Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ist keine Berufsausbildung im klassischen Sinne. Es gibt weder einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf noch eine IHK-Prüfung. Gemeint ist vielmehr eine Grundqualifizierung, die Beschäftigte auf ihre unterstützende Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte im betrieblichen Arbeitsschutz vorbereitet.
Wer nach Ausbildung Sicherheitsbeauftragter sucht, möchte daher meist wissen: Welche Voraussetzungen gelten? Was lernt man in der Schulung? Wie lange dauert die Qualifizierung? Kann die SiBe Ausbildung online absolviert werden? Und wie häufig sollte das Wissen später aufgefrischt werden?
Diese Seite beantwortet diese Fragen und erklärt, wie die Qualifizierung in diesem Tätigkeitsfeld aufgebaut ist.
Kurz erklärt: Eine gesetzlich festgelegte Ausbildungsdauer oder ein bundesweit vorgeschriebenes Curriculum gibt es nicht. Der DGUV Grundsatz 311-004 beschreibt jedoch seit Juni 2025 einen fachlichen Rahmen für eine qualitätsgesicherte Grundqualifizierung. Er definiert unter anderem angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzbereiche, typische Handlungssituationen und Qualitätsanforderungen an Anbieter.
Inhalt dieses Beitrags
Warum „Ausbildung“ ein gängiger, aber ungenauer Begriff ist
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung „Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten“ etabliert. Fachlich präziser sind Begriffe wie Grundqualifizierung, Qualifizierung oder Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte.
Auch § 22 SGB VII schreibt keinen bestimmten Lehrgang, keine feste Schulungsdauer und keine Prüfung vor. Gleichzeitig ist die Aus- und Fortbildung ausdrücklich Bestandteil des gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks. Nach § 23 SGB VII haben die Arbeitgeber für die erforderliche Aus- und Fortbildung der im betrieblichen Arbeitsschutz tätigen Personen zu sorgen. § 20 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 sieht außerdem vor, dass Unternehmer Sicherheitsbeauftragten die Teilnahme an erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen
Was brauche ich, um Sicherheitsbeauftragter zu werden?
§ 22 SGB VII nennt für Sicherheitsbeauftragte keinen bestimmten Schulabschluss und keine abgeschlossene Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung.
Entscheidend ist zunächst die Bestellung durch den Unternehmer/ Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Die Tätigkeit sollte außerdem von einer Person übernommen werden, die ihren Arbeitsbereich, die dort vorhandenen Tätigkeiten und die möglichen Gefährdungen gut kennt.
Für die betriebliche Auswahl sind insbesondere folgende Punkte sinnvoll:
- Orts-, Fach- und Sachkenntnis
- Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen
- Kommunikationsfähigkeit
- Beobachtungsgabe
- Verantwortungsbewusstsein
- Berufserfahrung
Diese Eigenschaften sind keine formalen gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen, sondern fachlich sinnvolle Auswahlkriterien.
Was lernt man im Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten?
Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Anbieter und Branche. Einen verbindlich vorgeschriebenen Lehrplan gibt es nicht. Der DGUV Grundsatz 311-004 gibt jedoch einen aktuellen Rahmen für die Kompetenzen und Lernergebnisse einer Grundqualifizierung vor.
Ein zentraler Bestandteil ist zunächst das Rollenverständnis. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer/ Arbeitgeber und die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen. Sie übernehmen jedoch keine Arbeitgeberpflichten und erhalten allein durch ihre Bestellung keine Weisungsbefugnis gegenüber Kolleginnen und Kollegen.
Hinzu kommen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie das Zusammenspiel mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Führungskräften und weiteren betrieblichen Akteuren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren. Sicherheitsbeauftragte sollten Gefährdungen in ihrem Arbeitsbereich wahrnehmen, Beschäftigte auf Risiken aufmerksam machen und Beobachtungen an die zuständigen Stellen weitergeben können.
Auch die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Thema. Sicherheitsbeauftragte müssen diese nicht aufgrund ihrer Funktion selbst verantwortlich erstellen. Sie sollten jedoch deren Grundprinzip verstehen, typische Gefährdungen erkennen und ihre Kenntnisse des jeweiligen Arbeitsbereichs in den betrieblichen Arbeitsschutz einbringen können.
