Fakten zur Beprobung fester Abfälle nach LAGA PN 98
Unter die Kategorie „feste und stichfeste Abfälle“ fallen beispielsweise Bauschutt, Beton oder Boden. Um diese Materialien ordnungsgemäß entsorgen zu können, muss eine Probenahme durchgeführt werden zur Feststellung, um welche Stoffe es sich genau handelt und wie sich diese zusammensetzen. Dabei ist das Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 Ihr ständiger Begleiter und eine großartige Hilfestellung. Anhand der Analyseergebnisse können Sie als sachkundiger Probenehmer dann entscheiden, welcher Entsorgungsweg des Abfalls der Richtige ist. Die Verordnung LAGA PN 98 (diese ist Teil der Vorschriftensammlung des Arbeitsgremiums Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) und die DIN 19698-1 bilden die Basis der Schulungsinhalte LAGA PN 98.
Wichtigkeit des normkonformen Probenahmeprotokolls nach LAGA PN 98
Nicht nur das Probenahmeprotokoll ist relevant für den Sachkundigen, sondern auch das Probenbegleitprotokoll ist zu jeder Zeit ordnungsgemäß auszufüllen. Darin wird der gesamte Vorgang der Probeentnahme dokumentiert. Begonnen wird mit den Eckdaten der Probenvorbehandlung – sprich, auf welche Parameter denn nun untersucht werden soll, ob es sich um organisch oder anorganische chemische, leichtflüchtige oder andere Stoffe handelt. Weiterhin wird auch festgehalten, welche Methode bei der Probenverjüngung angewendet wird. Das zum Einsatz kommende Probengefäß sowie die Bedingungen, unter denen die Probe transportiert wird sind ebenfalls Rahmenkonditionen, die ins Probenbegleitprotokoll gehören.
Das Probenahmeprotokoll enthält jegliche Daten der Vor-Ort-Untersuchungen und der genutzten Probenahmegeräte und -materialien. Außerdem halten Sie die Eigenschaften Ihres beprobten Stoffes im Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 fest. Dazu gehören die Körnung, das Gesamtvolumen (sowie auch die Form der Lagerung) und die Farbe, der Geruch oder die Konsistenz Ihrer Probe.
Während des abschließenden Teils Ihrer Arbeit als LAGA PN 98 Probenehmer kopieren Sie Ihr Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98, nachdem Sie es während Ihrer Probenahme vollständig ausgefüllt haben. Gemeinsam mit der Probe des festen Abfalls geht diese Kopie dann an das entsprechende Untersuchungsinstitut bzw. Prüflabor. Dort wird die Analyse dann fortgeführt.
Referenzen:
Abfallwirtschaft Stuttgart: Hinweise zur Dokumentation der Probenahme