Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift, die grundlegende Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb festlegt. Sie regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten ausgeführt werden dürfen und wann elektrische Anlagen und Geräte geprüft werden müssen. Erfahren Sie, für wen die DGUV V3 gilt, welche Prüfpflichten und Prüffristen zu beachten sind und welche Verantwortung Arbeitgeber tragen.
Inhalt dieses Beitrags
DGUV Vorschrift 3 einfach zusammengefasst:
- Bedeutung: Die DGUV V3 regelt die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
- Geltungsbereich: Sie gilt im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
- Prüfpflicht: Prüfungen sind grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie wiederkehrend erforderlich.
- Prüffristen: Der Arbeitgeber legt sie anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
- Verantwortung: Arbeitgeber müssen den sicheren Betrieb und die erforderlichen Prüfungen organisieren.
Was ist die DGUV V3 und was regelt sie?
Die Abkürzung DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3), früher als BGV A3 bezeichnet, trägt den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie gehört zu den verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften und legt grundlegende Anforderungen an die elektrische Sicherheit im Betrieb fest.
Nach der DGUV V3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden. Das Errichten, Ändern und Instandhalten darf grundsätzlich nur durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen.
Darüber hinaus regelt die Vorschrift die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an aktiven Teilen und in deren Nähe. Festgestellte Sicherheitsmängel müssen unverzüglich behoben werden. Bei dringender Gefahr darf die betroffene Anlage oder das Betriebsmittel bis zur Behebung nicht weiterverwendet werden.
Die DGUV V3 bildet eine wichtige Grundlage für die elektrische Sicherheit im Betrieb. Sie regelt den fachgerechten Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie deren Überprüfung.
Für wen gilt die DGUV V3 und welche Betriebsmittel sind betroffen?
Die DGUV Vorschrift 3 gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Unfallversicherungsträger. Sie betrifft auch nichtelektrotechnische Arbeiten in deren Nähe. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob elektrische Geräte im Büro, in der Werkstatt oder in der Produktion eingesetzt werden.Für welche Unternehmen gilt die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV V3 gilt im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und betrifft Unternehmen unterschiedlichster Branchen, beispielsweise Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, Büros und das Facility Management. Für Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Unfallversicherung gilt in der Regel die DGUV Vorschrift 4. Welche Unfallverhütungsvorschrift anzuwenden ist, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind betroffen?
Die DGUV V3 erfasst sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen.| Kategorie | Beschreibung und Beispiele |
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | Geräte, die während des Betriebs bewegt oder im angeschlossenen Zustand leicht an einen anderen Ort gebracht werden können, z. B. Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen oder Ladegeräte. |
| Ortsfeste elektrische Betriebsmittel | Fest installierte oder aufgrund ihrer Bauart und ihres Gewichts nicht leicht bewegliche Geräte, z. B. fest montierte Maschinen oder Elektromotoren. |
| Elektrische Anlagen | Zusammenschlüsse elektrischer Betriebsmittel, z. B. Gebäudeinstallationen, Schaltanlagen oder elektrische Verteilungen. |
Welche Prüfungen schreibt die DGUV V3 vor?
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Ziel der DGUV-V3-Prüfung ist es, elektrische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb elektrischer Geräte und Anlagen zu gewährleisten.
Wann müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden?
Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 sind grundsätzlich drei Prüfanlässe zu unterscheiden:
- Vor der ersten Inbetriebnahme: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor ihrer erstmaligen Nutzung geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Prüfung entfallen, beispielsweise bei einer entsprechenden Bestätigung des Herstellers oder Errichters.
- Nach Änderungen oder Instandsetzungen: Vor der Wiederinbetriebnahme muss der ordnungsgemäße Zustand überprüft werden.
- In regelmäßigen Zeitabständen: Wiederkehrende Prüfungen dienen dazu, Schäden und sicherheitsrelevante Mängel rechtzeitig zu erkennen.
