Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) arbeitet nicht eigenverantwortlich wie eine Elektrofachkraft. Tätigkeiten im elektrotechnischen Bereich erfolgen im dafür vorgesehenen Rahmen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK). Das bedeutet jedoch nicht, dass die EFK ständig unmittelbar anwesend sein muss. Wie die Aufsicht konkret ausgestaltet wird, hängt insbesondere von der Tätigkeit, der Qualifikation und den bestehenden Gefährdungen ab.
Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Eine EuP arbeitet im elektrotechnischen Bereich nicht eigenverantwortlich wie eine Elektrofachkraft.
- Tätigkeiten einer EuP erfolgen im dafür vorgesehenen Rahmen unter Leitung und Aufsicht einer EFK.
- Die EFK muss nicht grundsätzlich ständig unmittelbar anwesend sein. Die notwendige Aufsicht richtet sich nach Aufgabe, Qualifikation und Gefährdung.
- „Alleine am Arbeitsort“ ist daher nicht dasselbe wie „eigenverantwortlich arbeiten“.
Was bedeutet „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“?
Nach § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden. Zu den relevanten elektrotechnischen Regeln zählt die DIN VDE 0105-100, die Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen festlegt.
Leitung und Aufsicht bedeutet dabei nicht, dass die Elektrofachkraft ständig neben der EuP stehen muss. Gemeint ist vielmehr, dass die EFK die erforderliche Führungs- und Fachverantwortung wahrnimmt.
Dazu gehören:
- erforderliche Sicherheitsmaßnahmen festlegen und kontrollieren,
- die elektrotechnisch unterwiesene Person über ihre Aufgaben und Gefahren unterrichten,
- die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten überwachen,
- die Arbeiten erforderlichenfalls unmittelbar beaufsichtigen.
In der Praxis legt die EFK fest, welche Aufgaben die EuP übernehmen darf, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und wie die Durchführung überwacht wird. Die erforderliche Aufsicht richtet sich nach dem konkreten Einsatz.
Muss die Elektrofachkraft also vor Ort sein?
Nicht grundsätzlich. Entscheidend ist, dass die gewählte Form der Aufsicht für die konkrete Tätigkeit ausreichend ist. Je nach Aufgabe kann eine Kontrolle in angemessenen Abständen ausreichen oder eine unmittelbare Beaufsichtigung erforderlich sein.
Welche Verantwortung der Arbeitgeber bei Qualifikation, Aufgabenübertragung und Organisation des Einsatzes trägt, erfahren Sie unter Pflichten des Arbeitgebers.
Wann kann eine EuP ohne ständig anwesende EFK arbeiten?
Ob eine elektrotechnisch unterwiesene Person ohne die ständige Anwesenheit einer Elektrofachkraft arbeiten kann, muss anhand der konkreten Tätigkeit und Einsatzbedingungen beurteilt werden. Eine allgemeine Regel, nach der eine EuP immer oder nie ohne anwesende EFK tätig sein darf, gibt es nicht. Entscheidend ist, welcher Umfang der Aufsicht erforderlich ist, damit die übertragenen Arbeiten sicher und entsprechend den Anweisungen durchgeführt werden.
Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Art und Ausmaß der Gefährdungen: Je höher das Gefährdungspotenzial der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung ist, desto enger kann die erforderliche Aufsicht ausfallen.
- Kenntnisse und Erfahrung der EuP: Bei unerfahrenen Personen kann eine intensivere Aufsicht notwendig sein. Mit zunehmender Erfahrung kann sich der erforderliche Umfang verändern.
- Festgelegte Arbeits- und Sicherheitsmaßnahmen: Die EuP muss für ihre Aufgaben fachgerecht eingewiesen sein und die vorgegebenen Maßnahmen und Verhaltensregeln einhalten.
Die erforderliche Aufsicht kann daher von Kontrollen in angemessenen zeitlichen Abständen bis zur ständigen Anwesenheit der Elektrofachkraft reichen.
Welche konkreten Aufgaben einer EuP übertragen werden können, erfahren Sie unter Was darf eine EuP?.
Ob eine EuP ohne ständig anwesende EFK arbeiten kann, hängt vom konkreten Einsatz ab. Maßgeblich sind Tätigkeit, Gefährdung sowie Kenntnisse und Erfahrung der EuP.
Welche Grenzen gelten beim selbstständigen Arbeiten?
Auch wenn eine EuP bestimmte Aufgaben zeitweise ohne die unmittelbare Anwesenheit einer Elektrofachkraft ausführt, wird sie dadurch nicht selbst zur Elektrofachkraft. Ihre Qualifikation und die damit verbundenen Verantwortungsbereiche bleiben klar voneinander abgegrenzt.
