Bei der Entsorgung und bei der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. In der Richtlinie LAGA PN 98 der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall werden diese Aspekte genau beschrieben. Mit festen und stichfesten Abfällen sind zum Beispiel Bauschutt oder Boden gemeint.

Um den Erwerb der Sachkunde über die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 sicherzustellen, bietet die Deutsche Umweltakademie Seminare an, die insbesondere interessant sind für:

  • Mitarbeiter von Analyselabors
  • Mitarbeiter von Instituten und Ingenieurbüros
  • Mitarbeiter der Abfallwirtschaft (Deponien und Entsorgungsunternehmen)
  • Behörden und Gutachter

Abfalluntersuchungen werden nur von Behörden genehmigt, wenn die Sachkunde zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 vorliegt. Ziel eines solchen Seminars ist es, den Teilnehmenden das Vorgehen bei der Verwertung und Beseitigung fester Abfälle durch unsere Referenten zu vermitteln.

LAGA PN 98 Bodenschulung

Wie genau funktioniert eine Probenahme fester Abfälle nach PN 98?

LAGA PN 98 ist eine Verordnung, die eine einheitliche Probenahme fester Abfälle sowie abgelagerter Materialien sicherstellt. Unterschieden wird zwischen der Deklarationsanalyse und der Identifikationsanalyse. Bei der Deklarationsanalyse wird über die Entsorgungswege der Abfälle entschieden. Die Identifikationsanalyse realisiert die Kontrolle der Anlagen bei deren Eingang.


Das richtige Verfahren der Probenahme

Generell muss Bauschutt und Recyclingmaterial immer kontrolliert werden, bevor eine Verwertung oder Entsorgung vorgenommen wird. Dies muss bei der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 beachtet werden. Dabei ist es besonders wichtig, die noch unbekannten Abfälle zu identifizieren. Die Probenahme dient folglich auch der Beweissicherung bei unbekannten oder nicht zulässigen Stoffen.

Für die Entscheidung über das richtige Verfahren der Probenahme ist insbesondere die Zusammensetzung der Abfälle von großer Bedeutung. Je größer die Heterogenität eines Abfallstoffes, desto komplexer ist auch die Probenahme.

Vorgaben des Arbeitsschutzes

Während der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz des Probenehmers. Die Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Dadurch wird verhindert, dass der Probenehmer Schadstoffen, die möglicherweise während des Arbeitsvorgangs freigesetzt werden, ausgesetzt wird.

Verschiedene Probenahmestrategien

Nach der Richtlinie LAGA PN 98 werden unter anderem zwei Probenahmestrategien unterschieden. Die „Hot-Spot-Beprobung“ und die Charakterisierung von Grundmengen. Bei der Hot-Spot-Beprobung sollen Kontaminationsschwerpunkte, die „Hot-Spots“ festgestellt werden. Diese werden als organoleptische Auffälligkeiten bezeichnet. Die Eigenschaften der „Hot-Spots“ beeinflussen die Probenahme negativ.

Bei der Charakterisierung der Grundmengen, die im Zuge der „Allgemeinen Abfallerprobung“ erfolgt, steht die repräsentative Beurteilung der Stoffzusammensetzung fester Abfälle im Vordergrund. Die Hot-Spot-Beprobung hingegen stellt meist eine Ausnahme dar.

In beiden Fällen ist eine ordentliche und normkonforme Vorgehensweise unerlässlich.

Das Schulungspersonal der Deutschen Umweltakademie hilft Ihnen dabei, während der Demonstration einer Probenahme fester Abfälle solche Vorgehensweisen zu erlernen.

Die Schulung nach LAGA PN 98 vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über eine solche Dokumentation.

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Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98

Die Führung eines Probenahmeprotokolls nach LAGA PN 98 zur Dokumentation der Haufwerksbeprobung ist mit der wichtigste Bestandteil einer Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98. Um beispielsweise die Beprobung von Bauschutt oder Boden durchzuführen, ist es von enormer Bedeutung, mit akribischer Genauigkeit vorzugehen.

So wird sichergestellt, dass die entnommene Probe nicht verunreinigt wird und optimale Bedingungen für die Analyse geschaffen sind.

