Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf bei der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mitwirken, jedoch nicht allein aufgrund ihrer EuP-Qualifikation eigenverantwortlich prüfen. Unter fachlicher Leitung und Aufsicht kann sie eine zur Prüfung befähigte Person bei einzelnen, festgelegten Prüfschritten unterstützen.
Welche Tätigkeiten darf eine EuP dabei konkret übernehmen, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wo liegen ihre Grenzen?
Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Mitwirkung erlaubt: Eine EuP darf nach entsprechender Unterweisung einzelne Prüfschritte innerhalb eines fachlich verantworteten Prüfteams übernehmen.
- Keine eigenverantwortliche Prüfung: Die EuP-Qualifikation allein berechtigt nicht zur selbstständigen Durchführung wiederkehrender Prüfungen.
- Fachliche Verantwortung: Die zur Prüfung befähigte Person verantwortet die ordnungsgemäße Prüfung und die Bewertung der Ergebnisse.
- Betriebliche Voraussetzungen: Der Arbeitgeber muss geeignete Personen einsetzen, Aufgaben klar festlegen und die erforderliche Unterweisung sowie Leitung und Aufsicht sicherstellen.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Einsatzort zum anderen transportiert werden können. Dazu gehören beispielsweise elektrische Werkzeuge, Bürogeräte und Verlängerungsleitungen.
Typische Beispiele sind:
- Bürogeräte: Computer, Monitore und Drucker
- Elektrowerkzeuge: Bohrmaschinen, Schleifgeräte und Akkuladegeräte
- Haushaltsgeräte: Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Staubsauger
- Elektrisches Zubehör: Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
Durch häufiges Bewegen, Transportieren und die Nutzung an unterschiedlichen Einsatzorten können insbesondere Anschlussleitungen, Stecker und Gehäuse beschädigt werden. Wiederkehrende Prüfungen helfen dabei, solche Mängel und mögliche elektrische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel lassen sich leicht bewegen oder transportieren. Ihre regelmäßige Prüfung dient dazu, elektrische Gefährdungen zu erkennen und die sichere Verwendung zu gewährleisten.
Darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person wiederkehrende Prüfungen eigenverantwortlich durchführen?
Nein, eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf nicht allein aufgrund ihrer EuP-Qualifikation eigenverantwortlich wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen. Dafür ist grundsätzlich eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich.
Eine EuP kann jedoch innerhalb eines Prüfteams einzelne Prüfschritte übernehmen. Dabei arbeitet sie in einem festgelegten Aufgabenbereich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Welche Tätigkeiten zulässig sind, hängt von ihrer Unterweisung, ihren Kenntnissen und den betrieblichen Rahmenbedingungen ab.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen der Durchführung einzelner Prüfschritte und der eigenverantwortlichen Prüfung: Die fachliche Bewertung der Ergebnisse und die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung liegen bei der zur Prüfung befähigten Person.
Eine EuP darf bei wiederkehrenden Prüfungen mitwirken, aber nicht allein aufgrund ihrer EuP-Qualifikation die eigenverantwortliche Prüfung übernehmen.
Wer darf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel eigenverantwortlich prüfen?
Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel dürfen eigenverantwortlich nur von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 1203 muss diese über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind insbesondere eine geeignete elektrotechnische Qualifikation, mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit erforderlich. Auch eine Elektrofachkraft darf daher nur dann eigenverantwortlich prüfen, wenn sie die Anforderungen für die konkrete Prüfaufgabe erfüllt.
Welche Qualifikation ist für die eigenverantwortliche Prüfung erforderlich?
Qualifikation | Eigenverantwortliche Prüfung erlaubt? |
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | Nein, nicht allein aufgrund der EuP-Qualifikation. Eine unterstützende Mitwirkung ist möglich. |
Elektrofachkraft (EFK) | Ja, sofern sie die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt. |
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) | Nein, nicht allein aufgrund dieser Qualifikation. Eine unterstützende Mitwirkung ist unter entsprechenden Voraussetzungen möglich. |
Zur Prüfung befähigte Person | Ja, innerhalb ihres fachlichen Befähigungsbereichs, wenn sie auch die Anforderungen an eine Elektrofachkraft für die jeweilige Prüfaufgabe erfüllt. |
Die zur Prüfung befähigte Person trägt die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Bewertung der Prüfung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass dafür entsprechend qualifizierte Personen eingesetzt werden.