Eine EuP ist für die ihr übertragenen Aufgaben über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten sowie notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen worden. Sie verfügt damit jedoch nicht automatisch über die fachliche Qualifikation, um elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich zu beurteilen, zu planen oder deren sichere Durchführung selbst festzulegen. Die fachliche Verantwortung im Rahmen von Leitung und Aufsicht verbleibt bei der zuständigen Elektrofachkraft.
Für die Praxis bedeutet das: Die EuP bewegt sich innerhalb des festgelegten Aufgaben- und Verantwortungsbereichs. Treten Situationen auf, die von den Vorgaben abweichen oder eine eigene elektrotechnische Fachentscheidung erfordern, ist die zuständige Elektrofachkraft einzubeziehen.
Welche konkreten elektrotechnischen Arbeiten einer EuP übertragen werden können und wo deren Grenzen liegen, erklären wir ausführlich unter Was darf eine EuP?. Wie sich EuP, Elektrofachkraft und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten hinsichtlich Qualifikation und Verantwortungsbereich unterscheiden, erfahren Sie unter EuP, EFK und EFKffT im Vergleich.
Was muss vor dem Einsatz einer EuP ohne ständig anwesende EFK geklärt sein?
Soll eine elektrotechnisch unterwiesene Person Aufgaben übernehmen, ohne dass die zuständige Elektrofachkraft ständig unmittelbar anwesend ist, müssen die Rahmenbedingungen für den Einsatz eindeutig festgelegt sein. Die EuP muss wissen, welche Aufgaben sie übernehmen darf, welche Vorgaben dabei gelten und wann die Elektrofachkraft einzubeziehen ist.
Für den praktischen Einsatz sollten folgende Punkte geklärt sein:
- Aufgabenbereich: Es muss eindeutig feststehen, welche Tätigkeiten der EuP übertragen werden und wo die Grenzen ihres Aufgabenbereichs liegen.
- Arbeits- und Sicherheitsanweisungen: Die EuP muss über die mit ihren Aufgaben verbundenen Gefahren sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen sein.
- Art der Aufsicht: Es muss festgelegt sein, wie die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch die EFK überwacht wird. Je nach Tätigkeit können beispielsweise Kontrollen in angemessenen Abständen oder eine engere Beaufsichtigung erforderlich sein.
- Vorgehen bei Abweichungen: Für Situationen außerhalb der festgelegten Vorgaben muss klar geregelt sein, wann die Arbeit unterbrochen und die zuständige EFK hinzugezogen wird.
Die EuP-Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse über elektrische Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten. Welche konkreten Aufgaben eine EuP anschließend im Betrieb übernehmen darf und wie die erforderliche Aufsicht ausgestaltet wird, muss jedoch für den jeweiligen Einsatz festgelegt werden.
Mehr zur betrieblichen Organisation und Verantwortung erfahren Sie unter Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz einer EuP. Informationen zu Qualifikation und Vorkenntnissen finden Sie unter Voraussetzungen für eine EuP.
Schulungsangebot der Deutschen Umweltakademie
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine Online-Schulung, sowie ein Webinar zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an. Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen klar definierte elektrotechnische Aufgaben übernehmen sollen, sowie an Unternehmen, die Mitarbeitende hierfür fachlich qualifizieren möchten.
Eine EuP kann je nach Tätigkeit auch arbeiten, ohne dass die zuständige Elektrofachkraft ständig unmittelbar anwesend ist. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit unter der erforderlichen Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgt. Wie intensiv diese Aufsicht sein muss, hängt vom konkreten Einsatz und den bestehenden Gefährdungen ab.
Nein, eine ständige Anwesenheit der Elektrofachkraft ist nicht grundsätzlich erforderlich. Leitung und Aufsicht können je nach Tätigkeit auch durch geeignete Anweisungen und Kontrollen gewährleistet werden. Bei Tätigkeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial kann jedoch eine engere oder ständige Beaufsichtigung erforderlich sein.
Eine EuP darf nicht im gleichen Sinne wie eine Elektrofachkraft fachlich eigenverantwortlich tätig werden. Sie arbeitet innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenbereichs und unter Leitung und Aufsicht einer EFK. Welche konkreten Tätigkeiten infrage kommen, erfahren Sie unter Was darf eine EuP?.
Eine EuP darf keine Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen, für deren sichere Beurteilung und Durchführung die Qualifikation einer Elektrofachkraft erforderlich ist. Entscheidend ist dabei immer die konkrete Tätigkeit. Eine ausführliche Abgrenzung finden Sie unter Was darf eine EuP? sowie EuP, EFK und EFKffT im Vergleich.
Die fehlende unmittelbare Anwesenheit einer EFK hebt die bestehenden Verantwortlichkeiten nicht auf. Die zuständige Elektrofachkraft nimmt im Rahmen von Leitung und Aufsicht die erforderliche Fachverantwortung wahr. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber den sicheren betrieblichen Einsatz entsprechend organisieren. Mehr dazu erfahren Sie unter Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz einer EuP.