Der Einsatz einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) ist an verschiedene rechtliche und technische Vorgaben gebunden. Eine zentrale Grundlage bildet die DGUV Vorschrift 3 zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Ergänzend sind unter anderem das Arbeitsschutzrecht und elektrotechnische Regeln wie die DIN VDE 0105-100 relevant.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Vorschriften für elektrotechnisch unterwiesene Personen gelten, welche Bedeutung sie für Qualifikation und Einsatz haben und welche Pflichten sich daraus für Unternehmen ergeben.
Inhalt dieses Beitrags
Welche Vorschriften gelten für elektrotechnisch unterwiesene Personen?
Für den Einsatz einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) ist nicht nur eine einzelne Vorschrift relevant. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel von staatlichem Arbeitsschutzrecht, Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und elektrotechnischen Regeln.
Regelwerk | Bedeutung für die EuP |
Verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zur Gefährdungsbeurteilung und zu einer auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich abgestimmten Unterweisung. | |
Regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen und Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend regelmäßig unterweisen. | |
Enthält allgemeine Anforderungen an Prävention und Unterweisung im Betrieb. Die Unterweisung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu wiederholen. | |
DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen grundsätzlich nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für gewerbliche Unternehmen, die entsprechende DGUV Vorschrift 4 für Unternehmen der öffentlichen Hand. |
Beschreibt Anforderungen an das sichere Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe elektrischer Anlagen. Sie bildet damit eine wichtige technische Grundlage für die betriebliche Organisation elektrotechnischer Arbeiten. |
DGUV Vorschrift 3: Zentrale Grundlage für den Einsatz einer EuP
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gehört zu den zentralen Regelwerken für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Sie legt insbesondere fest, unter welchen Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten durchgeführt werden dürfen.
Was regelt § 3 der DGUV Vorschrift 3?
Gemäß DGUV Vorschrift 3 dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel grundsätzlich nur
- von einer Elektrofachkraft oder
- unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Für den Einsatz einer EuP ist insbesondere die zweite Variante entscheidend. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist keine Elektrofachkraft. Sie wird durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben, mögliche Gefahren sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt.
Erfahren Sie hier mehr: Unterschied EuP, EFK & EFKffT
Was bedeutet „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“?
Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 konkretisiert diesen Begriff. Leitung und Aufsicht umfassen insbesondere:
- die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und zu kontrollieren,
- die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu überwachen,
- elektrotechnisch unterwiesene Personen entsprechend zu unterrichten.
Eine ständige unmittelbare Anwesenheit der Elektrofachkraft wird damit nicht automatisch verlangt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Fach- und Führungsverantwortung wahrgenommen und die sichere Durchführung der jeweiligen Tätigkeit gewährleistet wird.
Die DGUV Vorschrift 3 schafft den organisatorischen Rahmen für den Einsatz einer EuP. Welche Aufgaben sie konkret übernehmen darf, hängt jedoch von ihrer Unterweisung, dem übertragenen Aufgabenbereich und der Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft ab.
DIN VDE 0105-100 und die Rolle der elektrotechnisch unterwiesenen Person
Die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ enthält grundlegende Anforderungen für das sichere Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe elektrischer Anlagen. Sie beschreibt insbesondere die Organisation, Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen beim Betrieb elektrischer Anlagen und ergänzt damit die Vorgaben der DGUV um konkrete elektrotechnische Regeln für die Praxis.
Welche Bereiche regelt die DIN VDE 0105-100?
Für die betriebliche Praxis sind insbesondere folgende Bereiche relevant:
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand,
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile,
- Arbeiten unter Spannung,
- Gefahren- und Annäherungsbereiche,
- einzuhaltende Schutzabstände,
- die fünf Sicherheitsregeln,
- Organisation und Verantwortlichkeiten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Die DGUV Information 203-001 greift diese Arbeitsmethoden auf. Sie stellt das Arbeiten im spannungsfreien Zustand unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln als Arbeitsmethode mit der geringsten elektrischen Gefährdung heraus. Für Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile beschreibt sie außerdem Schutzmaßnahmen und Schutzabstände, die verhindern sollen, dass Personen in die Gefahrenzone gelangen.
Welche Bedeutung hat die Norm für eine EuP?
Die Vorgaben sind auch für die elektrotechnisch unterwiesene Person relevant. Die DGUV Information 203-001 unterscheidet bei bestimmten Arbeiten ausdrücklich zwischen Elektrofachkraft, EuP und elektrotechnischen Laien und beschreibt, unter welchen Schutzbedingungen diese Personengruppen tätig werden können. So kann bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile beispielsweise eine Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft oder EuP erforderlich sein.
Erfahren Sie hier mehr: Unterschied EuP, EFK & EFKffT
Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung: Pflichten des Arbeitgebers
Neben den elektrotechnischen Vorgaben ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) grundlegende Pflichten für Arbeitgeber. Sie müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte nur unter Bedingungen eingesetzt werden, bei denen Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.
Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen
Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die mit einer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten. Dabei nennt das Gesetz ausdrücklich auch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten als mögliche Gefährdungsursache.
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln konkretisiert § 3 BetrSichV diese Verpflichtung: Bereits vor der Verwendung sind die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Für den Einsatz einer EuP bedeutet das unter anderem, dass der Arbeitgeber festlegen muss:
- welche Tätigkeiten übertragen werden,
- welche elektrischen Gefährdungen dabei bestehen,
- welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind,
- ob die Beschäftigten für diese Aufgaben ausreichend qualifiziert und unterwiesen sind.
Beschäftigte tätigkeitsbezogen unterweisen
12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die auf den jeweiligen Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet ist. Sie muss beispielsweise bei der Einstellung, bei Änderungen des Aufgabenbereichs oder vor dem Einsatz neuer Arbeitsmittel beziehungsweise Technologien erfolgen und bei Bedarf wiederholt werden.
Für Arbeitsmittel enthält § 12 BetrSichV konkrete Vorgaben: Die Unterweisung muss vor der erstmaligen Verwendung tätigkeitsbezogen erfolgen und anschließend in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.
Was bedeuten die Vorschriften konkret für Qualifikation und Einsatz einer EuP?
Aus den verschiedenen Regelwerken ergibt sich für die Praxis: Eine EuP erhält keine allgemeine Berechtigung für elektrotechnische Tätigkeiten. Entscheidend ist immer, für welche konkreten Aufgaben sie unterwiesen und im Betrieb eingesetzt wird.
Der Aufgabenbereich muss konkret festgelegt sein
Die EuP muss wissen, welche Aufgaben sie übernehmen darf, welche Gefahren dabei bestehen und welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind. Die Unterweisung muss sich daher auf den tatsächlichen betrieblichen Aufgabenbereich beziehen.
EuP-Schulung und betriebliche Unterweisung sind nicht dasselbe
Eine EuP Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse zu elektrischen Gefahren, Schutzmaßnahmen und relevanten Vorschriften. Sie ersetzt jedoch nicht die betriebliche Unterweisung für die konkret übertragenen Aufgaben. Diese muss auf Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich abgestimmt sein.
Der Einsatz erfolgt unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Soweit eine EuP entsprechende Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln übernimmt, erfolgt ihr Einsatz im Rahmen der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die Elektrofachkraft legt dabei unter anderem die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen fest und überwacht deren ordnungsgemäße Durchführung.
Festgelegte Tätigkeiten sind davon zu unterscheiden: Der Begriff gehört zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und bezeichnet einen anderen Qualifikations- und Verantwortungsbereich.
Erfahren Sie hier mehr: Unterschied EuP, EFK & EFKffT
Schulungsangebot der Deutschen Umweltakademie
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Online-Schulung, sowie ein Webinar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an. Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen klar definierte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, sowie an Unternehmen, die Mitarbeitende hierfür fachlich qualifizieren möchten.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gilt, wer durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben und mögliche Gefahren unterrichtet, erforderlichenfalls angelernt und über notwendige Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Die DGUV-Definition der EuP knüpft die Qualifikation nicht an eine bestimmte einheitliche Abschlussprüfung, sondern an die Unterrichtung und das Anlernen durch eine Elektrofachkraft.
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, wiederholt und dokumentiert werden. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln enthält auch § 12 BetrSichV eine mindestens jährliche Unterweisungspflicht.
Ein EuP-Grundlehrgang vermittelt grundlegende Kenntnisse zu elektrischen Gefahren, Schutzmaßnahmen, Vorschriften und dem Tätigkeitsbereich einer EuP. Er ersetzt jedoch nicht die auf den konkreten betrieblichen Aufgabenbereich bezogene Unterweisung durch eine Elektrofachkraft.
Eine EuP-Schulung vermittelt allgemeine elektrotechnische Grundlagen, Gefahren und Schutzmaßnahmen. Die betriebliche Unterweisung bezieht sich dagegen auf den konkreten Arbeitsplatz und die tatsächlich übertragenen Aufgaben.
Beide Vorschriften regeln die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Welche Fassung anzuwenden ist, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vorschrift 4 stammt aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen mit einer Tätigkeit verbunden sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei nennt das Gesetz ausdrücklich auch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung als mögliche Gefährdungsursache.
Eine ausdrückliche allgemeine Pflicht zur schriftlichen Bestellung als EuP ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 nicht. Die übertragenen Aufgaben und Unterweisungen sollten jedoch eindeutig dokumentiert werden. Für Unterweisungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln verlangt § 12 BetrSichV ausdrücklich eine schriftliche Dokumentation von Datum und unterwiesenen Personen.
Nein. Leitung und Aufsicht bedeuten nicht automatisch eine dauerhafte Anwesenheit der Elektrofachkraft. Sie muss jedoch die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festlegen und kontrollieren sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten angemessen überwachen.