Welche Aufgaben darf eine EuP bei der Prüfung übernehmen?
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf eine zur Prüfung befähigte Person bei der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unterstützen. Die Prüfung umfasst je nach Betriebsmittel das Besichtigen, Messen und Erproben. Eine EuP kann dabei einzelne, festgelegte Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen.
Je nach Unterweisung, Qualifikation und Prüfablauf können dazu folgende Aufgaben gehören:
- Sichtkontrollen: Geräte, Anschlussleitungen und Stecker auf äußerlich erkennbare Beschädigungen kontrollieren und Auffälligkeiten melden.
- Messungen: Vorgegebene Messvorgänge mit geeigneten Prüfgeräten nach konkreter Anweisung und unter festgelegten Sicherheitsbedingungen durchführen sowie Messwerte erfassen.
- Dokumentation: Geräte identifizieren, Messwerte erfassen und festgestellte Auffälligkeiten im Prüfprotokoll dokumentieren.
Welche Prüfschritte eine EuP tatsächlich übernehmen darf, hängt von ihren Kenntnissen, der aufgabenbezogenen Unterweisung und den jeweiligen Gefährdungen ab. Die Auswahl der Prüfverfahren und die fachliche Bewertung der Ergebnisse bleiben der zur Prüfung befähigten Person vorbehalten.
Die DGUV Information 203-071 bestätigt ausdrücklich, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen eine Prüfperson innerhalb eines Prüfteams unterstützen dürfen. Daraus ergibt sich jedoch keine pauschale Berechtigung zur Durchführung bestimmter Prüfschritte.
Eine EuP darf einzelne Prüfschritte nach entsprechender Unterweisung im Prüfteam übernehmen. Welche Aufgaben zulässig sind, legt die verantwortliche Prüfperson unter Berücksichtigung der betrieblichen Sicherheitsbedingungen fest.
Welche Aufgaben bleiben der Prüfperson vorbehalten?
Während eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) einzelne Prüfschritte unterstützen darf, liegt die fachliche Verantwortung für die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei der zur Prüfung befähigten Person. Sie stellt sicher, dass die Prüfung fachgerecht durchgeführt und der Zustand des Betriebsmittels zuverlässig beurteilt wird.
Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
- Prüfumfang festlegen: Bestimmen, welche Prüfverfahren und Prüfschritte für das jeweilige Betriebsmittel erforderlich sind.
- Prüfmittel auswählen: Geeignete Mess- und Prüfgeräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren festlegen.
- Prüfergebnisse bewerten: Messwerte, festgestellte Mängel und den Sicherheitszustand des Betriebsmittels fachlich beurteilen.
- Prüfung verantworten: Die ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen und die fachliche Bewertung der Prüfergebnisse dokumentieren.
Eine EuP darf diese fachlichen Entscheidungen nicht allein aufgrund ihrer Unterweisung eigenverantwortlich treffen. Stellt sie beispielsweise bei einer Sichtkontrolle eine beschädigte Anschlussleitung fest, muss sie den Mangel melden und das Gerät entsprechend den betrieblichen Anweisungen sichern. Die Prüfperson bewertet den Mangel fachlich, während der Arbeitgeber für die erforderlichen Maßnahmen zum sicheren Weiterbetrieb oder zur Außerbetriebnahme verantwortlich ist.
Eine EuP kann bei einzelnen Prüfschritten unterstützen. Die fachliche Beurteilung und Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung bleiben bei der zur Prüfung befähigten Person.
Welche Voraussetzungen müssen für den Einsatz einer EuP erfüllt sein?
Damit eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) bei der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mitwirken darf, müssen bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die EuP entsprechend qualifiziert ist und ihre Tätigkeiten sicher ausführen kann.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Klare Aufgabenverteilung: Die zulässigen Prüfschritte und die Grenzen der Tätigkeit müssen eindeutig festgelegt sein.