Zusätzlich können nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) außerordentliche Prüfungen erforderlich sein, etwa nach Unfällen oder anderen Ereignissen, die die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinträchtigen können.
Wie oft muss eine DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden?
Für die Prüffristen nach DGUV V3 gibt es keinen einheitlichen Zeitraum, der für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gilt. Die Prüfintervalle richten sich unter anderem nach der Art der Betriebsmittel, ihrer Nutzung und den jeweiligen Einsatzbedingungen.
Die DGUV-Durchführungsanweisungen nennen beispielsweise folgende Orientierungswerte:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Richtwert von sechs Monaten, bei Einsatz auf Baustellen drei Monate.
- Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel: In vielen Fällen ein Prüfintervall von vier Jahren, sofern keine besonderen Bedingungen kürzere Fristen erfordern.
Diese Werte gelten nicht pauschal. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Prüffristen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Dabei sind insbesondere die Beanspruchung der Betriebsmittel, die Umgebungsbedingungen und bisherige Prüfergebnisse zu berücksichtigen.
Wer darf eine DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Die erforderliche Qualifikation hängt von der jeweiligen Prüfaufgabe und den geltenden Vorschriften ab:
- Elektrofachkräfte (EFK): Verfügen über die erforderlichen elektrotechnischen Fachkenntnisse und können entsprechende Prüfungen durchführen, sofern sie dafür ausreichend qualifiziert sind. Für Prüfungen nach der BetrSichV müssen sie zusätzlich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen.
- Zur Prüfung befähigte Personen: Sind für die Durchführung und Bewertung der ihnen übertragenen Prüfungen nach der BetrSichV qualifiziert. Die TRBS 1203 stellt hierfür Anforderungen an die Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP): Können bei geeigneten Prüfaufgaben unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken, beispielsweise bei vorgesehenen Sichtkontrollen oder Messungen. Eine eigenverantwortliche Prüfung und abschließende Sicherheitsbewertung nach der BetrSichV ist allein aufgrund der EuP-Qualifikation nicht zulässig.
Welche Aufgaben eine EuP bei wiederkehrenden Prüfungen konkret übernehmen kann, erfahren Sie in unserem Beitrag „Darf eine EuP ortsveränderliche Geräte prüfen?“.
Die DGUV V3 verlangt Prüfungen zu bestimmten Anlässen und in festgelegten Zeitabständen. Prüffristen und Qualifikation des Prüfpersonals müssen zur jeweiligen Prüfaufgabe passen.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach DGUV V3?
Nach der DGUV Vorschrift 3 müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher betrieben und in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Dazu sind geeignete organisatorische und technische Maßnahmen erforderlich.
Zu den wichtigsten Arbeitgeberpflichten nach DGUV V3 und den ergänzenden Arbeitsschutzvorschriften gehören:
- Gefährdungen beurteilen: Elektrische Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- Prüfungen organisieren: Erforderliche Prüfungen veranlassen und Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
- Qualifiziertes Personal einsetzen: Sicherstellen, dass elektrotechnische Arbeiten und Prüfungen von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden.
- Prüfungen dokumentieren: Prüfergebnisse gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufzeichnen und aufbewahren.
- Mängel beseitigen: Festgestellte Sicherheitsmängel unverzüglich beheben lassen und bei dringender Gefahr die weitere Verwendung verhindern.
Arbeitgeber können bestimmte Aufgaben an geeignete Personen übertragen. Ihre übergeordnete Verantwortung für die Organisation und Kontrolle der elektrischen Sicherheit bleibt jedoch bestehen.
Erfahren Sie hier mehr: Pflichten des Arbeitgebers
Wie hängen DGUV V3 und DIN VDE 0105-100 zusammen?