Gleiches gilt für Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und persönliche Schutzausrüstung. Sicherheitsbeauftragte sollten nachvollziehen können, welche Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, ob Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß verwendet werden und wo Handlungsbedarf bestehen könnte.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Kommunikation im Arbeitsalltag. Als SiBe wirkt man vor allem kollegial. Sie sprechen Beschäftigte auf unsichere Situationen oder Verhaltensweisen an und unterstützen ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Die verantwortliche Durchführung arbeitsschutzrechtlicher Unterweisungen gehört dagegen nicht automatisch zu ihrer Funktion.
Praxisbeispiel: Beschädigte Leiter, die weiterhin verwendet wird
Der Sicherheitsbeauftragte sollte die Gefährdung erkennen, den Kollegen darauf ansprechen und die zuständige Stelle informieren. Er übernimmt dadurch jedoch nicht automatisch die Entscheidungs- oder Führungsverantwortung.
Kurz zusammengefasst:
- Rollenverständnis : Aufgaben, Grenzen und fehlende Weisungsbefugnis kennen.
- Rechtliche Grundlagen: Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Führungskräften verstehen.
- Gefährdungen erkennen: Unfall- und Gesundheitsgefahren im Arbeitsbereich wahrnehmen und weitergeben.
- Gefährdungsbeurteilung verstehen: Grundprinzipien kennen, ohne selbst automatisch dafür verantwortlich zu sein.
- Schutzmaßnahmen beurteilen: Schutzvorrichtungen, PSA und Betriebsanweisungen einordnen können.
- Kommunikation: Kolleginnen und Kollegen auf Risiken aufmerksam machen und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern.
- Praxisbezug: Typische Gefahrensituationen erkennen, ansprechen und an zuständige Stellen weiterleiten.
Wie lange dauert die Qualifizierung?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Dauer gibt es nicht. Auch der DGUV Grundsatz 311-004 legt ausdrücklich keinen festen zeitlichen Umfang für die Grundqualifizierung fest. Entscheidend sind die zu erreichenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Deshalb können sich die Angebote verschiedener Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und freier Bildungsträger hinsichtlich Dauer und Aufbau unterscheiden.
Kompakte Grundqualifizierungen können beispielsweise innerhalb weniger Schulungstage stattfinden. Andere Konzepte kombinieren Selbstlernphasen, Live-Unterricht und betriebliche Praxisanteile.
Die erforderliche Dauer hängt unter anderem von den behandelten Inhalten, dem didaktischen Konzept, dem Branchenbezug und den Vorkenntnissen der Teilnehmenden ab.
Bei der Deutschen Umweltakademie ist die Grundqualifizierung als Online-, Präsenz- und Inhouse-Format verfügbar. Die Kursbeschreibung sieht einen zweitägigen Lehrgang vor. Beim Online-Format werden Grundlagen in einer vorbereitenden Selbstlernphase erarbeitet und anschließend in einem gemeinsamen digitalen Termin vertieft.
Ist eine Online Ausbildung möglich?
Ja. Grundqualifizierungen für Sicherheitsbeauftragte können grundsätzlich auch digital angeboten werden. Der DGUV Grundsatz 311-004 schreibt keine bestimmte Lernform vor. Maßgeblich ist, dass die vorgesehenen Kompetenzen und Lernergebnisse erreicht werden.
Bei einer Online-Qualifizierung können theoretische Grundlagen flexibel vorbereitet und anschließend im Live-Unterricht vertieft werden. Praxisfälle, Erfahrungsaustausch und konkrete betriebliche Fragestellungen lassen sich ebenfalls digital bearbeiten.
Bei bestimmten praktischen Übungen kann eine Präsenzveranstaltung Vorteile bieten. Dazu gehören beispielsweise reale Arbeitsplatzbegehungen oder Übungen unmittelbar im betrieblichen Umfeld.
Welches Format besser geeignet ist, hängt deshalb von den betrieblichen Anforderungen, den Teilnehmenden und dem Schulungskonzept ab.
Grundqualifizierung und Auffrischung: Was ist der Unterschied?
Die Grundqualifizierung vermittelt die grundlegenden Kompetenzen, die Sicherheitsbeauftragte für ihre unterstützende Tätigkeit benötigen. Dazu zählen insbesondere Rollenverständnis, rechtliche Grundlagen, Gefahrenerkennung, Kommunikation und die Einordnung betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen.
Arbeitsschutzwissen muss jedoch aktuell gehalten werden. Rechtsgrundlagen, betriebliche Abläufe, Arbeitsverfahren und Gefährdungen können sich verändern. Deshalb sind regelmäßige Fortbildungen sinnvoll.