- Geeignete Unterweisung: Die EuP muss durch eine Elektrofachkraft über ihre Aufgaben, elektrische Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen unterwiesen und bei Bedarf praktisch angelernt werden.
- Leitung und Aufsicht: Die Tätigkeiten müssen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Der Umfang der Aufsicht richtet sich nach den Gefährdungen und den Kenntnissen der EuP. Die fachliche Prüfverantwortung liegt bei der zur Prüfung befähigten Person.
- Sichere Arbeitsbedingungen: Die Gefährdungen müssen beurteilt und geeignete Prüfgeräte sowie erforderliche Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden.
Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der DGUV Information 203-071 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine allgemeine EuP-Schulung vermittelt wichtige elektrotechnische Grundlagen, ersetzt jedoch weder die aufgabenbezogene betriebliche Unterweisung noch die erforderliche fachliche Aufsicht.
Eine EuP darf nur innerhalb klar festgelegter Aufgaben und unter fachlicher Leitung und Aufsicht bei Prüfungen mitwirken. Die notwendigen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber sicherstellen.
Welche Vorschriften gelten für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?
Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist durch gesetzliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technische Normen geregelt. Diese legen insbesondere fest, wann Prüfungen erforderlich sind, welche Qualifikationen benötigt werden und welche Anforderungen bei der Durchführung gelten.
Zu den wichtigsten Regelwerken gehören:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): § 14 regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln. Bei entsprechender Prüfpflicht müssen wiederkehrende Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Die Prüffristen werden anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
- TRBS 1201 und TRBS 1203: Konkretisieren die Anforderungen an Prüfungen und die erforderliche Qualifikation zur Prüfung befähigter Personen.
- DGUV Vorschrift 3: Regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Die zugehörigen Durchführungsanweisungen enthalten auch Vorgaben zur Mitwirkung elektrotechnisch unterwiesener Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- DIN EN 50699 (VDE 0702): Enthält technische Anforderungen an die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte in ihrem Anwendungsbereich. Sie ersetzt den entsprechenden Teil der früheren DIN VDE 0701-0702.
- DGUV Informationen 203-070 und 203-071: Geben praktische Hinweise zur Durchführung und Organisation wiederkehrender Prüfungen. Die DGUV Information 203-070 wurde im April 2026 aktualisiert.
Für den Einsatz einer EuP ist entscheidend: Die in den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 beschriebene Möglichkeit zur Mitwirkung ersetzt nicht die Anforderungen der BetrSichV. Die DGUV Information 203-071 stellt klar, dass eine EuP eine Prüfperson innerhalb eines Prüfteams unterstützen darf, aber nicht allein aufgrund ihrer EuP-Qualifikation eigenverantwortlich prüfen darf.
Die BetrSichV bestimmt die gesetzlichen Prüfpflichten und Qualifikationsanforderungen. DGUV-Regelwerk, technische Regeln und VDE-Normen enthalten ergänzende Anforderungen und Hinweise zur sicheren Organisation und Durchführung. Eine EuP darf nur innerhalb der geltenden Vorgaben bei Prüfungen mitwirken.
Wer trägt die Verantwortung für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?
Bei der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind die Verantwortlichkeiten klar verteilt. Der Arbeitgeber ist für die Organisation der Prüfungen und den sicheren Betrieb verantwortlich, während die zur Prüfung befähigte Person die fachgerechte Durchführung und Bewertung sicherstellt.
Die Aufgaben verteilen sich wie folgt:
- Arbeitgeber: Organisiert die Prüfungen, legt die Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest, beauftragt geeignete Prüfpersonen und stellt die Dokumentation der Ergebnisse sicher. Er ist auch für erforderliche Maßnahmen bei festgestellten Mängeln verantwortlich.
- Zur Prüfung befähigte Person: Verantwortet die fachgerechte Durchführung und Bewertung der Prüfung, dokumentiert die Ergebnisse und informiert über festgestellte Mängel.
