EuP, Elektrofachkraft und EFKffT verfügen über unterschiedliche elektrotechnische Qualifikationen und Befugnisse. Der entscheidende Unterschied liegt darin, welche Fachkenntnisse eine Person besitzt, welche Tätigkeiten ihr übertragen werden dürfen und in welchem Umfang sie Arbeiten selbst beurteilen kann.
Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste auf einen Blick
- EuP = Elektrotechnisch unterwiesene Person
- EFK = Elektrofachkraft
- EFKffT = Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Der Unterschied zwischen EuP, EFK und EFKffT liegt vor allem im Umfang der elektrotechnischen Qualifikation und der fachlichen Verantwortung. Eine EuP ist für konkrete Aufgaben unterwiesen und arbeitet dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eine EFK kann elektrotechnische Arbeiten innerhalb ihres Fachgebiets selbstständig fachlich beurteilen und ausführen. Eine EFKffT nimmt eine Zwischenstellung ein: Sie ist für klar festgelegte, gleichartige und wiederkehrende elektrotechnische Tätigkeiten qualifiziert und darf diese innerhalb ihres festgelegten Tätigkeitsbereichs eigenverantwortlich ausführen.
EuP, EFK und EFKffT im direkten Vergleich
| Merkmal | EuP | EFK | EFKffT |
| Grundlage der Qualifikation | Unterweisung durch eine Elektrofachkraft, erforderlichenfalls Anlernen | Fachliche Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen | Berufliche Vorqualifikation plus zusätzliche theoretische und praktische elektrotechnische Ausbildung für festgelegte Tätigkeiten |
| Aufgabenbereich | Konkret übertragene und unterwiesene Aufgaben | Übertragene Arbeiten innerhalb des jeweiligen Fachgebiets | Festgelegte, gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten |
| Kann elektrische Gefahren selbst fachlich beurteilen? | Nur im Rahmen der Unterweisung. Keine Fachkraftqualifikation | Ja, für die ihr übertragenen Arbeiten innerhalb ihres Fachgebiets | Ja, innerhalb der festgelegten Tätigkeiten |
| Leitung und Aufsicht einer EFK erforderlich? | Ja | Grundsätzlich nein, sofern die Tätigkeit von ihrer Fachqualifikation umfasst ist | Für die festgelegten Tätigkeiten nicht wie bei einer EuP erforderlich. Maßgeblich bleiben betriebliche Organisation und Verantwortlichkeiten |
| Umfang der Qualifikation | Eng auf die unterwiesenen Aufgaben begrenzt | Fachgebiet der jeweiligen Elektrofachkraft | Eng auf vorher festgelegte Tätigkeiten begrenzt |
| Typische Einordnung | Unterstützende Ausführung bestimmter elektrotechnischer Tätigkeiten | Fachlich qualifizierte Durchführung und Beurteilung elektrotechnischer Arbeiten | Fachkraft für einen klar abgegrenzten, wiederkehrenden elektrotechnischen Tätigkeitsbereich |
| Wird allein durch eine EuP-Schulung erreicht? | Nein. Zusätzlich ist die konkrete betriebliche Unterweisung erforderlich | Nein | Nein |
Was unterscheidet eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) von einer Elektrofachkraft?
Sowohl die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) als auch die Elektrofachkraft (EFK) übernehmen Aufgaben im elektrotechnischen Umfeld. Der Unterschied liegt jedoch vor allem in Qualifikation, Aufgabenbereich, fachlicher Beurteilung und Verantwortung.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Qualifikation Wird durch eine Elektrofachkraft über konkrete Aufgaben, Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen und bei Bedarf angelernt. |
Aufgabenbereich Darf nur die Tätigkeiten übernehmen, für die sie konkret unterwiesen wurde. |
Fachliche Beurteilung Kann die Tätigkeit nicht eigenverantwortlich elektrotechnisch beurteilen. |
Leitung und Aufsicht Arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. |
Verantwortung Ist auf den konkret übertragenen Aufgabenbereich begrenzt. |
Wichtig zu wissen Eine EuP ist keine Elektrofachkraft. |
Elektrofachkraft (EFK)
Qualifikation Verfügt aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen über die erforderliche elektrotechnische Fachkunde. |
Aufgabenbereich Darf elektrotechnische Arbeiten innerhalb ihres jeweiligen Fachgebiets selbstständig fachlich übernehmen. |
Fachliche Beurteilung Kann die ihr übertragenen Arbeiten fachlich beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. |
Leitung und Aufsicht Übernimmt selbst fachliche Verantwortung im Rahmen ihres Qualifikationsbereichs. |
Verantwortung Trägt deutlich weitergehende Fachverantwortung für die Durchführung und Beurteilung elektrotechnischer Arbeiten. |
Wichtig zu wissen Auch eine Elektrofachkraft ist nicht automatisch für jeden Bereich der Elektrotechnik qualifiziert, sondern nur für ihr jeweiliges Fachgebiet. |
Eine EuP ist für klar begrenzte Aufgaben unterwiesen und arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eine Elektrofachkraft verfügt dagegen über eine deutlich umfassendere Fachkunde und kann elektrotechnische Arbeiten innerhalb ihres Fachgebiets selbst fachlich beurteilen.
Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)?
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist für einen klar abgegrenzten Bereich elektrotechnischer Arbeiten qualifiziert. Ihre Fachkunde gilt ausschließlich für die Tätigkeiten, für die sie theoretisch und praktisch ausgebildet wurde.
Festgelegte Tätigkeiten sind insbesondere:
- gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten,
- vom Unternehmen eindeutig festgelegte Tätigkeiten,
- Arbeiten, die in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind,
- Tätigkeiten, die vom nachgewiesenen Ausbildungsumfang der EFKffT erfasst werden.
Innerhalb dieses festgelegten Bereichs kann eine EFKffT die Arbeiten eigenverantwortlich ausführen. Anders als eine EuP arbeitet sie dabei nicht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Ihre Fachkunde lässt sich jedoch nicht auf andere elektrotechnische Tätigkeiten übertragen.
Wann wird eine EuP, EFKffT oder Elektrofachkraft benötigt?
Welche elektrotechnische Qualifikation erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit, den damit verbundenen Gefahren und dem notwendigen Maß an fachlicher Beurteilung ab.
Qualifikation | Geeignet, wenn … |
EuP | die Aufgabe klar begrenzt ist und die Person dafür konkret unterwiesen und gegebenenfalls angelernt wurde. Elektrotechnische Tätigkeiten erfolgen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. |
EFKffT | gleichartige, wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten eindeutig festgelegt sind und die Person dafür theoretisch und praktisch ausgebildet wurde. |
EFK | die Tätigkeit eine eigenständige fachliche Beurteilung, das Erkennen elektrischer Gefahren oder weitergehende elektrotechnische Fachkunde erfordert. |
Entscheidend ist somit nicht die Berufsbezeichnung allein, sondern ob die vorhandene Qualifikation den konkret übertragenen Aufgabenbereich abdeckt.
Beispiele aus der Praxis:
In einem Unternehmen müssen regelmäßig viele ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Monitore, Netzteile oder Kaffeemaschinen geprüft werden. Die Elektrofachkraft soll bei der Durchführung entlastet werden.
Eine entsprechend unterwiesene EuP kann innerhalb eines organisierten Prüfteams bestimmte Prüftätigkeiten übernehmen, wenn geeignete Prüfgeräte eingesetzt werden und die Tätigkeit unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft oder einer entsprechend befähigten Person erfolgt.
Die EuP übernimmt dabei nicht eigenständig die sicherheitstechnische Gesamtbeurteilung des Betriebsmittels.
Ein Servicetechniker wartet regelmäßig Maschinen beim Kunden. Dabei muss er immer wieder eine bestimmte elektrische Baugruppe austauschen und das Gerät anschließend über bereits vorhandene Anschlussklemmen anschließen. Für jede dieser standardisierten Arbeiten müsste ansonsten eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden.
Der Mitarbeiter kann für genau diese wiederkehrenden Arbeiten theoretisch und praktisch zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert werden. Das Unternehmen legt die zulässigen Tätigkeiten eindeutig in einer Arbeitsanweisung fest.
Innerhalb dieses festgelegten Bereichs kann die EFKffT die Arbeiten anschließend in eigener Fachverantwortung ausführen. Die Qualifikation berechtigt sie jedoch nicht dazu, darüber hinaus beispielsweise die elektrische Anlage zu erweitern.
In einer Produktionshalle soll eine zusätzliche Maschine installiert werden. Dafür muss geprüft werden, ob die bestehende elektrische Anlage geeignet ist, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wie die neue Maschine elektrisch eingebunden werden kann.
Hier reicht weder eine Unterweisung als EuP noch eine auf einzelne festgelegte Tätigkeiten begrenzte EFKffT-Qualifikation aus. Die Aufgabe erfordert eine Elektrofachkraft mit entsprechender Fachkunde, die die elektrische Anlage und die möglichen Gefahren selbstständig beurteilen kann.
Kann eine EuP zur Elektrofachkraft oder EFKffT werden?
Grundsätzlich kann sich eine EuP weiterqualifizieren. Die Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) ist jedoch kein automatischer Qualifikationsweg zur Elektrofachkraft oder EFKffT. Für beide Funktionen müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt und weitergehende Fachkenntnisse erworben werden.
Von der EuP zur EFKffT
Eine EuP kann sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) weiterqualifizieren, wenn sie künftig bestimmte, gleichartige und wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich übernehmen soll.
