisen auf VDI 3866, VDI 6202-Reihe, VDI 3876), Bewertung und Einstufung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle, Hinweise zu Rückbau- und Entsorgungskonzepten, Annahmekontrollen und Dokumentationspflichten, Entsorgungswege, Zwischenlagerung und Kleinmengenregelungen.

Der Lehrgang hilft, rechtliche und technische Anforderungen sicher zu handhaben, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren. Die Schulung eignet sich sowohl für Fachpersonal als auch für Personen, die eine Asbestentsorgung privat durchführen möchten.

Abgrenzung: LAGA M 23 Schulung vs. TRGS-519-Sachkundekurse

Die LAGA M 23 Schulung vermittelt vor allem abfallrechtliche und organisatorische Grundlagen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, insbesondere Einstufung, Deklaration, Qualitätssicherung und Dokumentation entlang der Entsorgungskette. Sie richtet sich an Akteure, die Asbestabfälle erzeugen, annehmen, untersuchen oder entsorgen, ohne selbst zwingend Abbruch oder Sanierungsarbeiten auszuführen.

TRGS-519-Sachkundekurse haben dagegen das Ziel, die gesetzlich geforderte Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Materialien nachzuweisen. Diese Lehrgänge sind behördlich anerkannt, knüpfen an konkrete Tätigkeiten mit Asbest an und sind Voraussetzung dafür, dass Unternehmen bestimmte Arbeiten überhaupt ausführen dürfen; bei Zuwiderhandlung können schwerwiegende zivil- und strafrechtliche Folgen entstehen.

In der Praxis ergänzen sich beide Qualifikationen:

  • TRGS-519-Sachkunde ist in der Regel erforderlich, um Asbestarbeiten technisch und arbeitsschutzrechtlich durchführen zu dürfen.
  • Die LAGA M 23 Schulung unterstützt dabei, die dabei anfallenden Abfallarten korrekt einzuordnen, zu untersuchen und zu entsorgen sowie Pflichten aus Abfallrecht, Deponieverordnung und Ersatzbaustoffverordnung zu überblicken.

 

Welche Kombination im Einzelfall notwendig ist, hängt von Tätigkeit und Verantwortungsbereich ab; maßgeblich sind die einschlägigen Vorschriften (insbesondere GefStoffV, TRGS 519, KrWG, DepV, EBV). Eine individuelle Prüfung, ob ein TRGS-519-Sachkundekurs, die LAGA M 23 Schulung oder beide Qualifikationen sinnvoll sind, nehmen wir gerne im Rahmen einer Beratung mit Ihnen vor.

Wer darf Asbest ausbauen und beseitigen?

Für Bauwerke, deren Errichtung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, ist vor baulichen Eingriffen eine anlassbezogene Erkundung auf Asbest zwingend erforderlich. Diese Erkundung und der Rückbau asbesthaltiger Bauteile müssen durch sachkundiges Personal mit Nachweis gemäß TRGS 519 erfolgen. Ein geordneter Rückbau sieht in der Regel eine vorgelagerte Schadstoffentfrachtung und die selektive Entfernung asbesthaltiger Bauteile vor, bevor weitere Abbrucharbeiten beginnen.

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von zugelassenen Unternehmen mit entsprechender behördlicher Zulassung und Sachkunde durchgeführt werden. Maßgeblich sind hier die einschlägigen Vorschriften, insbesondere TRGS 519 und – für mineralische Abfälle – die LAGA M 23; lassen Sie im Einzelfall prüfen, welche Anforderungen für Ihre Tätigkeit gelten.

Asbest richtig entsorgt im Asbestentsorgungsbeutel mit Warnhinweis

Verpackung, Transport und Entsorgungswege

Um Asbest sicher entsorgen zu können, müssen asbesthaltige Abfälle am Anfallort staubdicht verpackt und gekennzeichnet werden. In der Praxis kommen hierzu z. B. Big Bags oder spezielle Platten-Big-Bags zum Einsatz, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung enthält Asbest“ zu versehen sind. Auch andere geeignete, dichte Verpackungen und ggf. ein Container können verwendet werden, solange sie den Anforderungen an eine staubdichte Verpackung genügen; Einzelheiten sind je nach Deponie und Kommune zu klären.

Der Regelentsorgungsweg ist die dauerhafte Ablagerung auf geeigneten Deponien (in der Regel Deponieklassen I bis III) in speziell vorgesehenen Monobereichen. Recycling ist nur zulässig, wenn die Abfälle nachweislich asbestfrei sind, d. h. der Asbestgehalt unter 0,010 M.-% liegt. Thermische Verfahren zur Faserzerstörung bei sehr hohen Temperaturen existieren zwar, werden in Deutschland derzeit jedoch nicht großtechnisch praktiziert.

Asbestentsorgung privat: Was ist möglich – und was nicht?

Die Asbestentsorgung durch Privatpersonen ist aufgrund der hohen Risiken beim Umgang mit diesem Material in der Regel nicht ratsam. Auch bei geringen Mengen können bei unsachgemäßem Ausbau Fasern freigesetzt werden, die über die Atemwege aufgenommen werden und schwere Erkrankungen verursachen können.

In manchen Kommunen werden Kleinmengen asbesthaltiger Abfälle (z. B. bis etwa 0,5 m³) gegen Gebühr an Wertstoffhöfen angenommen; die konkreten Annahmebedingungen sind örtlich sehr unterschiedlich und sollten vorab mit der jeweiligen Kommune geklärt werden. Eine Asbestentsorgung durch Privatpersonen ist in der Regel nur bei fest gebundenen Materialien in Kleinstmengen möglich und sollte nur unter Einhaltung der einschlägigen Schutzmaßnahmen erfolgen; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.