Der DGUV Grundsatz 311-004 vom Juni 2025 nennt hierfür einen konkreten Orientierungswert: Abhängig vom Gefährdungspotenzial im Tätigkeitsbereich ist eine Fortbildung spätestens alle drei bis fünf Jahre nach der Grundqualifizierung zielführend.
Bei besonderen betrieblichen Veränderungen, neuen Tätigkeiten, neuen Gefährdungen oder einem erkennbaren zusätzlichen Qualifizierungsbedarf können Fortbildungen auch früher sinnvoll sein.
Wie viel verdient man als sicherheitsbeauftragte Person?
Beschäftigte Sicherheitsbeauftragte übernehmen ihre Funktion zusätzlich zu ihrer eigentlichen betrieblichen Tätigkeit. Die Aufgaben werden grundsätzlich während der Arbeitszeit wahrgenommen.
Mit der Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten ist gesetzlich kein eigenständiges Berufsbild mit einem festgelegten zusätzlichen Gehalt verbunden. Ob ein Unternehmen für die Übernahme der zusätzlichen Aufgabe freiwillig eine Zulage oder andere Vorteile gewährt, richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Regelungen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ihre Qualifikation bei der Deutschen Umweltakademie
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Grundqualifizierung für Sicherheitsbeauftragte als Online-Schulung, Präsenzveranstaltung und Inhouse-Schulung an.
Auf einen Blick:
- Dauer: zweitägiger Lehrgang
- Formate: Online, Präsenz und Inhouse
- Online-Ablauf: vorbereitende Selbstlernphase mit anschließendem Live-Termin
- Inhalte: unter anderem rechtliche Grundlagen, Rolle und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, Gefährdungen im Arbeitsalltag, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Kommunikation sowie praxisbezogene Fallbeispiele
- Zertifikat: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat der Deutschen Umweltakademie, das die absolvierte Qualifizierungsmaßnahme dokumentiert.
Die Schulung richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die als Sicherheitsbeauftragte vorgesehen oder bereits bestellt sind und sich systematisch auf ihre Tätigkeit vorbereiten möchten.
Auch Unternehmen, die mehrere Beschäftigte gleichzeitig qualifizieren möchten, können die Schulung als Inhouse-Format durchführen lassen. Dadurch lassen sich betriebliche Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und typische Gefährdungssituationen stärker in die Schulung einbeziehen.
Ein bestimmter Schulabschluss oder eine bestimmte Berufsausbildung ist in § 22 SGB VII nicht vorgeschrieben. Für die Tätigkeit sind insbesondere gute Kenntnisse des eigenen Arbeitsbereichs, der dort vorhandenen Tätigkeiten und Gefährdungen sowie Akzeptanz und Kommunikationsfähigkeit hilfreich. Die Bestellung erfolgt durch den Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, nach der eine bestimmte Schulung zwingend vor der Bestellung abgeschlossen sein muss, enthält § 22 SGB VII nicht. Eine Grundqualifizierung kann daher bereits vor einer geplanten Bestellung oder zeitnah im Zusammenhang mit der Übernahme der Tätigkeit erfolgen. Entscheidend ist, dass Sicherheitsbeauftragte für ihre Aufgaben angemessen qualifiziert werden.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen im Arbeitsschutz. Sie tragen aufgrund ihrer Funktion keine zusätzliche arbeitsschutzrechtliche Verantwortung und haben keine Weisungsbefugnis gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Ihre Stärke liegt vor allem in ihrer Nähe zum betrieblichen Alltag, ihrer Beobachtung und ihrem kollegialen Einfluss.
Eine gesetzliche Ablauffrist gibt es nicht. Der DGUV Grundsatz 311-004 empfiehlt abhängig vom Gefährdungspotenzial eine Fortbildung spätestens alle drei bis fünf Jahre nach der Grundqualifizierung. Bei wesentlichen Änderungen im Betrieb oder zusätzlichem Qualifizierungsbedarf kann eine frühere Fortbildung sinnvoll sein.
Nein. Nach der seit 2026 geltenden Fassung des § 22 SGB VII müssen Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten besteht eine Bestellpflicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Für Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt nach § 22 Abs. 1 SGB VII grundsätzlich die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann bei einer besonderen Gefährdung weitergehende Anforderungen stellen.
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Quellen
- § 22 SGB VII, Fassung seit 29. Mai 2026
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“
- DGUV Grundsatz 311-004 „Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“
- Gesetzesbegründung zur Neuregelung des § 22 SGB VII
- **Stand:** September 2026
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