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Führt ausschließlich die ihr übertragenen Prüfschritte unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft aus und meldet festgestellte Auffälligkeiten.
Gemäß § 14 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber der zur Prüfung befähigten Person bei vorgeschriebenen Prüfungen keine fachlichen Weisungen erteilen. Die Beauftragung einer Prüfperson entbindet ihn jedoch nicht von seiner Verantwortung für die sichere Verwendung der Betriebsmittel.
Erfahren Sie hier mehr: Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber verantwortet die Organisation der Prüfungen und den sicheren Betrieb, die zur Prüfung befähigte Person deren fachgerechte Durchführung und Bewertung. Eine EuP darf nur innerhalb ihres zugewiesenen Aufgabenbereichs mitwirken.
EuP-Schulung: Grundlage für die Mitwirkung bei Geräteprüfungen
Wer elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) bei der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel einsetzen möchte, muss sicherstellen, dass diese elektrische Gefahren erkennen, ihre Aufgaben verstehen und ihre fachlichen Grenzen kennen. Eine EuP-Schulung vermittelt dafür wichtige elektrotechnische Grundlagen und bereitet auf die anschließende betriebliche Unterweisung vor.
Die Online-Schulung der Deutschen Umweltakademie vermittelt unter anderem:
- Elektrotechnische Grundlagen: Grundkenntnisse zu Strom, Spannung, Widerstand und Schutzklassen elektrischer Geräte, um elektrische Betriebsmittel besser zu verstehen.
- Elektrische Gefahren und Schutzmaßnahmen: Risiken beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln erkennen, Schutzmaßnahmen verstehen und die fünf Sicherheitsregeln kennenlernen.
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Unterschiede zwischen EuP und Elektrofachkraft verstehen sowie die Grenzen eigenverantwortlicher Tätigkeiten und die Bedeutung fachlicher Aufsicht kennenlernen.
Die Schulung schafft damit eine wichtige Wissensgrundlage für die sichere Mitwirkung bei Geräteprüfungen. Sie berechtigt jedoch nicht zur eigenverantwortlichen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ersetzt weder die aufgabenbezogene betriebliche Unterweisung noch die erforderliche Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft.
Die EuP-Schulung der Deutschen Umweltakademie findet online statt. Teilnehmende erhalten digitale Schulungsunterlagen und nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV müssen eigenverantwortlich durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen. Eine EuP darf unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft im Prüfteam unterstützen.
Wichtige Grundlagen sind die BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1201 und 1203 sowie DIN EN 50699 (VDE 0702). Sie regeln Prüfpflichten, Qualifikationsanforderungen und technische Prüfverfahren.
Die EFKffT-Qualifikation allein berechtigt nicht zur eigenverantwortlichen wiederkehrenden Prüfung. Dafür müssen zusätzlich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt sein. Eine unterstützende Mitwirkung im Prüfteam ist möglich.
Die Prüffristen legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Entscheidend sind insbesondere Einsatzbedingungen, Beanspruchung und bisherige Prüfergebnisse.
Nein, automatische Prüfgeräte ersetzen keine fachliche Qualifikation. Eine EuP darf vorgegebene Messungen nach entsprechender Unterweisung im Prüfteam durchführen. Die Prüfverantwortung bleibt bei der zur Prüfung befähigten Person.
Ja, eine EuP darf Messwerte dokumentieren und Prüfprotokolle vorbereiten. Prüfplaketten darf sie nach entsprechender Freigabe durch die verantwortliche Prüfperson anbringen.
Sie muss den Mangel der verantwortlichen Prüfperson melden und die betrieblichen Sicherheitsanweisungen beachten. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln muss die weitere Verwendung des Geräts verhindert werden.
Nein. Eine Sichtkontrolle dient dazu, offensichtliche Schäden frühzeitig zu erkennen. Sie ersetzt keine vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person.
Auch privat mitgebrachte Elektrogeräte können bei gestatteter betrieblicher Nutzung in die Prüfpflichten einzubeziehen sein. Welche Maßnahmen erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.