Die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100 ergänzen sich bei der elektrischen Sicherheit im Betrieb. Während die DGUV V3 als verbindliche Unfallverhütungsvorschrift grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfpflichten festlegt, konkretisiert die DIN VDE 0105-100 wichtige technische und organisatorische Anforderungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
Verbindliche Unfallverhütungsvorschrift | Anerkannte elektrotechnische Norm |
Regelt grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfpflichten | Beschreibt sichere Arbeitsverfahren und organisatorische Abläufe |
Verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung elektrotechnischer Regeln | Konkretisiert Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen |
Die DIN VDE 0105-100 behandelt unter anderem die fünf Sicherheitsregeln, sichere Arbeitsverfahren sowie die Verantwortlichkeiten beim Betrieb elektrischer Anlagen.
Für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte ist außerdem die DIN EN 50699 (VDE 0702) relevant. Sie beschreibt Prüfverfahren zur Überprüfung der elektrischen Sicherheit von Geräten innerhalb ihres Anwendungsbereichs.
Welche Anforderungen die DIN VDE 0105-100 im Einzelnen stellt, erfahren Sie in unserem weiterführenden Beitrag „DIN VDE 0105-100 einfach erklärt“.
Welche Bedeutung hat die DGUV V3 für elektrotechnisch unterwiesene Personen?
Die DGUV Vorschrift 3 stellt Anforderungen an die Qualifikation von Beschäftigten, die elektrotechnische Tätigkeiten ausführen. Nicht jede dieser Tätigkeiten muss unmittelbar durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) können bestimmte Aufgaben unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen.
Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten über die erforderlichen elektrischen Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden. Welche Tätigkeiten eine EuP übernehmen darf, muss für den jeweiligen betrieblichen Einsatz festgelegt werden.
Eine entsprechende Qualifizierung vermittelt wichtige Grundlagen, um elektrische Gefährdungen zu erkennen, Sicherheitsanweisungen zu verstehen und die übertragenen Aufgaben innerhalb der festgelegten Grenzen auszuführen.
EuP-Schulung der Deutschen Umweltakademie
Die Online-EuP-Schulung der Deutschen Umweltakademie vermittelt wichtige Grundlagen für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Teilnehmende lernen unter anderem die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, elektrische Gefahren, geeignete Schutzmaßnahmen sowie die Aufgaben und Grenzen einer EuP kennen.
Die Schulung unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte auf vorgesehene elektrotechnische Tätigkeiten vorzubereiten. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderliche tätigkeitsbezogene Unterweisung und die betriebliche Organisation von Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft.
Schulungsangebot der Deutschen Umweltakademie
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Online-Schulung, sowie ein Webinar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an. Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen klar definierte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, sowie an Unternehmen, die Mitarbeitende hierfür fachlich qualifizieren möchten.
Die DGUV V3 umfasst ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen. Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt von der Art, Nutzung und den Einsatzbedingungen ab.
Es gibt keine einheitlichen Prüffristen. Der Arbeitgeber legt die Prüfintervalle anhand der Gefährdungsbeurteilung fest und berücksichtigt dabei die Nutzung und Beanspruchung der Betriebsmittel.
Die DGUV Vorschrift 3 gilt im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die DGUV Vorschrift 4 im Bereich der öffentlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist der zuständige Unfallversicherungsträger.
Ja, sofern Sie entsprechend qualifiziert sind. Für Prüfungen nach der BetrSichV müssen die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt sein. Eine EuP-Schulung allein reicht dafür nicht aus.
Je nach Prüfgegenstand umfasst die Prüfung die Schritte Besichtigen, Messen und Erproben. Anschließend werden die Ergebnisse bewertet und dokumentiert.
Nein. Eine Prüfplakette ersetzt nicht die erforderlichen Prüfaufzeichnungen nach § 14 Abs. 7 BetrSichV. Eine generelle Pflicht zum Anbringen einer Prüfplakette besteht nicht.
Private Elektrogeräte müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Werden sie als Arbeitsmittel genutzt, können Prüfpflichten bestehen. Bei ausschließlich privater Nutzung besteht keine pauschale Prüfpflicht nach der BetrSichV.