Das Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 dient Ihnen als Hilfestellung.

Dokumentation der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98

Im Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 dokumentiert der Probenehmer nicht nur jeden Schritt seines Vorgehens sondern auch die Rahmenbedingungen, unter welchen dieses stattfindet. Dazu gehören unter anderem:
  • Veranlasser der Probenahme
  • Grund der Probenahme
  • Probenahmezeitpunkt anwesende Personen
  • Herkunftsort des festen Abfalls
  • Schadstoffe, die bereits vor der Beprobung vermutet werden
  • Untersuchungsstelle (Labor, in dem Probe letztendlich analysiert wird)

Wie das Probenahmeprotokoll korekkt ausgefüllt wird, » finden Sie hier!

Fakten zur Beprobung fester Abfälle nach LAGA PN 98

Unter die Kategorie „feste und stichfeste Abfälle“ fallen beispielsweise Bauschutt, Beton oder Boden. Um diese Materialien ordnungsgemäß entsorgen zu können, muss eine Probenahme durchgeführt werden zur Feststellung, um welche Stoffe es sich genau handelt und wie sich diese zusammensetzen. Dabei ist das Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 Ihr ständiger Begleiter und eine großartige Hilfestellung. Anhand der Analyseergebnisse können Sie als sachkundiger Probenehmer dann entscheiden, welcher Entsorgungsweg des Abfalls der Richtige ist. Die Verordnung LAGA PN 98 (diese ist Teil der Vorschriftensammlung des Arbeitsgremiums Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) und die DIN 19698-1 bilden die Basis der Schulungsinhalte LAGA PN 98.

Wichtigkeit des normkonformen Probenahmeprotokolls nach LAGA PN 98

Nicht nur das Probenahmeprotokoll ist relevant für den Sachkundigen, sondern auch das Probenbegleitprotokoll ist zu jeder Zeit ordnungsgemäß auszufüllen. Darin wird der gesamte Vorgang der Probeentnahme dokumentiert. Begonnen wird mit den Eckdaten der Probenvorbehandlung – sprich, auf welche Parameter denn nun untersucht werden soll, ob es sich um organisch oder anorganische chemische, leichtflüchtige oder andere Stoffe handelt. Weiterhin wird auch festgehalten, welche Methode bei der Probenverjüngung angewendet wird. Das zum Einsatz kommende Probengefäß sowie die Bedingungen, unter denen die Probe transportiert wird sind ebenfalls Rahmenkonditionen, die ins Probenbegleitprotokoll gehören.

Das Probenahmeprotokoll enthält jegliche Daten der Vor-Ort-Untersuchungen und der genutzten Probenahmegeräte und -materialien. Außerdem halten Sie die Eigenschaften Ihres beprobten Stoffes im Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 fest. Dazu gehören die Körnung, das Gesamtvolumen (sowie auch die Form der Lagerung) und die Farbe, der Geruch oder die Konsistenz Ihrer Probe.

Während des abschließenden Teils Ihrer Arbeit als LAGA PN 98 Probenehmer kopieren Sie Ihr Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98, nachdem Sie es während Ihrer Probenahme vollständig ausgefüllt haben. Gemeinsam mit der Probe des festen Abfalls geht diese Kopie dann an das entsprechende Untersuchungsinstitut bzw. Prüflabor. Dort wird die Analyse dann fortgeführt.

LAGA PN 98 Bodenschulung

Referenzen:

Abfallwirtschaft Stuttgart: Hinweise zur Dokumentation der Probenahme

Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um die Probennahme nach LAGA PN 98:

Probenahmeprotokoll

Hier erfahren Sie wie ein Protokoll richtig auszufüllen ist, sowie ein Probenahmeprotokoll zum Download.

hilfreiches Werkzeug

Hier finden Sie Tipps welche Werkzeuge hilfreich für die Probenahme sind und Informationen zur Verwendung dieser Werkzeuge.

Durchführung der Probenahme

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Volumenbestimmung, Größtkorn, Anzahl Bodenproben, Probenvolumen, ....

Aktuelle Termine und Orte für LAGA PN 98-Schulungen und weitere interessante Schulungen für Sie:

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