Dafür sind insbesondere erforderlich:
- geeignete berufliche Voraussetzungen,
- eine theoretische und praktische elektrotechnische Qualifizierung für die vorgesehenen Tätigkeiten,
- eine betriebliche Festlegung der Tätigkeiten sowie der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die EFKffT gilt nur für die konkret festgelegten Tätigkeiten als Elektrofachkraft. Die Qualifikation lässt sich nicht automatisch auf andere elektrotechnische Arbeiten übertragen.
Von der EuP zur Elektrofachkraft
Auch eine Weiterentwicklung zur Elektrofachkraft (EFK) ist grundsätzlich möglich. Dafür reicht jedoch weder die EuP-Schulung noch ein kurzer Weiterbildungslehrgang aus.
Eine Elektrofachkraft muss aufgrund ihrer
- fachlichen elektrotechnischen Ausbildung,
- praktischen Kenntnisse und Erfahrungen sowie
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen
in der Lage sein, die ihr übertragenen Arbeiten selbst fachlich zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.
Im Regelfall wird diese Qualifikation beispielsweise durch eine Ausbildung als Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektroingenieur nachgewiesen. Die DGUV lässt unter bestimmten Voraussetzungen auch einen anderen Qualifikationsweg zu: durch eine mehrjährige Tätigkeit mit entsprechender theoretischer und praktischer Ausbildung sowie eine anschließende Überprüfung durch eine Elektrofachkraft. Der Nachweis muss dokumentiert werden.
Eine einzelne Schulung mit der Bezeichnung „Elektrofachkraft“ reicht daher nicht automatisch aus. Entscheidend ist immer, ob die Person tatsächlich über die erforderliche Fachkompetenz für den konkreten elektrotechnischen Aufgabenbereich verfügt.
Wer entscheidet, welche Qualifikation für eine Tätigkeit erforderlich ist?
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung, Beschäftigte nur mit Aufgaben zu betrauen, für die sie ausreichend qualifiziert sind. Maßgeblich ist dabei immer die konkrete Tätigkeit.
So wird die erforderliche Qualifikation bestimmt:
- Tätigkeit und Gefährdungen beurteilen
Zunächst wird festgelegt, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen und welche elektrischen Gefährdungen dabei bestehen. - Erforderliche Fachkunde bestimmen
Anschließend wird geprüft, ob eine Unterweisung als EuP ausreicht, eine Qualifikation als EFKffT erforderlich ist oder die Tätigkeit eine Elektrofachkraft voraussetzt. - Geeignete Person auswählen
Der Arbeitgeber darf die Aufgabe nur einer Person übertragen, deren Qualifikation den Anforderungen entspricht. Werden EuPs eingesetzt, muss die erforderliche Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft organisiert werden.
Schulungsangebot der Deutschen Umweltakademie
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Online-Schulung, sowie ein Webinar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an. Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen klar definierte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, sowie an Unternehmen, die Mitarbeitende hierfür fachlich qualifizieren möchten.
Eine EuP ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person, die über konkrete Aufgaben, elektrische Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. Sie ist keine Elektrofachkraft.
Eine EuP darf nur Tätigkeiten ausführen, für die sie konkret unterwiesen und gegebenenfalls angelernt wurde. Elektrotechnische Arbeiten erfolgen dabei unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Eine allgemein vorgeschriebene Mindestdauer gibt es nicht. Der Umfang richtet sich nach den vorgesehenen Tätigkeiten, Gefährdungen und Vorkenntnissen.
Die Unterweisung erfolgt durch eine Elektrofachkraft, die für den jeweiligen Aufgabenbereich fachkundig ist. Sie muss sich auf die tatsächlich übertragenen Tätigkeiten beziehen.
Nein. Eine EuP verfügt nicht über die umfassende Fachkompetenz einer Elektrofachkraft und kann elektrotechnische Arbeiten nicht eigenverantwortlich fachlich beurteilen.
Eine EuP arbeitet bei elektrotechnischen Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eine dauerhafte unmittelbare Anwesenheit der EFK ist dabei nicht in jedem Fall erforderlich.
Ja, aber nur für die konkret festgelegten Tätigkeiten, für die sie entsprechend ausgebildet wurde. Ihre Fachkunde ist auf diesen Bereich begrenzt.
Eine EuP arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eine EFKffT kann die festgelegten Tätigkeiten innerhalb ihres Qualifikationsbereichs eigenverantwortlich ausführen.
Nein. Eine EuP-Schulung allein reicht nicht aus, um den Status einer Elektrofachkraft oder EFKffT zu erlangen. Für den Status als Elektrofachkraft sind eine deutlich umfassendere elektrotechnische Ausbildung beziehungsweise ein entsprechender Qualifikationsweg, praktische Erfahrungen und die erforderliche Fachkunde für den jeweiligen Aufgabenbereich notwendig.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den geeigneten Personaleinsatz. Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung und die erforderliche elektrotechnische Fachkunde.