Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist essenziell, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und technischen Regelwerke:

Relevante Gesetze und Verordnungen:

  • EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) – Legt europaweite Mindeststandards für Trinkwasserqualität fest.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV, 20. Juni 2023) – Die zentrale Verordnung für Trinkwasserversorgungsanlagen in Deutschland, die Anforderungen an Trinkwasserqualität, Betreiberpflichten und behördliche Überwachung konkretisiert.
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Enthält Vorschriften zur Hygiene und Seuchenprävention, die auch für Trinkwasser relevant sind.
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) – Regelt allgemeine Anforderungen an Lebensmittel, einschließlich Trinkwasser.
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) – Legt die Vertragsgrundlagen zwischen Wasserversorgern und Anschlussnehmern fest.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) & Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten in Bezug auf Wasserqualität und sanitäre Einrichtungen.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Die zentrale Rechtsgrundlage

Die Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 beschreibt die Anforderungen an Trinkwasser, Trinkwasserversorgungsanlagen, die Pflichten der Betreiber sowie die Überwachungsaufgaben der Gesundheitsämter. Sie konkretisiert die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie, des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden die Anforderungen an den Vertrag zwischen Wasserversorgungsunternehmen und dem Anschlussnehmer geregelt. Nach § 12 AVBWasserV muss der Anschlussnehmer bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung seiner Trinkwasseranlage die gesetzlichen Vorschriften beachten und die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) einhalten.

Auch andere Rechtsvorschriften enthalten für Betreiber von Trinkwasseranlagen wichtige Pflichten:

  • Nach § 3a Abs. 1 ArbStättV muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entstehen.

  • Sanitärräume müssen so ausgestattet sein, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen können. Dazu gehört die Bereitstellung von fließendem warmem und kaltem Wasser, geeigneten Reinigungsmitteln und, falls erforderlich, Desinfektionsmitteln sowie Trocknungsmöglichkeiten für die Hände.

  • Zudem müssen in bestimmten Arbeitsbereichen ausreichend Duschen zur Verfügung stehen, sofern dies durch die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erforderlich ist.

  • Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten muss der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene berücksichtigen.

  • Nach § 5 ArbSchG ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang Beschäftigte durch den Betrieb der Arbeitsstätte Risiken ausgesetzt sind.

  • Diese Beurteilung erstreckt sich auch auf die Trinkwasserversorgung und -installation. Falls notwendig, müssen Maßnahmen gemäß TrinkwV oder mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt werden.

  • Das gesamte Regelwerk im Bereich Trinkwasser-Installationen ist komplex und umfasst zahlreiche Normen und Vorschriften, die für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen von besonderer Relevanz sind.

VDI 6023: Wichtige Regeln für Trinkwasser-Installationen

  • Planung und Dimensionierung: Trinkwasser-Installationen sollen ein minimal mögliches Wasservolumen enthalten. Vorhaltungen für spätere Erweiterungen sind zu vermeiden oder durch Spülmaßnahmen abzusichern.
  • Hygieneanforderungen: Die Installationen müssen so geplant werden, dass sie hygienisch einwandfreie wasserberührte Oberflächen gewährleisten. Dazu gehören auch Anforderungen an die Materialauswahl und den Korrosionsschutz.
  • Temperaturanforderungen: Trinkwasser kalt darf nicht über 25 °C und Trinkwasser warm nicht unter 55 °C betragen.
  • Wasserwechsel: Ein regelmäßiger Wasserwechsel über alle Entnahmestellen ist erforderlich, um die Wassergüte zu erhalten. Dies sollte mindestens alle 72 Stunden erfolgen.
  • Überwachung und Dokumentation: Der Betrieb und die Instandhaltung müssen überwacht und dokumentiert werden. Dies kann durch Einbindung in die Gebäudeautomation erfolgen.