Bei der Entsorgung und bei der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. In der Richtlinie LAGA PN 98 der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall werden diese Aspekte genau beschrieben. Mit festen und stichfesten Abfällen sind zum Beispiel Bauschutt oder Boden gemeint.
Um den Erwerb der Sachkunde über die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 sicherzustellen, bietet die Deutsche Umweltakademie Seminare an, die insbesondere interessant sind für:
Abfalluntersuchungen werden nur von Behörden genehmigt, wenn die Sachkunde zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 vorliegt. Ziel eines solchen Seminars ist es, den Teilnehmenden das Vorgehen bei der Verwertung und Beseitigung fester Abfälle durch unsere Referenten zu vermitteln.
LAGA PN 98 ist eine Verordnung, die eine einheitliche Probenahme fester Abfälle sowie abgelagerter Materialien sicherstellt. Unterschieden wird zwischen der Deklarationsanalyse und der Identifikationsanalyse. Bei der Deklarationsanalyse wird über die Entsorgungswege der Abfälle entschieden. Die Identifikationsanalyse realisiert die Kontrolle der Anlagen bei deren Eingang.
Generell muss Bauschutt und Recyclingmaterial immer kontrolliert werden, bevor eine Verwertung oder Entsorgung vorgenommen wird. Dies muss bei der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 beachtet werden. Dabei ist es besonders wichtig, die noch unbekannten Abfälle zu identifizieren. Die Probenahme dient folglich auch der Beweissicherung bei unbekannten oder nicht zulässigen Stoffen.
Für die Entscheidung über das richtige Verfahren der Probenahme ist insbesondere die Zusammensetzung der Abfälle von großer Bedeutung. Je größer die Heterogenität eines Abfallstoffes, desto komplexer ist auch die Probenahme.
Während der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz des Probenehmers. Die Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Dadurch wird verhindert, dass der Probenehmer Schadstoffen, die möglicherweise während des Arbeitsvorgangs freigesetzt werden, ausgesetzt wird.
Alle wichtigen Daten, die während einer Probenahme nach LAGA PN 98 ermittelt werden, müssen in einem Protokoll dokumentiert werden. Die genauen Angaben über die Art und Herkunft der Proben, sowie der Ablauf der Probenahme werden festgehalten.
Weiterhin hat es sich bewährt, Photographien des Vorgangs in das Probenahmeprotokoll nach LAGA zu inkludieren. Ein späteres Nachvollziehen des Verlaufs und der Auswertung der Probenahme wird damit gewährleistet.
Die Schulung nach LAGA PN 98 vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über eine solche Dokumentation.
Nach der Richtlinie LAGA PN 98 werden unter anderem zwei Probenahmestrategien unterschieden. Die „Hot-Spot-Beprobung“ und die Charakterisierung von Grundmengen. Bei der Hot-Spot-Beprobung sollen Kontaminationsschwerpunkte, die „Hot-Spots“ festgestellt werden. Diese werden als organoleptische Auffälligkeiten bezeichnet. Die Eigenschaften der „Hot-Spots“ beeinflussen die Probenahme negativ.
Bei der Charakterisierung der Grundmengen, die im Zuge der „Allgemeinen Abfallerprobung“ erfolgt, steht die repräsentative Beurteilung der Stoffzusammensetzung fester Abfälle im Vordergrund. Die Hot-Spot-Beprobung hingegen stellt meist eine Ausnahme dar.
In beiden Fällen ist eine ordentliche und normkonforme Vorgehensweise unerlässlich.
Das Schulungspersonal der Deutschen Umweltakademie hilft Ihnen dabei, während der Demonstration einer Probenahme fester Abfälle solche Vorgehensweisen zu erlernen.