Bei schwach gebundenen Produkten ist ein eigenständiger Ausbau durch Privatpersonen nicht zulässig und es muss ein Fachbetrieb beauftragt werden.

Kosten: Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Die Kosten der Asbestentsorgung hängen von mehreren Einflussgrößen ab, etwa Art und Menge des Materials, Zugänglichkeit, notwendigem Arbeitsschutz und gewähltem Entsorgungsweg. Eine fachgerechte Sanierung kann insgesamt mehrere tausend Euro betragen; für den Ausbau von Platten werden in der Praxis häufig Größenordnungen von etwa 30–45 Euro pro Quadratmeter genannt. Für die Deponierung fallen typischerweise etwa 200 Euro pro Tonne an, die regionalspezifisch variieren können.

Weitere Kostenfaktoren können sein:

  • Verpackung in Big Bags oder Platten-Big-Bags.
  • Transport zur Deponie bzw. zum Entsorgungsfachbetrieb.
  • Gerüst, Notabdeckungen und Nebenkosten bei umfangreichen Maßnahmen, etwa bei einem Asbest Dach.

Asbestentsorgung in der Praxis: Ablauf und Rolle der LAGA M 23

Ein typischer Ablauf bei der Asbestentsorgung, etwa bei einem Gebäude aus der Industrie oder im Wohnungsbestand, umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Anlassbezogene Erkundung auf Asbest für Bauwerke mit Baubeginn vor dem 31.10.1993, ggf. mit Probenahme und analytischer Untersuchung des Materials nach LAGA M 23 und den genannten VDI-Richtlinien.
  • Bewertung der Ergebnisse und Festlegung der Abfallarten (z. B. asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterial), Zuordnung von AVV-Schlüsseln und Einstufung gemäß LAGA M 23.
  • Planung der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten unter Berücksichtigung von TRGS 519, LAGA M 23 und weiterer einschlägiger Vorschriften.
  • Fachgerechter Ausbau asbesthaltiger Bauteile durch sachkundiges Personal, um die Freisetzung von Asbest zu minimieren.
  • Staubdichte Verpackung (Big Bags, Platten-Big-Bags), Kennzeichnung und Transport zur zugelassenen Deponie; gegebenenfalls Zwischenlagerung nach den Vorgaben der LAGA M 23.
  • Dokumentierte Ablagerung in Monobereichen und Nachweisführung nach Abfallrecht einschließlich Qualitätssicherung im Bauschuttrecycling.

 

Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Objekt, Tätigkeit und Bundesland variieren; maßgeblich sind stets die einschlägigen Vorschriften und die Abstimmung mit Behörden und Entsorgungsunternehmen.

Asbest fachgerecht & sicher entsorgen

Wenn Sie vor der Aufgabe stehen, Asbest fachgerecht zu entsorgen, ist ein klarer Überblick über LAGA M 23, Abfallarten und Entsorgungswege entscheidend. Die LAGA M 23 Schulung der Deutschen Umweltakademie vermittelt Ihnen kompakt an einem halben Tag die rechtlichen Grundlagen, Einstufungssystematik und praktischen Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. So reduzieren Sie Haftungsrisiken, stärken die Arbeitssicherheit und schaffen Transparenz bei Kosten und Abläufen. Melden Sie sich jetzt zur nächsten Online-Schulung an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre Fragen rund um Asbest und Entsorgung im Detail klären können.

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Die Kosten hängen in der Regel von Art und Menge des Materials, Zugänglichkeit und regionalen Deponiepreisen ab; häufig werden für den Ausbau von Platten Größenordnungen von etwa 30–45 Euro pro Quadratmeter und für die Deponierung ca. 200 Euro pro Tonne genannt. Konkrete Kosten sind im Einzelfall mit Fachbetrieben und Entsorgern abzustimmen.

Asbesthaltige Abfälle werden in der Regel auf geeigneten Deponien (Klasse I bis III) in speziellen Monobereichen abgelagert. Welche Deponie in Ihrer Region zuständig ist und welche Abfallarten angenommen werden, klären Sie am besten direkt mit der jeweiligen Kommune oder dem Entsorgungsfachbetrieb.

Das Einatmen von Asbestfasern kann Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliome verursachen, wobei die Latenzzeit oft Jahrzehnte beträgt. Asbest findet sich typischerweise in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Fliesenklebern, Putzen, Spachtelmassen, Nachtspeicheröfen, Dichtungen und technischen Textilien, insbesondere in Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden.

Asbesthaltige Abfälle sollten am Anfallort staubdicht verpackt, mit „Achtung enthält Asbest“ gekennzeichnet und über zugelassene Deponien entsorgt werden; maßgeblich sind TRGS 519, LAGA M 23 und die abfallrechtlichen Vorgaben. Für Privatpersonen ist die Asbestentsorgung wegen der Risiken in der Regel nicht empfehlenswert; manche Kommunen nehmen Kleinmengen gegen Gebühr an Wertstoffhöfen an, die genauen Bedingungen sollten vorab erfragt werden.

Für eine fachgerechte Sanierung können insgesamt mehrere tausend Euro anfallen, je nach Umfang des Rückbaus, benötigter Arbeitssicherheit und regionalen Entsorgungspreisen; für Platten werden etwa 30–45 Euro pro Quadratmeter und ca. 200 Euro pro Tonne Deponiegebühr als Orientierungswerte genannt. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sollten grundsätzlich von sachkundigen Betrieben mit Nachweis gemäß TRGS 519 und entsprechender Zulassung durchgeführt werden.

Handwerkerkosten für eine Asbestsanierung können unter bestimmten Bedingungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die konkrete steuerliche Bewertung hängt jedoch vom Einzelfall ab; klären Sie dies mit Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt.

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